Fachbeiträge & Kommentare zu Werbungskosten

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Frotscher/Geurts, EStG § 9 ... / 7.7.1.1 Anzuwendende Regelung

Rz. 158 Nach § 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 5 EStG sind notwendige Mehraufwendungen für doppelte Haushaltsführung, die einem Arbeitnehmer aus beruflichem Anlass entstehen, Werbungskosten. Diese Regelung ist dem Wortlaut nach auf Arbeitnehmer beschränkt; durch § 9 Abs. 3 EStG wird sie aber auch auf die Einkunftsarten des § 2 Abs. 1 Nr. 5 bis 7 EStG ausgedehnt. Für Mehraufwendungen für Ve...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 9 ... / 7.5.3.3 Durch die Pauschregelung abgegoltene Aufwendungen (§ 9 Abs. 2 S. 1 EStG)

Rz. 146 Die Pauschbeträge des § 9 Abs. 1 Nr. 4 EStG gelten alle Aufwendungen ab, die typischerweise und regelmäßig bei den Wegen zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte entstehen. Soweit daher einzelne Aufwendungen zu diesem von der Typisierung erfassten Bereich der Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte zu rechnen sind, können sie weder neben den Pauschbe...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 9 ... / 7.6.1 Ansetzungswahlrecht zwischen tatsächlichen Kosten und pauschalen Kilometersätzen

Rz. 157a Mit dem Unternehmensteuerreformgesetz 2012 wurde § 9 Abs. 1 Nr. 4a EStG eingeführt. Dessen Regelungen gelten ab dem Vz 2014. Der Abzug von Fahrtkosten im Zusammenhang mit einer auswärtigen beruflichen Tätigkeit als Werbungskosten bleibt unverändert erhalten.[1] Der Gesetzgeber regelt hier in Abgrenzung zur Berücksichtigung der Entfernungspauschale (§ 9 Abs. 1 S. 3 N...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 9 ... / 1.2 Rechtsentwicklung

Rz. 3 § 9 mit der Regelung über Werbungskosten war bereits im EStG 1949 v. 10.8.1949[1] enthalten. S. 1 und 2 entsprachen wörtlich dem Abs. 1 S. 1 und 2 der noch geltenden Regelung. S. 3 enthielt eine Aufzählung, in der entsprechend der heute noch geltenden Regelung folgende Werbungskosten erfasst waren: Schuldzinsen, Renten und dauernde Lasten, Nr. 1 (entsprach wörtlich der ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 9 ... / 7.8 Übernachtungskosten, § 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 5a und 5b EStG

Rz. 220a Mit dem Unternehmensteuerreformgesetz 2012 wird die Abziehbarkeit der beruflich veranlassten Unterkunftskosten während einer Tätigkeit außerhalb der ersten Tätigkeitsstätte (Auswärtstätigkeit), in § 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 5a EStG ab Vz 2014 gesetzlich geregelt. Es können die tatsächlichen (notwendigen) Aufwendungen als Werbungskosten geltend gemacht werden. Insoweit könn...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 9 ... / 7.7.3.5 Sonstige Kosten

Rz. 220 Die Abgeltungswirkung des § 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 5 S. 4 EStG und der (allg.) in § 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 4 EStG geregelten Entfernungspauschale stehen dem Werbungskostenabzug ab Vz 2014 jedoch entgegen (Rz. 208).[1] Unter die sonstigen Kosten fallen zudem Telefonkosten.[2] Allerdings schränkt die Rspr. den Umfang der Telefongespräche ein. Danach soll das Telefongespräch die ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 9 ... / 12 Abzugsverbot für eine erstmalige Berufsausbildung und Erststudium

Rz. 254 Mit der Einführung des § 9 Abs. 6 EStG durch G. v. 7.12.2011[1] stellte der Gesetzgeber klar, dass Aufwendungen des Stpfl. für seine erstmalige Berufsausbildung oder für ein Erststudium, das zugleich eine Erstausbildung vermittelt, keine Werbungskosten sind, wenn diese Berufsausbildung oder dieses Erststudium nicht im Rahmen eines Dienstverhältnisses stattfinden. Das...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 9 ... / 7.5.1.1 Systematische Einordnung der "Mobilitätskosten"

