Fachbeiträge & Kommentare zu Verwaltung

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.3.1 Historische Entwicklung

Rz. 56 Ursprünglich war der Gesetzgeber davon ausgegangen, dass es sich bei der Abgabe von Speisen und Getränken in Restaurants und Gaststätten um Lieferungen (Essenslieferungen) handele. Nach § 12 Abs. 2 Nr. 1 S. 2 UStG i. d. F. bis zum 26.6.1998 waren dementsprechend die "Lieferungen von Speisen und Getränken zum Verzehr an Ort und Stelle" von der Steuerermäßigung der in d...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.26.2 Entwicklung der Vorschrift

Rz. 424 Die vorstehende Fassung der Nr. 26 der Anlage 2 des UStG beruht im Wesentlichen auf der Neufassung der Anlage zur Anpassung an den Gemeinsamen Zolltarif durch Art. 1 Nr. 3 der Verordnung zur Änderung des UStG und der UStDV v. 7.3.1988[1] und gilt seit dem 1.1.1988 (Rz. 88f.). Durch Art. 7 Nr. 14 des Jahressteuergesetzes 2007 (JStG 2007) v. 13.12.2006[2] ist die Liste ...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.14.2 Entwicklung der Vorschrift

Rz. 345 Die vorstehende Fassung der Nr. 14 der Anlage 2 des UStG beruht im Wesentlichen auf der Neufassung der Anlage zur Anpassung an den Gemeinsamen Zolltarif durch Art. 1 Nr. 3 der Verordnung zur Änderung des UStG und der UStDV v. 7.3.1988[1] und gilt seit dem 1.1.1988 (Rz. 88f.). Durch Art. 7 Nr. 14 des Jahressteuergesetzes 2007 (JStG 2007) v. 13.12.2006[2] ist die Liste ...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.7.2 Entwicklung der Vorschrift

Rz. 232 Die vorstehende Fassung der Nr. 7 der Anlage 2 des UStG beruht auf der Neufassung der Anlage zur Anpassung an den Gemeinsamen Zolltarif durch Art. 1 Nr. 3 der Verordnung zur Änderung des UStG und der UStDV v. 7.3.1988[1] und gilt seit dem 1.1.1988 (Rz. 88f.). Materiell-rechtlich entspricht sie der bis 31.12.1987 geltenden Fassung der Nr. 7 der Anlage des UStG. Grundsä...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.36.2 Entwicklung der Vorschrift

Rz. 556 Die vorstehende Fassung der Nr. 36 der Anlage 2 des UStG beruht im Wesentlichen auf der Neufassung der Anlage zur Anpassung an den Gemeinsamen Zolltarif durch Art. 1 Nr. 3 der Verordnung zur Änderung des UStG und der UStDV v. 7.3.1988[1] und gilt seit dem 1.1.1988 (Rz. 88f.). Durch Art. 7 Nr. 14 des Jahressteuergesetzes 2007 (JStG 2007) v. 13.12.2006[2] ist die Liste ...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.15.2 Entwicklung der Vorschrift

Rz. 355 Die vorstehende Fassung der Nr. 15 der Anlage 2 des UStG beruht im Wesentlichen auf der Neufassung der Anlage zur Anpassung an den Gemeinsamen Zolltarif durch Art. 1 Nr. 3 der Verordnung zur Änderung des UStG und der UStDV v. 7.3.1988[1] und gilt seit dem 1.1.1988 (Rz. 88f.). Geringfügige redaktionelle Änderungen (Pulver, Granulat und Pellets von Trockenkartoffeln wer...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.28.2 Entwicklung der Vorschrift

Rz. 441 Die vorstehende Fassung der Nr. 28 der Anlage 2 des UStG beruht auf der Neufassung der Anlage zur Anpassung an den Gemeinsamen Zolltarif durch Art. 1 Nr. 3 der Verordnung zur Änderung des UStG und der UStDV v. 7.3.1988[1] und gilt seit dem 1.1.1988 (Rz. 88f.). Materiell-rechtlich entspricht sie der bis zum 31.12.1987 geltenden Fassung der Nr. 23 der Anlage des UStG. G...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.29.2 Entwicklung der Vorschrift

