Fachbeiträge & Kommentare zu Wirtschaftsgut

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Verhältnis der Bewertungsmaßstäbe

Rz. 31 [Autor/Stand] Aufgrund seiner Bestimmung zum allgemeinen Bewertungsmaßstab ist bei der Bewertung eines Wirtschaftsgutes stets der gemeine Wert zugrunde zu legen, soweit nicht im Bewertungsgesetz selbst oder in anderen Regelungen ein spezieller Bewertungsmaßstab ausdrücklich vorgeschrieben wird. Bestehen gesetzliche Vorschriften mit gesonderten Wertbegriffen oder geson...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / B. Anlässe für die Ermittlung des gemeinen Wertes

Rz. 11 [Autor/Stand] Die Verwendung des gemeinen Werts als Bewertungsmaßstab ist gesetzlich in steuerrechtlichen sowie anderen öffentlich-rechtlichen Vorschriften (z.B. § 67 Abs. 1 Satz 1 TierSG, § 194 BauGB) vorgesehen. Die Begriffsbestimmung des gemeinen Werts nach § 9 BewG gilt über § 1 Abs. 2 BewG für sämtliche steuerrechtlichen Vorschriften, soweit sich nicht aus diesen...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Gewöhnlicher Geschäftsverkehr

Rz. 106 [Autor/Stand] § 9 BewG enthält keine Definition des Begriffs des gewöhnlichen Geschäftsverkehrs. Unter gewöhnlichem Geschäftsverkehr ist ein Marktgeschehen zu verstehen, bei dem der Preis eines Wirtschaftsgutes auf der Grundlage von Angebot und Nachfrage der Marktteilnehmer bestimmt wird.[2] Entscheidend dafür ist, dass die wirtschaftlichen Interessen der Beteiligten...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / C. Berechnung des Liquidationswertes (Abs. 2)

Rz. 18 [Autor/Stand] § 166 Abs. 2 BewG unterteilt die möglichen Bereiche für den Ansatz des Liquidationswertes auf zwei große Bereiche. Dabei handelt es sich zum einen um den Grund und Boden und zum anderen um die übrigen Wirtschaftsgüter. Die jeweiligen Bemessungsgrundlagen werden in den Nrn. 1 und 2 eindeutig geregelt. Rz. 19 [Autor/Stand] Während der Grund und Boden der De...mehr

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Mietereinbauten, Geschäftsr... / 6.4 Beispiel 4: Wann Ein- und Umbauten als sonstige Mietereinbauten zu behandeln sind

Ein- und Umbauten sind als sonstige Mietereinbauten zu behandeln, wenn es sich weder um Betriebsvorrichtungen noch um Scheinbestandteile handelt. Beim Vorliegen von sonstigen Mietereinbauten hängt die weitere Beurteilung davon ab, ob der Mieter wirtschaftlicher Eigentümer oder kein wirtschaftlicher Eigentümer der Ein- und Umbauten ist. Ein- und Umbauten sind wirtschaftliches ...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 1. Allgemeines

Tz. 321 Stand: EL 133 – ET: 08/2023 Hinweis: Hintergrund der Regelung ist, dass der Vorsteuerabzug bereits bei dem Bezug der Lieferung oder der sonstigen Leistung durch den Leistungsempfänger möglich ist. D.h. der Vorsteuerabzug wird nach der Verwendungsabsicht des Leistungsempfängers vorgenommen. Nun könnte aber zunächst jeder Leistungsempfänger im Zeitpunkt des Bezugs einer...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Besatzkapital

Rz. 25 [Autor/Stand] Der Wert der übrigen Wirtschaftsgüter des land- und forstwirtschaftlichen Betriebes ist nach § 164 Abs. 4 und 5 BewG zu ermitteln. Zu den übrigen Wirtschaftsgütern gehören dabei die in § 158 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 bis 5 BewG einzeln aufgelisteten Wirtschaftsgüter. Hierbei handelt es sich um die Wirtschaftsgebäude, die stehenden Betriebsmittel, den normalen ...mehr

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Mietereinbauten, Geschäftsr... / 5.3 Variante 3: Einbau von Vorrichtungen (Maschinen), die mit dem Betrieb des Unternehmens in unmittelbarem Zusammenhang stehen