Rz. 112 Aufwendungen für Wege zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte sind nach § 9 Abs. 1 Nr. 4 EStG Werbungskosten. Es ist nicht zweifelsfrei, ob diese Aufwendungen von Natur aus Werbungskosten sind; sie haben eine ebenso starke Bindung zur "Wohnung", also dem privaten Bereich, wie zur "ersten Tätigkeitsstätte", also der Sphäre der Einkunftserzielung. Es könnte daher z...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 9 ... / 7.5.2.1 Begriff der Wohnung

Rz. 116 Unter § 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 4 EStG fallen nur die Wege zwischen "Wohnung" und erster Tätigkeitsstätte. "Wohnung" i. d. S. ist weit zu fassen; hierunter zu verstehen ist jede Art von Unterkunft, von der aus der Stpfl. zur ersten Tätigkeitsstätte geht oder fährt.[1] Die Wohnung i. d. S. braucht also nicht "Mittelpunkt der Lebensverhältnisse" zu sein (vgl. aber Rz. 119); ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 9 ... / 7.5.3.2 Sonderregelung für Benutzung eines eigenen oder zur Nutzung überlassenen Kraftfahrzeugs

Rz. 142 Das Gesetz enthält Sonderregelungen für den Fall, dass der Stpfl. für die Wege zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte ein eigenes oder ihm zur Nutzung überlassenes Kfz benutzt. Ein Kfz ist ein "eigenes", wenn es im Eigentum des Stpfl. steht. Im Eigentum des Stpfl. steht das Kfz, wenn es in seinem bürgerlich-rechtlichen oder in seinem wirtschaftlichen Eigentum st...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 9 ... / 7.7.1.2 Zweck der Regelung

Rz. 159 Die gesetzliche Regelung soll Mehraufwendungen erfassen, die typischerweise auftreten, wenn der Stpfl. aus beruflichen Gründen nicht in der Familienwohnung wohnen kann. Liegen Beschäftigungsort und Ort des eigenen Hausstands so weit auseinander, dass der Stpfl. zumutbarerweise nicht täglich seine Beschäftigungsstätte von der Familienwohnung aus aufsuchen kann, entste...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 9 ... / 7.7.2.2.1 Übersicht

Rz. 162 Voraussetzung einer doppelten Haushaltsführung ist, dass der Stpfl. neben seiner Wohnung am Beschäftigungsort (dem Ort seiner ersten Tätigkeitsstätte) einen eigenen Familienhaushalt an einem anderen Ort (dem Ort des Familienhaushalts) unterhält. Diese Voraussetzung ist nur gegeben, wenn außerhalb des Beschäftigungsorts (Rz. 185) eine Wohnung unterhalten wird, die den...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 9 ... / 7.9.2 Werkzeuge

Rz. 225 Nach der ausdrücklichen Nennung in § 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 6 EStG können Werkzeuge Arbeitsmittel sein, also Geräte, die (insbesondere in handwerklich-technischen Berufen) unmittelbar der Durchführung von zur Berufstätigkeit gehörenden Arbeiten dienen. Arbeitsmittel können aber auch weitere (technische) Geräte und Gegenstände sein, die üblicherweise nicht als Werkzeuge be...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 9 ... / 7.5.2.3 Wege zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte

Rz. 124 Unter § 9 Abs. 1 Nr. 4 EStG fallen nur die Wege zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte . Damit ist grundsätzlich der arbeitstägliche Weg von der Wohnung zur ersten Tätigkeitsstätte und zurück gemeint, die der Stpfl. entweder arbeitstäglich durchführt oder doch durchführen könnte.[1] Wege zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte liegen daher nur vor, wenn di...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 9 ... / 5 Typisierung und Pauschsätze

Rz. 72 Werbungskosten fallen, vor allem bei den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit, häufig in gleicher Art und vergleichbarer Höhe bei einer Vielzahl von Stpfl. an. Eine Prüfung jedes Einzelfalls wäre dann wegen der Vielzahl der Fälle sehr arbeitsaufwändig und wird von der Verwaltung als unnötige Arbeitsbelastung empfunden, da die Gleichartigkeit der Sachverhalte ein...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 9 ... / 7.7.2.3 Wohnung am Beschäftigungsort (Ort der ersten Tätigkeitsstätte)

