Fachbeiträge & Kommentare zu Vollmacht

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 21 Schiedsgerichtsbarkeit / IV. Einstweiliger Rechtsschutz durch das Schiedsgericht

Rz. 189 Nach der Reglung des § 1041 ZPO hat das Schiedsgericht die Möglichkeit, Maßnahmen des einstweiligen Rechtsschutzes anzuordnen. Dieser Weg besteht grds. gleichrangig und parallel zu dem einstweiligen Verfahren vor den ordentlichen Gerichten nach § 1033 ZPO.[333] Art. 25 DIS-SchO und Art. 28 ICC-SchO enthalten ähnliche Ermächtigungen für das Schiedsgericht. 1. Maßnahmen...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / I. Bedeutung und Voraussetzungen

Rz. 5 Mit der Freigabe tritt das maschinelle Grundbuch an die Stelle eines Papiergrundbuchblattes. Sie ist der rechtlich entscheidende Akt für den Übergang vom Medium Papier zum elektronischen Grundbuch. Der Inhalt des als solchen eindeutig zu bezeichnenden Grundbuchdatenspeichers ist erst ab diesem Zeitpunkt maßgeblich für die Verlautbarung der im Grundbuch registrierten di...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Vorbemerkungen

Rz. 1 Der 8. Abschnitt mit den Übergangs- und Schlussbestimmungen ist zuletzt durch das ERVGBG vom 11.8.2009[1] und davor durch das RegVBG vom 20.12.1993[2] geändert und neu gefasst worden; er ist an die Stelle des früheren 8. bzw. 6. Abschnitts mit den §§ 135 bis 144 GBO bzw. davor §§ 116 bis 125 GBO getreten. Er enthält im Einzelnen folgende Vorschriften: § 142 Abs. 1 GBO ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / I. Grundsatz

Rz. 30 Die Eintragungsunterlagen müssen, wenn auch nicht mit der gesetzlichen Bezeichnung, so doch dem gesetzlichen Inhalt nach, das gewollte Gemeinschaftsverhältnis ergeben.[75] Fehlen sie, so ist eine Erklärung durch Zwischenverfügung herbeizuführen, eine evtl. nach § 18 Abs. 2 GBO einzutragende Vormerkung kann dann allerdings das Gemeinschaftsverhältnis nicht bezeichnen, ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / Gesetzestext

(1) Soll ein Grundstücksteil mit einem Recht belastet werden, so ist er von dem Grundstück abzuschreiben und als selbstständiges Grundstück einzutragen. (2) Ist das Recht eine Dienstbarkeit, so kann die Abschreibung unterbleiben, wenn hiervon Verwirrung nicht zu besorgen ist. In diesem Fall soll ein von der für die Führung des Liegenschaftskatasters zuständigen Behörde ertei...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 1. Verschiedene Systeme und offene Schnittstellen

Rz. 11 Wie bei den unterschiedlichen technischen Gegebenheiten der automationsunterstützten Verfahren ist auch beim elektronischen Grundbuch keine bundeseinheitliche gesetzliche Regelung vorgesehen. Die Länder entscheiden eigenständig über die zum Einsatz gelangenden Systeme und im Rahmen der GBO und GBV über die Vorgehensweise bei der Umstellung. Die GBO beschreibt keine te...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 24 Unternehmensfinanzierung / (4) Bezugsrechtsausschluss

Rz. 179 Sollen die Wandelschuldverschreibungen im Wege der Privatplatzierung an den Kapitalmarkt gebracht werden, macht dies den Ausschluss des Bezugsrechts der Altaktionäre erforderlich. Der Ausschluss des Bezugsrechts bedarf eines Beschlusses der Hauptversammlung (§ 221 Abs. 4 Satz 2 AktG i.V.m. § 186 Abs. 3, Abs. 4 AktG), der einer Mehrheit von mindestens drei Vierteln de...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / I. Grundbuchämter

Rz. 2 Die zunächst übergangsweise bestimmte Weiterführung der Grundbücher durch die am 2.10.1990 zuständigen Stellen und die dann an deren Stelle getretenen landesrechtlich bestimmten Zuständigkeiten sind mit Ablauf des 31.12.1994 beendet. Seit dem 1.1.1995 gilt auch im Beitrittsgebiet § 1 (Abs. 1 Nr. 1). In Abs. 2 S. 4 findet sich eine Ermächtigung zur Errichtung von Zweigs...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 21 Schiedsgerichtsbarkeit / a) Regelung des § 1051 ZPO

