Fachbeiträge & Kommentare zu Verwaltung

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Weilbach, GrEStG § 11 Steue... / 1 Steuersatz von 3,5 % nach dem Jahressteuergesetz 1997

Rz. 1 Der Steuersatz betrug zunächst seit 1982 2 %, mittlerweile aber mit Ausnahme von Bayern (3,5 %) fast überall mindestens 5,0 % (Hamburg: 4,5 %, Sachsen 3,5 %). Für nach dem 31.12.1996 verwirklichte Erwerbsvorgänge (vgl. § 23 Abs. 4 S. 1 GrEStG) wurde durch das Jahressteuergesetz 1997 v. 20.12.1996 (BGBl I 1996, 2049, 2062) der bis dahin geltende Steuersatz von 2 % auf 3,...mehr

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Einheitliche und gesonderte... / 1 Einheitliche und gesonderte Feststellung von Einkünften bei Personenmehrheiten

Gesondert und einheitlich werden die einkommensteuer- und körperschaftsteuerpflichtigen Einkünfte festgestellt, wenn an denselben Einkünften [1] aus einer (oder mehreren) gemeinsamen Einkunftsquelle(n) mehrere Personen beteiligt und die Einkünfte diesen Personen steuerlich zuzurechnen sind. Dies ist z. B. bei der OHG[2], KG[3], GbR[4] oder der GmbH & Co. KG oder einer Mietein...mehr

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Einlagen und Entnahmen / 3.3.2.1 Einlagefähige Wirtschaftsgüter

Rz. 46 Einlagefähig sind alle abnutzbaren und nicht abnutzbaren materiellen Wirtschaftsgüter aller Art, unabhängig davon, ob sie dem Anlage- oder Umlaufvermögen zuzuordnen sind,[1] wenn sie in eine Bilanz aufgenommen werden können und Bestandteil des Betriebsvermögensvergleichs nach § 4 Abs. 1 Satz 1 EStG sein können.[2] Die Rechtsprechung geht bei der Beurteilung der Einlag...mehr

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Einheitliche und gesonderte... / 4 Feststellungserklärung – Abgabefristen/Form

Die allgemeine Frist für die Abgabe der Erklärung zur gesonderten und einheitlichen Feststellung von Grundlagen für die Einkommensbesteuerung 2023 läuft bis zum 31.8.2024.[1] Bei Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft endet die Abgabefrist spätestens 8 Monate nach Ablauf des Wirtschaftsjahres 2023/2024.[2] Diese Fristen können aber auf Antrag verlängert werden. Dies steht ...mehr

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Die sog. wirtschaftliche Neugründung einer GmbH – Indizien und Rechtsfolgen

Zusammenfassung Die wirtschaftliche Neuausrichtung einer GmbH ist von der wirtschaftlichen Neugründung zu unterscheiden. Eine wirtschaftliche Neugründung ist gegenüber dem Registergericht offenzulegen und der Geschäftsführer hat gegenüber dem Registergericht dieselben Versicherungen wie bei der Gründung abzugeben. Hauptteil Die Entscheidung des Kammergerichts Berlin hatte eine...mehr

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Die neue Nachhaltigkeitsberichterstattung und erweiterte Geschäftsleiterpflichten

Zusammenfassung Die EU schreitet mit ihren ESG-Aktivitäten voran und verpflichtet viele Unternehmen zu einer umfassenden Nachhaltigkeitsberichterstattung. Das wirkt sich unmittelbar auf die Pflichten von Vorständen und Geschäftsführern aus. Der Beitrag fasst die wichtigsten Need-to-Knows zusammen. Bereits seit 2017 sind große kapitalmarktorientierte Kapitalgesellschaften, Kre...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.1 Wiederanhebung der Steuersätze ab 1.1.2021