Rz. 185 Eine doppelte Haushaltsführung liegt nur vor, wenn der Stpfl. neben der Familienwohnung eine (weitere) Wohnung am Ort seiner Tätigkeit unterhält, von der aus er regelmäßig seine erste Tätigkeitsstätte aufsucht. Diese Wohnung am Tätigkeitsort darf nicht der Mittelpunkt der Lebensverhältnisse des Stpfl. sein, also nicht seine Familienwohnung, und zwar selbst dann nicht...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 9 ... / 7.5.3.1 Entfernungspauschale ab 2001

Rz. 136 Durch Gesetz v. 21.12.2000[1] ist ab 1.1.2001 anstelle des Ansatzes der tatsächlichen Kosten eine Entfernungspauschale getreten.[2] Die als Werbungskosten abziehbaren Aufwendungen hängen danach nur von der Entfernung zwischen Wohnung und Arbeitsstätte ab, nicht mehr von der Art des benutzten Beförderungsmittels oder davon, ob überhaupt messbare Mehraufwendungen entsta...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 9 ... / 1 Allgemeines

1.1 Systematische Stellung Rz. 1 § 9 EStG gehört zum Kernbereich der Vorschriften über die Überschusseinkünfte. Wenn der Überschuss aus einer Einkunftsart als der Betrag, der dem Stpfl. zum Bestreiten seiner Lebensführung zur Verfügung steht, besteuert werden soll (Nettoprinzip als Ausdruck der Besteuerung nach der Leistungsfähigkeit), müssen neben den Bruttoeinnahmen auch di...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 9 ... / 7.7.3.2 Mehraufwendungen für Verpflegung

Rz. 204 Mit dem Unternehmensteuerreformgesetz 2012 sind die Mehraufwendungen für Verpflegung in § 9 Abs. 4a EStG geregelt. Diese Regelungen gelten ab Vz 2014 und sind nach § 9 Abs. 4a S. 12 EStG bei einer beruflich veranlassten doppelten Haushaltsführung anzuwenden. Dabei gelten die neuen Verpflegungspauschalen im Inland (2-stufige Regelung; 24 EUR je Kalendertag, 12 EUR bei...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 9 ... / 10.1 Mehrtägige auswärtige berufliche Tätigkeit

Rz. 252i Für die Kalendertage, an denen der Arbeitnehmer außerhalb seiner Wohnung und ersten Tätigkeitsstätte beruflich tätig ist (beruflich bedingte Auswärtstätigkeit) und aus diesem Grunde 24 Stunden von seiner Wohnung abwesend ist, kann er eine Pauschale von 24 EUR (ab Vz 2020: 28 EUR) als Werbungskosten täglich geltend machen. Hat der Arbeitnehmer keine erste Tätigkeitss...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 9 ... / 11 Entsprechende Anwendung von Regelungen über Betriebsausgaben

Rz. 253 Die Regelung des § 9 EStG über Werbungskosten ist nicht abschließend. Daher werden bestimmte Regelungen über Betriebsausgaben, die ihrem Wesen nach auch als Werbungskosten bei den Überschusseinkünften vorkommen können, durch § 9 Abs. 5 EStG für entsprechend anwendbar erklärt. Es handelt sich um folgende Vorschriften: § 4 Abs. 5 S. 1 Nr. 1 bis 4, 6b bis 8a, 10, 12 Abs...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 9 ... / 10 Mehraufwendungen für Verpflegung

Rz. 252g Mit dem Unternehmensteuerreformgesetz 2012 wird ab Vz 2014 der Mehraufwand für Verpflegung in § 9 Abs. 4a EStG geregelt. Bis Vz 2013 war der Abzug von Verpflegungsmehraufwendungen in § 4 Abs. 5 S. 1 Nr. 5 EStG, d. h. im Bereich der Betriebsausgaben, aufgeführt und über den Verweis in § 9 Abs. 5 EStG auch im Rahmen der Werbungskosten anwendbar.§ 4 Abs. 5 S. 1 Nr. 5 E...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 9 ... / 7.6.2 Entfernungspauschale in besonderen Fällen

