Fachbeiträge & Kommentare zu Wirtschaftsgut

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Geringwertige Wirtschaftsgüter – ABC

Zusammenfassung Überblick Aufwendungen für geringwertige Wirtschaftsgüter können im Rahmen aller Einkunftsarten im Jahr der Anschaffung oder Herstellung in voller Höhe als Betriebsausgaben/Werbungskosten behandelt werden. Geringwertige Wirtschaftsgüter können nur selbstständig nutzungsfähige bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens eines Betriebs und vergleichbare Arbe...mehr

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Geringwertige Wirtschaftsgüter / 1.3 Selbstständige Nutzungsfähigkeit

Die Sofortabschreibung gilt nur für selbstständig nutzungsfähige Wirtschaftsgüter. § 6 Abs. 2 Sätze 2 und 3 EStG grenzt negativ ab, wann ein Wirtschaftsgut einer selbstständigen Nutzung nicht fähig ist. Dies ist der Fall, wenn es nach seiner betrieblichen Zweckbestimmung nur zusammen mit anderen Wirtschaftsgütern genutzt werden kann und die in den Nutzungszusammenhang eingefüg...mehr

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Geringwertige Wirtschaftsgüter / Zusammenfassung

Begriff Unter geringwertigen Wirtschaftsgütern sind solche zu verstehen, deren Anschaffungs- oder Herstellungskosten (ohne Umsatzsteuer) 800 EUR (für Wirtschaftsgüter, die vor dem 1.1.2018 angeschafft, hergestellt oder in das Betriebsvermögen eingelegt wurden: 410 EUR, die mit dem Wachstumschancengesetz vorgesehene Erhöhung der Grenze ab 2024 auf 1 000 EUR wurde nicht umgese...mehr

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Geringwertige Wirtschaftsgüter / 2.1 Regelung in den Jahren 2010 bis 2017

Wirtschaftsgüter, deren Anschaffungs- oder Herstellungskosten oder Einlagewerte 410 EUR nicht übersteigen, können bei entsprechender Wahlrechtsausübung als geringwertige Wirtschaftsgüter nach § 6 Abs. 2 EStG abgeschrieben werden. Alternativ können diese bis zu einem Grenzwert von 1.000 EUR einem Sammelposten nach § 6 Abs. 2a EStG zugeführt werden, der über 5 Jahre gewinnmind...mehr

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Geringwertige Wirtschaftsgü... / Zusammenfassung

Überblick Aufwendungen für geringwertige Wirtschaftsgüter können im Rahmen aller Einkunftsarten im Jahr der Anschaffung oder Herstellung in voller Höhe als Betriebsausgaben/Werbungskosten behandelt werden. Geringwertige Wirtschaftsgüter können nur selbstständig nutzungsfähige bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens eines Betriebs und vergleichbare Arbeitsmittel bei d...mehr

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Geringwertige Wirtschaftsgüter / 3 Nachträgliche Anschaffungs- oder Herstellungskosten

Werden für ein Wirtschaftsgut, das bisher als geringwertiges Wirtschaftsgut behandelt wurde, in einem späteren Wirtschafts- oder Kalenderjahr nachträgliche Anschaffungs- oder Herstellungskosten aufgewendet, hat dies keinen Einfluss auf die Behandlung der Aufwendungen im Jahr der Anschaffung oder Herstellung.[1] Dies bedeutet, dass ein Wirtschaftsgut auch dann weiterhin ein ge...mehr

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Geringwertige Wirtschaftsgü... / 3 Kriterium "Selbstständige Nutzbarkeit"

Neben der betragsmäßigen Grenze ist das entscheidende Kriterium, ob ein GWG vorliegt oder nicht, ob der zu betrachtende Gegenstand selbstständig nutzbar ist oder nicht. Es kommt nicht darauf an, ob der Gegenstand nur in der derzeitigen Form oder evtl. auch in anderer Zusammenstellung nutzbar wäre. Nach der im Gesetz vorgenommenen Negativabgrenzung ist ein Wirtschaftsgut nich...mehr

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Geringwertige Wirtschaftsgüter / 1 Voraussetzungen der Sofortabschreibung

