Fachbeiträge & Kommentare zu Verwirkung

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zfs 05/2008, Verwirkung ein... / Leitsatz

Zur Verwirkung einer Vertragsstrafe aus einem Kfz-Mietvertrag, wenn nach einem Unfall die Polizei, nicht aber der Autovermieter unmittelbar benachrichtigt wird. BGH, Urt. v. 21.11.2007 – XII ZR 213/06mehr

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FF 05/2008, Befristung und Verwirkung von Betreuungs- und Aufstockungsunterhalt nach neuem Unterhaltsrecht

BGB §§ 1570, 1573, 1578b, 1579 Leitsatz 1. Nach Ablauf einer Übergangsfrist bis zum 31.12.2008, die dem Berechtigten einzuräumen ist, um sich auf die Verschärfung der Erwerbsobliegenheit nach dem neuen Unterhaltsrecht einzustellen und einen adäquaten Arbeitsplatz zu finden, ist die Mutter eines fast zwölfjährigen Kindes verpflichtet, vollschichtig zu arbeiten. 2. Ist die Unte...mehr

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FF 04/2008, Das Schicksal v... / bb) Verwirkung

Der Erbe des Unterhaltsverpflichteten kann sich auf eine Verwirkung gem. § 1579 Nr. 2 BGB berufen.[34] Wenn aber der geschiedene Ehegatte trotz Vorliegens des Verwirkungstatbestandes des § 1579 Nr. 2 BGB den Unterhalt an seine geschiedene Ehefrau nur deshalb weiter gezahlt hat, um seinerseits eine Kürzung der Versorgungsbezüge wegen § 5 VAHRG zu vermeiden, kann der Unterhalt...mehr

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FF 10/2008, Zur Verwirkung von Unterhaltsansprüchen nach Aufnahme einer gleichgeschlechtlichen Beziehung

§§ 1361 Abs. 3, 1579 Nr. 7 BGB n.F. Leitsatz Für die Frage, ob die Aufnahme einer neuen Beziehung durch den Unterhaltsberechtigten einen Härtegrund i.S.v. § 1579 Nr. 7 i.V.m. § 1361 Abs. 3 BGB darstellt, kommt es nicht darauf an, ob es sich um eine gleichgeschlechtliche oder eine heterosexuelle Beziehung handelt. BGH, Urt. v. 16.4.2008 – XII ZR 7/05 (OLG Brandenburg, AG Schwedt...mehr

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FF 07_08/2008, Verwirkung von Unterhalt bei unterlassener Information über erhebliche Einkommenssteigerung

BGB § 1578b, BGB a.F. §1579 Nr. 5; BGB §1573 Abs. 5, BGB §1578 Abs. 1 Satz 2 Leitsatz 1. Der objektive Tatbestand des für eine Verwirkung nach § 1579 Nr. 5 BGB sprechenden Härtegrundes kann auch dadurch erfüllt sein, dass der Unterhaltsberechtigte den Verpflichteten nicht ungefragt über einen erheblichen Anstieg des eigenen Einkommens informiert (Fortführung des Senatsurt. v...mehr

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ZErb 07/2011, Welche Auswir... / d) Keine Verwirkung wegen Unterlassen des lebzeitigen Widerrufs, § 242 BGB

Einem Anspruch des Erben gegen den Dritten (Ex-Ehegatten) aus § 346 Abs. 1 BGB iVm §§ 313 Abs. 1, 313 Abs. 3 Satz 1 BGB lässt sich auch nicht entgegenhalten, dass der Erblasser ein Rückforderungsrecht dadurch verwirkt habe, dass er den lebzeitigen Widerruf des Bezugsrechts unterlassen habe, und dass sich der Erbe nach § 1922 Abs. 1 BGB hieran festhalten lassen müsse.[92] [93]...mehr

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zfs 05/2008, Verwirkung einer Vertragsstrafe aus Kfz-Mietvertrag bei unterlassener unmittelbarer Unterrichtung des Kfz-Vermieters und alleiniger sofortiger Verständigung der Polizei nach einem Unfall

