Fachbeiträge & Kommentare zu WEG

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Umlagebeschluss: Ordnungsmä... / 2 Normenkette

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Verwaltervertrag: Schutzwir... / 4 Die Entscheidung

Das AG sieht das auch so. Es meint daher, der Antrag sei unbegründet! Nach der WEG-Reform könne der Verwaltervertrag grundsätzlich nicht mehr als ein Vertrag mit Schutzwirkung für die Wohnungseigentümer angesehen werden. Denn dem einzelnen Wohnungseigentümer stehe ein Anspruch gegen die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer wegen Verletzung ihrer Verpflichtung auf ordnungsmäßi...mehr

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Anfechtungsklage: Gebührens... / 2 Normenkette

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Urteil: Berichtigung / 5 Hinweis

Problemüberblick Im Fall geht es um eine Wohnungseigentumsanlage, in der es keinen Verwalter gibt. Bei einer gegen die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer gerichteten Klage wird dann – nach mittlerweile geklärter Rechtslage – die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer durch die Wohnungseigentümer vertreten, die nicht aufseiten der klagenden Wohnungseigentümer stehen. Es war dahe...mehr

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Vorschuss-Beschluss (1) / 2 Normenkette

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Vorschuss-Beschluss (1) / 6 Entscheidung

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Vorschuss-Beschluss (2) / 5 Hinweis

Problemüberblick In dem Fall geht es zum einen um die Frage, wie der Beschluss nach § 28 Abs. 2 Satz 1 WEG zu formulieren und nach § 23 Abs. 2 WEG anzukündigen ist. Mit diesem Problem hat sich das LG nur teilweise beschäftigt. Es spricht immerhin die Frage der Beschlusskompetenz an. Hier wird derzeit diskutiert, ob es überhaupt eine Beschlusskompetenz gibt, den Wirtschaftspla...mehr

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Verwaltungsunterlagen: Hera... / 2 Normenkette

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Liquiditätsrücklage: Bildun... / 2 Normenkette

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Nachschuss-Beschluss: Verhä... / 4 Die Entscheidung

Die Anfechtungsklage hat keinen Erfolg! Zwar sei es nicht ausreichend, den Vermögensbericht in der Versammlung nur zur Einsicht vorzulegen. Gem. § 28 Abs. 4 Satz 2 WEG sei der Vermögensbericht jedem Wohnungseigentümer zur Verfügung zu stellen. Beispielsweise eine Übersendung per Post oder per E-Mail, aber auch die Einstellung auf einer zugangsbeschränkten Internetseite seien...mehr

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Verwaltungsunterlagen: Hera... / 2 Normenkette

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Umlage: Kosten, die ein Woh... / 3 Das Problem

In einer Wohnungseigentumsanlage gibt es 4 Wohnungseigentumsrechte und ein Teileigentum (eine Garage). Auf das Teileigentum entfallen 25/1.000stel Miteigentumsanteile. In der Garage ist ein Wasseranschluss vorhanden, der aber schon seit Längerem nicht mehr funktioniert. Dennoch wird der Teileigentümer Z in Höhe seiner 25/1.000stel an den Wasserkosten des gemeinschaftlichen E...mehr

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Bauliche Veränderung: Rückb... / 5 Hinweis

Problemüberblick Im Fall beschließen die Wohnungseigentümer, eine gemeinschaftliche Anlage, nämlich einen Schornstein, entfernen zu lassen. Schuld- oder Sachenrecht? Das AG meint, im Fall sei der Prüfungsmaßstab § 20 WEG. Es könnte aber auch um Sachenrecht gehen! So sehe beispielsweise ich das. Die Wohnungseigentümer wollten den Schornstein nicht erhalten – dann ginge es ohnehi...mehr

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Einbruchsschutz: Verbreiter... / 4 Die Entscheidung