Rz. 451 Die vorstehende Fassung der Nr. 29 der Anlage 2 des UStG beruht auf der Neufassung der Anlage zur Anpassung an den Gemeinsamen Zolltarif durch Art. 1 Nr. 3 der Verordnung zur Änderung des UStG und der UStDV v. 7.3.1988[1] und gilt seit dem 1.1.1988 (Rz. 88f.). Der Wortlaut der Vorschrift entspricht der bis zum 31.12.1987 gültigen Nr. 24 der Anlage des UStG. Materiell...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.47.2 Entwicklung der Vorschrift

Rz. 629 Die vorstehende Fassung der Nr. 47 der Anlage 2 des UStG beruht im Wesentlichen auf der Neufassung der Anlage zur Anpassung an den Gemeinsamen Zolltarif durch Art. 1 Nr. 3 der Verordnung zur Änderung des UStG und der UStDV v. 7.3.1988[1] und gilt seit dem 1.1.1988 (Rz. 88f.). Durch Art. 7 Nr. 14 des Jahressteuergesetzes 2007 (JStG 2007) v. 13.12.2006[2] ist die Liste ...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.17.2 Entwicklung der Vorschrift

Rz. 365 Die vorstehende Fassung der Nr. 17 der Anlage 2 des UStG beruht auf der Neufassung der Anlage zur Anpassung an den Gemeinsamen Zolltarif durch Art. 1 Nr. 3 der Verordnung zur Änderung des UStG und der UStDV v. 7.3.1988[1] und gilt seit dem 1.1.1988 (Rz. 88f.). Materiell-rechtlich entspricht sie der bis zum 31.12.1987 geltenden Fassung der Nr. 17 der Anlage des UStG. G...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.8.2 Entwicklung der Vorschrift

Rz. 253 Die vorstehende Fassung der Nr. 8 der Anlage 2 des UStG beruht auf der Neufassung der Anlage zur Anpassung an den Gemeinsamen Zolltarif durch Art. 1 Nr. 3 der Verordnung zur Änderung des UStG und der UStDV v. 7.3.1988[1] und gilt seit dem 1.1.1988 (Rz. 88f.). Materiell-rechtlich entspricht sie der bis zum 31.12.1987 geltenden Fassung der Nr. 8 der Anlage des UStG. Gru...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.9.2 Entwicklung der Vorschrift

Rz. 260 Die vorstehende Fassung der Nr. 9 der Anlage 2 des UStG beruht auf der Neufassung der Anlage zur Anpassung an den Gemeinsamen Zolltarif durch Art. 1 Nr. 3 der Verordnung zur Änderung des UStG und der UStDV v. 7.3.1988[1] und gilt seit dem 1.1.1988 (Rz. 88f.). Materiell-rechtlich entspricht sie der bis zum 31.12.1987 geltenden Fassung der Nr. 9 der Anlage des UStG. Gru...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.39.2 Entwicklung der Vorschrift

Rz. 587 Die vorstehende Fassung der Nr. 39 der Anlage 2 des UStG beruht im Wesentlichen auf der Neufassung der Anlage zur Anpassung an den Gemeinsamen Zolltarif durch Art. 1 Nr. 3 der Verordnung zur Änderung des UStG und der UStDV v. 7.3.1988[1] und gilt seit dem 1.1.1988 (Rz. 88f.). Durch Art. 7 Nr. 14 des Jahressteuergesetzes 2007 (JStG 2007) v. 13.12.2006[2] ist die Liste ...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.2.2 Entwicklung der Vorschrift

Rz. 169 Die vorstehende Fassung der Nr. 2 der Anlage 2 des UStG beruht auf der Neufassung der Anlage zur Anpassung an den Gemeinsamen Zolltarif durch Art. 1 Nr. 3 der Verordnung zur Änderung des UStG und der UStDV v. 7.3.1988[1] und gilt seit dem 1.1.1988 (Rz. 88f.). Materiell-rechtlich entspricht sie der bis 31.12.1987 geltenden Fassung der Nr. 2 der Anlage des UStG. Entspr...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.3.2 Entwicklung der Vorschrift