Die Sofortabschreibung geringwertiger Wirtschaftsgüter setzt Folgendes voraus: Einen Berechtigten mit Gewinn- oder Überschusseinkünften,[1] abnutzbare bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens, die angeschafft, hergestellt, eingelegt oder dem Betrieb anlässlich seiner Eröffnung zugeführt werden,[2] die selbstständige Nutzungsfähigkeit der Wirtschaftsgüter,[3] Anschaffungs-...mehr

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Geringwertige Wirtschaftsgüter / 1.6 Ausübung des Wahlrechts

Das für Anschaffung, Herstellung oder Einlage des Wirtschaftsguts geltende Wahlrecht muss im Jahr seiner Anschaffung, Herstellung, Einlage oder Betriebseröffnung ausgeübt werden. Wird von ihm Gebrauch gemacht, sind die Aufwendungen in diesem Jahr als Betriebsausgaben abzusetzen. Ein Bilanzansatz unterbleibt. Auch ein Erinnerungswert von 1 EUR muss nicht ausgewiesen werden. Wi...mehr

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Geringwertige Wirtschaftsgüter / 1.4 Betragsmäßige Grenze

Die Anschaffungs- oder Herstellungskosten sowie der Einlagewert dürfen für das einzelne Wirtschaftsgut 800 EUR (für Wirtschaftsgüter, die vor dem 1.1.2018 angeschafft, hergestellt oder in das Betriebsvermögen eingelegt wurden: 410 EUR) nicht übersteigen. Beträgt der maßgebliche Wert genau 800 EUR, kann die Sofortabschreibung noch vorgenommen werden. Hinweis Geplante Erhöhung ...mehr

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Geringwertige Wirtschaftsgüter / 2.2 Regelung ab 2018

Bei Anschaffung, Herstellung oder Einlage von Wirtschaftsgütern nach dem 31.12.2017 erhöht sich der Wert von 150 EUR auf 250 EUR. Dies bedeutet, dass eine Zuführung der Kosten zum Sammelposten nun erst ab einem Grenzbetrag von 250 EUR möglich ist. Gleichzeitig können trotz Wahlrechtsausübung zur Bildung eines Sammelpostens Anschaffungs- oder Herstellungskosten von Wirtschaft...mehr

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Geringwertige Wirtschaftsgüter / 1.5 Besonderes Verzeichnis

Wirtschaftsgüter, für welche die Bewertungsfreiheit nach § 6 Abs. 2 EStG in Anspruch genommen wird, sind bei Anschaffung, Herstellung oder Einlage in einem besonderen laufend zu führenden Verzeichnis festzuhalten, wenn die geforderten Angaben sich nicht bereits aus der Buchführung ergeben. Diese Regelungen zur Führung eines gesonderten Verzeichnisses gelten nur für solche Wi...mehr

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Geringwertige Wirtschaftsgüter / 2 Einstellung in einen Sammelposten

2.1 Regelung in den Jahren 2010 bis 2017 Wirtschaftsgüter, deren Anschaffungs- oder Herstellungskosten oder Einlagewerte 410 EUR nicht übersteigen, können bei entsprechender Wahlrechtsausübung als geringwertige Wirtschaftsgüter nach § 6 Abs. 2 EStG abgeschrieben werden. Alternativ können diese bis zu einem Grenzwert von 1.000 EUR einem Sammelposten nach § 6 Abs. 2a EStG zugef...mehr

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Geringwertige Wirtschaftsgüter / 1.1 Berechtigte

Die Sofortabschreibung gilt gem. § 6 Abs. 2 EStG für Unternehmer mit Gewinneinkünften jeder Art. Ausgenommen davon sind nur Land- und Forstwirte mit Durchschnittssatzgewinnermittlung.[1] Bei einem nach Handelsrecht buchführungspflichtigen oder freiwillig Bücher führenden Kaufmann war die Inanspruchnahme der Bewertungsfreiheit in der Vergangenheit davon abhängig, dass er das W...mehr

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Geringwertige Wirtschaftsgüter / 4 Tabellarische Übersicht

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Einnahmen-Überschussrechnun... / 5.3 Abschreibungen