Die Anfechtungsklage hat Erfolg! Der Beschluss, die Terrassenabtrennung nicht zu gestatten, widerspreche einer ordnungsmäßigen Verwaltung. Die Klägerin habe nach § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 WEG sogar einen Anspruch auf Gestattung. Die Verbreiterung der Trennwand diene dem Einbruchsschutz. Denn der Begriff "Einbruchsschutz" meine technische Vorrichtungen, welche darauf abzielten...mehr

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Urteil: Berichtigung / 2 Normenkette

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Anfechtungsklage: Gebührens... / 1 Leitsatz

Für den Streitwert der Anfechtung von Beschlüssen nach § 28 Abs. 2 Satz 1 WEG sind der Nennbetrag der Jahresabrechnung für das Gesamtinteresse und der auf den Kläger entfallende Anteil als Einzelinteresse maßgeblich.mehr

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Anfechtungsklage: Gebührens... / 3 Das Problem

Wohnungseigentümer K geht gegen einen Beschluss nach § 28 Abs. 2 Satz 1 WEG vor. Die dem Beschluss zugrunde liegende Jahresabrechnung weist für K eine Abrechnungssumme von 1.827,43 EUR auf, die Gesamtabrechnungssumme beträgt 93.277,48 EUR. Die auf den Kläger entfallene Abrechnungsspitze beträgt allerdings nur 130,42 EUR, die Summe aller saldierten Abrechnungsspitzen 441,50 E...mehr

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Vorschuss-Beschluss (1) / 3 Das Problem

Die Wohnungseigentümer fassen folgenden Beschluss: "Der Wirtschaftsplan für 2021 soll auch für das Jahr 2022 gültig sein". Fraglich ist, ob damit Vorschüsse i. S. v. § 28 Abs. 1 Satz 1 WEG begründet wurden.mehr

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Umlage: Kosten, die ein Woh... / 2 Normenkette

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Einbruchsschutz: Verbreiter... / 1 Leitsatz

Eine bauliche Veränderung dient dem Einbruchsschutz, wenn sie geeignet ist, den widerrechtlichen Zutritt zu einzelnen Wohnungen oder zu der Wohnungseigentumsanlage insgesamt zu verhindern, zu erschweren oder auch nur unwahrscheinlicher zu machen. Der Anspruch aus § 20 Abs. 3 WEG ist auch dann gegeben, wenn kein Wohnungseigentümer durch diese in rechtlich relevanter Weise bee...mehr

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Heizkostenverordnung: Verstoß / 3 Das Problem

In einer Wohnungseigentumsanlage wird der Wärmeverbrauch in den Wohnungen zum Teil durch Wärmemengenzähler, zum Teil durch Heizkostenverteiler ermittelt. Eine Vorrichtung zur Vorerfassung des anteiligen Gesamtverbrauchs der jeweils gleich ausgestatteten Wohnungen gibt es nicht. In der Eigentümerversammlung vom 18.12.2017 genehmigen die Wohnungseigentümer gem. § 28 Abs. 5 WEG...mehr

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Verwaltervertrag: Schutzwir... / 2 Normenkette

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Begründung von Sondereigent... / 2 Normenkette

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Tiefgarage: Überbau möglich? / 5 Hinweis

Problemüberblick Wohnungs- und Teileigentum können nach § 1 Abs. 4 WEG nicht in der Weise begründet werden, dass das Sondereigentum mit Miteigentum an mehreren Grundstücken verbunden wird. In einer Wohnungseigentumsanlage kann es immer nur ein Grundstück geben. Dies schließt in Bezug auf eine Wohnungseigentumsanlage einen Überbau – dann wird auf einem anderem Grundstück gebaut...mehr

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Verwaltungsunterlagen: Hera... / 5 Hinweis

Problemüberblick Im Fall geht es einerseits um die Frage, welche Pflichten eine Verwaltung trifft, die abberufen wird (konkret geht es um die Pflicht, der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer die Verwaltungsunterlagen herauszugeben). Andererseits geht es um die Frage, wie lange die Verwaltung Verwaltungsunterlagen aufzubewahren hat. Herausgabe der Verwaltungsunterlagen Das AG be...mehr