Rz. 67h Die Absenkung des allgemeinen Steuersatzes von 19 % auf 16 % und des ermäßigten Steuersatzes von 7 % auf 5 % durch das Zweite Corona-Steuerhilfegesetz v. 29.6.2020[1] gilt nur für Umsätze im zweiten Halbjahr 2020 (Rz 30ff.). Für Umsätze ab dem 1.1.2021 steigen deshalb die USt-Sätze – ohne erneute Aktivitäten des Gesetzgebers – automatisch wieder auf 19 % (allgemeiner...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.6.5.7 Eintragungen in die USt-Vordrucke

Rz. 51 Die Senkung der USt-Sätze im zweiten Halbjahr 2020 kam auch für die Verwaltung überraschend. Deshalb sehen weder die Formulare für die USt-Voranmeldung 2020 (Vordruckmuster USt 1 A) noch für die USt-Jahreserklärung 2020 (Vordruckmuster USt 2 A) besondere Zeilen und Kennzahlen für Umsätze zu den abgesenkten Steuersätzen von 16 % bzw. 5 % vor. In den elektronisch abzuge...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.6.5.6 Zeitpunkt der Anwendung der abgesenkten Steuersätze

Rz. 42 Gesetzesänderungen sind – soweit nichts anderes bestimmt ist – auf Umsätze anzuwenden, die ab dem Inkrafttreten der maßgeblichen Änderungsvorschriften ausgeführt werden (§ 27 Abs. 1 S. 1 UStG). Das Zweite Corona-Steuerhilfegesetz ist weitgehend am Tag nach der Verkündung des Gesetzes, also am 1.7.2020 in Kraft getreten (Rz. 32). Außerdem ist in § 28 Abs. 1 bis 3 UStG ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.6.5.4 BMF-Schreiben

Rz. 36 Bei den bisherigen Anhebungen der USt-Sätze hat die Verwaltung in einem sog. BMF-Einführungsschreiben zu den zahlreichen mit der Umstellung verbundenen umsatzsteuerlichen Fragen Stellung genommen.[1] Auch zu den durch die befristete Absenkung der USt-Sätze im zweiten Halbjahr 2020 aufgeworfenen Fragen hat das BMF nach rekordverdächtig schneller Abstimmung mit den ober...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.6.5.12 Änderung der Bemessungsgrundlage

Rz. 65 Hat der Unternehmer vor dem 1.7.2020 einen Umsatz zu den alten Steuersätzen von 19 % bzw. 7 % ausgeführt und tritt im zweiten Halbjahr 2020 eine Entgeltminderung ein (z. B. durch Zahlungsabzüge, Skontoabzug, Rabatt, Preisnachlass), hat der Leistungserbringer die USt nach § 17 Abs. 1 S. 1 UStG zu berichtigen. In Reverse Charge-Fällen (§ 13b UStG) hat der Leistungsempfä...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.6.5.14 Übergangs- und Vereinfachungsregelungen

Rz. 67e Die Verwaltung hat sich im BMF-Schreiben v. 30.6.2020 [1] zu weiteren mit dem Übergang auf die abgesenkten Steuersätze verbundenen umsatzsteuerlichen Fragen in bestimmten Branchen geäußert und weitere Vereinfachungsregelungen getroffen. Dies betrifft ein vereinfachtes Verfahren bei der Erstattung von Pfandbeträgen (Rz. 31 des BMF v. 30.6.2020); die Umsatzbesteuerung von...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.2 Erhöhung des allgemeinen Steuersatzes zum 1.1.2007

Rz. 10 Durch Art. 4 des Haushaltbegleitgesetzes 2006 v. 29.6.2006[1] ist der allgemeine Steuersatz mWv 1.1.2007 von bisher 16 auf 19 % erhöht worden. Während bei allen vorherigen Steuersatzanhebungen der allgemeine Steuersatz lediglich um einen Prozentpunkt erhöht wurde, war dies die erste Anhebung um gleich drei Prozentpunkte. Wegen der Gründe der Steuersatzerhöhung s. § 12...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.6.5.9 Besonderheiten bei Teilleistungen