Es handelt sich um Betriebsvorrichtungen, die als bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens behandelt werden. Die Betriebsvorrichtungen werden über ihre Nutzungsdauer abgeschrieben. Der Unternehmer (Mieter) baut Teile oder Anlagen vorübergehend in ein Gebäude ein, die als selbstständige bewegliche Wirtschaftsgüter behandelt werden: Bei diesen Einbauten handelte es sich u...mehr

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Mietereinbauten, Geschäftsr... / 5.5 Variante 5: Der Unternehmer tätigt Aufwendungen, die nur der verbesserten Gebäudenutzung dienen

Der Unternehmer verschafft sich mit seinen Aufwendungen einen Nutzungsvorteil (= immaterielles Wirtschaftsgut). Selbst geschaffene immaterielle Wirtschaftsgüter dürfen steuerlich nicht ausgewiesen werden, sodass die Aufwendungen in voller Höhe sofort als Betriebsausgaben abgezogen werden müssen. Konsequenz: Teilweise ist die Unterscheidung zwischen den einzelnen Varianten sch...mehr

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Mietereinbauten, Geschäftsr... / Wo die Probleme sind:

Das richtige Konto Mietvorauszahlung/Erhaltungsaufwand Selbstständiges Wirtschaftsgut Immaterielles Wirtschaftsgutmehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 10.4 Wertabgaben in Form von sonstigen Leistungen

Tz. 58 Stand: EL 133 – ET: 08/2023 Wertabgaben liegen auch bei der Ausführung von sonstigen Leistungen nach § 3 Abs. 9a UStG (Anhang 5) durch den unternehmerischen Vereinsbereich an den außerunternehmerischen Bereich der Körperschaft vor. Auch dieser Wertabgabetatbestand ist bei Vereinen denkbar. Er liegt z. B. vor, wenn Bürogeräte, Schreibmaterial, etc. und andere Gegenständ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / B. Ansatz des Liquidationswertes (Abs. 1)

Rz. 11 [Autor/Stand] Der Liquidationswert kommt nach § 166 Abs. 1 BewG immer dann zur Geltung, wenn der gesamte land- und forstwirtschaftlichen Betrieb oder ein Anteil an einem land- und forstwirtschaftlichen Betrieb veräußert wird und der Veräußerungserlös nicht innerhalb von sechs Monaten für den Erwerb eines anderen Betriebes der Land- und Forstwirtschaft oder eines Antei...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 2.7 Abgrenzung nichtunternehmerischer und unternehmerischer Bereich

Tz. 16 Stand: EL 133 – ET: 08/2023 Von der gewerblichen oder beruflichen Tätigkeit (d. h. den unternehmerischen Tätigkeiten) sind die nichtunternehmerischen Tätigkeiten zu unterscheiden. Diese Tätigkeiten sind zu unterteilen in die nichtwirtschaftlichen Tätigkeiten im engen Sinne (nicht wirtschaftliche Tätigkeiten i. e. S.) und die unternehmensfremden ("privaten") Tätigkeiten...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Landesgrundsteuergesetz Bayern / 4. Zusammenfassung zu einer wirtschaftlichen Einheit (Abs. 2)

Rz. 276 [Autor/Stand] Art. 9 Abs. 2 Satz 1 BayGrStG regelt, dass abweichend von § 2 Abs. 1 BewG, dass die Zurechnung mehrerer Wirtschaftsgüter zu einer wirtschaftlichen Einheit wird nicht dadurch ausgeschlossen wird, dass die Wirtschaftsgüter zum Teil der oder dem einen, zum Teil der anderen Ehegattin, dem anderen Ehegatten, der anderen Lebenspartnerin oder dem Lebenspartner...mehr

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Mietereinbauten, Geschäftsr... / 6.3.1 Betriebsvorrichtungen werden über ihre Nutzungsdauer abgeschrieben