Rz. 187 Die vorstehende Fassung der Nr. 3 der Anlage 2 des UStG beruht auf der Neufassung der Anlage zur Anpassung an den Gemeinsamen Zolltarif durch Art. 1 Nr. 3 der Verordnung zur Änderung des UStG und der UStDV v. 7.3.1988[1] und gilt seit dem 1.1.1988 (Rz. 88f.). Materiell-rechtlich entspricht sie der bis 31.12.1987 geltenden Fassung der Nr. 3 der Anlage des UStG. Grundsä...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.4.2 Entwicklung der Vorschrift

Rz. 202 Die vorstehende Fassung der Nr. 4 der Anlage 2 des UStG beruht auf der Neufassung der Anlage zur Anpassung an den Gemeinsamen Zolltarif durch Art. 1 Nr. 3 der Verordnung zur Änderung des UStG und der UStDV v. 7.3.1988[1] und gilt seit dem 1.1.1988 (Rz. 88f.). Materiell-rechtlich entspricht sie der bis 31.12.1987 geltenden Fassung der Nr. 4 der Anlage des UStG. Grundsä...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.41.2 Entwicklung der Vorschrift

Rz. 597 Die vorstehende Fassung der Nr. 41 der Anlage 2 des UStG beruht auf Art. 18 Nr. 20 Buchst. b des Steueränderungsgesetzes 2001 v. 20.12.2001[1], der die Nr. 41 der damaligen Anlage des UStG mWv 1.1.2002 änderte. Hierdurch wurde die geänderte Einordnung von bestimmten Süßstoffen in den Zolltarif berücksichtigt. Das bisherige Zitat "Unterposition 2824 60" wurde durch da...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.22.2 Entwicklung der Vorschrift

Rz. 406 Die vorstehende Fassung der Nr. 22 der Anlage 2 des UStG beruht auf der Neufassung der Anlage zur Anpassung an den Gemeinsamen Zolltarif durch Art. 1 Nr. 3 der Verordnung zur Änderung des UStG und der UStDV v. 7.3.1988[1] und gilt seit dem 1.1.1988 (Rz. 88f.). Die nach Nr. 22 der Anlage 2 des UStG begünstigten Waren fielen bis zum 31.12.1987 unter Nr. 18 Buchst. b de...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.43.2 Entwicklung der Vorschrift

Rz. 606 Die vorstehende Fassung der Nr. 43 der Anlage 2 des UStG beruht im Wesentlichen auf der Neufassung der Anlage zur Anpassung an den Gemeinsamen Zolltarif durch Art. 1 Nr. 3 der Verordnung zur Änderung des UStG und der UStDV v. 7.3.1988[1] und gilt seit dem 1.1.1988 (Rz. 88f.). Durch Art. 7 Nr. 14 des Jahressteuergesetzes 2007 (JStG 2007) v. 13.12.2006[2] ist die Liste ...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.33.2 Entwicklung der Vorschrift

Rz. 505 Die vorstehende Fassung der Nr. 33 der Anlage 2 des UStG beruht auf der Neufassung der Anlage zur Anpassung an den Gemeinsamen Zolltarif durch Art. 1 Nr. 3 der Verordnung zur Änderung des UStG und der UStDV v. 7.3.1988[1] und gilt seit dem 1.1.1988 (Rz. 88f.). Materiell-rechtlich entspricht sie im Wesentlichen der bis zum 31.12.1987 geltenden Fassung der Nr. 28 der A...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.37.3 Allgemeines

Rz. 564 Unter Nr. 37 der Anlage 2 fallen alle Waren des Kap. 23 des Zolltarifs. Hierzu gehören verschiedene Rückstände und Abfälle, die bei der Verarbeitung von pflanzlichen Stoffen durch die Lebensmittelindustrie anfallen, sowie bestimmte Rückstände tierischen Ursprungs. Die meisten dieser Erzeugnisse werden hauptsächlich, entweder allein oder vermischt mit anderen Stoffen,...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.24.2 Entwicklung der Vorschrift