Rz. 58 Vor dem 1.7.2020 und ab 1.1.2021 ausgeführte Werklieferungen und Werkleistungen unterliegen insgesamt der USt mit 19 % bzw. 7 %. Dagegen unterliegen derartige Leistungen insgesamt der USt mit 16 % bzw. 5 %, wenn sie im zweiten Halbjahr 2020 ausgeführt werden. Etwas anderes kann gelten, soweit die Werklieferungen und Werkleistungen wirtschaftlich teilbar sind und in Te...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.3 Berichte des Bundesrechnungshofs

Rz. 33 Der Bundesrechnungshof (BRH) hat in den letzten Jahren die Wirkungsweise einzelner Umsatzsteuerermäßigungen geprüft. In seinem Bericht v. 28.6.2010[1] fasst er seine Prüfungserkenntnisse zusammen. Der BRH kritisiert dabei insbesondere, dass die Begünstigung von Gegenständen in der Anlage 2 zum UStG unübersichtlich und widersprüchlich sei, die Anwendung der Begünstigung ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.5 Besteuerung der Personenbeförderungen im Mietwagenverkehr

Rz. 23 Das BVerfG hat entschieden, dass es sowohl mit dem allgemeinen Gleichheitsgrundsatz des Art. 3 Abs. 1 GG als auch mit der durch Art. 12 Abs. 1 GG verbürgten Berufsfreiheit vereinbar ist, dass der Personenverkehr mit Taxis nach § 12 Abs. 2 Nr. 10 UStG umsatzsteuerrechtlich besser behandelt wird als der Personenverkehr mit Mietwagen.[1] Auch der BFH sah es bislang als v...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 6 Durchschnittssteuersätze für land- und forstwirtschaftliche Betriebe

Rz. 73 Die Steuersätze des § 12 UStG (Regelsteuersätze) gelten nur für diejenigen Unternehmer, die nach den allgemeinen Vorschriften des UStG besteuert werden (Rz. 3). Für bestimmte Sonderfälle enthält das Gesetz noch weitere Steuersätze (Sondersteuersätze). Die Steuersätze für land- und forstwirtschaftliche Betriebe bezeichnet § 24 UStG selbst als Durchschnittssätze. Sie sin...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.6.5.11 Rechnungserteilung mit gesondert ausgewiesener USt

Rz. 62 Die leistenden Unternehmer (Leistungserbringer) sind zur Rechnungserteilung berechtigt und in bestimmten Fällen hierzu verpflichtet. Eine Verpflichtung zur Rechnungserteilung ist z. B. bei steuerpflichtigen Werklieferungen und sonstigen Leistungen im Zusammenhang mit Grundstücken, bei Leistungen an andere Unternehmer für deren Unternehmen oder bei Leistungen an jurist...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.6 Besteuerung bestimmter Kunstgegenstände

Rz. 24 Das BVerfG hat über zwei Verfassungsbeschwerden entschieden, mit denen die Anwendung des ermäßigten Steuersatzes auf die Umsätze von bestimmten Kunstgegenständen erreicht werden sollte. Zum Einen rügte ein Beschwerdeführer die Verfassungsmäßigkeit der Besteuerung fotografisch erzeugter Kunstgegenstände (sog. Kunstfotografien) mit dem allgemeinen Steuersatz, die der BF...mehr

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Datenschutz bei der Verwaltung von Wohnungseigentum

Zusammenfassung Überblick Wird ein Gebäude nach dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG) aufgeteilt, entsteht eine Wohnungseigentümergemeinschaft. Die Wohnungseigentümergemeinschaft ist die Gesamtheit aller Eigentümer einer Wohnungseigentumsanlage und nach § 9a Abs. 1 WEG rechtsfähig, aber keine Gesellschaft bürgerlichen Rechts, sondern ein Verband besonderer Art, der nach § 18 Abs....mehr

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Datenschutz bei der Verwalt... / 3.1 Neuer Eigentümer in der Gemeinschaft nach dem Verkauf einer Wohnung

Nachdem der Verwalter vom Eigentumswechsel Kenntnis erhalten hat, schreibt er den neuen Eigentümer an, erhebt die für die Verwaltung notwendigen Daten und teilt dem neuen Eigentümer die nach Art. 13 DSGVO erforderlichen Informationen mit.mehr