Betriebsvorrichtungen sind steuerlich als selbstständige bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens einzustufen, auch wenn sie zivilrechtlich wesentliche Bestandteile des Grundstücks sind.[1] Zu den Betriebsvorrichtungen gehören somit Fotovoltaikanlagen, Arbeitsbühnen, Bedienungsbühnen, Beschickungsbühnen und Galerien aller Art, die ausschließlich zur Bedienung und Wartung v...mehr

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Landesgrundsteuergesetz Bayern / 1. Gesetzestext

Art. 1 Steuergegenstand, Berechnungsformel (1) [1] Steuergegenstand der Grundsteuer B sind die Grundstücke als wirtschaftliche Einheiten des Grundvermögens. [2] Die Grundsteuer ergibt sich durch eine Multiplikation des Grundsteuermessbetrags des Grundstücks und des von der Gemeinde bestimmten jeweiligen Hebesatzes. [3] Sie ist ein Jahresbetrag und auf volle Cent nach unten a...mehr

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Landesgrundsteuergesetz Bayern / 1. Gesetzestext

Art. 9 Ergänzende Regelungen (1) Zur Hofstelle nach § 234 Abs. 6 BewG gehören auch Hof- und Wirtschaftsgebäudeflächen einschließlich der Nebenflächen, von denen aus keine Flächen eines Betriebs der Land- und Forstwirtschaft mehr nachhaltig bewirtschaftet werden, wenn sie keine Zweckbestimmung erhalten haben, die zu einer zwingenden Zuordnung zum Grundvermögen führt. (2) 1 Art...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Inhalt und Entstehung der Vorschrift

Rz. 1 [Autor/Stand] Die Vorschrift des § 164 BewG, die durch das Erbschaftsteuerreformgesetz [2] neu in das BewG eingefügt worden ist, stellt eine notwendige Ergänzung zu § 162 Abs. 1 Satz 4 BewG dar, der festlegt, dass in den Fällen, in denen der Mindestwert den Ertragswert übersteigt, der Mindestwert des land- und forstwirtschaftlichen Betriebes anzusetzen ist. Darüber hina...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 1. Allgemeines

Tz. 180 Stand: EL 133 – ET: 08/2023 In der gesetzlichen Vorschrift des § 10 UStG (Anhang 5) sind die Bemessungsgrundlagen für Lieferungen, sonstige Leistungen die Wertabgabetatbestände (Eigenverbrauchstatbestände) geregelt. Tz. 181 Stand: EL 133 – ET: 08/2023 Das UStG bestimmt, dass bei Umsätzen, die Lieferungen und sonstige Leistungen und den innergemeinschaftlichen Erwerb betreff...mehr

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Landesgrundsteuergesetz Bayern / 2. Grundaussagen der Vorschrift

Rz. 271 [Autor/Stand] Hinsichtlich der Bewertung des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens mit dem Ertragswert für Zwecke der Grundsteuer weicht der Freistaat Bayern – wie auch alle übrigen Bundesländer – grundsätzlich nicht von den bundesgesetzlichen Regelungen ab (vgl. hierzu §§ 232 bis 242 BewG und die entsprechenden Kommentierungen). Rz. 272 [Autor/Stand] Art. 9 BayGr...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 3. Voraussetzungen für die Berichtigung des Vorsteuerabzugs

Tz. 326 Stand: EL 133 – ET: 08/2023 Für eine Vorsteuerberichtigung nach § 15a Abs. 1 UStG (Anhang 5) müssen nachfolgende Bedingungen erfüllt sein: Ein vom Verein angeschafftes oder hergestelltes Wirtschaftsgut muss ihm dauernd oder längerfristig dienen. Die auf das Wirtschaftsgut entfallenden Vorsteuerbeträge müssen mehr als 1 000 EUR betragen (s. § 44 Abs. 1 UStDV, Anhang 6). I...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Sachlicher, persönlicher und zeitlicher Anwendungsbereich der Vorschrift

Rz. 10 [Autor/Stand] § 137 BewG bezieht sich auf Unternehmen mit Hauptniederlassung im Beitrittsgebiet (= neue Bundesländer), die auf den 1.7.1990 eine DM-Eröffnungsbilanz zu errichten hatten. Die bei der Erstellung der DM-Eröffnungsbilanz zu beachtenden (Sonder-)Vorschriften enthält das Gesetz über die Eröffnungsbilanz in Deutscher Mark und die Kapitalneufestsetzung (DMBilG...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 10.1 Allgemeines