Rz. 418 Die vorstehende Fassung der Nr. 24 der Anlage 2 des UStG beruht auf der Neufassung der Anlage zur Anpassung an den Gemeinsamen Zolltarif durch Art. 1 Nr. 3 der Verordnung zur Änderung des UStG und der UStDV v. 7.3.1988[1] und gilt seit dem 1. 1.1988 (Rz. 88f.). Materiell-rechtlich entspricht sie der v. 1.1.1976 bis zum 31.12.1987 geltenden Fassung der Nr. 19 der Anla...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anhang zu § 8: ABC der verd... / Angemessenheit der Gesamtausstattung

Ob das vereinbarte Gehalt angemessen ist, ist aus der Sicht des Zeitpunkts der Gehaltsvereinbarung zu prüfen.[1] Das Gehalt ist der Höhe nach angemessen, wenn es auch einem Geschäftsführer gezahlt worden wäre, der nicht Gesellschafter ist.[2] Auszugehen ist dabei davon, dass dem Geschäftsführer aufgrund seiner Organstellung eine Allzuständigkeit zukommt. Nicht nur die klassis...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.46.2 Entwicklung der Vorschrift

Rz. 622 Die vorstehende Fassung der Nr. 46 der Anlage 2 des UStG beruht im Wesentlichen auf der Neufassung der Anlage zur Anpassung an den Gemeinsamen Zolltarif durch Art. 1 Nr. 3 der Verordnung zur Änderung des UStG und der UStDV v. 7.3.1988[1] und gilt seit dem 1.1.1988 (Rz. 88f.). Eine redaktionelle Änderung erfuhr die Vorschrift durch Art. 5 Nr. 36 Buchst. a des Steueränd...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.5.2.1 Grundsätze zur Abgrenzung von Haupt- und Nebenleistungen

Rz. 111 Nach dem Unionsrecht wäre es zwar möglich, auf eine einheitliche Leistung (also auch auf Lieferungen) verschiedene Steuersätze anzuwenden.[1] Von dieser Möglichkeit hat aber die Bundesrepublik Deutschland bisher keinen Gebrauch gemacht. Andererseits sind aber die EU-Mitgliedstaaten nicht daran gehindert, auf die gesamte Lieferung den Normalsatz (allgemeinen Steuersat...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.16.2 Entwicklung der Vorschrift

Rz. 360 Die vorstehende Fassung der Nr. 16 der Anlage 2 des UStG beruht im Wesentlichen auf der Neufassung der Anlage zur Anpassung an den Gemeinsamen Zolltarif durch Art. 1 Nr. 3 der Verordnung zur Änderung des UStG und der UStDV v. 7.3.1988[1] und gilt seit dem 1.1.1988 (Rz. 88f.). Geringfügige redaktionelle Änderungen (Pulver von getrockneten Hülsenfrüchten wird gesondert ...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.35.2 Entwicklung der Vorschrift

Rz. 550 Die vorstehende Fassung der Nr. 35 der Anlage 2 des UStG beruht auf der Neufassung der Anlage zur Anpassung an den Gemeinsamen Zolltarif durch Art. 1 Nr. 3 der Verordnung zur Änderung des UStG und der UStDV v. 7.3.1988[1] und gilt seit dem 1.1.1988 (Rz. 88f.). Materiell-rechtlich entspricht sie der bis zum 31.12.1987 geltenden Nr. 30 der Anlage des UStG. Grundsätzlich...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.37.2 Entwicklung der Vorschrift

Rz. 562 Die vorstehende Fassung der Nr. 37 der Anlage 2 des UStG beruht auf der Neufassung der Anlage zur Anpassung an den Gemeinsamen Zolltarif durch Art. 1 Nr. 3 der Verordnung zur Änderung des UStG und der UStDV v. 7.3.1988[1] und gilt seit dem 1.1.1988 (Rz. 88f.). Materiell-rechtlich entspricht sie der bis zum 31.12.1987 geltenden Fassung der Nr. 32 der Anlage des UStG. G...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.49.5 Nicht begünstigte Werbedrucke