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Datenschutz bei der Verwalt... / 3.2 Die Wohnungseigentümergemeinschaft wechselt den Verwalter

Der neue Verwalter bekommt die für die Verwaltung notwendigen personenbezogenen Daten i. d. R. vom bisherigen Verwalter zur Verfügung gestellt – eine Datenerhebung bei den Eigentümern erfolgt nicht. Es liegt damit eine Datenerhebung bei Dritten vor. In der Regel schreibt der neue Verwalter an die Eigentümer einen Brief, in dem er sich als neuer Verwalter vorstellt. Es ersche...mehr

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Datenschutz bei der Verwalt... / 3.4 Beschäftigung von Hausmeistern/Reinigungskräften durch die WEG

Wohnungseigentümergemeinschaften können für Reinigungs- bzw. Hausmeistertätigkeiten im Gemeinschaftseigentum Arbeitnehmer beschäftigen. Arbeitgeber ist die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer, vertreten durch den Verwalter. In Bezug auf den Beschäftigtendatenschutz gelten die allgemeinen Grundsätze (vgl. Beschäftigtendatenschutz).mehr

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Datenschutz bei der Verwalt... / 2.8 Weitergabe von E-Mail-Adressen oder Telefonnummern an Handwerker

Für die Weitergabe von E-Mail-Adressen und Telefonnummern gelten sowohl im Verhältnis zum Eigentümer als auch zu Mietern die gleichen Grundsätze wie für die Weitergabe im Mietverhältnis, vergleiche Datenschutz bei der Vermietung und Bestandsverwaltung, Kap. 2.2.2 Datenweitergabe an Handwerker.mehr

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Datenschutz bei der Verwalt... / 2.6 Einschaltung von Dienstleistern für die Heizkostenabrechnung

Wie bei der Vermietung werden für die Abrechnung der Heizkosten darauf spezialisierte Unternehmen beauftragt und es liegt eine Auftragsverarbeitung vor. Zu Einzelheiten hierzu siehe Datenschutz bei der Vermietung und Bestandsverwaltung, Kap. 2.2.1 Verbrauchsdaten.mehr

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Datenschutz bei der Verwalt... / 3 Informationspflichten des Verwalters bei der Erhebung personenbezogener Daten

Auch den Verwalter treffen die im Beitrag "Informations- und Auskunftspflichten bei der Datenerhebung" beschriebenen Informationspflichten bei der Erhebung personenbezogener Daten. Es können hierbei folgende Fälle auftreten: 3.1 Neuer Eigentümer in der Gemeinschaft nach dem Verkauf einer Wohnung Nachdem der Verwalter vom Eigentumswechsel Kenntnis erhalten hat, schreibt er den n...mehr

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Datenschutz bei der Verwalt... / 2.7 Führung der Beschluss-Sammlung

In der Beschluss-Sammlung können personenbezogene Daten von Eigentümern und Bewohnern enthalten sein. Aufgrund der gesetzlichen Verpflichtung zur Führung der Beschlusssammlung ist dies datenschutzrechtlich zulässig.mehr

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Datenschutz bei der Verwalt... / 1 Die Stellung des Verwalters aus datenschutzrechtlicher Sicht

Nach § 9b WEG wird die Gemeinschaft durch den Verwalter gerichtlich und außergerichtlich vertreten. Eine Einschränkung erfährt diese Vertretungsmacht im Außenverhältnis nur dadurch, dass vor dem Abschluss eines Grundstückskauf- oder Darlehensvertrags eine Beschlussfassung der Wohnungseigentümer erforderlich ist. Nach § 27 Abs. 1 WEG ist der Verwalter gegenüber der Gemeinscha...mehr

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Datenschutz bei der Verwalt... / 3.5 Statistische Erhebungen

Ähnlich wie Wohnungsunternehmen können auch Wohnungseigentümergemeinschaften zur Auskunftserteilung an die statistischen Landesämter herangezogen werden, zu Einzelheiten siehe Datenschutz bei der Vermietung und Bestandsverwaltung, Kap. 2.2.10 Übermittlung von Statistikdaten. Von besonderer Bedeutung für Wohnungseigentümergemeinschaften ist die Gebäude- und Wohnungszählung im ...mehr