Abschreibungen und ähnliche Abzugsbeträge sind aus der Anlage AVEÜR in die Anlage EÜR zu übertragen und dort getrennt zu erfassen, nämlich in Zeile 30 in Form von Absetzungen auf unbewegliche Wirtschaftsgüter, ausgenommen häusliche Arbeitszimmer, Zeile 31 für immaterielle Wirtschaftsgüter Zeile 32 für bewegliche Wirtschaftsgüter, insbesondere Maschinen und Fahrzeuge, einschließ...mehr

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Einnahmen-Überschussrechnun... / 7 Ergänzende Angaben und zusätzliche Angaben bei Einzelunternehmen

Im 4. und 5. Teil des Vordrucks werden insbesondere ergänzende Angaben zu Rücklagen, stillen Reserven und Ausgleichsposten (Zeilen 99 bis 104) sowie Entnahmen und Einlagen von Einzelunternehmern zwecks Schuldzinsenabzug (Zeilen 106 bis 107) gefordert. Die Eintragungen in den Zeilen 99 bis 104 müssen vor dem Abschluss des ersten Teils des Vordrucks vorgenommen werden, da die sic...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4h... / 3.2.2 EBITDA des laufenden Wirtschaftsjahrs

Rz. 40 Die Bemessungsgrundlage für den Zinsabzug und damit das verrechenbare EBITDA ist in § 4h Abs. 1 S. 1, 2 EStG geregelt. Nach dieser Regelung ist Bemessungsgrundlage der maßgebliche Gewinn (Rz. 106), zuzüglich der Zinsaufwendungen (Rz. 42), der Auswirkungen der Bewertungsfreiheit für geringwertige Wirtschaftsgüter nach § 6 Abs. 2 S. 1 EStG (Rz. 44), der Auswirkungen der...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4h... / 4.4.2.2 Korrektur des Eigenkapitals

Rz. 80 § 4h Abs. 2 S. 1 Buchst. c S. 4–7 EStG enthält Sonderregelungen für den Ansatz des Eigenkapitals bzw. der Bilanzsumme; dadurch sollen Verzerrungen vermieden werden. Wesentlich ist dabei, dass nach § 4h Abs. 2 S. 1 Buchst. c S. 8 EStG für den Eigenkapitalvergleich der Abschluss des Konzerns und der des inländischen Betriebs nach den Regeln eines Konzernabschlusses aufz...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4h... / 6.2.1.1 Zinsaufwendungen als Vergütungen für Fremdkapital

Rz. 115 § 4h Abs. 3 S. 2 EStG definiert "Zinsaufwendungen" als "Vergütungen für Fremdkapital", d. h. genau genommen für die "zeitweilige Überlassung von Fremdkapital". Da § 4h Abs. 3 S. 2 EStG eine Legaldefinition enthält, kann der Begriff der "Zinsaufwendungen" für die Zinsschranke von dem sonst üblichen Verständnis der "Zinsaufwendungen" abweichen. Das Gesetz verwendet dan...mehr

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Einnahmen-Überschussrechnun... / 6 Ermittlung des Gewinns

Die Ermittlung des steuerpflichtigen Gewinns erfolgt in 4 Stufen: Zunächst werden in den Zeilen 75 bis 80 steuerfreie Einnahmen nach den §§ 3, 3a EStG abgezogen, entsprechende Betriebsausgaben dem bisherigen Ergebnis wieder hinzugerechnet. Anschließend werden in den Zeilen 81 bis 91 Investitionsabzugsbeträge, Zuschläge nach § 6b Abs. 7, 10 EStG sowie Hinzu- und Abrechnungen in...mehr

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Einnahmen-Überschussrechnun... / 4.1 Umsatzsteuer

Nach dem für die Einnahmen-Überschussrechnung maßgebenden Zu- und Abflussprinzip des § 11 EStG, und wohl ausgehend von der Vorstellung, dass Einnahmen-Überschussrechner stets die Ist-Besteuerung beantragen, werden im Formular alle Umsatzsteuerzahlungen und -erstattungen erfasst, die im laufenden Wirtschaftsjahr zu- bzw. abgeflossen sind. Entsprechend nimmt Zeile 16 die vereinn...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 35... / 3.2.2.1 Steuerpflichtiger Erwerb