BGB § 339 Leitsatz Zur Verwirkung einer Vertragsstrafe aus einem Kfz-Mietvertrag, wenn nach einem Unfall die Polizei, nicht aber der Autovermieter unmittelbar benachrichtigt wird. BGH, Urt. v. 21.11.2007 – XII ZR 213/06 Sachverhalt Die Klägerin verlangt von der Beklagten Zahlung einer Vertragsstrafe aus einem Kfz-Mietvertrag. Die Klägerin, die eine gewerbliche Autovermietung be...mehr

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FF 02/2009, Verwirkung des ... / Leitsatz

1. Verweigert der Unterhaltsberechtigte ohne sachlichen Grund seine Zustimmung zur Durchführung des begrenzten Realsplittings, so erfüllt ein solches Verhalten im Regelfall jedenfalls dann, wenn es regelmäßig praktiziert wird, den Verwirkungstatbestand des § 1579 Nr. 4 (jetzt Nr.5) BGB. Etwas anderes gilt dann, wenn diese Verweigerung ihren Grund in dem Streit der Parteien u...mehr

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FF 07_08/2008, Verwirkung v... / Leitsatz

1. Der objektive Tatbestand des für eine Verwirkung nach § 1579 Nr. 5 BGB sprechenden Härtegrundes kann auch dadurch erfüllt sein, dass der Unterhaltsberechtigte den Verpflichteten nicht ungefragt über einen erheblichen Anstieg des eigenen Einkommens informiert (Fortführung des Senatsurt. v. 29.1.1997 – XII ZR 257/95, FamRZ 1997, 483). 2. Hat der Unterhaltsberechtigte eine vo...mehr

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FF 01/2009, Verwirkung des ... / Leitsatz

1. Führt der Unterhaltsberechtigte seit mehr als fünf Jahren eine Beziehung, die zwar nicht durch ein Zusammenwohnen und auch nicht durch ein gemeinsames Wirtschaften geprägt ist, jedoch durch ihre Gestaltung einen Grad der Festigkeit erreicht hat, der auf eine auch von außenstehenden Dritten so wahrgenommene verfestige Beziehung schließen lässt, kann der Unterhaltsanspruch ...mehr

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FF 10/2008, Zur Verwirkung ... / Leitsatz

Für die Frage, ob die Aufnahme einer neuen Beziehung durch den Unterhaltsberechtigten einen Härtegrund i.S.v. § 1579 Nr. 7 i.V.m. § 1361 Abs. 3 BGB darstellt, kommt es nicht darauf an, ob es sich um eine gleichgeschlechtliche oder eine heterosexuelle Beziehung handelt. BGH, Urt. v. 16.4.2008 – XII ZR 7/05 (OLG Brandenburg, AG Schwedt)mehr

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FF 01/2009, Verwirkung des ... / Aus den Gründen

Gründe: I. Der am … 1940 geborene Antragsteller und die am … 1948 geborene Antragsgegnerin haben am 22.8.1969 die Ehe geschlossen. Die Ehe ist kinderlos geblieben. Die räumliche Trennung der Eheleute erfolgte am 1.8.1993; seit dieser Zeit leben die Parteien getrennt. Die Antragsgegnerin, Bibliotheksangestellte, war während der Ehe mit Ausnahme eines Zeitraumes von ca. 4 Jahr...mehr

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FF 02/2009, Verwirkung des ... / 2 Anmerkung

Der Entscheidung ist zuzustimmen, insbesondere was die Ausführungen bzgl. der Verwirkung anbelangt. Im vorliegenden Fall hatte die Antragsgegnerin Selbstanzeige erstattet, um im Zugewinnausgleichsverfahren Informationen über von dem Antragsteller getätigte Aktientransaktionen zu erhalten. Die Anzeige hat nach Auffassung des Senats nur den Sinn gehabt, dem geschiedenen Ehemann...mehr

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FF 02/2009, Verwirkung des ... / Aus den Gründen