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Datenschutz bei der Verwalt... / 3.3 Eine Wohnungseigentümergemeinschaft wird neu begründet

Grundsätzlich ist in diesem Fall wie beim Verkauf einer Wohnung vorzugehen (vgl. oben Kap. 3.1) und es sind die Informationen nach Art. 13 DSGVO zu geben. Sollte der Verwalter die personenbezogenen Daten vom Bauträger erhalten, liegt eine Dritterhebung vor (vgl. vorstehendes Kap. 3.2) und es ist gemäß Art. 14 DSGVO zu informieren.mehr

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Datenschutz bei der Verwalt... / 2.2 Herbeiführung von Beschlüssen auf der Eigentümerversammlung und deren Umsetzung

Herbeiführung von Beschlüssen Verwalter bereiten die Eigentümerversammlung vor und laden dazu ein. Die Eigentümer können gegenüber dem Verwalter Wünsche zur Tagesordnung äußern. Häufig werden diese Wünsche per E-Mail eingereicht und es kommt dann oft vor, dass der Verwalter zur Arbeitserleichterung die E-Mail einfach ausdruckt und den Einladungen beifügt. Damit wird die E-Mai...mehr

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Datenschutz bei der Verwalt... / 2.3 Mitteilung von Zahlungsrückständen einzelner Eigentümer an die anderen Eigentümer durch den Verwalter im Rahmen des Vermögensberichts

Nach altem WEG-Recht hatten die Eigentümer in der Eigentümerversammlung über die vom Verwalter vorgelegte Abrechnung zu beschließen (§ 28 Abs. 5 WEG a. F.). Zur Vorbereitung der Beschlussfassung war es nach Auffassung der bayerischen Aufsichtsbehörde (Tätigkeitsbericht 2020) zulässig, alle Eigentümer über die Hausgeldrückstände einzelner Eigentümer zu informieren. Nach der Re...mehr

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Datenschutz bei der Verwalt... / 2.5 Klagen gegen die Gemeinschaft durch Eigentümer (Passivprozesse)

Seit der WEG-Reform sind Beschlussklagen gegen die Gemeinschaft zu richten, nicht mehr gegen die übrigen Eigentümer. Der Verwalter hat den Wohnungseigentümern die Erhebung einer Klage unverzüglich bekannt zu machen (§ 44 Abs. 2 WEG). Aus datenschutzrechtlicher Sicht bestehen hinsichtlich der Bereitstellung der Informationen, die im Zusammenhang mit dem Rechtsstreit stehen, k...mehr

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Datenschutz bei der Verwalt... / 2.9 Beauftragung und Begleitung von Prüfungen

Hier dürfte es vor allem um die Legionellenprüfung gehen. Nach einem Urteil des LG Landshut[1] verstößt der Verwalter nicht gegen die Vorgaben der DSGVO, wenn er die Mitglieder einer Wohnungseigentümergemeinschaft über den Legionellenbefall in einer bestimmten Eigentumswohnung unter namentlicher Nennung des Wohnungseigentümers sowohl in der Tagesordnung zur Eigentümerversamm...mehr

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Datenschutz bei der Verwalt... / Zusammenfassung

Überblick Wird ein Gebäude nach dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG) aufgeteilt, entsteht eine Wohnungseigentümergemeinschaft. Die Wohnungseigentümergemeinschaft ist die Gesamtheit aller Eigentümer einer Wohnungseigentumsanlage und nach § 9a Abs. 1 WEG rechtsfähig, aber keine Gesellschaft bürgerlichen Rechts, sondern ein Verband besonderer Art, der nach § 18 Abs. 1 WEG das Geme...mehr

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Datenschutz bei der Verwalt... / 2 Datenschutzrechtlich relevante Aufgaben des Verwalters

