Fachbeiträge & Kommentare zu Vollstreckung

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / b) Zwangsvollstreckung aus dem Urteil oder Leistung zu deren Abwendung.

Rn 11 Der Schadensersatzanspruch aus § 717 II setzt voraus, dass aus dem Urt bereits vollstreckt wurde. Nicht maßgebend ist, ob die Vollstreckungsmaßnahme wirksam ist (ThoPu/Seiler § 717 Rz 9). Betrieben wird die Zwangsvollstreckung noch nicht, wenn dem Schuldner ein Unterlassungstitel im Wege der Parteizustellung zugestellt wurde, in dem die Androhung eines Ordnungsmittels ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Anwendungsbereich.

Rn 2 Die Vorschrift gilt über ihren Wortlaut hinaus nicht nur für Urteile nach § 704 I, sondern über §§ 795, 794 auch für alle anderen Titel der ZPO. Außerdem ist sie auf alle Vollstreckungsarten anwendbar (nicht für die Herausgabevollstreckung nach §§ 883 ff Zö/Seibel § 747 Rz 2; nicht für die Vollstreckung nach § 894 St/J/Münzberg § 747 Rz 2 Fn 2). Sie gilt auch für die Vo...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Anwendungsbereich.

Rn 2 Wie § 1362 BGB gilt § 739 grds ohne Rücksicht auf den Güterstand der Ehegatten oder Lebenspartner, auch bei Gütertrennung nach § 1414 BGB (Ddorf DGVZ 81, 11; Bambg DGVZ 78, 9), jedoch nicht für das Gesamtgut einer Gütergemeinschaft (§§ 1415, 1416 BGB, §§ 740–745). Die Vermutung entfaltet Wirkung bei der Vollstreckung in bewegliche Sachen nach §§ 808 ff (einschließlich G...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Inhalt und Rechtsfolgen der Abwendungsbefugnis.

Rn 3 Wie die Abwendungsbefugnis ihrem Inhalt nach im Einzelnen ausgestaltet wird, steht im Ermessen des Gerichts, das Parteianregungen insoweit aufgreifen darf (Zö/Herget § 711 Rz 1). Die Sicherheitsleistung nach § 108 kann ihrem Inhalt nach auch in der Hinterlegung von Geld oder Wertpapieren bestehen. Die Höhe muss so bemessen werden, dass der Schaden, der durch den Aufschu...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Zuständigkeit.

Rn 4 § 889 regelt die sachliche (nach § 802 ausschl) Zuständigkeit des AGs als Vollstreckungsgericht nach § 764, auch bei arbeitsgerichtlichen (§ 62 II 1 ArbGG) Titeln (Wieczorek/Schütze/Rensen Rz 9). Die Zuständigkeit des Prozessgerichts betrifft sowohl die Terminsbestimmung und die Abgabe der eidesstattlichen Versicherung als auch deren Vollstreckung. IRd funktionellen Zus...mehr

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§ 36 Zwangsvollstreckung im... / II. Allgemeine Voraussetzungen der Zwangsvollstreckung

Rz. 9 Der über § 62 Abs. 2 ZPO [7] anwendbare § 750 ZPO verlangt für den Beginn der Zwangsvollstreckung, dass Rz. 10 Diese Voraussetzungen umschreiben die...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Von Urteilen, deren Vollstreckung nach ihrem Inhalt von dem durch den Gläubiger zu beweisenden Eintritt einer anderen Tatsache als einer dem Gläubiger obliegenden Sicherheitsleistung abhängt, darf eine vollstreckbare Ausfertigung nur erteilt werden, wenn der Beweis durch öffentliche oder öffentlich beglaubigte Urkunden geführt wird. (2) Hängt die Vollstreckung von einer ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Das Gericht kann durch ausdrücklichen Beschluss zur Vollstreckung unmittelbaren Zwang anordnen, wenn (2) Anwendung unmittelbaren Zwanges gegen ein Kind darf nicht zugelassen wer...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Beginn.