Rz. 17 Die den einkommensteuerpflichtigen Einkünfte (Rz. 15) zugrundeliegenden Vermögensgegenstände müssen im erbschaftsteuerpflichtigen Erwerb i. S. d. § 10 ErbStG, also der Bereicherung des Erwerbers enthalten gewesen sein. Hier werden auch die Wertverhältnisse der Vermögensgegenstände berücksichtigt oder Steuerbefreiungen abgezogen. Dabei sind nicht nur sachliche, sondern...mehr

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Einnahmen-Überschussrechnun... / 3.1 Besonderheiten bei Kleinunternehmern

Umsatzsteuerrechtliche Kleinunternehmer haben bei den Betriebseinnahmen "lediglich" die Zeilen 11, 12 und 17 bis 22 auszufüllen und dabei Angaben zu machen, die zum Teil auch der Umsatzsteuererklärung zu entnehmen sind. Die Daten können wie folgt ermittelt werden: Zeile 11: Hier ist die Summe der steuerbaren Umsätze nach § 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG zu erfassen. Soweit die Erläuterun...mehr

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Einnahmen-Überschussrechnun... / 5.5 Schuldzinsen

Schuldzinsen sind im Vordruck EÜR unter den sonstigen unbeschränkt abziehbaren Betriebsausgaben lediglich in den Zeilen 53 und 54 zu erfassen. Differenziert wird zwischen Zinsen, die aus der Finanzierung von Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten von Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens resultieren (sog. Investitionsdarlehen), und übrigen Schuldzinsen. Unter letztgenannte Po...mehr

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Einnahmen-Überschussrechnun... / 3.2 Probleme bei der Erfassung von Betriebseinnahmen

Bei der Erfassung der Betriebseinnahmen sowie der Privatentnahmen in den Zeilen 14 sowie 18 bis 20 durch Nicht-Kleinunternehmer im umsatzsteuerrechtlichen Sinne ist darauf zu achten, dass lediglich Nettowerte ohne Umsatzsteuer angesetzt werden. Die darauf entfallende Umsatzsteuer wird in Zeile 16 gesondert erfasst. Bei den Betriebseinnahmen wird in den Zeilen 14 und 15 zwisch...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4h... / 4.4.2.1 Tatbestand des Eigenkapitalvergleichs

Rz. 75 Voraussetzung für den Eigenkapitalvergleich ist es, dass der Betrieb, bei dem der Zinsabzug infrage steht, zu einem Konzern gehört. Die Frage, ob der Betrieb zu einem Konzern gehört, ist ebenso zu beantworten wie bei der Ausnahmeregelung des § 4h Abs. 2 S. 1 Buchst. b) EStG (Rz. 64ff.). Die "Zugehörigkeit zu einem Konzern" ist ein handelsrechtlicher Begriff. Maßgebend...mehr

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Einnahmen-Überschussrechnun... / 5.6.1 Unbeschränkt abziehbare Betriebsausgaben

Von den unbeschränkt abziehbaren Betriebsausgaben sind zunächst einige Positionen hervorzuheben, die erst nachträglich in die Anlage EÜR eingefügt wurden, daher aus der Sicht der Finanzverwaltung wohl von besonderer Bedeutung sein dürften: Zeile 46: Erhaltungsaufwendungen, ausgenommen Aufwendungen für Gebäude (Zeile 40), für Kraftfahrzeuge (Zeile 67) und für EDV (Zeile 48), s...mehr

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Einnahmen-Überschussrechnun... / 5.4 Raum- und Gebäudekosten

Bei Raum- und Gebäudekosten ist wie folgt zu unterscheiden: Kosten für gemietete oder gepachtete Räumlichkeiten und Grundstücke sind einschließlich Nebenkosten in Zeile 38 einzutragen. Kosten für zum Betriebsvermögen gehörende Gebäude – ausgenommen Schuldzinsen und Abschreibungen – sind in Zeile 40 zu erfassen. In Zeile 39 sind (Miet-) Aufwendungen für eine doppelte Haushaltsfü...mehr