Gründe: I. Die Parteien haben 1973 geheiratet; sie haben zwei Kinder, 1980 und 1982 geboren, die ihr Studium inzwischen abgeschlossen haben. Durch Urteil des AG – Familiengerichts – Bad Neuenahr-Ahrweiler vom 6.4.2006 wurde die Ehe auf den am 29.10.1998 zugestellten Scheidungsantrag hin geschieden. Das Verfahren zum nachehelichen Unterhalt wurde abgetrennt. Das AG gab dem An...mehr

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FF 07_08/2008, Verwirkung v... / 3 Anmerkung

Die Entscheidung, die seit dem 11.6.2008 im Internet verfügbar ist, ist in zweierlei Hinsicht von Bedeutung: a) Verwirkung nach § 1579 Nr. 5 BGB n.F. Der BGH bestätigt seine Rechtsprechung, wonach das ungefragte Verschweigen von erhöhten Einkünften zur Verwirkung des Anspruchs auf nachehelichen Unterhalt führen kann. In einem gerichtlichen Vergleich verpflichtete sich der Ehema...mehr

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FF 03/2011, Verwirkung des ... / Leitsatz

Die Beurteilung, ob sich eine Lebensgemeinschaft verfestigt hat, hat nach den Umständen des Einzelfalls zu erfolgen. Eine bestimmte Mindestdauer ist nicht Voraussetzung für eine Verfestigung i.S.d. § 1579 Nr. 2 BGB. Mieten die neuen Partner, nachdem sie zunächst für eine kurze Zeit in die Wohnung eines Partners eingezogen waren, gemeinsam eine neue Wohnung an, deren Kosten s...mehr

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zfs 05/2008, Verwirkung ein... / Sachverhalt

Die Klägerin verlangt von der Beklagten Zahlung einer Vertragsstrafe aus einem Kfz-Mietvertrag. Die Klägerin, die eine gewerbliche Autovermietung betreibt, vermietete mit Vertrag vom 14.4.2003 an die Beklagte einen Kleintransporter. § 8a der Vertragsbestandteil gewordenen Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Klägerin enthält folgende Bestimmung: "Der Mieter hat bei einem Unfal...mehr

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FF 07_08/2008, Verwirkung v... / Aus den Gründen

Aus den Gründen: Die Revision der Antragstellerin ist unbegründet. Die Revision des Antragsgegners führt in dem aus der Entscheidungsformel ersichtlichen Umfang zur Aufhebung des angefochtenen Urteils und insoweit zur Zurückverweisung der Sache an das Berufungsgericht. A. Das Berufungsgericht, dessen Entscheidung in FamRZ 2007, 215 veröffentlicht ist, hat die Unterhaltspflich...mehr

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FF 06/2011, Betreuungsunter... / Leitsatz

a) Im Rahmen der Billigkeitsentscheidung über eine Verlängerung des Betreuungsunterhalts aus kindbezogenen Gründen nach § 1570 Abs. 1 Satz 2 und 3 BGB ist stets zunächst der individuelle Umstand zu prüfen, ob und in welchem Umfang die Kindesbetreuung auf andere Weise gesichert ist oder in kindgerechten Betreuungseinrichtungen gesichert werden könnte. Ein Altersphasenmodell, ...mehr

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FF 06/2011, Betreuungsunter... / 2 Gründe:

[6] Die Revision hat Erfolg und führt zur Aufhebung der angefochtenen Entscheidung und zur Zurückverweisung des Rechtsstreits an das Berufungsgericht. [7] Für das Verfahren ist gemäß Art. 111 Abs. 1 FGG-RG noch das bis Ende August 2009 geltende Prozessrecht anwendbar, weil der Rechtsstreit vor diesem Zeitpunkt eingeleitet worden ist (vgl. Senatsbeschl. v. 3.11.2010 – XII ZB 1...mehr

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FF 03/2011, Verwirkung des ... / 1 Gründe:

Die Berufung der Beklagten ist gem. § 522 Abs. 2 ZPO durch Beschluss zurückzuweisen. Das Rechtsmittel bietet keine Aussicht auf Erfolg (§ 522 Abs. 2 Nr. 1 ZPO). Zu Recht hat das AG auf die Klage des Klägers den von den Parteien beim AG - Familiengericht - Eschwege am 26.4.2007 geschlossenen Vergleich dahingehend abgeändert, dass der Kläger der Beklagten bereits ab März 2009 k...mehr

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FF 10/2008, Zur Verwirkung ... / Sachverhalt

Tatbestand: Die Parteien streiten um Trennungsunterhalt für die Zeit vom 1.5.2001 bis zu der (am 11.3.2003 rechtskräftig gewordenen) Scheidung ihrer Ehe. Die am 14.8.1953 geborene Klägerin und der am 8.12.1953 geborene Beklagte haben am 5.4.1975 die Ehe geschlossen. Sie haben fünf gemeinsame Kinder, die in den Jahren 1973, 1975, 1981, 1984 und 1990 geboren wurden. Am 7.2.2000...mehr

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zfs 05/2008, Verwirkung ein... / Aus den Gründen

[11] “Die Revision der Beklagten hat Erfolg; die Anschlussrevision der Klägerin ist dagegen unbegründet. [12] I. Das LG hat im Wesentlichen ausgeführt: Die Beklagte habe die wirksam vereinbarte Vertragsstrafe verwirkt. Die Beklagte habe zwar bewiesen, dass sie die Klägerin etwa eine Stunde nach dem Unfall benachrichtigt habe. Diese Schadensmeldung könne jedoch nicht als unmit...mehr

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FF 07_08/2008, Verwirkung v... / Sachverhalt

Tatbestand: Die Parteien streiten um nachehelichen Unterhalt. Die 1956 geborene Antragstellerin und der 1957 geborene Antragsgegner hatten am 23.6.1989 die Ehe geschlossen, aus der die am 30.10.1989 geborene Tochter C hervorgegangen ist. Die Antragstellerin hatte ihre vorehelich geborenen Töchter K, geb. am 15.2.1984, und F, geb. am 8.1.1988, mit in die Ehe gebracht. In dem e...mehr

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FF 03/2011, Verwirkung des ... / 2 Anmerkung

Das Amtsgericht Kassel hatte der Abänderungsklage des geschiedenen Ehemannes auf Wegfall des nachehelichen Unterhaltes mit Wirkung ab Januar 2010 stattgegeben. Das OLG Frankfurt hat nach vorangegangenem Hinweisbeschluss vom 10.5.2010 durch Beschluss vom 19.11.2010 die Berufung gegen das Urteil I. Instanz zurückgewiesen, und zwar nach § 522 ZPO. In der Sache ist der Entscheidun...mehr

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FF 10/2008, Zur Verwirkung ... / 3 Anmerkung

In dem Verfahren ging es um Trennungsunterhalt. Die Ehefrau hatte sich nach einer langen 26-jährigen Ehe, aus der fünf Kinder hervorgegangen waren, von ihrem Ehemann getrennt und war zu einer Freundin gezogen, mit der sie eine intime gleichgeschlechtliche Beziehung aufnahm. Die Kinder blieben beim Vater. Der BGH hat die Entscheidung des OLG Brandenburg aufgehoben, weil das OL...mehr

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FF 06/2011, Betreuungsunter... / 3 Anmerkung

Der BGH hatte sich mit der Revision gegen ein Urteil des OLG Schleswig zu beschäftigen. [1] Die Entscheidung des OLG hatte die Berufung des Ehemannes gegen die Verurteilung auf nachehelichen Unterhalt (Folgesache) in Höhe von 463 EUR zurückgewiesen. Der Antragsteller wollte ab Rechtskraft der Ehescheidung keinen Unterhalt mehr zahlen. Der Bundesgerichtshof hat das Urteil des ...mehr

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FF 12/2010, Elternunterhalt... / Aus den Gründen