Tz. 50 Stand: EL 133 – ET: 08/2023 Die Wertabgabenbesteuerung ist gesetzlich in den §§ 3 Abs. 1b, und 3 Abs. 9a UStG (Anhang 5) geregelt. Es handelt sich hierbei um Ergänzungstatbestände im Umsatzsteuerrecht. Zur Wahrung der steuerlichen Gleichbehandlung müssen derartige Wertabgaben, die eine steuerbegünstigten Zwecken dienende Körperschaft (sie ist Unternehmerin i. S. d. Ums...mehr

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§ 17 Inhalt des Arbeits-/Di... / aa) Allgemeines

Rz. 486 Wird dem Arbeitnehmer i.R.d. Dienstverhältnisses für eine bestimmte Zeit eine Option auf den verbilligten Bezug von dem Arbeitgeber gehörenden betrieblichen Wirtschaftsgütern eingeräumt, erfolgt nach Auffassung des BFH ein Zufluss des geldwerten Vorteiles i.d.R. erst zu dem Zeitpunkt, in dem der Arbeitnehmer die Option tatsächlich ausübt (BFH v. 21.3.1975, BStBl II, ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Landwirtschaftliche Nutzung

Rz. 31 [Autor/Stand] Bei der landwirtschaftlichen Nutzung bestimmt sich der Wert des Besatzkapitals nach der Nutzung, dem Nutzungsteil und der Nutzungsart des Grund und Bodens. Bei der landwirtschaftlichen Nutzung ist zusätzlich die Betriebsgröße nach § 163 Abs. 3 Satz 4 Nr. 1 bis 3 zu berücksichtigen. Der danach maßgebliche Wert für das Besatzkapital ergibt sich jeweils aus...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 5. Tausch oder tauschähnliche Umsätze

Tz. 30 Stand: EL 133 – ET: 08/2023 Ein Tausch liegt nach § 3 Nr. 12 Satz 1 UStG (Anhang 5) vor, wenn das Entgelt für eine Lieferung in einer Gegenlieferung besteht. Von einem tauschähnlichen Umsatz geht der Gesetzgeber aus, wenn das Entgelt für eine sonstige Leistung in einer Lieferung oder sonstigen Leistung besteht. Ist der Wert der gegenseitigen Lieferungen oder sonstigen L...mehr

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§ 32 Abwicklung / a) Vertrauenswürdigkeit

Rz. 164 Das Zeugnis muss wahr sein und darf dort keine Auslassungen enthalten, wo der Leser eine positive Hervorhebung – etwa der Ehrlichkeit – erwartet. Die Zuverlässigkeit eines ausscheidenden Arbeitnehmers kann für den neuen Arbeitgeber von besonderer Wichtigkeit sein. Dies gilt vor allem dann, wenn der Arbeitnehmer bisher mit Geld oder anderen Vermögenswerten umgegangen ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / B. Zusammensetzung des Mindestwertes (Abs. 1)

Rz. 7 [Autor/Stand] Der Gesetzgeber hat bei der Beratung und Verabschiedung des Gesetzes erkannt, dass kleine und mittlere Betriebe im Durchschnitt nur einen geringen oder gar negativen Reinertrag erwirtschaften und sich der daraus ergebende rechnerische Ertragswert keine für die Erbschaftsbesteuerung plausible und rechtfertigbare Ausgangsbasis darstellt. Da diese Betriebe j...mehr

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Mietereinbauten, Geschäftsr... / 3 Bilanzierung von Mietereinbauten in der Handelsbilanz

Ob der Vermieter oder der Mieter die Mietereinbauten zu bilanzieren hat, richtet sich danach, wer deren wirtschaftlicher Eigentümer ist.[1] Wirtschaftlicher Eigentümer ist derjenige, dem die ausschließliche Gebrauchsbefugnis zusteht. Danach muss der Mieter die Maßnahme aktivieren, wenn der Mietvertrag länger läuft als die Nutzungsdauer der Baumaßnahme ist, der Mieter die Bauma...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Entstehung/Inhalt der Vorschrift