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Tiefgarage: Überbau möglich? / 3 Das Problem

B errichtet auf einem Grundstück 1 eine Tiefgarage nebst Zufahrt, deren Gebäudekörper sich im Wege eines Überbaus (Unterbau) auch auf das Grundstück 2 erstreckt. Für den Überbau und den Betrieb der Tiefgarage sind auf einem Grundstück 2 mehrere Grunddienstbarkeiten eingetragen. B gibt für das Grundstück 1 eine Teilungserklärung ab. Das Grundbuchamt meint, die Umsetzung sei ni...mehr

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Beschluss(un)fähigkeit: Geg... / 2 Normenkette

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Nachschuss-Beschluss: Verhä... / 2 Normenkette

§ 28 Abs. 2 Satz 1, Abs. 4 Satz 1 und Satz 2 WEG; § 9b HeizkostenVmehr

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Bauliche Veränderung: Rückb... / 1 Leitsatz

Eine unbillige Benachteiligung i. S. d. § 20 Abs. 4 WEG kann nicht im Lichte dessen ausgelegt werden, dass ein Wohnungseigentümer das vorhandene gemeinschaftliche Eigentum anders/intensiver nutzen will als andere Wohnungseigentümer.mehr

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Umlage: Kosten, die ein Woh... / 1 Leitsatz

§ 16 Abs. 2 Satz 1 WEG ist für verbrauchsabhängige Kosten auch bei solchen Wohnungs- oder Teileigentümern anwendbar, die sie nicht verursacht haben.mehr

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Einbruchsschutz: Verbreiter... / 2 Normenkette

§§ 16 Abs. 2 Satz 2, 20 Abs. 1, Abs. 2 Satz 1 Nr. 4, Abs. 3, Abs. 4 WEGmehr

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Heizkostenverordnung: Verstoß / 2 Normenkette

§ 28 Abs. 2 Satz 1 WEG; §§ 5 Abs. 7, 6 Abs. 2, 9a HeizkostenVmehr

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Umlagebeschluss: Ordnungsmä... / 1 Leitsatz

Bei der Prüfung der Ordnungsmäßigkeit eines Beschlusses nach § 16 Abs. 2 Satz 2 WEG ist zu berücksichtigen, welche Kosten bis zur Beschlussfassung, mindestens aber bis zur Gesetzesänderung am 1.12.2020, für welchen Wohnungseigentümer angefallen wären.mehr

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Betreuung größerer Baumaßna... / 5 Hinweis

Problemüberblick Der Fall spricht eine ganze Reihe von für die Verwaltung wichtigen Fragen an. Im Vordergrund steht eine Sondervergütung des Verwalters für die Betreuung von Baumaßnahmen. Daneben geht es um die Ankündigung eines Beschlussgegenstands und die Bestimmtheit eines Beschlusses. Sondervergütungen Die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer und der Verwalter werden in der ...mehr

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Betreuung größerer Baumaßna... / 4 Die Entscheidung

Das LG hält den Beschluss für ordnungsmäßig! Er sei ordnungsmäßig nach § 23 Abs. 2 WEG mit den Worten "Beschlussfassung über die Durchführung der Fassadensanierung einschließlich Beauftragung der einzelnen Gewerke, Beauftragung der Fachingenieure für Leistungsphase 8 und Finanzierung dieser Maßnahme und Vergütung des Verwalters ggf. Beschlussfassung über die Entfernung der V...mehr

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Umlage: Kosten, die ein Woh... / 5 Hinweis

Problemüberblick Im Fall geht es um Kosten, die ein Teileigentümer nicht verursacht hat, aber anteilig tragen soll. Der Teileigentümer findet dies ungerecht. Man mag ihm zustimmen. Umlage von Kosten Das AG hat aber Recht! Ist nichts anderes vereinbart oder beschlossen, ist § 16 Abs. 2 Satz 1 WEG anzuwenden. Danach hat aber jeder Wohnungseigentümer die Kosten der Gemeinschaft de...mehr

