Fachbeiträge & Kommentare zu Vordruck

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§ 18 Entziehung der Fahrerl... / D. Reaktion bei ausländischer Fahrerlaubnis

Rz. 14 Bei einer ausländischen FE hat die Entziehung – auch wenn sie nach anderen Vorschriften erfolgt – die Wirkung einer Aberkennung des Rechts, von der FE im Inland Gebrauch zu machen (§ 3 Abs. 1 S. 2 StVG). Rz. 15 Mitunter treffen die Verkehrsbehörden eine Anordnung nur hinsichtlich der Vorlage des EU-Führerscheins und verzichten auf die Feststellung der Ungültigkeit in D...mehr

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§ 10 Kosten in Erbsachen / 6. Vergütungsvereinbarung

Rz. 36 Zur Vermeidung von Fragen der Vergütung sollte immer eine Vergütungsvereinbarung getroffen werden, um einen Nachweis für die Höhe der Vergütung zu haben. Rz. 37 Im Rahmen einer Vergütungsvereinbarung sind folgende Vereinbarungen möglich: Rz. 38 Eine Vergütungsverei...mehr

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AGS 12/2016, Aufhebung der ... / 1 Sachverhalt

Der Kläger hatte Kündigungsschutzklage erhoben. Zugleich hat er beantragt, ihm Prozesskostenhilfe unter Beiordnung seines Prozessbevollmächtigten zu bewilligen. Im beigefügten und vom Kläger unterschriebenen Vordruck der "Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse bei Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe" ist auf der letzten Seite ein vorgedruckter Text...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 43... / 6.3.3 Freistellung von Options- und Termingeschäften bei Vermietung und Verpachtung

Rz. 184 Eine Freistellungserklärung ist nur möglich, sofern Options- oder Termingeschäfte gem. § 43 Abs. 1 Nr. 8 und 11 EStG betroffen sind. Alle anderen Kapitalerträge unterliegen dem Steuerabzug, es sei denn, eine Abstandnahme vom KapESt-Abzug kommt aufgrund eines Freistellungsauftrags oder einer NV-Bescheinigung gem. § 44a EStG in Betracht. Dies ist nach § 44a Abs. 6 EStG...mehr

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§ 3 Nachlasssicherung und -... / II. Anzeige- und Erklärungspflichten

Rz. 496 Sobald der Nachlasspfleger bestellt ist, hat er zu überprüfen, welche Steuererklärungen (noch) abgegeben werden müssen. Der Nachlasspfleger ist gesetzlicher Vertreter der unbekannten Erben, die wiederum als Gesamtrechtsnachfolger in die Rechtsposition des Erblassers eingetreten sind. Dementsprechend ist bei Sichtung des Nachlasses zu prüfen,mehr

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§ 4 Erbenermittlung / cc) Zivilstandsregister

Rz. 198 Am 21.3.1803 wurden durch den von Napoléon verfassten "Code Civil" (auch Code Napoléon genannt) die damals vorhandenen unterschiedlichen Personenstandsgesetze zusammengefasst und die Führung der Register nachhaltig und übereinstimmend geregelt. Im Königreich Westfalen beispielsweise wurde der "Code Napoléon" per Dekret vom 22.1.1808 eingeführt. Rz. 199 Nach dem Ende N...mehr

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§ 3 Nachlasssicherung und -... / cc) Abgabepflicht

Rz. 526 Das Finanzamt kann von jedem an einem Erbfall "Beteiligten" die Abgabe einer Erbschaftsteuererklärung verlangen, auch wenn der Betreffende selbst nicht steuerpflichtig ist (§ 31 Abs. 1 ErbStG); erst mit dieser Aufforderung entsteht eine Pflicht zur Abgabe.[400] Abgabepflichtig sind die Erben, aber auch Vermächtnisnehmer, Pflichtteilsberechtigte, Auflagenbegünstigte, ...mehr

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Anhang 2: Verwaltungsanweis... / d) Bescheid