Aus den Gründen: [7] Die Revision hat keinen Erfolg. I. [8] Das Berufungsgericht, dessen Entscheidung in FamRZ 2010, 303 veröffentlicht ist, hat seine Entscheidung wie folgt begründet: (wird ausgeführt) II. [15] Diese Ausführungen halten einer rechtlichen Überprüfung stand. [16] 1. Allerdings weist der Beklagte zu Recht darauf hin, dass seine Revision uneingeschränkt zulässig s...mehr

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FF 10/2008, Zur Verwirkung ... / Aus den Gründen

Gründe: Revision und Anschlussrevision haben Erfolg. Sie führen zur Aufhebung des angefochtenen Urteils in dem aus der Entscheidungsformel ersichtlichen Umfang und insoweit zur Zurückverweisung der Sache an das Berufungsgericht. I. 1. Das Berufungsgericht hat die Klägerin nach Maßgabe des § 1361 Abs. 1 BGB für unterhaltsberechtigt gehalten, weil sie nach dem eingeholten Sachv...mehr

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FF 06/2011, Betreuungsunter... / 1 Tatbestand:

[1] Die Parteien streiten um nachehelichen Unterhalt. [2] Der 1971 geborene Antragsteller und die 1967 geborene Antragsgegnerin hatten im Januar 2002 geheiratet. Im Februar 2002 wurde der gemeinsame Sohn geboren. Im Januar 2005 trennten sich die Parteien. Auf den im Februar 2006 zugestellten Scheidungsantrag wurde die Ehe der Parteien mit Verbundurteil geschieden, das hinsich...mehr

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FF 05/2008, Befristung und ... / Sachverhalt

… Zu 3. (Unterhalt): Tatbestand: Aus der Ehe ist der am 31.7.1996 geborene Sohn T P hervorgegangen, der im Haushalt der Antragsgegnerin lebt. Die Antragsgegnerin begehrt vom Antragsteller nachehelichen Unterhalt. Die Antragsgegnerin ist als MtA halbschichtig berufstätig. Sie trägt im Wesentlichen vor: Die Einkommensverhältnisse der Parteien hätten sich seit dem Trennungsunterhalt...mehr

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FF 05/2008, Befristung und ... / Leitsatz

1. Nach Ablauf einer Übergangsfrist bis zum 31.12.2008, die dem Berechtigten einzuräumen ist, um sich auf die Verschärfung der Erwerbsobliegenheit nach dem neuen Unterhaltsrecht einzustellen und einen adäquaten Arbeitsplatz zu finden, ist die Mutter eines fast zwölfjährigen Kindes verpflichtet, vollschichtig zu arbeiten. 2. Ist die Unterhaltsberechtigte nach der Trennung eine...mehr

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FF 11/2008, Beschlüsse des ... / III. Ausgleichsunterhalt

Für Dauer und Umfang des Ausgleichsunterhalts ist grundsätzlich auszugehen vom Einkommen des Berechtigten im Zeitpunkt der Eingehung der Ehe und möglichen hypothetischen Steigerungen. abgelehnt 13:15:4 in typisierter Form von einem die Arbeitsteilung und das Vorhandensein gemeinsamer Kinder berücksichtigenden, mit zunehmender Ehedauer steigenden Anteil der Einkommensdifferenz z...mehr

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FF 05/2008, Befristung und ... / Aus den Gründen

Entscheidungsgründe: Die Klage ist teilweise begründet. Die Antragsgegnerin kann von dem Antragsteller nur noch vorübergehend auf Grund von § 1570 BGB im Hinblick auf die Betreuung des gemeinsamen Kindes die Leistung von Unterhalt verlangen. Grundsätzlich ist auf Grund des seit dem 1.1.2008 geltenden neuen Unterhaltsrechtes Betreuungsunterhalt nur während der ersten drei Lebe...mehr

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FF 11/2008, Beschlüsse des ... / I. Betreuungsunterhalt