Rz. 204 Für das deutsche Schiedsverfahrensrecht der ZPO regelt § 1051 ZPO, welches Recht auf den materiellen Streitgegenstand im internationalen Verfahren anzuwenden ist. § 1051 Abs. 1 ZPO räumt der Parteivereinbarung den Vorrang ein. Eine Verweisung in einem Vertrag wird dabei als Sachrechtsverweisung aufgefasst (§ 1051 Abs. 1 Satz 2 ZPO). Das bedeutet, dass das Schiedsgeri...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / IV. Gemeinschaftsverhältnis

Rz. 74 Auf Veräußerer- oder Erwerberseite können mehrere Personen an der Auflassung beteiligt sein. Das GBA hat zu prüfen, ob das zur Eintragung beantragte Gemeinschaftsverhältnis generell möglich und im konkreten Eintragungsverfahren das richtige ist.[164] Die beantragte Eintragung eines Ehegatten als Alleineigentümer darf das GBA aber nicht schon bei bloßen Zweifeln, sonde...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / Gesetzestext

(1) Die Grundbücher, die auch als Loseblattgrundbuch geführt werden können, werden von den Amtsgerichten geführt (Grundbuchämter). Diese sind für die in ihrem Bezirk liegenden Grundstücke zuständig. Die abweichenden Vorschriften des § 150 für das in Artikel 3 des Einigungsvertrages genannte Gebiet bleiben unberührt. (2) Liegt ein Grundstück in dem Bezirk mehrerer Grundbuchäm...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 10 Recht der Kapitalgesel... / 3. Dualistisches System

Rz. 2186 Während der deutsche Gesetzgeber in den §§ 20 bis 49 SEAG detaillierte Regelungen für das monistische Leitungssystem getroffen hat, sind solche zum dualistischen System weniger ausdifferenziert. Hier finden weitestgehend die nationalen aktienrechtlichen Regelungen Anwendung. Eröffnet die SE-VO Ermächtigungen für den nationalen Gesetzgeber, hat der deutsche Gesetzgeb...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 10 Recht der Kapitalgesel... / b) Bestellung zum Geschäftsführer

Rz. 243 Ist die Bestellung des Geschäftsführers nicht schon bei der Gründung erfolgt, liegt die Zuständigkeit bei der Gesellschafterversammlung, soweit nicht im Gesellschaftsvertrag eine abweichende Ermächtigung wie z.B. zugunsten eines Aufsichtsrates, Gesellschafterausschusses oder Beirates enthalten ist (§ 46 Nr. 5 GmbHG). Erfolgt die Gesellschaftsgründung mit Musterprotoko...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / B. Verordnungsermächtigung nach § 93 GBV

Rz. 4 Gegenstand von § 93 S. 1 GBV ist die vollständige oder teilweise [2] Übertragung der Anlegung einschließlich der Freigabe des maschinellen Grundbuchs nach § 128 GBO, §§ 67 ff. GBV auf den Urkundsbeamten der Geschäftsstelle. Hierfür ist nach § 3 Nr. 1 lit. h RPflG grundsätzlich der Rechtspfleger zuständig. Durch die Übertragung soll die Einführung des maschinellen Grundb...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 10 Recht der Kapitalgesel... / d) Zugänglichmachen von Dokumenten und des Teilnehmerverzeichnisses

Rz. 1390 Bei einer Online-Teilnahme müssen alle Dokumente, die in der Hauptversammlung zugänglich zu machen sind, auch den Online-Teilnehmern zugänglich sein. Dafür genügt es, dass diese Unterlagen während der Hauptversammlung online einsehbar sind. Regelmäßig sind diese Dokumente bereits auf der Homepage der Gesellschaft nach § 124a AktG eingestellt.[3890] Rz. 1391 Online-Te...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 4. Eintragungsfähigkeit von Gemeinschaftsregelungen