Es sind Vordrucke für Bescheide an einzelne oder an eine Mehrzahl von Beteiligten vorgesehen. Im Regelfall ist der unter c) beschriebene Vordruck Anlage des Bescheids. Er enthält ergänzende Feststellungen und Mitteilungen (zB über den Zeitpunkt des Zufließens).mehr

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Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 4. FinMin. Nds. v. 14.4.1975 – S 1340 - 1 - 33 2, nv. (Erfassung von Zwischengesellschaften nach dem Außensteuergesetz für die Feststellungsjahre 1972 und 1973)

Bei Personen, die mit Zwischeneinkünften nach den §§ 7 bis 14 AStG steuerpflichtig sind, konnten die Ermittlungen für die Feststellungsjahre 1972 und 1973 erst seit kurzem aufgenommen werden. Für diese Feststellungsjahre sind folgende Erklärungen zur einheitlichen und gesonderten Feststellung im Sinne des § 18 AStG abzugeben: Feststellungsjahr 1972 (Veranlagungszeitraum 1972 ...mehr

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Anhang 2: Verwaltungsanweis... / c) Sammelberechnung (und gleichzeitig Bescheidanlage)

Dies ist der für das Verfahren entscheidende Vordruck. In bzw. aus ihm werden die einzelnen Besteuerungsgrundlagen zu den Verbindungszahlen zusammengerechnet; dem Steuerpflichtigen das Zustandekommen dieser Zahlen erläutert; den Veranlagungsfinanzämtern das Ergebnis des Feststellungsverfahrens mitgeteilt; die Verbindungszahlen vom Finanzamt in die Berechnungs-(Eingabewert-)bogen...mehr

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Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 3.3 Rückmeldungen

Die aufgrund der gegebenen Auskünfte getroffenen weiteren Feststellungen und Entscheidungen sind der IZA von den anfragenden Finanzbehörden auf dem Vordruck BZSt-3 (Anlage 2) unter Angabe der steuerlichen Auswirkungen mitzuteilen. Dieses Schreiben tritt an die Stelle des BMF-Schreibens vom 29. April 1997, IV C 7 - S 1300 - 69/97, BStBl. I 1997 S. 541 und wird im Bundessteuerb...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 2. Besteuerungsgrundlagen (Satz 1)

a) Begriff der Besteuerungsgrundlagen Rz. 120 [Autor/Stand] Fehlende Legaldefinition im Außensteuergesetz. Nach § 18 Abs. 1 Satz 1 sind "Besteuerungsgrundlagen" festzustellen. Die Vorschrift definiert den Begriff der festzustellenden Besteuerungsgrundlagen ebenso wenig wie § 157 Abs. 2 AO oder § 179 Abs. 1 AO. Auf den ersten Blick liegt es nahe, die in § 199 Abs. 1 AO für Zwe...mehr

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Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 3.2 Aufgaben der Finanzämter

Es sind insbesondere mit Vordruck BZSt-1 mitzuteilen von denmehr

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Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 2.1 Erteilung von Auskünften

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Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 5. OFD Düsseldorf v. 21.2.1983 – S 1369 A - St 111, nv. (Auszug)

Für die Veranlagungs-/Feststellungszeiträume ab 1980 sind die folgenden Vordrucke[t]) jahresneutral aufgelegt worden:mehr

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Anhang 2: Verwaltungsanweis... / e) Mitteilung an das Veranlagungsfinanzamt

Die Vordrucke hierfür folgen im Aufbau dem Bescheid und können mit ihm zusammen im Durchschreibeverfahren hergestellt werden.mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / II. Rechtsfolge (Absatz 1 Satz 1)

Rz. 71 [Autor/Stand] Gegenstand der Zurechnung. Als Rechtsfolge sieht § 14 Abs. 1 die Zurechnung der niedrig besteuerten Einkünfte der ausländischen Untergesellschaft gegenüber der ausländischen Obergesellschaft vor. Insoweit ist durch das Unternehmenssteuerfortentwicklungsgesetz v. 20.12.2001[2] eine wesentliche Gesetzesänderung eingetreten. Ab dem Wirtschaftsjahr 2001 bzw....mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Lohnsteuer-Anerkenntnis