Der Betreuungsunterhalt ist Ausdruck der gemeinsamen Elternverantwortung für das Kind. angenommen 34:0:0 Der Betreuungsunterhalt ist als Teil des Kindesunterhalts zu begreifen. angenommen 16:12:5 Notwendige Drittbetreuungskosten sind Teil des Kindesunterhalts. angenommen 30:2:3 Die Gleichstellung ehelicher und nichtehelicher Kinder ist dadurch zu verwirklichen, dass der Betreuungs...mehr

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AGS 12/2010, Nachfestsetzun... / Anmerkung

Zu BGH und OLG Celle: Beide Entscheidungen sind zutreffend und vorzüglich begründet. Auf die Instanzgerichte wird nunmehr eine Flut von Nachfestsetzungsanträgen zukommen.[1] Nachfestsetzungen sind möglichmehr

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zfs 03/2009, Fortsetzung de... / Aus den Gründen

Aus den Gründen: „… Die zulässige Berufung ist begründet, soweit die Klägerin der Sache nach die Feststellung begehrt, dass das zwischen den Parteien bestehende Krankenversicherungsverhältnis unter Einschluss des Krankentagegeldtarifs über den 30.9.2005 hinaus so lange fortzusetzen ist, wie von der Klägerin Einkommen aus einer beruflichen Tätigkeit bezogen wird. Insoweit hat...mehr

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FF 07/2009, Betreuungsunter... / Aus den Gründen

Entscheidungsgründe: A. Die Revision ist unzulässig, soweit sie sich gegen die Verurteilung zu nachehelichem Unterhalt für die Zeit bis Ende 2007 richtet. Denn insoweit hat das Berufungsgericht die Revision nicht zugelassen (§ 543 Abs. 1 ZPO). Nach ständiger Rspr. des Bundesgerichtshofs kann sich eine wirksame Beschränkung des Rechtsmittels auch bei uneingeschränkter Zulassun...mehr

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AGkompakt 05/2011, Nachfest... / 2 II. Die Entscheidung

Rechtskraft des Kostenfestsetzungsbeschlusses steht der Nachliquidation nicht entgegen Der Nachliquidation der Umsatzsteuer steht die Rechtskraft des Kostenfestsetzungsbeschlusses nicht entgegen. Hat der Erstattungsberechtigte zunächst die Umsatzsteuer nicht geltend gemacht und erklärt, zum Vorsteuerabzug berechtigt zu sein, so hat das Erstgericht mangels Antrags über die Ber...mehr

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FF 09/2008, Zum Bedarf und ... / Aus den Gründen

Gründe: I. Die Revision der Klägerin und die Anschlussrevision des Beklagten wenden sich lediglich gegen die Entscheidung des OLG zum Betreuungsunterhalt der Klägerin. Beide Rechtsmittel sind begründet und führen in dem aus dem Tenor ersichtlichen Umfang zur Aufhebung des angefochtenen Urteils und insoweit zur Zurückverweisung der Sache an das Berufungsgericht. II. Das Berufu...mehr

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FF 07/2009, Betreuungsunter... / 3 Anmerkung

Mit diesem Urteil setzt der Familiensenat des BGH konsequent seine Rechtsprechung zum Betreuungsunterhalt nach dem neuen § 1570 BGB fort. Drei Aspekte sind von Bedeutung: Betreuungsunterhalt bei zwei Kindern (13 und 15 Jahre) Nach der etwas missverständlichen Entscheidung des BGH vom 16.7.2008[1] zur Betreuung eines nichtehelichen Kindes hat er jetzt nach der Entscheidung vom 1...mehr

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AGkompakt 12/2010, Nachfest... / II. Kostenfestsetzung nach §§ 103 ff. ZPO

Im Rahmen des Kostenfestsetzungsverfahrens nach den §§ 103 ff. ZPO ist eine Nachfestsetzung grundsätzlich möglich. Ein Kostenerstattungsgläubiger kann Positionen, die er bislang nicht angemeldet hatte, später noch nachmelden. Er muss dann lediglich die Mehrkosten der Nachfestsetzung tragen. Rechtskraft des Kostenfestsetzungsbeschlusses steht der Nachfestsetzung nicht entgegen...mehr

