Fachbeiträge & Kommentare zu Vollmacht

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§ 2 Vergleich und Abfindung / ee) Mittelbar Geschädigte

Rz. 837 Hinweis Siehe auch Rdn 48 ff., 342 ff. Rz. 838 Verdienstausfall des unmittelbar Verletzten und Unterhaltsschäden (aber auch Beerdigungskosten und entgangene Dienste) seiner Hinterbliebenen sind zwei verschiedene, voneinander getrennt zu betrachtende Schadenersatzpositionen, die zudem zwei verschiedenen Rechtspersonen zustehen. Daher ist auch der Forderungsübergang dif...mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / 4. Rückübertragung

Rz. 891 Grundsätzlich kann der Drittleistungsträger über die auf ihn übergegangene Forderung auch durch weitere Übertragung verfügen. Rz. 892 Die Forderung kann auch auf den ursprünglich Verletzten im Wege der Abtretung übertragen werden. Dazu bedarf es eines (Abtretungs-)Vertrages, da die Abtretung ein zweiseitiges Geschäft ist; ein nur einseitiger Akt des Drittleistungsträg...mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / (1) Altersgrenzen

Rz. 695 In Deutschland ist man mit 18 Jahren voll geschäftsfähig. Ausnahmen beinhaltet das Asylverfahrensgesetz und das Aufenthaltsgesetz, hier sind Personen ab 16 Jahren handlungsfähig (§ 12 AsylVfG, § 80 AufenthG). Kind i.S.d. § 99 FamFG kann auch eine Person sein, die das 18. Lebensjahr bereits vollendet hat, wenn diese nach dem insoweit anwendbaren Recht noch minderjähri...mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / cc) Einschränkung der Sorge

Rz. 638 Die elterliche Vermögenssorge kann durch die (u.U. auch vor dem Haftpflichtfall bereits bestehende) Existenz eines Pflegers eingeschränkt sein (§ 1630 Abs. 1 BGB, § 158 FamFG, § 50 FGG a.F.[712]), so dass u.U. das Familiengericht nach § 1630 Abs. 2 BGB entscheiden muss. Rz. 639 Lebt das verletzte Kind für längere Zeit in Familienpflege (§ 1630 Abs. 2 BGB), gilt § 1688...mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / ff) Kinderehe

Rz. 703 In Deutschland darf eine Ehe nicht vor Eintritt der Volljährigkeit eingegangen werden (§ 1303 S. 1 BGB),[758] für die Ehemündigkeit ist damit ein Mindestalter von 18 Jahren vorgegeben. Auf Antrag ist jedoch eine familiengerichtliche Befreiung möglich, sofern das 16. Lebensjahr vollendet ist und der Ehepartner volljährig ist (§ 1303 Abs. 2 BGB). Mit einer Person, die ...mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / e) Gesamtschuld

Rz. 868 Hinweis Siehe auch Rdn 983, 1077 ff. Rz. 869 Die Abfindung umfasst regelmäßig auch einen Verzicht auf alle Ansprüche gegen jeden weiteren gesamtschuldnerisch haftenden Dritten (§ 422 BGB).[884] Rz. 870 Zweck einer solchen Regelung ist, auch formal zu verhindern, dass der Haftpflichtversicherer nach Zahlung der Abfindungssumme mit Ausgleichsansprüchen Dritter konfrontie...mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / (1) Direktanspruch, § 115 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 VVG

Rz. 592 § 115 VVG – Direktanspruch Rz. 593 Im Anwendungsbereich vo...mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / (b) Erweiterung der Gefährdungshaftung – Höhere Gewalt

Rz. 666 Die Schadenrechtsreform ersetzte in § 7 Abs. 2 StVG das "unabwendbare Ereignis" durch den Einwand der "höheren Gewalt". Rz. 667 Die Ersatzpflicht des Fahrzeughalters ist nur noch ausgeschlossen, wenn der Unfall durch höhere Gewalt verursacht wird. "Höhere Gewalt" bedeutet[737] ein betriebsfremdes, von außen durch elementare Naturkräfte oder durch Handlungen dritter Pe...mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / bb) Zeichnungsberechtigung