Stand: EL 110 – ET: 10/2016 Stellt das FA fest, zB bei einer > Außenprüfung, dass es LSt nachfordern muss, erlässt es idR einen Haftungsbescheid. Stattdessen kann der ArbG seine Zahlungsverpflichtung auf einem Vordruck schriftlich anerkennen. Das Anerkenntnis (§ 42d Abs 4 Satz 1 Nr 2 EStG) steht einer Steueranmeldung (> Lohnsteuer-Anmeldung) und damit einer Steuerfestsetzung ...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 1. Änderung des Familienstands

Rz. 25 Stand: EL 110 – ET: 10/2016 Ändert sich der Familienstand (Steuerklasse, Zahl der Kinderfreibeträge) im Laufe des maßgebenden Kalenderjahres zugunsten des ArbN, so werden die ELStAM idR automatisiert auf Grund der von den > Kommunale Meldebehörde übermittelten Daten aktualisiert (> Rz 13), zB bei Heirat, Begründung einer Lebenspartnerschaft, Geburt eines Kindes, Adopti...mehr

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Umsatzsteuererklärung 2017 (zu § 18 UStG)

Kommentar Die Finanzverwaltung hat schon im Oktober 2016 das Formular für die Jahressteuererklärung 2017 veröffentlicht und wird zeitnah auch die entsprechenden Datensätze zur Verfügung stellen. Bisher hatte die Finanzverwaltung die jeweiligen Vordrucke und Datensätze für die Umsatzsteuerjahreserklärung immer erst im Herbst des betreffenden Jahres veröffentlicht.[1] Wichtig Ab...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / a) Für Zwecke der Erbschaft-/Schenkungsteuer

Rz. 99 [Autor/Stand] Für Zwecke des ErbStG verlangt § 31 Abs. 2 ErbStG zwar ein Verzeichnis der Nachlassgegenstände und – unpräzise – sonstige für die Feststellung und Bewertung der Erwerbsgegenstände erforderliche Angaben.[2] Dies betrifft jedoch nur den Inhalt der Erbschaft- und Schenkungsteuererklärungen (§ 1 Abs. 2 ErbStG), wobei selbst die Finanzverwaltung Zweifel hat, ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / b) Für Zwecke der Grunderwerbsteuer

Rz. 105 [Autor/Stand] Bekanntlich änderte der Gesetzgeber, dem Bundesverfassungsgericht[2] folgend, mit dem StÄndG 2015[3] die insoweit maßgebende Vorschrift des § 8 Abs. 2 GrEStG rückwirkend auf einschlägige Erwerbsvorgänge nach dem 31.12.2008 (§ 23 Abs. 14 GrEStG). Dies erforderte konsequent eine Überarbeitung der vorhandenen Vordrucke. Bis zur Fertigstellung bundeseinheit...mehr

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zfs 9/2016, Adressat des ge... / 2 Aus den Gründen:

" … II. 1. Die gegen dieses Urt. gerichtete, gem. § 79 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 und 2 OWiG Rechtsbeschwerde des Betr. ist zulässig, mit der er eine Verfahrensrüge wegen Verletzung rechtlichen Gehörs und die allgemeine Sachrüge erhoben hat, die keiner Entscheidung bedarf. Denn das Rechtsmittel hat bereits mit der Verfahrensrüge Erfolg." a.) Die Verfahrensrüge der Verletzung des recht...mehr

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zfs 9/2016, Scheinkonsens b... / Sachverhalt

Die Kl. macht die Rückabwicklung eines Neuwagenkaufvertrags sowie die Feststellung des Annahmeverzugs mit der Rücknahme des Fahrzeugs durch die Bekl. geltend. Die Kl., die Anfang 2013 einen 13 Jahre alten 5-türigen BMW nutzte, interessierte sich für den Erwerb eines VW Golfs. Gemeinsam mit ihrem Ehemann suchte sie die Niederlassung der Bekl. auf. Der Angestellte B der Bekl. b...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / V. Anlaufhemmung der Feststellungsfrist