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FF 09/2009, Rechtsprechung ... / Hausrat und Zugewinn

Hausratsgegenstände unterfallen – ganz unabhängig von den Eigentumsverhältnissen an ihnen – entgegen der Auffassung des BGH (FamRZ 1984, 144) ausnahmslos dem Hausratsverteilungsverfahren und finden damit weder im Anfangs- noch im Endvermögen Berücksichtigung (OLG Karlsruhe, Urt. v. 21.1.2009 – 5 UF 186/07, FamRZ 2009, 1326; die zugelassene Revision ist eingelegt, BGH – XII Z...mehr

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FF 01/2008, Ungefragte Info... / II. Die Meinungen in der Literatur

Die Meinungen in der Literatur sind nicht einheitlich, weil die Voraussetzungen der ungefragten Auskunft mit den genannten Entscheidungen des BGH nur scheinbar geklärt sind.[10] Teilweise wird generell eine ungefragte Informationspflicht nur bejaht, wenn das Schweigen des Berechtigten oder Verpflichteten unredlich war und kein Anlass bestand, sich durch eine Auskunft zu verge...mehr

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FF 06/2009, Abänderungsklag... / 1. Abänderungsverlangen des Gläubigers

Für die inhaltlichen Voraussetzungen der Abänderung einer Jugendamtsurkunde, ist nach einmütiger Meinung, weil es sich nicht um einen rechtskraftfähigen Titel handelt, nicht die Bestimmung des § 323 ZPO (§ 238 FamFG) mit ihren weiteren Voraussetzungen maßgebend, sondern das materielle Recht (§ 239 Abs. 2 FamFG). Auf Seiten des Gläubigers ist zu fragen, ob dieser stets den ges...mehr

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FF 05/2008, Münchener Anwaltshandbuch Familienrecht

Klaus Schnitzler (Hrsg.), 2. Auflage 2008, 1529 Seiten, 108 EUR, Verlag C.H. Beck Nach 5 ½ Jahren ist die zweite Auflage des mit Recht gelobten Werkes erschienen (vgl. Vorbesprechung der 1. Aufl. z.B. bei Brudermüller, FamRZ 2003, 145). Um es vorweg zu sagen: Auch die 2. Auflage verdient Lob und Anerkennung, gerade weil sie die Unterhaltsrechtsreform in der Kürze der Zeit se...mehr

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FF 07_08/2011, Die verfesti... / 4. Entscheidungen in 2011

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FF 11/2009, Rechtsprechung ... / Verfahrensrecht

Die Verwirkung des Unterhaltsanspruchs kann im vereinfachten Verfahren nicht als Einwand i.S.v. § 648 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 ZPO (§ 252 Abs. a S. 1 Nr. 2 FamFG) geltend gemacht werden (KG, Beschl. v. 23.6.2009 – 18 WF 140/09, FamRB 2009, 306 [Giers]).mehr

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FF 05/2008, Rechtsprechung ... / Ehegattenunterhalt

Nach der Trennung der Parteien ist der Vorteil mietfreien Wohnens zunächst regelmäßig nur noch im Umfang einer angemessenen Wohnungsnutzung durch den verbleibenden Ehegatten anzurechnen. Ist die Wiederherstellung der ehelichen Lebensgemeinschaft allerdings nicht mehr zu erwarten, etwa wenn der Scheidungsantrag anhängig ist oder die Eheleute die vermögensrechtlichen Folgen ih...mehr

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FF 04/2008, Umfang der Aufk... / Aus den Gründen

Aus den Gründen des Beschlusses des AG Solingen: I. Die Parteien sind seit dem 17.7.2003 rechtskräftig geschiedene Eheleute (AG Solingen 33 F 26/03). Die Trennung der Parteien erfolgte bereits im Jahre 1998. Seit Ende des Jahres 2002 wird unter den Parteivertretern über die Verteilung des Hausrats korrespondiert. Da bis zum Scheidungstermin eine Einigung über die Verteilung ...mehr