News 09.04.2024 Versicherungs- und Beitragsrecht

Arbeitgeber aufgepasst: Wer Studierende beschäftigt, wendet häufig die besonderen Regelungen des Werkstudentenprivilegs an. Nach diesem sind unter bestimmten Voraussetzungen nur Beiträge zur Rentenversicherung zu bezahlen. Allerdings gilt dieses Privileg nicht in der Lücke zwischen dem Bachelor- und Masterstudiengang.

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News 05.02.2024 Sozialversicherung

Das Sommersemester steht bald vor der Tür und viele Studierende suchen Jobs. Für Arbeitgeber gibt es verschiedene Möglichkeiten, Studentinnen und Studenten zu beschäftigen. Die Beitragslast in der Sozialversicherung hängt von der Form der Beschäftigung ab. Die flexibelste und für Arbeitgeber günstigste Variante ist die Beschäftigung als Werkstudentin oder Werkstudent.

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News 28.04.2016 Günstig Studenten beschäftigen

Für Studenten existieren unterschiedliche Regelungen zur versicherungsrechtlichen Beurteilung einer während des Studiums ausgeübten Beschäftigung. Diese können sogar dazu führen, dass eine Entgelterhöhung für den Studenten zu einer Kostenreduzierung beim Arbeitgeber führt.

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News 16.07.2015 Ferienjob von Praktikanten

In den Sommerferien führen viele Studenten freiwillige Praktika durch. Die Sozialversicherung des Praktikanten wird dann oft nach der Minijob-Regelung beurteilt. Das ist vielfach zutreffend, geht aber nicht immer.

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News 24.01.2013 Werkstudenten

Bei beschäftigten Studenten stellt sich den Entgeltabrechnern dieser Tage die Frage: Wie wirkt sich die Minijob-Reform auf die - für sich allein betrachtet schon komplizierten - Regelungen für Werkstudenten aus?

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News 12.07.2012 Krankenversicherungsfreiheit

Wird unmittelbar nach einer Werkstudententätigkeit eine Beschäftigung mit einem Entgelt über der Jahresarbeitsentgeltgrenze aufgenommen, besteht von Beginn an Versicherungsfreiheit.

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