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Kündigung des Verwaltervert... / 4 Die Entscheidung

Das LG meint, der Verwaltervertrag sei nicht zum 31.12.2019 beendet worden! Es habe kein Grund dafür bestanden, den Verwaltervertrag fristlos zu kündigen. Zwar gebe es Pflichtverletzungen. Es handele sich aber um solche Pflichtverletzungen, die B hätte abmahnen müssen. K stehe gegen B daher ein Vergütungsanspruch aus §§ 615, 611 Abs. 1 BGB i. H. v. 10.598,40 EUR zu. K müsse ...mehr

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Einbruchsschutz: Verbreiter... / 5 Hinweis

Problemüberblick Im Fall geht es vor allem um 2 Probleme (es gab auch weitere, die wir aber wegen ihrer Irrelevanz für den Verwaltungsalltag nicht berichten). Die Probleme scheinen ihre Quelle in einem allgemeinen Unfrieden zu haben. Die anderen Wohnungseigentümer und die klagende Wohnungseigentümerin scheinen sich, warum auch immer, nicht zu mögen. Der Sache nach geht es um ...mehr

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Vorschuss-Beschluss (1) / 4 Die Entscheidung

Das LG bejaht die Frage! Die Wohnungseigentümer hätten mit dieser Beschlussfassung die Höhe der in den Einzelwirtschaftsplänen ermittelten Vorschüsse festlegen wollen. Dies ergebe sich zwar nicht aus dem Wortlaut des Beschlusses. Der Regelungsgehalt des Beschlusses könne aber durch eine Auslegung ermittelt werden. Beschlüsse seien "aus sich heraus" auszulegen. Es komme bei d...mehr

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Beschluss(un)fähigkeit: Geg... / 3 Das Problem

Nach der Gemeinschaftsordnung ist eine Versammlung nur beschlussfähig, wenn wenigstens 3 Wohnungseigentümer anwesend oder wirksam vertreten sind. Bei einer Versammlung am 19.10.2021 sind aber nur 2 Wohnungseigentümer anwesend. Diese fassen eine Reihe von Beschlüssen. Die anwaltlich vertretene Wohnungseigentümerin K geht gegen diese Beschlüsse im Wege einer "Feststellungsklage...mehr

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Anfechtungsklage alten Rech... / 4 Die Entscheidung

Ohne Erfolg! Für einen Innenausgleich, etwa als Gesamtschuldner gem. § 426 BGB, gebe es keine Grundlage. Auch eine entsprechende Anwendung des § 100 Abs. 4 ZPO komme nicht in Betracht (Hinweis auf BGH, Urteil v. 23.10.2015, V ZR 76/14, Rn. 22). Etwas anderes folge auch nicht aus § 16 Abs. 2 WEG a. F. Dies bereits deshalb nicht, weil die aufgewandten Mittel keine der Gemeinsc...mehr

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Vorschuss-Beschluss (2) / 3 Das Problem

Die Wohnungseigentümer "genehmigen" im Dezember 2020 die Einzel- und Gesamtabrechnungen 2019. In den Einzelabrechnungen sind unter der Position "umlagefähige Beträge" Gesamtheizkosten in Höhe von 5.395,46 EUR ausgewiesen, wovon ein Anteil in Höhe von 646,33 EUR auf Wohnungseigentümer K entfällt. Neben der Position "Heizkostenabrechnung" enthalten die Einzelabrechnungen unter...mehr

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Begründung von Sondereigent... / 4 Die Entscheidung

Zu Recht! Es bedürfe einer Einigung sämtlicher Miteigentümer in grundbuchrechtlicher Form. Dies folge aus § 4 Abs. 1 WEG, weil an der im gemeinschaftlichen Eigentum stehenden Sondernutzungsfläche Sondereigentum begründet werden solle. Die in der Gemeinschaftsordnung eingeräumten Änderungsvorbehalte machten eine Einigung aller Miteigentümer nicht entbehrlich. Es sei schon nic...mehr