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Einnahmen-Überschussrechnun... / 1 Rechtsgrundlagen und Anwendung

Die Einnahmen-Überschussrechnung ist für Wirtschaftsjahre, die nach dem 31.12.2010 beginnen, elektronisch an das Finanzamt zu übermitteln.[1] Daher kann die Anlage EÜR 2023 nur noch dann in Papierform verwendet werden, wenn die elektronische Übermittlung wegen unbilliger Härte persönlich oder wirtschaftlich[2] unzumutbar ist. Entsprechenden Anträgen auf Befreiung von der ele...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4h... / 6.1.1 Allgemeines

Rz. 106 § 4h Abs. 3 S. 1 EStG enthält eine Definition des Begriffs des "maßgeblichen Gewinns", der nach § 4h Abs. 1 S. 1 EStG Ausgangswert für die Ermittlung der Bemessungsgrundlage für den Zinsabzug ist. Der "maßgebliche Gewinn" i. S. d. § 4h Abs. 3 S. 1 EStG bildet nicht unmittelbar die Bemessungsgrundlage, sondern wird durch Hinzu- und Abrechnungen verändert (Rz. 40ff.). ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4h... / 9 Sonderregelung für öffentliche Infrastrukturprojekte (Abs. 6)

Rz. 212 Durch G. v. 22.12.2023[1] wurde § 4h Abs. 6 EStG angefügt. Damit werden Zinsaufwendungen und Zinserträge aus Darlehen zur Finanzierung langfristiger öffentlicher Infrastrukturprojekte von der Definition der Zinsaufwendungen und Zinserträge ausgenommen und unterliegen damit nicht der Zinsschranke und auch nicht der Ermittlung des verrechenbaren EBITDA. Durch diese Vors...mehr

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GmbH 2 Go (Teil 19): Umstru... / a) "Betrieb"

Einbringungsgegenstand nach § 20 UmwStG kann demnach ein Betrieb sein. Der Einzelunternehmer muss zumindest alle wesentlichen Betriebsgrundlagen einbringen. Funktionale Betrachtungsweise: Es gilt die funktionale Betrachtungsweise. Die Wirtschaftsgüter, die für den Betriebsablauf ein wesentliches Gewicht haben – also für die Fortführung des Betriebs notwendig sind –, sind zu ü...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
GmbH 2 Go (Teil 19): Umstru... / b) Teilbetrieb

Auch ein Teilbetrieb kann Gegenstand einer Einbringung sein. Ein Teilbetrieb setzt tatbestandlich voraus: organisatorisch geschlossene Einheit eines Gesamtbetriebs gewisse Selbständigkeit eigenständige Lebensfähigkeit buchhalterische Selbständigkeit. Beraterhinweis Eine Haftungsfalle besteht, wenn keine vollständige Separierung von Restbetrieb und Teilbetrieb erfolgt. Finanzverwal...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
GmbH 2 Go (Teil 19): Umstru... / II. Risiko Gesamtplan?

Jedenfalls die Finanzverwaltung prüft die Grundsätze der Gesamtplanrechtsprechung auch für den Fall, dass im Vorgriff auf eine Buchwert-Überführung eines Betriebs gem. § 20 Abs. 2 UmwStG einzelne Wirtschaftsgüter (z.B. Immobilien) aus dem BV steuerneutral gem. § 6 Abs. 5 EStG auf ein anderes BV (z.B. eine GmbH & Co. KG) übertragen worden sind (Tz. 20.07 UmwStE 2011). Ggf. wi...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, AsylbLG § 7a Sicherhe... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist durch das Zweite Änderungsgesetz zum Asylbewerberleistungsgesetz (BGBl. I S. 2505) mit Wirkung zum 1.9.1998 in das Gesetz eingefügt worden und seither nicht verändert worden. In den Materialien über das Gesetzgebungsverfahren finden sich folgende Äußerungen (BT-Drs. 13/10155): Zitat Leistungsberechtigte, insbesondere Asylbewerber führen bei ihrer Ankunf...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, AsylbLG § 7a Sicherhe... / 2.1 Sicherheitsleistung (Satz 1)