Rz. 157e Hat der Stpfl. keine erste Tätigkeitsstätte nach § 9 Abs. 4 EStG und muss er dauerhaft denselben Ort (Sammelpunkt) oder dasselbe weiträumige Tätigkeitsgebiet typischerweise arbeitstäglich aufsuchen, sind nach § 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 4a S. 3 EStG die Regelungen über die Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte entsprechend anzuwenden (§ 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 4 ES...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 9 ... / 7.7.2.4 Berufliche Veranlassung der doppelten Haushaltsführung

Rz. 188 Die Begründung der doppelten Haushaltsführung muss beruflich, sie darf nicht privat veranlasst sein, d. h. das auslösende Moment ist in der beruflichen Sphäre des Stpfl. zu finden. Dagegen ist es ohne Bedeutung, ob die Beibehaltung der doppelten Haushaltsführung beruflich oder privat veranlasst ist (Rz. 201; a. A. Lange, DStZ 1995, 682, der aus der Streichung der aus...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 9 ... / 7.7.2.2.3 Hausstand außerhalb des Tätigkeitsorts als Mittelpunkt der Lebensverhältnisse

Rz. 167 Der Grund der Anerkennung der Mehraufwendungen für doppelte Haushaltsführung liegt darin, dass aus beruflicher Veranlassung Kosten für eine Wohnung außerhalb der (Familien-)Wohnung entstanden sind, die der Mittelpunkt der Lebensverhältnisse des Stpfl. ist. Daraus folgt, dass Aufwendungen für eine doppelte Haushaltsführung nur dann als Werbungskosten anerkannt werden ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 9 ... / 7.7.2.1 Allgemeines

Rz. 160 Eine doppelte Haushaltsführung liegt vor, wenn der Stpfl. seine erste Tätigkeitsstätte außerhalb des Orts hat, wo er einen eigenen Hausstand unterhält, und er nicht täglich von der Arbeitsstätte zu seinem eigenen Hausstand zurückkehrt (Wege zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte), sondern am Beschäftigungsort eine (zweite) Wohnung unterhält. Dabei ist es unerhe...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 9 ... / 7.7.2.2.2 Hausstand des Steuerpflichtigen

Rz. 163 Das Unterhalten eines Hausstands außerhalb des Beschäftigungsorts setzt voraus, dass der Stpfl. über Räume verfügen kann (aufgrund von Eigentum, Miete usw.), die eine Wohnung bilden. Diese Räume müssen den, an eine Wohnung für die Stpfl. und seine Familienangehörigen zu stellenden Anforderungen, genügen (Zahl und Größe der Räume, Küche, sanitäre Anlagen). Außerdem mü...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 9 ... / 7.7.2.2.4 Persönliche und finanzielle Mitwirkung des Steuerpflichtigen

Rz. 173 Schließlich muss sich der Stpfl. an dem hauswirtschaftlichen Leben in dieser Wohnung sowohl durch persönliche Mitwirkung als auch durch finanzielle Beteiligung maßgeblich beteiligen. Der Stpfl. muss in Bezug auf die Wohnung einen über den reinen Besitz hinausgehenden, auch auf das Leben in der Wohnung, umfassenden Einfluss ausüben.[1] Das Maß der erforderlichen persön...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 9 ... / 7.7.2.2.5 Eigener Hausstand eines Ledigen

Rz. 178 In der älteren Rspr. wurde die Anerkennung von Mehraufwendungen für doppelte Haushaltsführung davon abhängig gemacht, dass in dem eigenen Hausstand des Stpfl. auch bei seiner Abwesenheit hauswirtschaftliches Leben herrschte. Diese Rspr. hat der BFH[1] aufgegeben.[2] Der BFH sah keine Rechtsgrundlage dafür, von einem unverheirateten Stpfl., anders als im Fall der Verhe...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 9 ... / 10.2 Eintägige auswärtige Tätigkeiten ohne Übernachtung