Rz. 109 [Autor/Stand] Die Feststellung der Bedarfswerte unterliegt, wie jede gesonderte Feststellung von Besteuerungsgrundlagen, der Feststellungsverjährung.[2] Die Wertfeststellungserklärungen sind Steuererklärungen i.S. des § 170 Abs. 2 Nr. 1 AO (§ 153 Abs. 5 BewG i.V.m. § 181 Abs. 1 Satz 2 AO); d.h.: Wurde eine solche Erklärung – durch das zuständige Feststellungsfinanzam...mehr

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zerb 9/2016, Jahrestagung des VorsorgeAnwalt e.V. 2016

Am 22. und 23. April 2016 fand die jährliche Haupttagung des VorsorgeAnwalt e.V. im TOP Tagungszentrum in München statt. Für Frühaufsteher stellte Christina-Maria Leeb die Verfahrenspflegschaft in Betreuungs- und Unterbringungssachen vor. Welche Qualifikation benötigt ein Verfahrenspfleger? Das Gesetz enthalte keine Anforderungen und gehe vom Regelfall des ehrenamtlichen Verf...mehr

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Jansen, SGB X § 33 Bestimmt... / 2.6 Automatisierte Bescheide (Abs. 5)

Rz. 25 Für automatisierte schriftlich erlassene Bescheide wird eine Ausnahme nur von dem Erfordernis der Unterschrift oder Namenswiedergabe gemacht. Die erlassende Behörde muss aber auf jeden Fall erkennbar sein. Damit wird der Tatsache Rechnung getragen, dass diese Bescheide der Massenverwaltung im Ergebnis zumeist inhaltlich nicht auf einer auch individuellen Entscheidung ...mehr

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ZAP 24/2015, Vorsteuerabzug: Anforderungen an den Vorsteuervergütungsantrag

(BFH, Urt. v. 24.9.2015 – V R 9/14) • Der Unternehmer muss zur Wahrung der Ausschlussfrist des § 18 Abs. 9 S. 3 UStG einen Antrag stellen, in dem er Angaben zu den entsprechend Art. 3 Buchst. a S. 2 i.V.m. Anhang C Buchst. F der Richtlinie 79/1072/EWG geforderten Mindestinformationen (Art der Tätigkeit oder des Gewerbezweigs für die er die Leistungen bezogen hat) macht. Antr...mehr

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ZAP 9/2016, Grundzüge des V... / 3. Antrag auf Eröffnung des Verfahrens, gerichtlicher Schuldenbereinigungsversuch

Ist die außergerichtliche Einigung gescheitert, kann der Schuldner die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über sein Vermögen beim zuständigen Insolvenzgericht (§§ 2, 3 InsO) beantragen. Im Gegensatz zur Rechtslage bei juristischen Personen besteht für natürliche Personen keine rechtliche Verpflichtung, bei drohender Zahlungsunfähigkeit oder Zahlungsunfähigkeit einen Insolvenz...mehr

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ZAP 5/2017, Verfahrenstipps... / 1. Eröffnungsbeschluss

Der Eröffnungsbeschluss ist Verfahrensgrundlage. Fehlt es an einem wirksamen Eröffnungsbeschluss i.S.d. §§ 203, 207 stopp, liegt ein in der Revisionsinstanz nicht mehr behebbares Verfahrenshindernis vor (BGH NStZ 2012, 225 f.; OLG Hamm, Beschl. v. 11.8.2016 – 1 RVs 55/16; zur Behebung in der Hauptverhandlung s. Burhoff, Handbuch für die strafrechtliche Hauptverhandlung, 8. A...mehr

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ZAP 13/2016, Das Bankgeschä... / aa) Problemstellung