Aufgaben des Verwalters, die unter datenschutzrechtlichen Aspekten von Bedeutung sein könnten, sind die Führung der Eigentümerliste, Herbeiführung von Beschlüssen auf der Eigentümerversammlung und deren Umsetzung, Hausgelder von den Eigentümern anfordern und die Hausgeldabrechnung vorbereiten, ausstehende Hausgeldzahlungen anfordern und nach Beschlussfassung durch die Gemeinscha...mehr

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Datenschutz bei der Verwalt... / 2.4 Ausstehende Hausgeldzahlungen anfordern und ggf. einklagen (Aktivprozess)

Nach altem Recht konnten Hausgeldschulden von Eigentümern erst nach einem Beschluss durch die Eigentümerversammlung eingeklagt werden. Damit die Eigentümer sich auf die Beschlussfassung in der Eigentümerversammlung vorbereiten konnten, waren ihnen die Namen säumiger Eigentümer und die rückständigen Beträge bereits vor der Versammlung mitzuteilen; die Mitteilung der Hausgeldr...mehr

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Datenschutz bei der Verwalt... / 2.1 Führung der Eigentümerliste

In der Eigentümerliste sind sämtliche im Grundbuch eingetragenen Eigentümer mit Namen und Anschrift zu erfassen. Der Verwalter benötigt die Eigentümerliste, um ordnungsgemäß zur Wohnungseigentümerversammlung einladen, die Jahresgesamt- und -einzelabrechnungen den Eigentümern mitteilen und ausstehende Hausgeldzahlungen außergerichtlich oder gerichtlich geltend machen zu könne...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Dokumentationspflichten (DS... / 2.1 Grundätze

Als Teil der Rechenschaftspflicht nach Art. 5 Abs. 2 DSGVO ist ein Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten zu führen. Dieses Verzeichnis betrifft alle automatisierten und auch die nicht automatisierten Verarbeitungen personenbezogener Daten. Zunächst sind deshalb alle Verarbeitungsprozesse personenbezogener Daten im Unternehmen zu ermitteln. Um die Übersichtlichkeit zu wahr...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Nutzung betrieblicher Kommu... / 1.8 Videoüberwachung in der Wohnungseigentümergemeinschaft

Der BGH[1] hat zur Zulässigkeit einer Videoüberwachung durch eine Wohnungseigentümergemeinschaft Stellung genommen. Für die Zulässigkeit gelten die oben in Kap. 1.1.1 genannten Voraussetzungen, wobei das Überwachungsinteresse der Gemeinschaft das Interesse des einzelnen Wohnungseigentümers und von Dritten am Schutz ihrer Privatsphäre überwiegen muss. Erforderlich ist ein Meh...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Nutzung betrieblicher Kommu... / 3.2 Mobile Endgeräte

Bei der Überlassung von mobilen Endgeräten sind neben der Privatsphäre der Mitarbeiter auch Sicherheitsaspekte zu beachten, da regelmäßig schützenswerte Firmendaten auf diesen Geräten gespeichert werden. Während PCs und Notebooks gut in die IT-Infrastruktur integriert sind, verbleibt die Konfiguration betrieblich genutzter Smartphones in den meisten Fällen in den Händen der ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
DSGVO-Pflichten für Unterne... / 5 Informationspflicht bei Weiterverarbeitung für einen anderen Zweck (§ 32 BDSG i. V. m. Art. 13 Abs. 3 DSGVO)

Sollen personenbezogene Daten für einen anderen Zweck weiterverarbeitet werden als den, für den sie erhoben wurden, hat der Verantwortliche den Betroffenen vor dieser Weiterverarbeitung zu unterrichten. Eine Betroffenheit bei Wohnungsunternehmen könnte dann bestehen, wenn die Daten von Personen, die dem Wohnungsunternehmen im Rahmen der WEG-Verwaltung bekannt geworden sind, z...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Datenschutz: Rechtsgrundlag... / 2.6 Verantwortlicher (Art. 4 Nr. 7 DSGVO)