Rz. 1 [Autor/Stand] Die Vorschrift des § 166 BewG, die durch das Erbschaftsteuerreformgesetz [2] neu in das BewG eingefügt worden ist, regelt in Abs. 1 die Gründe für eine abweichende Bewertung des Wirtschaftsteil und bezeichnet die Stellung des Liquidationswertes innerhalb des Gefüges des Bewertungsrechts. § 166 Abs. 2 BewG bestimmt die jeweiligen Bewertungsmaßstäbe für den ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Bewertungsmethoden zur Bestimmung des gemeinen Werts

Rz. 66 [Autor/Stand] Es besteht keine verpflichtende Vorgabe, auf welche Weise der gemeine Wert eines Wirtschaftsguts durch Schätzung zu bestimmen ist.[2] Der Steuerpflichtige hat auch keinen Anspruch darauf, dass der gemeine Wert nach einem bestimmten, ihm besonders günstigen Bewertungsverfahren festgestellt wird.[3] Abgesehen davon erfolgt im Allgemeinen die Ermittlung des...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Einteilung der Bewertungsmaßstäbe

Rz. 21 [Autor/Stand] Bei dem gemeinen Wert handelt es sich um den originären Bewertungsmaßstab des steuerrechtlichen Bewertungsrechts. Daneben gibt es weitere spezielle, aus den Grundsätzen des gemeinen Werts ableitbare Bewertungsmaßstäbe.[2] Dazu gehören: Teilwert[3] für Wirtschaftsgüter, die einem Unternehmen dienen, § 10 BewG; Kurswert für Wertpapiere und Schuldbuchforderun...mehr

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§ 16 Vertragstypen / aa) Anerkennung einer Tantieme dem Grunde nach

Rz. 489 Die Tantiemevereinbarung muss so umschrieben sein, dass sie allein durch Rechenvorgänge zu ermitteln ist, sog. Rechenformelprinzip. Tantiemevereinbarungen, die unter dem Vorbehalt einer anderweitigen Festsetzung durch die Gesellschafterversammlung stehen, führen zu einer vGA (BFH v. 29.4.1992, BStBl II 1992, 851). Die Bemessungsgrundlage muss genau definiert sein (z....mehr

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Mietereinbauten, Geschäftsr... / 5 Gemietete Geschäftsräume: Es gibt 5 verschiedene Varianten für den steuerlichen Abzug der Aufwendungen

Hat der Unternehmer betriebliche Räume gemietet, die er für seine betrieblichen Zwecke uneingeschränkt nutzen kann, zieht er die laufende Miete einschließlich der Nebenkosten als Betriebsausgaben ab. Zusätzliche Aufwendungen, die er als Mieter übernimmt, zieht er ebenfalls als Betriebsausgaben ab. Hierbei kommt es jedoch darauf an, um welche Art von Kosten es sich handelt. Wi...mehr

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Mietereinbauten, Geschäftsr... / 4 Ansatz von Mietereinbauten in der Steuerbilanz

Wie das Handelsrecht folgt auch das Steuerrecht der wirtschaftlichen Betrachtungsweise, d. h. der wirtschaftliche Eigentümer muss den Mietereinbau in seiner Steuerbilanz ausweisen. Wie in der Handelsbilanz sind Mietereinbauten auch in der Steuerbilanz i. d. R. als Anlagevermögen auszuweisen. Entsprechend dem Maßgeblichkeitsprinzip des § 5 Abs. 1 EStG erfolgt auch in der Steuer...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / B. Sonderverlustkonto (Nr. 1)

Rz. 47 [Autor/Stand] In der DM-Eröffnungsbilanz zum 1.7.1990 ergab sich ein erheblicher Rückstellungsbedarf dadurch, dass zu diesem Bilanzstichtag nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland (vgl. § 5 EStG, § 249 Abs. 1 HGB) erstmals Rückstellungen vor allem für ungewisse Verbindlichkeiten und für Verluste aus schwebenden Geschäften gebildet werden mussten. Der Ausweis sol...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2.4.4 Verzicht auf § 4 Nr. 12 Buchst. a UStG