Das Thema "Sicherheiten" birgt erheblichen Zündstoff: Der Kunde hat Interesse an der Kreditierung, die Bank an der Risikoabsicherung. Die Abwägung dieser Grundaspekte muss zu dem Resultat führen, dass keiner der Vertragspartner unangemessen benachteiligt wird. Die Nr. 13, 14 AGB-Banken/Nr. 21, 22 AGB-Sparkassen sind mehrfach aufgrund höchstrichterlicher Rechtsprechung geände...mehr

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ZAP 7/2015, Anwälte im Inte... / c) Optionale Zusatzangaben

Neben den Pflichtinhalten können grundsätzlich noch weitere, optionale Angaben in das anwaltliche Web-Impressum aufgenommen werden. Dazu zählen insbesondere die folgenden Inhalte: Urheberrechtsnachweise: Werden fremde Werke, insbesondere Fotos, verwendet, sind diese mit den entsprechenden Urheberbezeichnungen zu versehen. Dies kann an zentraler Stelle im Impressum geschehen. H...mehr

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ZAP 17/2016, Grundzüge des ... / IV. Zulassungsverfahren

Das Restschuldbefreiungsverfahren als „freiwilliges Verfahren“ (Krug, Der Verbraucherkonkurs, S. 59) setzt zwingend einen Antrag des Schuldners voraus. Außer dem Schuldner persönlich kann nur sein gesetzlicher oder gewillkürter Vertreter in seinem Namen den Antrag stellen (Delhaes, in: Kölner Schrift zur Insolvenzordnung, 3. Aufl. 2009, S. 103 Rn 19). An den Antrag sind kein...mehr

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ZAP 8/2017, Das Bußgeldverf... / bb) Belehrung des Betroffenen

Im Hinblick auf die Aussagepflicht des Betroffenen ist zu unterscheiden, ob es sich um Angaben zur Person oder zur Sache handelt. Da auch im Ordnungswidrigkeitenrecht kein Zwang zur Selbstbezichtigung besteht, steht es dem Betroffenen stets frei, sich inhaltlich mit dem Vorwurf auseinander zu setzen. Auf dieses Aussageverweigerungsrecht ist der Betroffene ausdrücklich hinzuw...mehr

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ZAP 5/2017, EU-Wohnimmobili... / 2. Weitere Änderungen des Umsetzungsgesetzes

Weiterhin werden Vorgaben der WIKrRL zu Kreditvermittlung und Kreditberatung nicht nur in BGB und EGBGB umgesetzt, sondern in anderen Gesetzen: So finden sich in der ZPO gem. Art. 3 und des UKlaG gem. Art. 6 des Umsetzungsgesetzes jeweils Anpassungen auf BGB-Verweise; Folgeänderungen in der Verordnung zur Einführung von Vordrucken für das (arbeitsgerichtliche) Mahnverfahren ...mehr

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ZAP 9/2016, Grundzüge des V... / bb) Verzeichnisse

Seit Inkrafttreten der Verordnung zur Einführung von Vordrucken für das Verbraucherinsolvenzverfahren und das Restschuldbefreiungsverfahren (Verbraucherinsolvenzvordruckverordnung – VbrInsVV v. 17.2.2002 – geändert durch Art. 1 Nr. 1 V. v. 23.6.2014 (BGBl I, S. 825 m.W.v. 30.6.2014) am 1.3.2002 sind auch die vom Schuldner vorzulegenden Verzeichnisse (Vermögensübersicht, Gläu...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 9. Hinweispflicht des Insolvenzgerichts (§ 175 Abs. 2)

Rn 11 Meldet ein Gläubiger eine Forderung aus einer vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlung an und wird diese mangels eines erfolgten Widerspruchs mit dem Hinweis auf die unerlaubte Handlung in die Insolvenztabelle eingetragen, wirkt die Eintragung gem. § 178 Abs. 3 wie ein rechtskräftiges Urteil gegenüber dem Insolvenzverwalter und den übrigen Insolvenzgläubigern. Rn 12...mehr