Rz. 657 Nach Anm. 5 zu Kap. 49 des ab 1.1.1988 geltenden Gemeinsamen Zolltarifs (Kombinierte Nomenklatur) gehören zur begünstigten Position 4901 des Zolltarifs nicht Veröffentlichungen, die überwiegend Werbezwecken dienen (z. B. Broschüren, Prospekte, Faltblätter, Handelskataloge, von Handelsgesellschaften veröffentlichte Jahrbücher, Reisewerbung). Diese Veröffentlichungen f...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.18.2 Entwicklung der Vorschrift

Rz. 369 Die vorstehende Fassung der Nr. 18 der Anlage 2 des UStG beruht im Wesentlichen auf der Neufassung der Anlage zur Anpassung an den Gemeinsamen Zolltarif durch Art. 1 Nr. 3 der Verordnung zur Änderung des UStG und der UStDV v. 7.3.1988[1] und gilt seit dem 1.1.1988 (Rz. 88f.). Geringfügige redaktionelle Änderungen (das Wort "Ölsaaten" wurde durch das Wort "Ölsamen" ers...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.19.2 Entwicklung der Vorschrift

Rz. 382 Die vorstehende Fassung der Nr. 19 der Anlage 2 des UStG beruht auf der Neufassung der Anlage zur Anpassung an den Gemeinsamen Zolltarif durch Art. 1 Nr. 3 der Verordnung zur Änderung des UStG und der UStDV v. 7.3.1988[1] und gilt seit dem 1.1.1988 (Rz. 88f.). Die nach Nr. 19 der Anlage 2 des UStG begünstigten Waren fielen bis zum 31.12.1987 unter Nr. 18 Buchst. b de...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.49.4 Nicht begünstigte Waren des Kap. 49 des Zolltarifs

Rz. 653 Begünstigt sind nicht alle Waren des Kap. 49 des Zolltarifs, sondern nur die in Nr. 49 der Anlage 2 des UStG ausdrücklich aufgeführten Erzeugnisse. Nicht begünstigt sind z. B. die folgenden Waren des Kap. 49 des Zolltarifs:mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.10.2 Entwicklung der Vorschrift

Rz. 268 Die vorstehende Fassung der Nr. 10 der Anlage 2 des UStG beruht im Wesentlichen auf der Neufassung der Anlage zur Anpassung an den Gemeinsamen Zolltarif durch Art. 1 Nr. 3 der Verordnung zur Änderung des UStG und der UStDV v. 7.3.1988[1] und gilt seit dem 1.1.1988 (Rz. 88f.). Geringfügige redaktionelle Änderungen in Anpassung an den geltenden Zolltarif (in Buchstabe c...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.40.2 Entwicklung der Vorschrift

Rz. 592 Die vorstehende Fassung der Nr. 40 der Anlage 2 des UStG beruht im Wesentlichen auf der Neufassung der Anlage zur Anpassung an den Gemeinsamen Zolltarif durch Art. 1 Nr. 3 der Verordnung zur Änderung des UStG und der UStDV v. 7.3.1988[1] und gilt seit dem 1.1.1988 (Rz. 88f.). Durch Art. 7 Nr. 14 des Jahressteuergesetzes 2007 (JStG 2007) v. 13.12.2006[2] ist die Liste ...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.32.2 Entwicklung der Vorschrift

Rz. 487 Die vorstehende Fassung der Nr. 32 der Anlage 2 des UStG beruht im Wesentlichen auf der Neufassung der Anlage zur Anpassung an den Gemeinsamen Zolltarif durch Art. 1 Nr. 3 der Verordnung zur Änderung des UStG und der UStDV v. 7.3.1988[1] und gilt seit dem 1.1.1988 (Rz. 88f.). Durch Art. 9 Nr. 16 Buchst. f des Steuerbereinigungsgesetzes 1999 v. 22.12.1999[2] wurde mWv ...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.11.2 Entwicklung der Vorschrift

Rz. 290 Die vorstehende Fassung der Nr. 11 der Anlage 2 des UStG beruht im Wesentlichen auf der Neufassung der Anlage zur Anpassung an den Gemeinsamen Zolltarif durch Art. 1 Nr. 3 der Verordnung zur Änderung des UStG und der UStDV v. 7.3.1988[1] und gilt seit dem 1.1.1988 (Rz. 88f.). Geringfügige redaktionelle Änderungen in Anpassung an den geltenden Zolltarif (statt "Genießb...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.50.2 Entwicklung der Vorschrift