Rz. 105 Eintragungsfähig sind nur die nach §§ 3, 10 Abs. 2 WEG vereinbarten oder nach § 8 WEG einseitig "zum Inhalt des Sondereigentums" erklärten Regelungen über das Verhältnis der WEer untereinander, soweit sie sich im gesetzlich zulässigen Rahmen halten. Die vorweggenommene Zustimmung oder Ermächtigung, Gemeinschaftseigentum in Sondereigentum umzuwandeln, kann nicht mit e...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 10 Recht der Kapitalgesel... / cc) Inhalt

Rz. 1883 Die Zwangseinziehung muss in der Satzung zugelassen sein, bevor die betreffenden Aktien erworben wurden (§ 237 Abs. 1 Satz 2 AktG).[4722] Möglich ist, die Zwangseinziehung erst später durch entsprechende Satzungsänderung mit Zustimmung sämtlicher betroffener Aktionäre zuzulassen.[4723] Im Einzelnen handelt es sich bei der Zwangseinziehung um die Anordnung in der Sat...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / Gesetzestext

Der Inhalt des maschinell geführten Grundbuchs muß auf dem Bildschirm und in Ausdrucken so sichtbar gemacht werden können, wie es den durch diese Verordnung und die Wohnungsgrundbuchverfügung vorgeschriebenen Mustern entspricht. Wird das Grundbuch als Datenbankgrundbuch geführt, soll unter Verwendung dieser Muster die Darstellung auch auf den aktuellen Grundbuchinhalt besch...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 10 Recht der Kapitalgesel... / bb) Muster: Beschluss der bedingten Kapitalerhöhung

Rz. 1753 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 10.28: Beschluss der bedingten Kapitalerhöhungmehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / I. Inhalt des Ersten Abschnitts der GBO

Rz. 1 Der erste Abschnitt der GBO enthält mit den §§ 1 bis 12d GBO allgemeine Verfahrensvorschriften verschiedenen Inhalts teilweise ohne inneren Zusammenhang zueinander. Er ist nicht zu verstehen als den besonderen Vorschriften vorangestellter allgemeiner Teil mit grundsätzlichen Regelungen, welche die gesamte GBO betreffen. In § 1 GBO ist die sachliche und örtliche Zuständi...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / Gesetzestext

(1) Die Landesregierungen können durch Rechtsverordnung bestimmen, daß und in welchem Umfang das Grundbuch in maschineller Form als automatisiertes Dateisystem geführt wird; sie können dabei auch bestimmen, dass das Grundbuch in strukturierter Form mit logischer Verknüpfung der Inhalte (Datenbankgrundbuch) geführt wird. Hierbei muß gewährleistet sein, daßmehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / C. Wertzahlen zur Anpassung des Ausgangswerts (Abs. 2)

Rz. 26 [Autor/Stand] Für einzelne Grundstücksarten oder Grundstücksgruppen oder Untergruppen können nach § 90 Abs. 2 BewG in bestimmten Gebieten oder Gemeindeteilen besondere Wertzahlen festgesetzt werden, wenn es die örtlichen Verhältnisse auf dem Grundstücksmarkt erfordern. Die dabei zu berücksichtigenden Wertfaktoren werden innerhalb des § 90 Abs. 2 Satz 1 BewG mit Zweckb...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / D. Verfahrensvorschriften zu Ort der Aufbewahrung und Herausgabe

Rz. 12 Zum Ort der Aufbewahrung der Urkunden siehe § 24 GBV Rdn 1 ff. Betrifft die Urkunde mehrere Eintragungen in verschiedenen Grundbüchern, wird sie regelmäßig bei dem Grundbuchblatt mit der niedrigsten Ordnungsnummer aufbewahrt; in den übrigen Grundakten wird hierauf verwiesen (§ 24 Abs. 2 GBV mit § 21 Abs. 1 S. 5, 6 AktO). Bedeutsam ist dies vor allem für die Aufbewahru...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / Gesetzestext

(1) Wird die Grundakte vollständig oder teilweise elektronisch geführt, können Entscheidungen und Verfügungen in elektronischer Form erlassen werden. Sie sind von der ausstellenden Person mit ihrem Namen zu versehen, Beschlüsse und Zwischenverfügungen zusätzlich mit einer qualifizierten elektronischen Signatur. Die Landesregierungen werden ermächtigt, durch Rechtsverordnung...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / Gesetzestext