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Sommer, SGB V § 75a Förderu... / 2.5 Durchführung der finanziellen Förderung

Rz. 12 Die Abs. 7 und 8 der Vorschrift lassen Möglichkeiten zu, die Durchführung der finanziellen Förderung der Weiterbildung in der Allgemeinmedizin und für die grundversorgenden Fachärzte flexibel zu gestalten. Die Wörter "kann auch vereinbart werden" in Abs. 7 überlassen es den Vertragspartnern die Fördermittel durch eine zentrale Stelle auf Landes- oder Bundesebene zu ver...mehr

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Teil B: Rechtsbehelfe / Klageerzwingungsverfahren, Prozesskostenhilfe/Notanwalt [Rdn 586]

Das Wichtigste in Kürze: Rdn 587 Literaturhinweise: s. die Hinw. bei → Klageerzwingungsverfahren, Allgemeines, Teil B Rdn 486. Rdn 588 1.a) Der Antragsteller kann für das Klageerzwingungsverfahren PKH beantragen (§...mehr

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Teil A: Rechtsmittel / Rechtsmittel/Rechtsbehelfe, Zustellung, Gemeinschaftseinrichtung [Rdn 1917]

Rdn 1918 Literaturhinweise: s. die Hinw. bei → Rechtsmittel/Rechtsbehelfe, Zustellung, Allgemeines, Teil A Rdn 1846. Rdn 1919 1. Auch bei Ersatzzustellung in Gemeinschaftseinrichtungen muss feststehen, dass der Zustellungsadressat dort tatsächlich wohnt (OLG Köln NStZ-RR 2008, 379). Danach ist zunächst die persönliche Zustellung zu versuchen (LG München I InfAuslR 2005, 150)....mehr

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ZErb 06/2016, Auswirkungen ... / 3. Zuständigkeit und Verfahren bei der Erteilung des Nachlasszeugnisses

Art. 64 EuErbVO bestimmt die zuständigen Ausstellungsbehörden. Dies sind grundsätzlich die Gerichte, wenn nicht nach innerstaatlichem Recht eine andere Behörde für Erbsachen zuständig ist. In Lettland übernimmt der Notar die Ausstellung des Europäischen Nachlasszeugnisses (Liste 5 der Angaben gemäß Artikel 78 EuErbVO). Dieser erweiterte Zuständigkeitsbereich des Notars wird ...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Elektronische Kommunikation

Rz. 1 Stand: EL 109 – ET: 05/2016 Die Übermittlung von Informationen zwischen der Finanzbehörde und dem Stpfl auf elektronischem Wege über das Internet ist inzwischen weit vorangekommen und wird in naher Zukunft Standard sein. Ein weiterer Schritt wird die Verabschiedung des Gesetzes zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens sein (vgl Regierungsentwurf BT-Drs 18/7457; vgl...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Erstattungsberechtigter nach § 37 Abs. 2 Satz 1 AO

Leitsatz Ein Bordellbetreiber, der im Rahmen des sogenannten Düsseldorfer Verfahrens freiwillig Vorauszahlungen auf die Einkommen- und Umsatzsteuerschuld der bei ihm tätigen Prostituierten leistet, kann nicht nachträglich deren Rückzahlung an sich gemäß § 37 Abs. 2 Satz 1 AO verlangen. Erstattungsberechtigt nach dieser Norm ist nur der Steuerpflichtige selbst und nicht ein D...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO Vorb... / 3.1.8.2.1 Verstoß gegen das Verbot der unbefugten Hilfeleistung in Steuersachen gem. § 5 Abs. 1 StBerG

Rz. 72 Als Täter der 1. Tatalternative des § 160 Abs. 1 StBerG kommt jeder in Betracht, der unbefugt geschäftsmäßig Hilfe in Steuersachen leistet. Der Kreis der Personen oder Personenvereinigungen, die befugt Hilfe in Steuersachen leisten dürfen und somit als Täter nicht infrage kommen, ist in §§ 3, 3a und 4 StBerG geregelt: In vollem Umfang und somit unbeschränkt zur Hilfe i...mehr