Rn 12 Die Dauer des Vollstreckungsverfahrens muss va festgelegt werden, um den Zeitraum zu bestimmen, in dem Rechtsbehelfe gegen die Zwangsvollstreckung statthaft sind. Denn ein Rechtsschutzinteresse besteht nur, wenn die Zwangsvollstreckung begonnen hat. Auch sind Beginn und/oder Ende der Zwangsvollstreckung in vielen Vorschriften von Bedeutung, so etwa in §§ 707, 719, 720a...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, 32004R0805 Art. 20 EuVTVO – Vollstreckungsverfahren.

Gesetzestext (1) Unbeschadet der Bestimmungen dieses Kapitels gilt für das Vollstreckungsverfahren das Recht des Vollstreckungsmitgliedstaats. Eine als Europäischer Vollstreckungstitel bestätigte Entscheidung wird unter den gleichen Bedingungen vollstreckt wie eine im Vollstreckungsmitgliedstaat ergangene Entscheidung. (2) Der Gläubiger ist verpflichtet, den zuständigen Voll...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Funktion.

Rn 4 § 750 hat zum Ziel, zum Zwecke der Vollstreckung Identität herzustellen zwischen den Personen, die im Titel aufgeführt sind, und denen, die tatsächlich Vollstreckungsgläubiger und -schuldner sind (Bielau DGVZ 09, 193). Gegen Dritte darf aus dem Titel nicht vollstreckt werden (BGHZ 159, 383: Aus einem Räumungstitel gegen den Mieter einer Wohnung darf nicht gegen einen im...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Eheleute.

Rn 15 Bei ungestörter Ehe sind die Eheleute aufgrund des § 1353 I BGB regelmäßig Mitbesitzer der Ehewohnung iSd § 866 BGB (BGH NJW 54, 918 [BGH 26.02.1954 - V ZR 135/52]; Schleswig NJW-RR 15, 1298 [OLG Schleswig 28.10.2014 - 5 W 42/14]; LG Saarbrücken DGVZ 18, 183, Rz 11). Weil sie die Herrschaftsgewalt über ihre Wohnung gemeinsam ausüben, ist die Vollstreckung grds nicht ge...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Anwendung von Gewalt (Abs 3).

Rn 7 Widersetzt sich der Schuldner oder ein Dritter der Durchsuchung oder will er mit Gewalt die Vollstreckung verhindern, darf der GV den Widerstand mit Gewalt neutralisieren. Widerstand ist nach § 62 III GVGA jedes Verhalten, das zu der Annahme Anlass gibt, die Zwangsvollstreckung werde sich nicht ohne die Anwendung von Gewalt durchführen lassen. Bereits die Drohung mit Ge...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Der Gerichtsvollzieher darf vorbehaltlich der Sätze 2 und 3 folgende Maßnahmen durchführen, soweit sie zur Vollstreckung erforderlich sind:mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Zuständigkeit.

Rn 2 Zuständig ist örtlich das Gericht am Ort der Vollstreckung, bei mehreren örtlich zuständigen Gerichten für die Vollstreckung ist das Gericht zuständig, dessen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss dem Drittschuldner als Erstes zugestellt worden ist. Sachlich zuständig ist das Amtsgericht, funktionell der Rechtspfleger (§ 20 Nr 17 RPflG).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 8. Nr 11.

Rn 11 Die Vorschrift trägt dem Umstand Rechnung, dass die Nachteile, die aus einer Vollstreckung aufgrund eines wertmäßig begrenzten Titels in vermögensrechtlichen Streitigkeiten entstehen können, hinnehmbar sind, ohne dass eine Sicherheitsleistung nach § 709 verlangt werden muss (ThoPu/Seiler § 708 Rz 12). Die Regelung differenziert dafür nach dem Gegenstand der Verurteilun...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Allgemeines.

Rn 1 § 87 enthält mehrere unterschiedliche Regelungen über die Durchführung des Vollstreckungsverfahrens. Abs 1 befasst sich mit der Einleitung von Verfahren vAw. Abs 2 stellt Voraussetzungen für den Vollstreckungsbeginn auf. Abs 3 regelt die Befugnisse des Gerichtsvollziehers iRd Vollstreckung und Abs 4 die Beschwerdemöglichkeit gegen gerichtliche Entscheidungen im Vollstre...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

1In den Fällen des § 708 Nr. 4 bis 11 hat das Gericht auszusprechen, dass der Schuldner die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung abwenden darf, wenn nicht der Gläubiger vor der Vollstreckung Sicherheit leistet. 2 § 709 Satz 2 gilt entsprechend, für den Schuldner jedoch mit der Maßgabe, dass Sicherheit in einem bestimmten Verhältnis zur Höhe des auf Grund...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Unbewegliche Sachen.