Rz. 4 Satz 1 der Vorschrift ermächtigt den Leistungsträger, vom Leistungsberechtigten Sicherheit für die ihm und seinen Familienangehörigen gewährten Leistungen zu verlangen. Die Sicherheitsleistung ist durch Verwaltungsakt anzuordnen. Analogleistungsberechtigte nach § 2 sind nicht zur Sicherheitsleistung verpflichtet. § 7 ist nach § 2 Abs. 1 Satz 1 nicht anzuwenden. Der Ges...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
GmbH 2 Go (Teil 19): Umstru... / III. Versteckte (evtl. gesetzgeberisch unbeabsichtigte?) Haftungsfalle in Ausgliederungsfällen durch das UmRUG?

Darlehensgewährung ...: Werden anlässlich einer Ausgliederung die eingebrachten Vermögenswerte nicht nur als Stammeinlage und Leistung in die Kapitalrücklage, sondern zugleich auch als Darlehensforderung des Einbringenden gebucht, besteht seit dem 1.1.2023, soweit der Darlehensbetrag – wie in der Regel – mehr als 10 % des Nennbetrags des gewährten Geschäftsanteils übersteigt, j...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Erwerb einer Mantelgesellsc... / 5. Musterformulierung

Mantelerwerb – Regelungen im Anteilskaufvertragmehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Vermögensübertragung: Rechn... / 4.1 Vermögensübertragungen mit Verschmelzungscharakter (Vollübertragung)

Rz. 42 Anders als bei Verschmelzungen ist ein Ansatz der Wirtschaftsgüter in der Schlussbilanz der übertragenden Gesellschaft unter dem gemeinen Wert gemäß § 11 Abs. 2 UmwStG grundsätzlich nicht möglich, da entgegen der Voraussetzung des § 11 Abs. 2 Nr. 3 UmwStG eine Gegenleistung gewährt wird, die nicht in Gesellschaftsrechten besteht.[1] Ein Ansatz zu Buchwerten ist nur da...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Vermögensübertragung: Rechn... / 5 IFRS

Rz. 45 Ein der deutschen Gesetzgebung ähnliches Sonderregelwerk für Umwandlungen ist den internationalen Standards nicht inhärent. Umwandlungen werden in den IFRS seit seiner Verabschiedung im März 2004 teilweise von IFRS 3 "Unternehmenszusammenschlüsse" erfasst. IFRS 3 kommt zur Anwendung, sofern es sich um Unternehmenszusammenschlüsse i. S. e. Transaktion oder eines andere...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
HR-Benchmarking / 2.2.2 HR-Benchmarkingstudien

Benchmarkingstudien im engeren Sinne sind diejenigen Analysen, die von vorneherein und primär dem methodischen Vergleich von Kennzahlen und Zustandsbeschreibungen dienen, mit dem Ziele, die eigene Wettbewerbsfähigkeit zu erhalten und/oder die eigene Leistungsfähigkeit durch das Vorbild der Vergleichspartner entscheidend zu verbessern. Vergütungsbenchmarking: Zu den am weiteste...mehr

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Spaltung: Rechnungslegung / 4.2.1.1 Teilbetriebserfordernis

Rz. 62 Die Bewertungswahlrechte gem. § 11 Abs. 2 UmwStG und § 13 Abs. 2 UmwStG, die eine steuerneutrale Verschmelzung ermöglichen, sind somit nur dann entsprechend anwendbar, wenn es sich bei dem übertragenden Vermögensteil um einen Teilbetrieb handelt. Dabei muss auf jede aufnehmende Gesellschaft mindestens ein Teilbetrieb übertragen werden. Zur Erfüllung der Teilbetriebsvo...mehr

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Spaltung: Rechnungslegung / 4.4.2.1 Einbringungsgegenstand

Rz. 91 Die Einbringung erfordert einen qualifizierten Einbringungsgegenstand in Form eines Betriebs oder Teilbetriebs[1] bzw. eines Mitunternehmeranteils[2] oder der Teil eines Mitunternehmeranteils, der in einem einheitlichen Vorgang übertragen wird.[3] Dadurch ist auch die Einbringung durch einen Einzelunternehmer in eine Kapitalgesellschaft möglich. Rz. 92 Darüber hinaus s...mehr