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Zerb 4/2016, Bewertung eine... / 1. Ermittlung der Regelherstellungskosten

Die Regelherstellungskosten sind aus Anlage 24[18] ersichtlich. Hier erfolgt im Gegensatz zu Stichtagen vor dem 1.1.2016 nicht mehr eine Grobeinteilung der Baujahre. Insoweit liegt eine Vereinfachung vor. Die Differenzierung danach, ob ein Dachgeschoss ausgebaut ist oder nicht ausgebaut, bzw. ob ein Flachdach existiert, ist geblieben. Auch die Unterscheidung, ob ein Keller vo...mehr

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FoVo 3/2016, Die Reparatur der Reform der Sachaufklärung

Rechtzeitig auf neue Rechtslage vorbereiten Die Reform der Sachaufklärung hat eine Vielzahl von Streitfragen aufgeworfen. Mit einem ersten Reparaturgesetz steuert der Gesetzgeber nun nach. Gelegenheit gibt ihm der Umstand, dass die EU-Verordnung zur grenzüberschreitenden Kontopfändung Ergänzungen und Anpassungen im nationalen Recht erfordert (hierzu in FoVo 4/2016). Und so ve...mehr

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Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 6. FinMin. Nds., Erlass v. 31.7.1996 – S 2293 - 140 - 35, StEK EStG § 34 c Nr. 181 = DStR 1996, 1811 (Anwendung des § 34 c EStG bei zusammenveranlagten Ehegatten)

Für die Anwendung des § 34 c EStG bei zusammenveranlagten Ehegatten gilt folgendes: Bei der Zusammenveranlagung sind Ehegatten auf der Ebene der Einkünfteermittlung grundsätzlich getrennt, im Rahmen der Tarifvorschriften jedoch gemeinsam als ein Steuerpflichtiger zu behandeln (§§ 26, 26 b EStG). 1. Auslegung des § 34 c Abs. 1 EStG (Anrechnung ausländischer Steuern): Die Vorsch...mehr

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FoVo 3/2016, Die Auslagenpauschale des Gerichtsvollziehers

Pauschale statt Einzelrechnung Der Gerichtsvollzieher erhält eine Pauschale für sonstige bare Auslagen je Auftrag in Höhe von 20 % der zu erhebenden Gebühren, mindestens 3 EUR, höchstens 10 EUR. Im Jahre 2001 wurden auf diese Weise konkrete Auslagentatbestände mit Kleinstforderungen abgeschafft. Auch wenn die Regelung klar und eindeutig erscheint, wirft sie doch verschiedene ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 13. OFD Frankfurt aM, Vfg. v. 24.8.1998 – S 2293 A - 55 - St II 2a/25, StEK EStG § 34 c Nr. 194 = RIW 1999, 313 (Zur Anrechnung ausländischer Steuern)

Bei Prüfungen der Rechnungshöfe sowie bei Ressortprüfungen wird häufig festgestellt, dass die Vorschriften über die Steuerermäßigungen bei ausländischen Einkünften unzutreffend angewendet werden. Es wird deshalb gebeten, insbesondere folgendes zu beachten: 1. Allgemeines 1.1 Persönlicher Geltungsbereich Die Vorschrift des § 34 c EStG gilt grundsätzlich nur für unbeschränkt St...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB IV § 19 Leistun... / 2.1 Antrag auf Leistungen in der Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung

Rz. 3 Der Antrag auf Leistungen der in Satz 1 bezeichneten Versicherungsträger ist – soweit im Einzelfall gesetzlich nicht ausdrücklich etwas anderes vorgeschrieben ist – an keine Form gebunden (vgl. § 9 SGB X). Der Antrag kann daher sowohl schriftlich als auch mündlich gestellt werden. Wenn die Versicherungsträger allerdings für bestimmte Leistungsarten (z. B. Rehabilitatio...mehr