Rz. 252l Für eintägige auswärtige Tätigkeiten ohne Übernachtung kann ab einer Abwesenheit von mehr als 8 Stunden von der Wohnung und der ersten Tätigkeitsstätte – ebenso wie für den An- und Abreisetag bei einer mehrtägigen Tätigkeit Rz. 252ff.) – ab Vz 2014 eine Pauschale von 12 EUR (ab Vz 2020: 14 EUR) berücksichtigt werden. Wird der Stpfl. in einem weiträumigen Tätigkeitsg...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 9 ... / 10.5 Beruflich veranlasste doppelte Haushaltsführung

Rz. 252s Die Verpflegungspauschalen nach § 9 Abs. 4 S. 3 und 5 EStG, die 3-Monats-Frist nach § 9 Abs. 4 S. 6 und 7 sowie die Kürzungsregelungen nach den § 9 Abs. 4 S. 8 bis 10 EStG gelten entsprechend auch für den Abzug von Mehraufwendungen für Verpflegung, die bei einer beruflich veranlassten doppelten Haushaltsführung entstehen (§ 9 Abs. 4a S. 12 EStG) . Ebenfalls anwendba...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 9 ... / 8 Ausdehnung auf andere Einkunftsarten

Rz. 252 Die Regeln über die Entfernungspauschale (§ 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 4), über beruflich veranlasste Fahrten bei Auswärtstätigkeit (§ 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 4a EStG), über die doppelte Haushaltsführung (§ 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 5 EStG) und über Übernachtungskosten (§ 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 5a EStG) sowie die Sonderregelungen für Menschen mit Behinderung (§ 9 Abs. 2 EStG) und für Verpflegun...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 9 ... / 10.4 Kürzung und Ausschluss des Werbungskostenabzugs

Rz. 252q Zur weiteren Vereinfachung sowohl des Abrechnungs- als auch des Besteuerungsverfahrens werden zukünftig im Fall der vom Arbeitgeber oder auf dessen Veranlassung von einem Dritten zur Verfügung gestellten Mahlzeiten – im Hinblick auf den in § 8 Abs. 2 S. 9 EStG geregelten Besteuerungsverzicht – deren Wert nicht mehr als Arbeitslohn erfasst. Es erfolgt stattdessen ein...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 9 ... / 9 Erste Tätigkeitsstätte – Bildungseinrichtung

Rz. 252a Mit dem Unternehmensteuerreformgesetz 2012 wurde § 9 Abs. 4 EStG ab Vz 2014 eingefügt. Hierdurch wird vom Gesetzgeber der bisherige unbestimmte Rechtsbegriff der "regelmäßigen Arbeitsstätte" durch den Begriff der "ersten Tätigkeitsstätte" ersetzt und gesetzlich erstmals definiert. Der Gesetzgeber folgt dem BFH insoweit, als er höchstens noch eine Tätigkeitsstätte je...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 9 ... / 10.3 Drei-Monats-Frist

Rz. 252o Die Berücksichtigung der Pauschalen für die Verpflegungsmehraufwendungen ist auf die ersten 3 Monate einer längerfristigen beruflichen Tätigkeit an ein und derselben Tätigkeitsstätte beschränkt (§ 9 Abs. 4a S. 6 EStG). Die 3-Monats-Frist ist insoweit weiterhin ein sachgerechtes Kriterium, um den beruflich veranlassten Mehraufwand für die Verpflegung von den allg. an...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 9 ... / 7.5.2.2 Begriff der ersten Tätigkeitsstätte – bis Vz 2013 regelmäßigen Arbeitsstätte

Rz. 122 Eine regelmäßige Arbeitsstätte (bis Vz 2013) ist (zur ersten Tätigkeitsstätte, vgl. Rz. 122a) jede ortsfeste dauerhafte betriebliche Einrichtung des Arbeitgebers, der der Arbeitnehmer zugeordnet ist und die er nicht nur gelegentlich, sondern mit einer gewissen Nachhaltigkeit, d. h. fortdauernd und immer wieder aufsucht. Denn auf diese mit den immer gleichen Wegen ver...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Reisekosten Inland für Arbe... / 4.2 Kürzung der Verpflegungspauschale bei Gestellung von Mahlzeiten