(1) Anträge, sonstige Erklärungen sowie Nachweise über andere Eintragungsvoraussetzungen können dem Grundbuchamt nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen als elektronische Dokumente übermittelt werden. Die Landesregierungen werden ermächtigt, durch Rechtsverordnungmehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 10 Recht der Kapitalgesel... / (5) Zulässige Dateiformate

Rz. 140 Neben dem bis zum 1.8.2022 zugelassenen elektronischen Format kann die Einreichung von Dokumenten im Zuge von Handelsregisteranmeldungen künftig auch in einem "maschinenlesbaren und durchsuchbaren Datenformat" erfolgen (§ 12 Abs. 2 Satz 1 HGB).[456] Laut der Entwurfsbegründung[457] (S. 96) bleibt es den Landesregierungen überlassen, entsprechend der Ermächtigung in § ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / A. Allgemeines

Rz. 1 Die §§ 61–66 GBO enthalten die technischen Grundregeln des maschinell geführten Grundbuchs und wurden im Wesentlichen mit dem RegVBG [1] – wie auch die weiteren Unterabschnitte des XIII. Abschnitts – eingefügt und in den §§ 62, 63 GBV mit dem DaBaGG[2] geändert. Die Vorschriften basieren auf der Ermächtigung in § 134 GBO (vgl. § 134 GBO Rdn 2).mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 10 Recht der Kapitalgesel... / (10) Abfindungsangebot

Rz. 2069 Weitere zwingende Vorgaben enthält die SE-VO nicht. Allerdings hat der nationale Gesetzgeber von der Ermächtigung in Art. 24 Abs. 2 SE-VO Gebrauch gemacht und in § 7 SEAG eine Vorschrift zum Schutz von Minderheitsaktionären einer deutschen übertragenden Gründungsgesellschaft für den Fall vorgesehen, dass die Europäische Gesellschaft (SE) ihren Sitz im Ausland haben ...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Unterkunft und Heizung (KdU) / Zusammenfassung

Begriff Leistungen für Unterkunft und Heizung, vielfach auch "KdU" genannt, sind Bestandteil des Bürgergeldes oder auch der Sozialhilfe einschließlich der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung. Sie sind damit Teil des sozio-kulturellen Existenzminimums. Im Rahmen der genannten Leistungen werden die tatsächlichen Aufwendungen für Unterkunft und Heizung als Bedarf a...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / Gesetzestext

(1) Über Beschwerden entscheidet bei den Oberlandesgerichten und dem Bundesgerichtshof ein Zivilsenat. (2) Die Vorschriften der Zivilprozeßordnung über die Ausschließung und Ablehnung der Gerichtspersonen sind entsprechend anzuwenden. (3) Die Vorschrift des § 44 des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit über ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 10 Recht der Kapitalgesel... / h) § 118a Abs. 1 Satz 2 Nr. 7 AktG

Rz. 1475 § 118a Abs. 1 Satz 2 Nr. 7 AktG bestimmt, dass den Aktionären in der virtuellen Hauptversammlung ein Rederecht im Wege der Videokommunikation gem. § 130a Abs. 5 und 6 AktG zu gewähren ist. Auch hier ist eine Zwei-Wege-Direktverbindung zwingend erforderlich. Rz. 1476 Für die Redebeiträge ist die von der Gesellschaft angebotene Form der Videokommunikation zu verwenden....mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / C. Abweichende Bestimmungen

Rz. 5 Die notwendigen Sonderregelungen sind im Wesentlichen im siebten Abschnitt der GBO (§ 126–134a GBO) und im XIII. und XIV. Abschnitt der GBV zusammengefasst. Hinzu kommen §§ 92 Abs. 1 S. 2, 148 GBO mit dem Verweis auf die Verordnung über die Wiederherstellung zerstörter oder abhandengekommener Grundbücher und Urkunden[4] in der jeweils geltenden Fassung, die auch für di...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 10 Recht der Kapitalgesel... / bb) Abfindungsangebot

Rz. 2165 Der nationale Gesetzgeber hat in § 12 SEAG von der Ermächtigung Gebrauch gemacht, Vorschriften zum Schutz von Minderheitsaktionären zu erlassen. § 12 SEAG sieht vor, dass der Verlegungsplan ein Abfindungsangebot für Aktionäre enthalten muss, die Widerspruch gegen den Verlegungsbeschluss zur Niederschrift erklären. Die Bekanntmachung des Verlegungsplans muss das Abfi...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
KEHE Grundbuchrecht