Rz. 718a Die vorstehende Fassung der Nr. 50 der Anlage 2 des UStG beruht auf Art. 9 Nr. 8 des Gesetzes v. 25.7.2014.[1] Hierdurch werden Hörbücher und dgl. in die Steuerermäßigung einbezogen. Die Neuregelung ist am 1.1.2015 in Kraft getreten (Art. 28 Abs. 5 KroatienG). Der ermäßigte USt-Satz für Hörbücher und dgl. ist somit auf Umsätze (Lieferungen, Einfuhren, innergemeinsch...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.4.3 Allgemeines

Rz. 203 Unter Nr. 4 der Anlage 2 des UStG fallen alle Waren des Kap. 4 des Zolltarifs (Milch und Milcherzeugnisse, Vogeleier und Eigelb sowie natürlicher Honig) mit Ausnahme von ungenießbaren Eiern ohne Schale, von ungenießbarem Eigelb sowie von genießbaren Erzeugnissen tierischen Ursprungs aus Position 0410 (Rz. 208). In ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage der AfD-Bundesta...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.52.2 Entwicklung der Vorschrift

Rz. 730 Die vorstehende Fassung der Nr. 52 der Anlage 2 des UStG beruht im Wesentlichen auf der Neufassung der Anlage zur Anpassung an den Gemeinsamen Zolltarif durch Art. 1 Nr. 3 der Verordnung zur Änderung des UStG und der UStDV v. 7.3.1988[1] und gilt seit dem 1.1.1988 (Rz. 88f.). Durch Gesetz v. 15.12.2003[2] sind lediglich die in den Buchstaben a bis c der Vorschrift auf...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.23.2 Entwicklung der Vorschrift

Rz. 412 Die vorstehende Fassung der Nr. 23 der Anlage 2 des UStG beruht im Wesentlichen auf der Neufassung der Anlage zur Anpassung an den Gemeinsamen Zolltarif durch Art. 1 Nr. 3 der Verordnung zur Änderung des UStG und der UStDV v. 7.3.1988[1] und gilt seit dem 1.1.1988 (Rz. 88f.). Durch Art. 18 Nr. 20 Buchst. a des Steueränderungsgesetzes 2001 v. 20.12.2001[2] wurde die Vo...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.52.4 Keine Steuerermäßigung für Teile und Zubehör

Rz. 734 Teile und Zubehör für Körperersatzstücke, orthopädische Apparate und andere orthopädische Vorrichtungen sind nach dem Wortlaut der Nr. 52 der Anlage 2 des UStG ausdrücklich von der Steuerermäßigung ausgenommen. V. 1.1.1980 bis zum 31.12.1987 ergab sich der Ausschluss der Teile und des Zubehörs aus § 27 UStDV (bis 31.12.1979: § 3 der 3. UStDV). Den Ausschluss von Teil...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.53.4 Abgrenzung von Kunstgegenständen nach dem Zolltarif

Rz. 765 Von Nr. 53 der Anlage 2 des UStG werden nicht alle Kunstgegenstände umfasst, sondern nur solche, die unter die Positionen 9701, 9702 00 00 und 9703 00 00 des Zolltarifs fallen (Rz. 769 und 777ff.). Gegen diese Beschränkung sind aus Kunstkreisen seit Einführung der MwSt. in Deutschland zum 1.1.1968 wiederholt Einwendungen erhoben worden.[1] Der Gesetzgeber hat im Jahr...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.2.3 Allgemeines

Rz. 170 Unter Nr. 2 der Anlage 2 des UStG fallen alle Waren des Kap. 2 des Zolltarifs. Rz. 171 Zu den Positionen 0201 bis 0208 und 0210 des Zolltarifs gehören nur genießbares Fleisch (ganze Tierkörper, Hälften, Viertel, Stücke usw., auch mit anhaftenden inneren Organen oder Fett) sowie genießbare Schlachtnebenerzeugnisse. Waren der Position 0209 (Schweinespeck usw.) gehören a...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anhang zu § 8: ABC der verd... / Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit