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Liquiditätsrücklage: Bildun... / 4 Die Entscheidung

Die Anfechtungsklage bleibt erfolglos! Die Bildung einer Liquiditätsrücklage aus Mitteln der Erhaltungsrücklage entspreche im Fall ordnungsmäßiger Verwaltung i. S. d. § 19 Abs. 1 WEG. Eine Liquiditätsrücklage sei ein Mittel, kurzfristige Liquiditätsengpässe auszugleichen. Es gehe um die Problematik, dass die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer womöglich fällige Forderungen z...mehr

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Verwaltungsunterlagen: Hera... / 4 Die Entscheidung

Das AG meint, dies sei B! Die Herausgabepflicht des ausgeschiedenen Verwalters nach §§ 667, 665 BGB erstrecke sich auch auf elektronisch gespeicherte Verwaltungsunterlagen bzw. – wie geltend gemacht – auf Buchführungsunterlagen der WEG (Hinweis u. a. auf AG Essen, Urteil v. 20.8.2020, 196 C 6/20 und Heydrich, NZM 2020, S. 70). Die "Herausgabe" der Dateien in einem bearbeitun...mehr

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Tiefgarage: Überbau möglich? / 4 Die Entscheidung

Dies sieht das OLG auch so! Das Grundbuchamt habe zu Recht den Antrag auf Bildung von Teileigentum gem. § 8 WEG versagt. Nach h. M. könne zwar ein durch die vorherige Eintragung einer Grunddienstbarkeit abgesicherter Überbau als rechtmäßiger (anfänglich gestatteter) Überbau in das Eigentum des Eigentümers des Stammgrundstücks als dessen wesentlicher Bestandteil (§§ 94 Abs. 1...mehr

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Begründung von Sondereigent... / 5 Hinweis

Problemüberblick Nach Errichtung einer Wohnungseigentumsanlage gibt es häufig einen Bedarf, schuld- und/oder sachenrechtliche Änderungen vorzunehmen. Umwandlung von Teil- in Wohnungseigentum Im Fall geht es einerseits um die Umwandlung von Teil- in Wohnungseigentum. Dies ist nach h. M. die schuldrechtliche Änderung einer Vereinbarung, an der sämtliche Wohnungseigentümer mitwirk...mehr

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WEMoG-Wegweiser / 4 Ordnungsmäßige Verwaltung des Gemeinschaftseigentums

WEMoG: Nutzung und Verwaltung des Gemeinschaftseigentums Neu: Maßnahmen ordnungsmäßiger Verwaltung haben neuen Standort im Gesetz Der Katalog der Maßnahmen, die per Gesetz ordnungsmäßiger Verwaltung entsprechen und den Rahmen für ordnungsmäßige Verwaltungsmaßnahmen vorgeben, findet sich lediglich sprachlich modifiziert nicht mehr in § 21 Abs. 2 WEG a. F., sondern künftig in §...mehr

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WEMoG-Wegweiser / 3 Organe

WEMoG: Erweiterte Kompetenzen der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer Verwaltung des Gemeinschaftseigentums Neu: Verwaltung obliegt der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer Künftig obliegt die Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums nicht mehr den Wohnungseigentümern, sondern der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer. Praktische Auswirkungen hat dieser Systemwechsel in erster...mehr

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WEMoG-Wegweiser / 5 Bauliche Veränderungen

WEMoG: Bauliche Veränderungen – privilegierte Maßnahmen, Kostenamortisation, Kostenverteilung Beschlussfassung Neu: Jede bauliche Veränderung ist zu beschließen Bauliche Veränderungen des Gemeinschaftseigentums müssen künftig stets beschlossen werden und zwar unabhängig davon, ob die konkrete bauliche Veränderung tatsächlich zu einer Beeinträchtigung anderer Wohnungseigentümer...mehr