Rz. 628 Sind Mutter und Vater verheiratet, haben sie automatisch das gemeinsame Sorgerecht. Bei Minderjährigen ist der Vergleich von beiden Erziehungsberechtigten zu genehmigen (gemeinschaftliche Vertretung, § 1629 Abs. 1 S. 2 BGB, § 171 Abs. 3 ZPO), bei Halbwaisen vom überlebenden Elternteil (§§ 1680 Abs. 1, 1681 BGB). Rz. 629 Auch unverheiratete Paare können das gemeinsame ...mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / bb) Einschaltung des Familien-/Betreuungsgerichtes

Rz. 787 Hinweis Siehe auch Rdn 643, 744. Rz. 788 Die Einschaltung und Genehmigung des Familien-/Betreuungsgerichtes ist für den Abschluss von Abfindungsvergleichen erforderlich in folgenden Fällen: Rz. 789 Übersicht 2.16: Erforderlichkeit familien-/betreuungsgerichtlicher Genehmigungmehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / dd) Verfahren

Rz. 794 Schließt der Vormund einen Abfindungsvergleich oder einen die weitere Abwicklung regelnden Vertrag (z.B. Vereinbarung einer Haftungsquote, Rentenvergleich) ohne die erforderliche Genehmigung des Familien-/Betreuungsgerichts, bedarf der Vertrag zu seiner Wirksamkeit der nachträglichen Genehmigung des Familien-/Betreuungsgerichts (§ 1829 Abs. 1 S. 1 BGB). Rz. 795 § 184...mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / mm) Kosten des Pflegers

Rz. 773 Hinweis Siehe auch Rdn 811 ff., 1243 ff., 1498 f. Rz. 774 Das BVormVG [810] trat zum 1.7.2005 (Art. 12 2. BtÄndG) außer Kraft und wurde ersetzt durch das VBVG .[811] §§ 3 ff. VBVG regeln die Vergütung.[812] Rz. 775 Die Kosten des Pflegers sind regelmäßig im Rahmen der Haftung als Schadenposition zu übernehmen.[813] Rz. 776 Ohne eine förmliche Bestellung kann der Vormund i...mehr

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§ 3 Prozessuale Aspekte / H. Anwaltsvergleich

Rz. 324 § 1044b ZPO a.F. (gültig bis 31.12.1997)[403]mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / a) Verhandlungsberechtigung

Rz. 857 Drittleistungsträger können die auf sie übergegangenen Ansprüche durch Abfindungsvergleiche ebenso regeln wie der unmittelbar Verletzte selbst. Dieses gilt auch für den Regress nach § 119 SGB X (§ 119 Abs. 4 SGB X).[868] Rz. 858 Der Geschädigte ist weder aus eigenem Recht noch in gewillkürter Prozessstandschaft (§ 3 Rdn 196) des SVT zur Geltendmachung von auf diesen n...mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / d) Zahlungsweg

Rz. 998 Problematisch kann die Erfüllung sein, wenn der vom Anspruchsberechtigten vorgegebene Zahlungsweg nicht eingehalten wird, obwohl hierauf erkennbar Wert gelegt wurde (auch Rdn 772).[1069] Rz. 999 Überweisungen sind Leistungen an Erfüllung statt und bedürfen von daher der Annahme des Gläubigers oder sonst Verfügungsberechtigten.[1070] Das Einverständnis gilt, solange es...mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / (2) Insolvenz des Versicherers

Rz. 599 Bei Insolvenz des Versicherers[693] bleibt die unmittelbare Einstandspflicht des Schädigers und der weiteren Eintrittspflichtigen (im Einzelfall z.B. Anstellungskörperschaft, weitere Gesamtschuldner) bestehen. § 12 PflVGmehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / j) Sozialversicherter Verletzter

Rz. 849 Hinweis Siehe auch Rdn 1163, 1260 ff. Rz. 850 § 32 SGB I – Verbot nachteiliger Vereinbarungen Privatrechtliche Vereinbarungen, die zum Nachteil des Sozialleistungsberechtigten von Vorschriften dieses Gesetzbuchs abweichen, sind nichtig. § 46 SGB I – Verzichtmehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / aa) Geschädigte Person