Tz. 93 Stand: EL 133 – ET: 08/2023 Werden Grundstücke, Gebäude oder Grundstücksteile an andere Unternehmer vermietet oder verpachtet, kann auf die Anwendung der Befreiungsvorschrift nach § 4 Nr. 12 Buchst. a UStG (Anhang 5) verzichtet werden (sog. Option zur Umsatzsteuerpflicht). § 9 UStG (Anhang 5) regelt den Verzicht auf die Steuerbefreiung. Danach kann der Verein einen Ums...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / IV. Sonstige Nutzungen

Rz. 45 [Autor/Stand] Zu den sonstigen Nutzungen gehören die weinbauliche Nutzung, die gärtnerische Nutzung und die übrigen land- und forstwirtschaftlichen Nutzungen. Rz. 46 [Autor/Stand] Hierbei ist festzustellen, dass für die Wertermittlung des Besatzkapitals bei der weinbaulichen und gärtnerischen Nutzung ebenfalls auf die Anlagen zum BewG zurückgegriffen werden kann. Währe...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 1. Steuerbare Umsätze

Tz. 4 Stand: EL 133 – ET: 08/2023 Hinweis: Im Umsatzsteuerrecht ist immer zweistufig zu prüfen. Zunächst ist zu prüfen, ob ein Umsatz (d. h. eine Lieferung oder eine sonstige Leistung) umsatzsteuerbar ist. Ist das der Fall, bedeutet dies, dass der Umsatz Gegenstand der Umsatzbesteuerung ist. Ist das zu verneinen, ist der Umsatz für die Umsatzsteuer irrelevant, so dass nicht m...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 3. Vereinsgemeinschaft/Vereinszusammenschluss

Tz. 21 Stand: EL 133 – ET: 08/2023 Treten mehrere Vereine anlässlich von sportlichen, kulturellen, anderen Zweckbetriebs-Veranstaltungen oder geselligen Veranstaltungen nach außen auf, ist der Zusammenschluss zu einer Vereins-GbR gem. § 705ff. BGB (Anhang 12a) zu empfehlen. In einem solchen Fall wird die nach außen auftretende GbR (Außen-GbR) als Unternehmer tätig. Die im Rah...mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / a) Werbungskostenabzug gem. § 9 Abs. 1 Nr. 6 EStG

Rz. 153 Zur typischen Berufskleidung gehören Kleidungsstücke, diemehr

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Landesgrundsteuergesetz Bayern / 1. Grundvermögen

Rz. 24 [Autor/Stand] Durch Verfassungsänderung mit Bundesgesetz vom 15.11.2019[2] ist einerseits in Art. 105 Abs. 2 Satz 1 GG die konkurrierende Gesetzgebungskompetenz des Bundes für die Grundsteuer festgeschrieben worden. Im Gegenzug ist die Befugnis zur landesgesetzlichen Abweichung in Art. 72 Abs. 3 Satz 1 Nr. 7 GG eingeführt worden. Der dort verwendete Begriff "Grundsteu...mehr

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Mietereinbauten, Geschäftsr... / 5.4 Variante 4: Einbau von Teilen in die gemieteten Räume, die weder Betriebsvorrichtungen noch Scheinbestandteile sind

Diese Um- und Einbauten sind als sonstige Mietereinbauten einzustufen. Sonstige Mietereinbauten werden wie unbewegliches Anlagevermögen nach den Grundsätzen abgeschrieben, die für Gebäude gelten. Das hat der BFH nochmals bestätigt, wonach Mietereinbauten nach den für das Gebäude maßgebenden AfA-Sätzen abgeschrieben werden.[1] Im entschiedenen Fall wurde ein sanierungsbedürfti...mehr

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§ 35 Betriebliche Altersver... / 7. Anpassungsprüfung im Konzern

Rz. 370 Grds. ist nach dem eindeutigen Wortlaut des § 16 BetrAVG nur auf die wirtschaftliche Lage des konkret zur Anpassungsprüfung verpflichteten Arbeitgebers abzustellen, also des ehemaligen Arbeitgebers, mit dem der Rentner seinen Arbeitsvertrag abgeschlossen hatte (BAG v. 29.9.2010 – 3 AZR 427/08, DB 2011, 362). Dies ist das einzelne Konzernunternehmen und nicht etwa der...mehr