Rn 4 Unbewegliche Sachen iSd Norm sind Grundstücke und Teile von Grundstücken, etwa Wohnungen, Geschäftsräume und sonstige Gebäude jeglicher Art. Unerheblich bleibt, ob die zu räumenden Gebäude wesentliche Bestandteile iSd § 94 I BGB und damit selbst unbewegliche Sachen im Rechtssinne sind. Deshalb muss auch ein Vollstreckungstitel, der auf Räumung von Behelfsheimen oder Woh...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Vollstreckungsgegenstand.

Rn 5 Das vereinfachte Antragsverfahren ist allein bei einer Vollstreckung wegen einer Geldforderung, §§ 699, 688 I, in Geldforderungen und andere Vermögensrechte zulässig. Dem Regelungswortlaut nach gilt die Vorschrift für die Pfändung und Überweisung einer Geldforderung. Das besondere Antragsverfahren ist nach seiner Zielsetzung auch bei der Zwangsvollstreckung in andere Ve...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Anwendungsbereich, Voraussetzungen und Verfahren.

Rn 2 Der Anwendungsbereich des § 886 erstreckt sich auf die Zwangsvollstreckung wegen Ansprüchen auf Herausgabe sowohl beweglicher (vgl §§ 883, 884) als auch unbeweglicher (vgl § 885) Sachen. Die Norm greift nicht ein, wenn sich der herauszugebende Gegenstand im Gewahrsam eines zur Herausgabe bereiten Dritten befindet. Dann vollstreckt der GV durch Übernahme der Sache vom Dr...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Einstweilige Anordnung.

Rn 6 In einstweiligen Anordnungsverfahren in Gewaltschutzsachen kann das FamG nach § 53 II 1 die Zulässigkeit der Vollstreckung der einstweiligen Anordnung vor Zustellung an den Ag anordnen. Die einstweilige Anordnung wird dann gem § 53 II 2 mit ihrem Erlass wirksam (Hamm Beschl v 6.1.11 – II-8 WF 322/10, FamRZ 11, 830).mehr

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§ 36 Zwangsvollstreckung im... / 2. Vollstreckungsklausel

Rz. 65 Damit die Zwangsvollstreckung nach § 750 ZPO beginnen kann, bedarf der Gläubiger sodann einer vollstreckbaren Ausfertigung des Titels nach § 724 ZPO und einer Vollstreckungsklausel nach §§ 724 ff. ZPO. Rz. 66 Praxishinweis Soll die Vollstreckung im Ausland erfolgen, sind die dortigen Vollstreckungsregelungen zu beachten. Soweit mit dem Vollstreckungstitel eine unbestri...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / cc) Rückforderung.

Rn 47 Str ist, ob der Schuldner einen Rückforderungsanspruch gegen den Staat hat, wenn das Gericht den Vollstreckungstitel oder den Zwangsgeldbeschluss nach der Vollstreckung aufhebt. (Es besteht jedenfalls kein Rückforderungsanspruch, wenn der Zweck des Zwangsmittels erreicht oder nicht mehr erreichbar ist – hier fehlt es schon an einer Grundlage für die Aufhebung – Köln NZ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Überblick.

Rn 1 Neu in die VO aufgenommen wurden Gründe für die Aussetzung und Ablehnung der Vollstreckung. Art 56 enthält erstmals Vorschriften über die Aussetzung der Zwangsvollstreckung nach dem Recht des Vollstreckungsmitgliedstaats. Für privilegierte Entscheidungen iSv Art 42 I ist die Aussetzung in Art 44 vorgesehen (Vorlage eines Antrages wegen Unvereinbarkeit mit einer späteren...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Vollstreckungsklausel.

Rn 2 I enthält eine verfahrensbeschleunigende Erleichterung. Einer Vollstreckungsklausel bedarf es bei der Vollstreckung einer EA, falls ihr Erfordernis nicht bereits nach § 86 III (fG-Familiensachen) entfällt, in Anlehnung an § 929 I ZPO nur, wenn die Vollstreckung für oder gg eine nicht in dem Beschl bezeichnete Person erfolgen soll.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Zulässigkeit, Rechtsschutzbedürfnis.