Rz. 577 Wird der Verletzte (Anspruchsberechtigte; aber auch Drittleistungsträger, siehe § 171b SGB V) insolvent, geht mit Eröffnung des Insolvenzverfahrens die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis über die Insolvenzmasse auf den Insolvenzverwalter über (§ 80 Abs. 1 InsO), der das zur Masse gehörende Vermögen (dazu gehören auch Schadenersatzforderungen) sofort in Besitz nimmt ...mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / ff) Beispiele

Rz. 847 Beispiel 2.5 A und B leben seit vielen Jahren in einer nicht-ehelichen Gemeinschaft. Sie hatten sich gegenseitig zu Erben eingesetzt. A hatte der nicht berufstätigen B, die für beide absprachegemäß den Haushalt führte, in einem Partnerschaftsvertrag zugesichert, sie mit monatlich 500 EUR zu unterhalten. A ist von X geschieden, mit der er das gemeinsame Kind K hat. X e...mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / h) Zurechnung des Verhaltens Dritter

Rz. 820 Grundsätzlich ist auf die Erklärungen und Kenntnisse des direkt und unmittelbar in seinen Rechten Betroffenen (d.h. des unmittelbar Verletzten bzw. Hinterbliebenen) abzustellen. Rz. 821 Soweit dieser (Betroffene) einen Vertreter mit der Verfolgung seiner Rechte beauftragt hat (z.B. Anwalt; siehe auch §§ 85 Abs. 2,[843] 233 ZPO [844]), kommt es im Verhältnis zum Schaden...mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / bb) Versicherte Person

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§ 2 Vergleich und Abfindung / (1) Gerichtliche Genehmigungspflicht

Rz. 749 § 1854 BGB – Genehmigung für sonstige Rechtsgeschäfte (Fassung ab 1.1.2023)[796] Der Betreuer bedarf der Genehmigung des Betreuungsgerichtsmehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / 1. Gebührenvereinbarung

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§ 2 Vergleich und Abfindung / f) Gesamtgläubigerschaft

Rz. 873 § 117 SGB X – Schadenersatzansprüche mehrerer Leistungsträger 1Haben im Einzelfall mehrere Leistungsträger Sozialleistungen erbracht und ist in den Fällen des § 116 Absätze 2 und 3 der übergegangene Anspruch auf Ersatz des Schadens begrenzt, sind die Leistungsträger Gesamtgläubiger. 2Untereinander sind sie im Verhältnis der von ihnen erbrachten Sozialleistungen zum Au...mehr

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AGS 07/2024, Angemessenheit... / IV. Verfahrensgebühr Nr. 5109 VV

Die Verfahrensgebühr nach Nr. 5109 VV war auf der Grundlage nach Auffassung des LG i.H.v. lediglich 120,00 EUR anzusetzen. Für diese Gebühr gelte ein vorgegebener Gebührenrahmen von 33,00 bis 319,00 EUR für Geldbußen zwischen 60,00 und 5.000,00 EUR mit bzw. ohne Verhängung eines Fahrverbots. Der vorliegende Fall sei unter Abwägung aller nach § 14 RVG maßgeblichen Kriterien a...mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / e) Vertragsschluss

Rz. 976 Hinweis Siehe auch Rdn 1017 ff. Rz. 977 Ein Rechtsanwalt darf einen (im Außenverhältnis) bindenden Abfindungsvergleich mit nicht unerheblicher Tragweite regelmäßig nur dann abschließen, wenn sein Mandant (im Innenverhältnis) hierüber belehrt ist und zugestimmt hat.[1058] Das Einverständnis des Mandanten zu einem Vergleich hat der Anwalt und nicht der Mandant zu beweis...mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / aa) Anspruchsteller

Rz. 972 Nimmt ein Anspruchsteller oder Anspruchsgegner mit der anderen Partei unmittelbar Kontakt auf, obwohl sich für diese ein Anwalt bestellt hat, der namens seiner Partei um ausschließliche Korrespondenz mit ihm bittet, ist diese unmittelbare Kontaktaufnahme "von Partei zu Partei" in aller Regel rechtmäßig. Die anwaltlich vertretene Partei ist durch den Empfang der außer...mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / aa) Interessenkollision