Anhang 1: Anlage zur Grundbuchordnung Vorbemerkungen Die Allgemeine Verfügung zur geschäftlichen Behandlung der Grundbuchsachen vom 25.2.1936 (DJ S. 350; geänd. durch AV v. 23.12.1937, DJ 1938, 33) ist zusammen mit der GBV bekanntgemacht worden und zusammen mit ihr am 1.4.1936 in Kraft getreten. Sie ergänzt die GBV im Hinblick auf Behandlung der Akten oder Mitteilungen an Bete...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / A. Allgemeines

Rz. 1 Die WGV ergänzt die GBV für den Bereich des Wohnungs- und Teileigentums. Sie ist wie die GBV Rechtsverordnung in Ausführung der Ermächtigung des § 1 Abs. 4 GBO. Die WGV ist neugefasst worden zum 24.1.1995 (BGBl I S. 134) aufgrund der VO vom 30.11.1994 (BGBl I S. 3580). Die WGV wurde zuletzt geändert durch Art. 8 des Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetzes (WEMoG) vom ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 10 Recht der Kapitalgesel... / bb) Relevanz des Rechtsverstoßes

Rz. 1407 Voraussetzung einer Anfechtung ist, dass der Rechtsverstoß für das Beschlussergebnis bei wertender Betrachtung relevant sein muss. Relevanz soll nach einer Ansicht jedoch nicht gegeben sein, wenn die Aktionäre frühzeitig über die Bedingungen der Online-Teilnahme und ihre eingeschränkten Rechte als Online-Teilnehmer informiert werden, etwa bei der Einberufung (§ 121 ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 10 Recht der Kapitalgesel... / b) Anmeldung als Voraussetzung der Stimmrechtsausübung

Rz. 1416 Gestattet die Satzung oder der Vorstand qua Ermächtigung in der Satzung eine Stimmabgabe mittels Briefwahl, kommt es darauf an, ob die Satzung nach § 123 Abs. 2 Satz 1 AktG die Ausübung des Stimmrechts (und nicht nur die Teilnahme an der Hauptversammlung) davon abhängig macht, dass sich die Aktionäre vor der Hauptversammlung anmelden. Auch wenn das Anmeldeerforderni...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / Gesetzestext

(1) Die Landesregierungen werden ermächtigt, durch Rechtsverordnung zu bestimmen, dassmehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / IX. Die Verordnungsermächtigung des § 63 Abs 2 EStG

Rn. 140 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Die Bundesregierung hat bislang von der ihr durch § 63 Abs 2 EStG eingeräumten Ermächtigung keinen Gebrauch gemacht, durch Rechtsverordnung, die nicht der Zustimmung des Bundesrats bedarf, einen Kindergeldanspruch für im Ausland lebende Kinder einzuführen, deren Eltern im Inland erwerbstätig sind oder ihre hauptsächlichen Einkünfte erzielen...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 3. Eintragung des Zweiterwerbers C als Eigentümer

mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 2. Maßgeblicher Zeitpunkt

Rz. 8 Nach dem Wortlaut des § 8 Abs. 1 GBBerG war der für das Erlöschen maßgebliche Zeitpunkt der 31.12.1995. Im Hinblick auf die übrigen Regelungen zum Grundstücksrecht war fraglich, ob hier nicht ein Redaktionsversehen des Gesetzgebers vorlag und es nicht 31.12.1996 hätte heißen sollen.[18] Das BMJ hat hier aber von seiner Ermächtigung aus Art. 18 Abs. 4 Nr. 3 RegVBG, § 8 ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 10 Recht der Kapitalgesel... / e) Genehmigtes Kapital

Rz. 1727 Nach § 202 Abs. 1 AktG kann der Vorstand für die Dauer von höchstens 5 Jahren ermächtigt werden, das Grundkapital bis höchstens zur Hälfte des zum Zeitpunkt der Ermächtigung vorhandenen Grundkapitals zu erhöhen (genehmigtes Kapital). Es handelt es sich um einen Vorratsbeschluss auf Kapitalerhöhungen, der dem Vorstand die Möglichkeit gibt, nach eigenem Ermessen und o...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / I. Inhalt der Vorschrift