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Spaltung: Rechnungslegung / 4.2.1 Voraussetzungen einer erfolgsneutralen Spaltung

Rz. 59 Da § 15 Abs. 1 UmwStG auf § 11 UmwStG verweist, besteht auch im Falle der Spaltung grundsätzlich das Bewertungswahlrecht, die übergehenden Wirtschaftsgüter zum Buchwert, Zwischenwert oder gemeinen Wert anzusetzen. § 15 UmwStG schränkt das Bewertungswahlrecht jedoch weiter ein. Neben den Voraussetzungen, die gem. § 11 Abs. 2 UmwStG für eine Buchwertfortführung zu erfül...mehr

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Spaltung: Rechnungslegung / 4.5.3 Bilanzierung und Auswirkungen bei übernehmender Personengesellschaft

Rz. 136 Das im Zuge einer Einbringung i. S. d. UmwStG in Personengesellschaften übergehende Betriebsvermögen ist beim übernehmenden Rechtsträger nach § 24 Abs. 2 Satz 2 1. Halbsatz UmwStG grundsätzlich mit dem gemeinen Wert anzusetzen. Die Regelung des § 24 Abs. 2 UmwStG greift dabei nicht für die Bewertung von Pensionsrückstellungen. Im Zusammenhang mit der Bilanzierung von...mehr

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Spaltung: Rechnungslegung / 4.2.1.2 Missbrauchsvermeidungsklauseln

Rz. 74 Über die einschränkende Bedingung zur Anwendung der §§ 11 Abs. 2 und 13 Abs. 2 UmwStG des § 15 Abs. 1 Satz 2 UmwStG (positive Voraussetzungen) hinaus, enthält § 15 Abs. 2 UmwStG zur Verhinderung von Missbräuchen eine Reihe von negativen Voraussetzungen: Erwerb und Aufstockung von Mitunternehmeranteilen und 100 %igen Beteiligungen an Kapitalgesellschaften innerhalb von ...mehr

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Spaltung: Rechnungslegung / 4.5.4 Bilanzierung und Auswirkungen beim Einbringenden

Rz. 143 § 24 Abs. 3 Satz 1 UmwG sieht vor, dass der Einbringende als Veräußerungspreis für das eingebrachte Betriebsvermögen den Wert ansetzt, mit dem die übernehmende Personengesellschaft das eingebrachte Betriebsvermögen in ihrer Bilanz (einschließlich der Ergänzungsbilanzen für ihre Gesellschafter)[1] ansetzt. Durch die Gewährung eines Mitunternehmeranteils wird der Einbr...mehr

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Spaltung: Rechnungslegung / 4.2.4 Auswirkungen auf Ebene der Gesellschafter der spaltenden (übertragenden) Kapitalgesellschaft

Rz. 79 Bei Ansatz des gemeinen Wertes hinsichtlich des übertragenen Vermögens, wird eine Veräußerung der Anteile an der übertragenden Kapitalgesellschaft auf Ebene der Gesellschafter unterstellt (§ 15 Abs. 1 Satz 1 UmwStG i. V. m. § 13 Abs. 1 UmwStG).[1] Zu diesem Wert gelten die neuen Anteile als angeschafft. Sind sowohl die Voraussetzungen des § 13 Abs. 2 UmwStG, als auch ...mehr

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Spaltung: Rechnungslegung / 4.6.2 § 253 HGB – Abweichung zwischen Handels- und Steuerbilanz betreffend der Zuschreibung

Rz. 147 Während der/die übernehmende/n Rechtsträger die Wirtschaftsgüter nach den §§ 4 Abs. 1, 12 Abs. 1 Satz 1 UmwStG mit dem in der steuerlichen Schlussbilanz der übertragenden Körperschaft enthaltenen Wert zu übernehmen hat/haben, steht dem/den übernehmenden Rechtsträger/n nach UmwG ein Bewertungswahlrecht zur Verfügung. Eine Wertaufholung bei dem/den übernehmenden Rechts...mehr