Rz. 898 Hinweis Siehe auch Rdn 558 ff., 575 f., 912 ff. und 1514 ff. Rz. 899 § 43a BRAO – Grundpflichten (ab 1.8.2022)[917]mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / cc) Vollmachtloser Prozessvertreter

Rz. 911 Ein Verstoß des Rechtsanwalts gegen § 43a Abs. 4 BRAO soll im Interesse der Rechtssicherheit nicht die Wirksamkeit der ihm erteilten Prozessvollmacht und der von ihm namens der Partei vorgenommenen Prozesshandlungen berühren.[936]mehr

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Schwarz/Pahlke, AO § 197 Be... / 4.1 Vorlage aufzeichnungs- oder aufbewahrungspflichtiger Unterlagen (Abs. 3 S. 1)

Rz. 42 Nach dem durch das DAC 7-UmsG v. 20.12.2022[1] eingefügten Abs. 3 S. 1 AO kann mit der Prüfungsanordnung die Vorlage von aufzeichnungs- oder aufbewahrungspflichtigen Unterlagen innerhalb einer bestimmten Frist verlangt werden. Die von dem Stpfl. eingereichten Unterlagen sollen es der Finanzbehörde insbesondere ermöglichen, gemäß dem ebenfalls neu eingefügten Abs. 4 Pr...mehr

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§ 3 Prozessuale Aspekte / 7. Prozessstandschaft, Einziehungsermächtigung

Rz. 202 Trotz eines Forderungsüberganges auf den SHT verbleibt dem Geschädigten die Ermächtigung, vom Schädiger die Ersatzleistung einzufordern (Nachrang der Sozialhilfe). Ein rechtskräftiges, vom Geschädigten erstrittenes Feststellungsurteil wirkt ebenso wie ein titelersetzendes Anerkenntnis zugunsten – aber auch zulasten – des SHT.[265] Rz. 203 Berechtigter ist nicht nur de...mehr

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ZErb 07/2024, Fiskus kann i... / 1 Gründe

I. Die Beteiligten streiten um die Erbfolge nach dem am 15.1.2021 verstorbenen Erblasser. Dieser errichtete am 13.11.2020 ein notarielles Testament, in dem er u.a. Folgendes verfügte: Zitat "Zum Alleinerben meines gesamten Nachlassvermögens bestimme ich meinen Sohn, Herr Bert K., […] Sollte mein Sohn vor dem Erbfall versterben, so ist ersatzweise mein Enkelsohn, Herr John-Phili...mehr

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zfs 07/2024, Psychische Feh... / 2 Aus den Gründen:

II. Die Berufung der Beklagten führt zur Absenkung des bezifferten Verdienstausfallschadens (dazu unter 1.) und zur Abweisung des Klagantrags hinsichtlich des Feststellungsbegehrens (dazu unter 3.), auf die Berufung des Klägers ist ein höherer Schmerzensgeldbetrag zuzuerkennen (dazu unter 2). Im Übrigen bleiben beide Berufungen ohne Erfolg und unterliegen der Zurückweisung. 1...mehr

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§ 3 Prozessuale Aspekte / (1) Sozialhilfeträger

Rz. 55 Einem SHT[65] fehlt das Rechtsschutzinteresse für eine Klage, wenn nicht ernsthaft zu erwarten ist, dass er Sozialhilfeleistungen für den Verletzten erbringen muss.[66] Rz. 56 Die Prognose hinsichtlich der Eintrittspflicht orientiert sich zum einen an dem möglichen Leistungsspektrum des SHT insbesondere nach dem SGB XII, zum anderen aber auch an der Bedürftigkeit des V...mehr

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ZErb 07/2024, Keine standar... / 1 Gründe

I. Der Vater der im Rubrum näher bezeichneten Kinder ist verstorben; Alleinerbin aufgrund testamentarischer Erbfolge ist die Kindesmutter und Ehefrau des Verstorbenen. Mit dem angefochtenen Beschluss hat das AG – Familiengericht – Aachen Ergänzungspflegschaft hinsichtlich der Vertretung der Kinder bei einer eventuellen Geltendmachung des Pflichtteils angeordnet. Zur Begründung...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Abtretung von Arbeitseinkommen / 5.1 Nichtabtretbarkeit unpfändbarer Einkommensteile