"Verantwortlicher" ist derjenige, der allein oder gemeinsam mit anderen über die Zwecke und Mittel der Verarbeitung personenbezogener Daten entscheidet (Art. 4 Nr. 7 DSGVO). Bei Kapitalgesellschaften oder Genossenschaften ist Verantwortlicher das Unternehmen, nicht die Geschäftsleitung. Das Geschäftsführungsorgan bestimmt zwar im Rahmen der Geschäftsführungsbefugnis die Orga...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Informations- und Auskunfts... / 1.7 Weiterverarbeitung für einen anderen Zweck (§ 32 BDSG i. V. m. Art. 13 Abs. 3 DSGVO)

Sollen personenbezogene Daten für einen anderen Zweck weiterverarbeitet werden als den, für den sie erhoben wurden, hat der Verantwortliche den Betroffenen vor dieser Weiterverarbeitung zu unterrichten. Die Pflicht könnte bei Wohnungsunternehmen allenfalls dann bestehen, wenn die dem Wohnungsunternehmen in einem anderen Zusammenhang bekannt gewordenen Daten (z. B. bei der WEG...mehr

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Dokumentationspflichten (DS... / 2.3 Muster: Verfahrensverzeichnis nach Art. 30 DSGVO für Wohnungseigentumsverwaltung

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Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB VIII § 23 Förderu... / 2.2.1 Vermittlung einer geeigneten Kindertagespflegeperson (Abs. 1, 3)

Rz. 7 Absatz 1 beschreibt die Vermittlung einer geeigneten Kindertagespflegeperson als subsidiäre Verpflichtung des Trägers der öffentlichen Jugendhilfe für den Fall, dass diese nicht von den Erziehungsberechtigten nachgewiesen wird. Damit wird den Wünschen der Erziehungsberechtigten insoweit der Vorrang eingeräumt, als diese die Möglichkeit haben, eine geeignete Person ausz...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Dokumentationspflichten (DS... / 3.2.5 Speicherkontrolle

Die unbefugte Eingabe von personenbezogenen Daten sowie die unbefugte Kenntnisnahme, Veränderung und Löschung von gespeicherten personenbezogenen Daten ist zu verhindern. Instrumente der Speicherkontrolle sind: Festlegung von Berechtigungen in den IT-Systemen, Differenzierung der Berechtigungen (lesen, löschen und ändern), Verwaltung der Rechte durch Systemadministratoren, Minimi...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Erweiterte Kürzung: Keine teleologische Reduktion im Fall von Sondervergütungen an nicht der Gewerbesteuer unterliegende Mitunternehmer

Leitsatz § 9 Nr. 1 Satz 5 Nr. 1a GewStG ist auch dann anzuwenden, wenn der die Sondervergütung beziehende Gesellschafter nicht der Gewerbesteuer unterliegt. Normenkette § 9 Nr. 1 Satz 5 Nr. 1a Satz 1 GewStG Sachverhalt Gesellschaftszweck der Klägerin, einer gewerblich geprägten GmbH & Co. KG, ist die Verwaltung von eigenen Grundstücken. Durch Stehenlassen entnahmefähiger Gewinn...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Informations- und Auskunfts... / 1.3 Mitzuteilende Informationen nach Art. 13 Abs. 1 DSGVO

Mitzuteilen sind: der Name bzw. die Firma und die Kontaktdaten des Verantwortlichen, die Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten, die Zwecke, für die die personenbezogenen Daten verarbeitet werden sollen, sowie die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung, das berechtigte Interesse, falls die Datenerhebung auf einem berechtigten Interesse des Verantwortlichen oder eines Dritten ber...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB VIII § 24 Anspruc... / 2.5.3 Amtshaftungsanspruch

Rz. 43 Ein Amtshaftungsanspruch gemäß § 839 BGB i. V. m. Art. 34 GG , der die vorherige gerichtliche Geltendmachung der Gewährung eines Platzes in einer Tageseinrichtung voraussetzt (§ 839 Abs. 3 BGB), ist gerichtet auf Geldersatz (Georgii, NJW 1996 S. 686, 689 f.). Zuständig für einen solchen Anspruch ist das Landgericht, § 71 Abs. 2 Nr. 2 GVG, Art. 34 Satz 3 GG. Aufgrund de...mehr