Rn 6 Nach Rspr einiger OLG muss nicht nur eine bereits wirksame Klageschrift eingereicht werden, ehe eine einstweilige Anordnung erlassen werden kann, sondern auch die Zahlung des Prozesskostenvorschusses erfolgt sein (Köln FamRZ 87, 963, 964; Hamm NJW-RR 96, 1023, 1024; Naumbg OLGReport 00, 388; Frankf OLGR 08, 612, 613; ebenso Musielak/Voit/Lackmann Rz 2). Man wird ledigli...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Verwaltung des gesamten Nachlasses (Abs 1).

Rn 3 In diesem Fall greift § 748 I ein. Der Titel gegen den Testamentsvollstrecker muss nicht zwingend ein Leistungstitel sein. Es genügt ein Duldungstitel, wie sich aus § 2213 III BGB ableiten lässt (Schuschke/Walker/Schuschke § 748 Rz 2, 3: Leistungstitel nicht erforderlich, aber sinnvoll). Auch genügt ein Duldungstitel gegen den Testamentsvollstrecker, wenn bereits ein Ti...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Schadensersatz bei Aufhebung des Vorbehaltsurteils (Abs 4 S 3, 4).

Rn 15 Abs 4 S 3 gehört zu den materiell-rechtlichen Vorschriften in der ZPO. Die Schadensersatzpflicht ähnelt §§ 717 II, III, 945 und gehört zur ›Haftung für schädigende Rechtsverfolgung‹. Es handelt sich um eine Gefährdungs-/Risikohaftung ohne das Erfordernis eines Verschuldens (RGZ 91, 195, 203; zu § 945 BGH NJW 90, 2689 f [BGH 22.03.1990 - IX ZR 23/89]). Aktivlegitimiert ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Rechtsschutzbedürfnis.

Rn 7 Ein Rechtsschutzbedürfnis besteht dann, wenn die qualifizierte Klausel erteilt worden ist und nicht erst dann, wenn die Vollstreckung droht (RGZ 134, 156, 162; 159, 385, 387; St/J/Münzberg Rz 4). Es liegt dann nicht vor, wenn die Klausel noch nicht erteilt worden ist, da § 768 auf den bei der Erteilung der Vollstreckungsklausel als bewiesen angenommenen Eintritt der Vor...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Richterlicher Durchsuchungsbeschluss.

Rn 3 Durch § 91 I geschützt ist die ›Wohnung‹ des Verpflichteten. Dabei ist auch für das FamFG der weite verfassungsrechtliche Wohnungsbegriff maßgeblich (zu diesem Maunz/Dürig/Papier Art 13 GG Rz 10 f). Zur ›Wohnung‹ iSd § 91 I zählen neben den privaten Wohnräumen daher auch Arbeits- und Geschäftsräume, Wohnwägen und Wohncontainer, Hof, Garage und Garten (BeckOKFamG/Sieghör...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Höhe der Sicherheitsleistung.

Rn 4 Erforderlich ist eine ausdrückliche, in Geld bemessene Bestimmung. Ausnahme: §§ 709 S 2, 711 S 2. Das Ermessen des Gerichts bestimmt sich nach dem drohenden Nachteil bzw dem Schaden, dessen Eintritt abgesichert werden soll und ist voll durch das Rechtsmittelgericht überprüfbar. An seine getroffene Festsetzung ist das Gericht nach § 318 gebunden (Frankf OLGZ 70, 172). Be...mehr

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§ 36 Zwangsvollstreckung im... / 3. Grundzüge der Zwangsvollstreckung wegen einer unvertretbaren Handlung

Rz. 172 Wie die Darstellung oben (vgl. Rdn 138 ff.) bereits gezeigt hat, liegt der Schwerpunkt der Vollstreckung einer titulierten Verpflichtung zur Vornahme einer Handlung im Kontext der Kündigung und Beendigung eines Arbeitsverhältnisses im Bereich der Vornahme einer unvertretbaren Handlung, mithin bei § 888 ZPO. Rz. 173 Steht nach der Vorprüfung des Bevollmächtigten fest, ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Die Vollstreckung erfolgt durch das Gericht, in dessen Bezirk die Person zum Zeitpunkt der Einleitung der Vollstreckung ihren gewöhnlichen Aufenthalt hat. (2) Das Jugendamt leistet dem Gericht in geeigneten Fällen Unterstützung. (3) Die Verfahren sind vorrangig und beschleunigt durchzuführen. Die §§ 155b und 155c gelten entsprechend.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Anwendungsbereich, Voraussetzungen.