Eine Forderung kann nicht abgetreten werden, soweit sie kraft Gesetzes der Pfändung nicht unterworfen ist.[1] Dies hat bei der Abtretung von Arbeitseinkommen besondere Bedeutung, weil es als wichtigste und zumeist einzige Einnahmequelle für den Lebensunterhalt des Schuldners und seiner Familienangehörigen besonders weitreichend gegen Pfändung geschützt ist. Der Pfändungsschu...mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / (aa) Forderungsübergang

Rz. 1291 Verdienstausfallansprüche (oder andere in regelmäßig wiederkehrender Höhe zu entrichtende Rentenbeträge), die einem Verletzten für die Zukunft zustehen, müssen ihm ohne Berücksichtigung etwaiger Sozialhilfeansprüche zuerkannt werden.[1320] Im Hinblick auf den Subsidiaritätscharakter der Sozialhilfe muss ein Geschädigter seinen Lebensbedarf zunächst aus dem Schadener...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.13 Angaben zu nahestehenden Personen (Abs. 1 Nr. 13)

Rz. 85 Angaben sind zumindest über wesentliche marktunübliche Geschäfte des MU und der TU mit nahestehenden Unt und Personen, einschl. der Angaben über deren Wert, über die Art der Beziehung zu den nahestehenden Unt und Personen, in den Konzernanhang aufzunehmen. Dabei ist es freigestellt, ob nur über die wesentlichen marktunüblichen Geschäfte oder über alle Geschäfte mit na...mehr

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§ 5 Verjährung / bb) Arbeitsverwaltung, Sozialhilfeträger

Rz. 503 Zum Forderungsübergang auf Arbeitsverwaltung [495] und Sozialhilfeträger [496] ist die Rechtsprechung des BGH [497] zu beachten, wonach die Forderung bereits dann übergeht, wenn mit Leistungen dieser Träger nach den konkreten Umständen des jeweiligen Einzelfalles ernsthaft zu rechnen ist; auf den Kenntnisstand des Geschädigten kommt es dann nicht an. Auch wenn die Forme...mehr

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Tillmanns, Heise, u. a., Be... / 3.2.1 Begriff

Rz. 39 Eine Eingruppierung i. S. v. § 99 Abs. 1 Satz 1 BetrVG besteht in der rechtlichen Beurteilung des Arbeitgebers, dass der Arbeitnehmer aufgrund seiner Tätigkeit einer bestimmtenEntgeltgruppe, die meist durch bestimmte Tätigkeitsmerkmale sowie bisweilen auch durch Merkmale wie Lebensalter oder die Zeit der Berufstätigkeit beschrieben ist (BAG, Beschluss v. 13.08.2019, 1...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 3. Schuldrechtlich vermittelte Beherrschung

... oder unmittelbar oder mittelbar ein Anspruch auf mehr als die Hälfte des Gewinns oder des Liquidationserlöses dieser Gesellschaft zusteht. Rz. 216 [Autor/Stand] (Auch) Schuldrechtliche Beherrschungskriterien. Eine Beherrschung i.S.d. § 7 Abs. 1 Satz 1 liegt nach § 7 Abs. 2 dann vor, wenn wenigstens eines der dort aufgeführten Beherrschungskriterien erfüllt ist (s. Rz. 181...mehr

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WEG-Streitigkeit: Kosten / 1 Leitsatz

Begehrt ein Wohnungseigentümer in einer verwalterlosen Gemeinschaft durch Beschlussersetzungsklage die Ermächtigung zur Einberufung einer Versammlung (§ 24 Abs. 3 WEG), können auch bei einem sofortigen Anerkenntnis dem klagenden Wohnungseigentümer die Prozesskosten nicht nach § 93 ZPO auferlegt werden, da er gegenüber der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer sein Rechtsschutz...mehr

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WEG-Streitigkeit: Kosten / 5 Hinweis