Die Verpflegungsmehraufwendungen können nur in Höhe der Pauschalen als Werbungskosten geltend gemacht werden. Der Werbungskostenabzug wird gekürzt, wenn der Arbeitnehmer von seinem Arbeitgeber (oder auf dessen Veranlassung von einem Dritten) eine Mahlzeit erhält. Die Kürzung wird von der vollen Verpflegungspauschale berechnet und beträgt 20 % für ein Frühstück und 40 % für ein...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Reisekosten Inland für Arbe... / 4.1.3 Arbeitnehmer zahlt einen Eigenanteil

Zahlt der Arbeitnehmer für die Mahlzeit ein Entgelt, mindert dieses Entgelt den geldwerten Vorteil. Es ist kein geldwerter Vorteil anzusetzen, wenn die Zahlung des Arbeitnehmers die Höhe des Sachbezugswerts erreicht oder überschreitet (Wert 2024: 2,17 EUR pro Frühstück und 4,13 EUR pro Mittagessen bzw. Abendessen). Der Arbeitnehmer darf den Betrag, den er über den Sachbezugs...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Reisekosten Inland für Arbe... / 4.1.2 Unentgeltliche oder teilentgeltliche Verpflegung bei Geschäftsreisen

Wie Geschäftsreisen abgerechnet werden, wird von den Unternehmen unterschiedlich gehandhabt. Die Unternehmen selbst legen fest, ob der Arbeitnehmer kostenlose Mahlzeiten erhält, einen Eigenanteil übernehmen muss, z. B. in Höhe des Sachbezugswerts oder eines festen Betrags, oder die steuerlich zulässige Verpflegungspauschale erstattet erhält. Nachfolgend sind die unterschiedliche...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Reisekosten Inland für Arbe... / 3 Reisekostenabrechnung bei Arbeitnehmern: Diese Kosten können abgerechnet werden

Zu den Reisekosten des Arbeitnehmers gehören alle Aufwendungen, die ihm unmittelbar durch eine Auswärtstätigkeit entstehen. Arbeitgeber können ihren Arbeitnehmern die Aufwendungen anlässlich einer Auswärtstätigkeit erstatten. Zu den Aufwendungen einer Auswärtstätigkeit gehören die Fahrtkosten, Verpflegungsmehraufwendungen, Übernachtungskosten und Reisenebenkosten. Voraussetzung i...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Reisekosten Inland für Arbe... / 4.1 Gestellung von Mahlzeiten durch den Arbeitgeber

Bei der Frage, wie unentgeltliche Mahlzeiten durch den Arbeitgeber zu behandeln sind, ist zunächst danach zu unterscheiden, ob der Arbeitgeber die Mahlzeiten anlässlich und während eines außergewöhnlichen Arbeitseinsatzes (also nicht während einer auswärtigen Tätigkeit) oder im Rahmen einer geschäftlichen Bewirtung, die nicht während einer auswärtigen Tätigkeit erfolgt[1] oder...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Reisekosten Inland für Arbe... / 5 Besonderheiten Reisekosten von Leiharbeitnehmern

Der Abzug von Werbungskosten für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte ist auf 0,30 EUR je Entfernungskilometer beschränkt (Entfernungspauschale). Ob eine erste Tätigkeitsstätte vorliegt, richtet sich nach der arbeitsvertraglichen oder dienstrechtlichen Zuordnung durch den Arbeitgeber. Nach § 9 Abs. 4 Satz 3 EStG setzt eine erste Tätigkeitsstätte eine betriebl...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Reisekosten Inland für Arbe... / 7 Tätigkeiten von Arbeitnehmern ohne erste Tätigkeitsstätte

Nach § 9 Abs. 4 EStG liegt eine erste Tätigkeitsstätte vor, wenn es sich um eine ortsfeste betriebliche Einrichtung des Arbeitgebers oder eines vom Arbeitgeber bestimmten Dritten handelt und der Arbeitnehmer dieser dauerhaft zugeordnet ist. Die Zuordnung wird in der Regel durch den Arbeitgeber festgelegt. Entscheidend ist die dauerhafte Zuordnung zu einer ortsfesten betrieblich...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Reisekosten Inland für Arbe... / 4.2 Sachgerechter Maßstab zur Ermittlung des beruflich veranlassten Anteils