Rz. 1 Die Vorschrift regelt die Behandlung von Urkunden durch das Grundbuchamt, und zwar in Abs. 1 und 2 derjenigen Urkunden, auf die eine Eintragung sich gründet oder Bezug nimmt. Sie dient der Sicherung der Publizität der Rechtsverhältnisse am Grundstück durch dauernden Nachweis der Eintragungsunterlagen.[1] Abs. 1 wurde durch das Gesetz zur Einführung des elektronischen Re...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 14 Bauvertrag / 11. Rechnung und Zahlung

Rz. 168 Abschlagszahlungen sind nach Rechnungsstellung für nachgewiesene und vertragsgemäße Leistungen zu zahlen, § 16 Abs. 1 Nr. 1 VOB/B. Um der Vereinbarung eines Pauschalvertrages Rechnung zu tragen, der einzelne Nachweise der Leistungen wie z.B. ein Aufmaß nicht verlangt, wird auf den vereinbarten Zahlungsplan Bezug genommen. Dies entbindet jedoch den Auftragnehmer nicht...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / Gesetzestext

(1) Notare dürfen demjenigen, der ihnen ein berechtigtes Interesse im Sinne des § 12 darlegt, den Inhalt des Grundbuchs mitteilen. Die Mitteilung kann auch durch die Erteilung eines Grundbuchabdrucks erfolgen. (2) Die Mitteilung des Grundbuchinhalts im öffentlichen Interesse oder zu wissenschaftlichen und Forschungszwecken ist nicht zulässig. (3) Über die Mitteilung des Grund...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / II. Aussetzung von Amts wegen (Abs. 2)

Rz. 5 Nach Abs. 2 braucht das Grundbuchamt einen Antrag nicht abzuwarten, sondern kann das Rangklarstellungsverfahren von Amts wegen durch Beschluss (§ 38 FamFG) aussetzen. Die Entscheidung liegt im Ermessen des Grundbuchamts "kann einstellen" und ist – wie die Verfahrensaussetzung auf Antrag – nicht anfechtbar (vgl. Rdn 3). Zugleich kann das Grundbuchamt allen oder einzelne...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / E. Vorlegung des Briefes

Rz. 5 Das Grundbuchamt kann den Besitzer des Briefes nur dann zur Vorlegung anhalten, wenn es dazu ausdrücklich gesetzlich ermächtigt ist. Hierher gehört nicht der Fall der Verletzung des § 62 Abs. 1 GBO. Eine ausdrückliche gesetzliche Ermächtigung für das Grundbuchamt besteht dagegen nach § 62 Abs. 3 GBO in den Fällen des § 53 Abs. 1 und 2 GBO sowie nach § 41 Abs. 1 S. 2 GBO...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 10 Recht der Kapitalgesel... / d) Abgrenzung Online-Teilnahme – Briefwahl

Rz. 1418 Die Abgrenzung zwischen einer Online-Teilnahme und einer Briefwahl kann anhand der zeitlichen Komponente erfolgen. "Briefwahl" i.S.d. Gesetzes bezeichnet die Stimmabgabe vor der Hauptversammlung, während die "Online-Teilnahme" die Stimmabgabe nach Eröffnung der Hauptversammlung meint.[3921] Als Briefwahl wird es dann noch zu bezeichnen sein, wenn die Stimmabgabe per...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / D. Die Abschreibung von Grundstücksteilen

Rz. 13 An der Übereinstimmung des Grundbuchs mit dem amtlichen Verzeichnis (siehe oben Rdn 10) besteht ein allgemeines Interesse; so sollen Grundstücksteile nur nach ihrer Grenzfeststellung in Kataster und Grundbuch abgeschrieben und zu selbstständigen Gegenständen des Rechtsverkehrs erhoben werden.[38] § 2 Abs. 3 GBO verlangte deshalb bis zur Änderung und Vereinfachung durc...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / II. Elektronische Aktenführung

Rz. 32 Sobald die Bundesregierung bzw. die jeweilige Landesregierung bzw. die von diesen ermächtigten Landesjustizverwaltungen dies durch Verordnung (vgl. die Ermächtigung in § 81 Abs. 4 S. 1 GBO) für den jeweiligen Bereich zugelassen haben, können auch in Grundbuchbeschwerdeverfahren die Gerichtsakten elektronisch geführt werden (dazu § 73 Rdn 35 ff.). Abs. 4 ergänzt die Re...mehr