Problemüberblick Im Fall geht es um die Kosten für eine WEG-Streitigkeit (eine Beschlussersetzungsklage). Ein Wohnungseigentümer will eine Versammlung einberufen. Das kann er aber nur, wenn ihn die anderen Wohnungseigentümer hierzu ermächtigen. Das ist nach § 24 Abs. 3 WEG möglich. Dieser lautet: "Fehlt ein Verwalter oder weigert er sich pflichtwidrig, die Versammlung der Woh...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Notgeschäftsführung (WEMoG) / 1.2 Nicht-Eigentümer

Im Fall des Ersterwerbs vom teilenden Eigentümer fingiert § 8 Abs. 3 WEG die Ersterwerber im Innenverhältnis zur Gemeinschaft der Wohnungseigentümer und anderen Wohnungseigentümern dann als Wohnungseigentümer, wenn sie einen Anspruch auf Übertragung von Sondereigentum gegen den teilenden Eigentümer haben, der durch Vormerkung im Grundbuch gesichert ist und ihnen der Besitz a...mehr

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WEG-Streitigkeit: Kosten / 3 Das Problem

In einer Wohnungseigentumsanlage gibt es 3 Wohnungseigentümer. Die Wohnungseigentümer können sich nicht auf die Durchführung einer Versammlung einigen. Wohnungseigentümer 1 verklagt daher die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer auf eine Ermächtigung nach § 24 Abs. 3 WEG. Die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer erkennt diesen Anspruch an. Die Parteien streiten um die Kosten d...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Notgeschäftsführung (WEMoG) / Zusammenfassung

Begriff Maßnahmen der Notgeschäftsführung dienen der Abwehr eines unmittelbar drohenden oder der Beseitigung eines bereits eingetretenen Schadens. In akuten Gefahrensituationen sind also Wohnungseigentümer zu eigenständigem Handeln ermächtigt, wenn eine Beschlussfassung der Wohnungseigentümer oder Maßnahmen des Verwalters nicht abgewartet werden können. Selbstverständlich is...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 26... / 2.2 Vollstreckungsauftrag

Rz. 6 Vollstreckungsauftrag ist der schriftliche oder elektronische Auftrag, mit dem der Vollziehungsbeamte ermächtigt wird, die Vollstreckung wegen Geldforderungen in bewegliche Sachen durchzuführen. Er ist also die Legitimation des Vollziehungsbeamten für die konkrete Vollstreckungsmaßnahme. Der Vollziehungsbeamte hat den Auftrag dem Vollstreckungsschuldner und ggf. auch D...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Zwangsvollstreckung aus arb... / 5.6 Zwangsvollstreckung zur Erzwingung vertretbarer Handlungen

Wenn ein Schuldner die Verpflichtung nicht erfüllt, eine Handlung vorzunehmen, deren Vornahme auch durch einen Dritten erfolgen kann, so ist der Gläubiger von dem Prozessgericht des ersten Rechtszugs auf Antrag zu ermächtigen, auf Kosten des Schuldners die Handlung vornehmen zu lassen, § 887 Abs. 1 ZPO. Auf diese Weise wird dem Gläubiger die Ersatzvornahme einer vertretbaren...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Zwangsvollstreckung aus arb... / 5.1 Sachpfändung

Die Zwangsvollstreckung wird vom Gerichtsvollzieher durchgeführt, soweit sie nicht den Gerichten zugewiesen ist.[1] Tätig wird der Gerichtsvollzieher auf einen Vollstreckungsauftrag des Gläubigers. Mit einem schriftlich oder elektronisch erteilten Auftrag zur Zwangsvollstreckung in Verbindung mit der Übergabe der vollstreckbaren Ausfertigung wird der Gerichtsvollzieher beauft...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Wirksame Honorarvereinbarun... / 1.1 Regelungen der Steuerberatervergütungsverordnung

Seit der zum 1.4.1982 eingeführten Gebührenordnung für Steuerberater gelten die in der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV) enthaltenen Gebührenregelungen für die dort aufgeführten steuerberatenden Tätigkeiten als gesetzliche Grundlage für die Berechnung des Steuerberatungshonorars. Dies ist zunächst für die in der Steuerberatung Tätigen praktisch, denn die Regelungen d...mehr