Rn 3 Die Schadensersatzpflicht des § 799a entspricht derjenigen des § 717 II und des § 945. Ersatz wird für den Schaden geschuldet, der durch eine später für unzulässig erklärte Vollstreckung aus der Urkunde oder durch eine zur Abwendung der Vollstreckung erbrachte Leistung entsteht. § 799a ist entspr anzuwenden, wenn sich der Eigentümer von Wohnungseigentum oder der Berecht...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normgegenstand.

Rn 1 Eine im Ursprungsmitgliedstaat vollstreckbare Entscheidung (Art 2 lit a) ist Grundlage der Vollstreckung im ersuchten Mitgliedstaat (vgl Art 38). Sie kann durch einen hiergegen gerichteten Rechtsbehelf im Ursprungstaat ggf noch zu einem Zeitpunkt zu Fall gebracht werden, in dem im ersuchten Staat bereits ein Verfahren nach Art 46 ff anhängig ist. Für diese Verfahren erl...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Voraussetzungen für die Anordnung von unmittelbarem Zwang.

Rn 2 Die Anwendung von unmittelbarem Zwang, dh die Durchsetzung des Titels mithilfe physischer Gewalt, ist als einschneidendste Vollstreckungsmaßnahme nur als Ultima Ratio zulässig. § 90 I stellt daher zusätzliche Voraussetzungen auf, die die Beachtung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes sicherstellen sollen. Es genügt allerdings, wenn die Voraussetzungen einer der Nr des Ab...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / a) Urteilsaufhebung und -abänderung.

Rn 10 Das vorläufig vollstreckbare Urt oder der Vollstreckungsbescheid nach § 700 muss in der Sache aufgehoben oder zum Nachteil des Gläubigers abgeändert worden sein (BGH MDR 15, 999; BauR 07, 912). Im Zeitpunkt der Verkündung (nicht erst der Rechtskraft) dieser Entscheidung realisiert sich für den Vollstreckungsgläubiger das Risiko einer materiell-rechtlich nicht gerechtfe...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Befugnisse des Gerichtsvollziehers (Abs 3).

Rn 7 Ist für die Vollstreckung einer Entscheidung der Gerichtsvollzieher funktional zuständig, werden seine Befugnisse im Rahmen der Zwangsvollstreckung durch Abs 3 genauer bestimmt. Der neue § 757a ZPO, der in Abs 3 S 1 in Bezug genommen wird, erweitert die Möglichkeiten von Gerichtsvollziehern, bereits im Vorfeld ihrer Tätigkeit polizeiliche Hilfe und Auskünfte zu erlangen...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Allgemeines.

Rn 1 Die Vorschrift übernimmt und erweitert das zuvor in § 52a FGG aF geregelte Vermittlungsverfahren, wobei eine Anpassung an die durch das FamFG veränderte Rechtslage erfolgte (BTDrs 16/6308, 242). Für den Gesetzgeber schien ein Vermittlungsverfahren zwischen den Eltern auch und gerade dann erfolgversprechend, wenn sie sich zu einem früheren Zeitpunkt bereits über die Durc...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Allgemeines.

Rn 1 § 96a enthält besondere Regelungen für die Vollstreckung in Abstammungssachen (vgl § 169 Nr 2). Nach Abs 1 ist die Vollstreckung eines Titels auf Duldung einer Probeentnahme zum Zwecke der Klärung der Abstammung ausgeschlossen, wenn die Art der Probeentnahme für den Verpflichteten unzumutbar ist. Abs 2 sieht vor, dass bei einer wiederholten, unberechtigten Weigerung auc...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / b) Abwendungssicherheit.