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§ 35 Betriebliche Altersver... / b) Sonderhaftungsrecht für bestimmte Arbeitnehmeransprüche

Rz. 670 Für den Fall der sog. "Betriebsaufspaltung" hat der Gesetzgeber in § 134 UmwG ein Sonderhaftungsrecht statuiert (vgl. hierzu die Begr. zum RegE, BR-Drucks 75/94, 71 sowie Bauer/Lingemann, NZA 1994, 1057, 1062; Limmer, Handbuch der Unternehmensumwandlung, Rn 1844 f.). Diese Betriebsaufspaltung, bei der sich das bisherige Unternehmen in eine Anlage- und eine Betriebsge...mehr

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Anhang 1: Gesetzesmaterialien / 1. Gesetzentwurf der Fraktionen der SPD und Bündnis 90/Die Grünen (BT-Drucks. 15/119, 16 und 54)

Rz. 29 [Autor/Stand] Artikel 12 (Änderung des Außensteuergesetzes) Das Außensteuergesetz vom 8.9.1972 (BGBl. I S. 1713), zuletzt geändert durch Artikel 5 des Gesetzes vom 20.12.2001 (BGBl. I S. 3858), wird wie folgt geändert: 1. ... 2. § 7 wird wie folgt geändert: a) In Absatz 6 Satz 1 wird die Angabe "§ 10 Abs. 6 Satz 2" durch die Angabe "Absatz 6a" ersetzt. b) Nach Absatz 6 wir...mehr

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Anhang 1: Gesetzesmaterialien / 2. Beschlussempfehlung des Finanzausschusses des Deutschen Bundestages (BT-Drucks. 15/480, 40, 41)

Rz. 30 [Autor/Stand] Artikel 12 (Änderung des Außensteuergesetzes) Das Außensteuergesetz vom 8.9.1972 (BGBl. I S. 1713), zuletzt geändert durch Artikel 5 des Gesetzes vom 20.12.2001 (BGBl. I S. 3858), wird wie folgt geändert: 1. ... 2. § 7 wird wie folgt geändert: a) unverändert b) Nach Absatz 6 wird folgender Absatz 6a eingefügt: "(6a) Zwischeneinkünfte mit Kapitalanlagecharakter...mehr

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Anhang 1: Gesetzesmaterialien / 6. Beschlussempfehlung des Vermittlungsausschusses (BT-Drucks. 15/841)

Rz. 34 2. § 7 wird wie folgt geändert: a) In Absatz 6 Satz 1 wird die Angabe "§ 10 Abs. 6 Satz 2" durch die Angabe "Absatz 6a" ersetzt. b) Nach Absatz 6 wird folgender Absatz 6a eingefügt: "(6a) Zwischeneinkünfte mit Kapitalanlagecharakter sind Einkünfte der ausländischen Zwischengesellschaft (§ 8), die aus dem Halten, der Verwaltung, Werterhaltung oder Werterhöhung von Zahlung...mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / c) Schulden des Arbeitnehmers, Lohnpfändungen

Rz. 334 Schulden des Arbeitnehmers gehören zur privaten Lebensführung und können keine Auswirkungen auf das Arbeitsverhältnis haben. Insb. rechtfertigen sie keine verhaltensbedingte Kündigung (vgl. § 30 Rdn 332 ff.), auch dann nicht, wenn diesen Arbeitnehmern Vermögenswerte anvertraut sind (etwa Kassierer, Lagerverwalter). Die Überschuldung eines in einer Vertrauensposition ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Gemeiner Wert in anderen Vorschriften des BewG

Rz. 41 [Autor/Stand] Trotz der Regelung des gemeinen Werts im ersten Teil des Bewertungsgesetzes unter den allgemeinen Bewertungsvorschriften sieht das Gesetz in besonderen Fällen die Zugrundelegung des gemeinen Werts noch einmal ausdrücklich klarstellend, aber darüber hinaus auch ersatzweise an Stelle des speziellen Wertes vor. Ein klarstellender Hinweis auf die Verwendung ...mehr