Literatur: Knocks, Wpg 1979, 128; ders., Wpg 1980, 245; Mies, Wpg 1980, 443; Schloßmacher, DB 1999, 1573; Pel, DB 2004, 1065 Ein VVaG ist ein Verein, dessen Mitglieder sich zur gemeinsamen Deckung von (versicherten) Schäden zusammengeschlossen haben.[1] Die Mitgliedschaft im VVaG ist an das Bestehen eines Versicherungsverhältnisses gebunden.[2] Der Aufwand zur Deckung der ver...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.34.2 Entstehung der Vorschrift

Rz. 521 Die vorstehende Fassung der Nr. 34 der Anlage 2 des UStG beruht im Wesentlichen auf der Neufassung der Anlage zur Anpassung an den Gemeinsamen Zolltarif durch Art. 1 Nr. 3 der Verordnung zur Änderung des UStG und der UStDV v. 7.3.1988[1] und gilt seit dem 1.1.1988 (Rz. 88f.). Durch Art. 7 Nr. 14 des Jahressteuergesetzes 2007 (JStG 2007) v. 13.12.2006[2] ist die Liste ...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.6.2 Entwicklung der Vorschrift

Rz. 227 Die vorstehende Fassung der Nr. 6 der Anlage 2 des UStG beruht auf der Neufassung der Anlage zur Anpassung an den Gemeinsamen Zolltarif durch Art. 1 Nr. 3 der Verordnung zur Änderung des UStG und der UStDV v. 7.3.1988[1] und gilt seit dem 1.1.1988 (Rz. 88f.). Materiell-rechtlich entspricht sie der bis 31.12.1987 geltenden Fassung der Nr. 6 der Anlage des UStG. Neu au...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.51.2 Entwicklung der Vorschrift

Rz. 721 Die vorstehende Fassung der Nr. 51 der Anlage 2 des UStG beruht im Wesentlichen auf der Neufassung der Anlage zur Anpassung an den Gemeinsamen Zolltarif durch Art. 1 Nr. 3 der Verordnung zur Änderung des UStG und der UStDV v. 7.3.1988[1] und gilt seit dem 1.1.1988 (Rz. 88f.). Durch Art. 5 Nr. 36 Buchst. c des Steueränderungsgesetzes 2003 v. 15.12.2003[2] (Rz. 7) ist m...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.7.6 Friedhofsgärtnereien

Rz. 238 Übernimmt ein Friedhofsgärtner nur die Pflege eines Grabs, so bewirkt er einheitliche sonstige Leistungen oder Werkleistungen, die nicht begünstigt sind, auch nicht hinsichtlich der dabei verwendeten Pflanzen.[1] Dies gilt auch für die Wintereindeckung eines Grabs.[2] Wird eine Grabpflege für 25 Jahre gegen Einmalzahlung vereinbart, kann dies nach den jeweiligen Beso...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.49.1 Entwicklung der Vorschrift

Rz. 643 Die vorstehende Fassung der Nr. 49 der Anlage 2 des UStG beruht auf Art. 7 Nr. 14 des Jahressteuergesetzes 2007 (JStG 2007) v. 13.12.2006.[1] Mit diesem Gesetz ist die Liste der dem ermäßigten Steuersatz unterliegenden Gegenstände in der Anlage 2 des UStG komplett neu gefasst worden (Rz. 13). In Nr. 49 der Anlage 2 des UStG ist dabei zunächst der Einleitungssatz neu ...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.37.5 Abgrenzung begünstigter Futtermittel zu nicht begünstigten Fütterungsarzneimitteln

Rz. 580 Nach dem Wegfall der Steuerermäßigung für Fütterungsarzneimittel (Nr. 44 der damaligen Anlage des UStG) zum 1.1.2002 (Rz. 613) können lediglich Futtermittel unter die Steuerermäßigung fallen. Die Verwaltung hat Regelungen getroffen, unter welchen Voraussetzungen bei der Lieferung oder Herstellung von Fütterungsarzneimitteln die Steuerermäßigung für Futtermittel in An...mehr