Rn 8 Hierunter fallen etwa §§ 711 S 1, 712, 720a III, 923. Sie bezweckt den Gläubigerschutz vor Schäden infolge einer verzögerten Vollstreckung und mittelbar den Schuldnerschutz vor einer Vollstreckung ohne Gläubigersicherheit (Musielak/Voit/Foerste § 109 Rz 5). Hat der Schuldner Abwendungssicherheit nach § 711 geleistet und macht der Gläubiger diese durch Gegensicherheitsle...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Zug um Zug Titel.

Rn 2 § 756 setzt die Vollstreckung aus einem Urt voraus, dessen Entscheidungsformel eine Verurteilung zur Leistung Zug um Zug gegen eine Gegenleistung explizit ausspricht. Nicht ausreichend ist, dass sich das Zurückbehaltungsrecht nur aus den Entscheidungsgründen oder gar aus weiteren Unterlagen entnehmen lässt (KG Rpfleger 00, 556 [KG Berlin 25.07.2000 - 1 W 2542/99]). Auch...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Zusammenfassung

Art. 2 Brüssel Ia-VO0 Für die Zwecke dieser Verordnung bezeichnet der Ausdruck Für die Zwecke von Kapitel III umfa...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Weitere dingliche Rechte.

Rn 26 Mit einem Besitz verbundene Pfandrechte an beweglichen Sachen rechtfertigen die Vollstreckungsgegenklage, wenn sie durch Vollstreckung und Verwertung beeinträchtigt werden. Besitzlose Pfandrechte ermöglichen lediglich ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung nach § 805. Bei mit Besitz verbundenen Pfandrechten wird dem Berechtigten anstelle der Drittwiderspruchsklage auc...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Vorbemerkung.

Rn 89 Die dritte Stufe des Pfändungsschutzes bildet die vollstreckungsgerichtliche Entscheidung (Kohte VuR 10, 257 [258]; Perleberg-Kölbel FuR 10, 311 [312]). Es besteht eine funktionelle Zuständigkeit des Vollstreckungsgerichts unabhängig von der Herkunft des Guthabens, also auch bei einem Guthaben aus Sozialleistungen (LSG Bayern ZInsO 15, 1171, 1172). Diese Zuständigkeit ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. EU-Rechtsakte.

Rn 3 Als vorrangige Regelungen des europäischen Rechts (I 2) sind die folgenden Rechtsakte zu beachten: Die Brüssel IIb-VO gilt in allen EU-MS mit Ausnahme Dänemarks (Erw 96 Brüssel IIb-VO) für Ehesachen u Verfahren betr die elterliche Verantwortung (Art 1 Brüssel IIb-VO); für vor dem 1.8.22 eingeleitete Verfahren gilt weiterhin die Brüssel IIa-VO (siehe dazu 15. Aufl). Das B...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Anwendungsbereich.

Rn 2 Die Vorschrift ist sowohl in der Mobiliar- als auch in der Immobiliarzwangsvollstreckung anzuwenden; sie gilt auch bei der Vollstreckung zur Erwirkung vertretbarer Handlungen gem § 887 mit der Begründung, diese ähnele der Vollstreckung zur Erwirkung eines Zahlungs- oder Herausgabetitels, eine unterschiedliche Behandlung sei daher nicht gerechtfertigt (MüKoZPO/K. Schmidt...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Allgemeines.

Rn 16 Eine vertretbare Handlung iSd § 887 liegt vor, wenn das geschuldete Verhalten von einem Dritten anstelle des Schuldners vorgenommen werden kann, ohne dass es dem Gläubiger darauf ankommt, dass die Beseitigung gerade vom Schuldner selbst vorgenommen wird (vgl etwa BGH 27.11.08 – I ZB 46/08, NJW-RR 09, 443; 9.10.13 – I ZB 51/11; Frankf 24.3.23 – 26 W 1/23, DGVZ 23, 146 R...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Eine einstweilige Anordnung bedarf der Vollstreckungsklausel nur, wenn die Vollstreckung für oder gegen einen anderen als den in dem Beschluss bezeichneten Beteiligten erfolgen soll. (2) Das Gericht kann in Gewaltschutzsachen sowie in sonstigen Fällen, in denen hierfür ein besonderes Bedürfnis besteht, anordnen, dass die Vollstreckung der einstweiligen Anordnung vor Zust...mehr