Soweit höhere Übernachtungskosten anfallen, weil der Arbeitnehmer eine Unterkunft gemeinsam mit Personen nutzt, die in keinem Dienstverhältnis zum selben Arbeitgeber stehen, sind nur die Aufwendungen abziehbar, die bei alleiniger Nutzung durch den Arbeitnehmer angefallen wären. Bei einer länger andauernden auswärtigen Tätigkeit übernachtet der Arbeitnehmer am Tätigkeitsort, w...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Doppelte Haushaltsführung: ... / 8.3 Erstattung bei Auslandstätigkeit

Die bei einer doppelten Haushaltsführung im Ausland entstehenden Unterkunftskosten sind ebenfalls in tatsächlich entstandener Höhe steuerfrei ersetzbar oder als Werbungskosten abziehbar. Hierfür gelten die gleichen Regelungen wie bei einer doppelten Haushaltsführung im Inland. Wichtig Abweichende Angemessenheitsprüfung bei doppelter Haushaltsführung im Ausland Bei einer doppel...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Doppelte Haushaltsführung / 3.5 Mehraufwendungen bei Auslandstätigkeit

Bei einer Auslandstätigkeit gelten in den ersten 3 Monaten für Verpflegungsmehraufwendungen und Unterkunftskosten die Auslandspauschalen. Nach Ablauf des 3-Monatszeitraums können Unterkunftskosten ohne Einzelnachweis mit 40 % des Auslandsübernachtungsgelds steuerfrei erstattet werden (aber: der Werbungskostenabzug kann nur mit Einzelnachweis erfolgen). Kein Werbungskostenabzu...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Doppelte Haushaltsführung / 3.3.2 1.000-EUR-Grenze für inländische doppelte Haushaltsführung

Die angemessenen Unterkunftskosten für die Zweitwohnung am inländischen Beschäftigungsort werden in nachgewiesener Höhe bis max. 1.000 EUR pro Monat als Werbungskosten anerkannt (sog. vereinfachte Angemessenheitsobergrenze).[1] Der Höchstbetrag umfasst sämtliche Aufwendungen, wie: Bruttokaltmiete, an deren Stelle beim Wohneigentum die Abschreibungsbeträge und die Finanzierung...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Doppelte Haushaltsführung: ... / 6.3.2 Sonderfall: Abzug der tatsächlichen Fahrtkosten

Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel Übersteigen bei Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel die tatsächlichen Kosten die anzusetzende Entfernungspauschale, können die höheren Kosten als Werbungskosten geltend gemacht werden.[1] Unfallkosten Ferner sind Unfallkosten im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung als außergewöhnliche Werbungskosten abzugsfähig, die mit dem Ansatz der...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Doppelte Haushaltsführung: ... / 8.1.3 Doppelte Mietzahlung als abzugsfähige Umzugskosten

Ein doppelter Mietaufwand kann als beruflich veranlasste Umzugskosten in voller Höhe Werbungskosten sein, auch wenn der Arbeitnehmer in der Umzugswohnung zunächst eine doppelte Haushaltsführung begründet, weil die Familie erst zu einem späteren Zeitpunkt nachkommt. Die zusätzlichen Mietaufwendungen können aber nur zeitlich begrenzt berücksichtigt werden. Für die neue Familie...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Doppelte Haushaltsführung / 3 Notwendige Mehraufwendungen

Als Werbungskosten abzugsfähige Aufwendungen einer doppelten Haushaltsführung Die interaktive Grafik gibt einen Überblick, welche Aufwendungen der Arbeitnehmer als Werbungskosten bei doppelter Haushaltsführung im Inland abziehen darf. Infographic 3.1 Fahrtkosten Als Fahrtkosten, die auch für den Umfang des steuerfreien Arbeitgeberersatzes maßgebend sind, kommen in Betracht: Erste...mehr