Fachbeiträge & Kommentare zu Wirtschaftsplan

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§ 22 Stiftungsrecht / F. Muster: Satzung einer Familienstiftung

Rz. 345 Muster 22.11: Satzung einer Familienstiftung Muster 22.11: Satzung einer Familienstiftung Präambel [In einer kurzen Präambel sollte der Stifter den Anlass und das Motiv für die Errichtung der Familienstiftung beschreiben. Dies kann für die spätere Auslegung des Stifterwillens eine wertvolle Hilfe darstellen.] § 1 Name, Rechtsform, Sitz, Stifter (1) Die Stiftung führt den...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Förderprogramme zur Finanzi... / 2.12.1.2 Das wird gefördert

Gefördert werden alle Modernisierungsmaßnahmen rund um das Gebäude der Wohnungseigentümergemeinschaft. Energetische Sanierungen werden finanziert, wenn die technischen Mindestanforderungen eines Effizienzhauses 85 erreicht wird. Auch Investitionen in barrierearme oder barrierefreie Umbaumaßnahmen werden über dieses Programm gefördert. Voraussetzungen Diese Voraussetzungen müss...mehr

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Veräußerungsbeschränkung: K... / 5 Hinweis

Problemüberblick Im Fall geht es um die Frage, wer der Veräußerung des Teileigentums zustimmen muss: Der Verwalter, weil er ausdrücklich in der Gemeinschaftsordnung als zuständige Stelle benannt ist. Oder die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer, die seit dem 1.12.2020 das gemeinschaftliche Eigentum verwaltet und deren bloßes Organ der Verwalter ist. An der Beantwortung dieser...mehr

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Vorschüsse ohne Wirtschaftsplan (Sonderumlage): Bestimmtheit

1 Leitsatz Die Nichtigkeit eines Beschlusses wegen Unbestimmtheit ist auf Extremfälle beschränkt, in denen der Beschluss keinen durchführbaren Inhalt hat, widersprüchlich ist oder nach Auslegung nicht eindeutig ist, welche von mehreren Möglichkeiten gewollt ist. Kann dem Beschluss durch Auslegung ein durchführbarer Regelungsgehalt noch entnommen werden (hier Sonderumlage mit ...mehr

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Wirtschaftsplan: Ermessen für Ausgaben und Grenzen

1 Leitsatz Es entspricht keiner ordnungsmäßigen Verwaltung, ohne ausreichende Daten anzunehmen, dass sich die Kosten für Wärme und Warmwasser verdoppeln. 2 Normenkette § 28 Abs. 1 Satz 1 WEG 3 Das Problem Bei den Vorschüssen gehen die Wohnungseigentümer bei ihrer Planung für das Wirtschaftsjahr 2023 davon aus, dass die Kosten für "Heizung/Wasser/Kanal" von 45.000 EUR auf 90.000 E...mehr

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Wirtschaftsplan: Ermessen f... / 2 Normenkette

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Wirtschaftsplan: Ermessen f... / 1 Leitsatz

Es entspricht keiner ordnungsmäßigen Verwaltung, ohne ausreichende Daten anzunehmen, dass sich die Kosten für Wärme und Warmwasser verdoppeln.mehr

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Wirtschaftsplan: Ermessen f... / 6 Entscheidung

AG Langen (Hessen), Urteil v. 13.1.2023, 56 C 182/22 (10)mehr

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Wirtschaftsplan: Ermessen f... / 5 Hinweis

Problemüberblick Im Fall geht es um die Frage, ob die Wohnungseigentümer bei der Prognose, welche Ausgaben in einem Wirtschaftsjahr anfallen werden, ein Ermessen haben und wo die Grenzen sind. Höhe der Vorschüsse Die Höhe der Vorschüsse, die sich auf die einzelnen Kostenpositionen beziehen, ergibt sich durch eine Schätzung der Einnahmen und Ausgaben, anhand der Werte der Vorjah...mehr

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Vorschüsse ohne Wirtschafts... / 5 Hinweis

Problemüberblick Im Fall geht es neben der Frage, ob es überhaupt eine Versammlung gab, in der Vorschüsse ohne Wirtschaftsplan bestimmt worden waren (= eine "Sonderumlage"), um die Frage, wann ein Beschluss, mit dem Vorschüsse ohne Wirtschaftsplan bestimmt werden, ausreichend bestimmt ist. Eine Frage ist, welcher Umlageschlüssel ihm zugrunde liegt. Eine andere Frage, wie hoch...mehr

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Wirtschaftsplan: Ermessen f... / 4 Die Entscheidung

Die Anfechtungsklage hat Erfolg! Zwar habe die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer bei der Frage, mit welchen Ausgaben zu rechnen sei, ein Ermessen. Eine gewisse Anhebung der Vorschüsse wäre daher, basierend auf der Annahme, dass sich die Heizkosten voraussichtlich für 2023 erhöhen werden, nicht zu beanstanden gewesen. Für eine 100-prozentige Anhebung dieser Position wären a...mehr

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Wirtschaftsplan: Ermessen f... / 3 Das Problem

Bei den Vorschüssen gehen die Wohnungseigentümer bei ihrer Planung für das Wirtschaftsjahr 2023 davon aus, dass die Kosten für "Heizung/Wasser/Kanal" von 45.000 EUR auf 90.000 EUR steigen werden. Gegen diese Annahme geht Wohnungseigentümer K vor. Er meint, es gebe keine sachliche Grundlage dafür, dass sich die Heizkosten im Jahr 2023 um 100 % erhöhen werden. Seine Nachfrage ...mehr

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Vorschüsse ohne Wirtschafts... / 6 Entscheidung

LG Frankfurt a. M., Urteil v. 27.7.2023, 2/13 S 94/22mehr

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Vorschüsse ohne Wirtschafts... / 2 Normenkette

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Vorschüsse ohne Wirtschafts... / 1 Leitsatz

Die Nichtigkeit eines Beschlusses wegen Unbestimmtheit ist auf Extremfälle beschränkt, in denen der Beschluss keinen durchführbaren Inhalt hat, widersprüchlich ist oder nach Auslegung nicht eindeutig ist, welche von mehreren Möglichkeiten gewollt ist. Kann dem Beschluss durch Auslegung ein durchführbarer Regelungsgehalt noch entnommen werden (hier Sonderumlage mit "ca.- Anga...mehr

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Vorschüsse ohne Wirtschafts... / 4 Die Entscheidung

Mit Erfolg! K könne ihren Anspruch auf den Beschluss zu TOP 5.2 stützen. Die Beweislast für die Behauptung, die Niederschrift sei falsch, treffe B. Diesen Beweis habe er nicht erbracht. B dürfe sich zur Versammlung auch nicht mit Nichtwissen erklären. Der Beschluss zu TOP 5.2 sei im Übrigen zwar anfechtbar gewesen. Er sei aber nicht nichtig! Nichtig wegen Unbestimmtheit sei ...mehr

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Vorschüsse ohne Wirtschafts... / 3 Das Problem

In einer Wohnungseigentumsanlage gibt es 5 Wohnungseigentumsrechte. Die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer K verlangt von B als Erben des verstorbenen Wohnungseigentümers Z die Zahlung einer "Sonderumlage" in Höhe von 6.489,16 EUR. Die übrigen Wohnungseigentumsrechte haben einen Eigentümer (Y). Nach einer Niederschrift hat Y unter einem TOP 5.2 "Instandsetzung Außenanlage G...mehr

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Sondereigentum: Beschluss z... / 5 Hinweis

Problemüberblick Nach § 23 Abs. 1 WEG werden durch Beschlussfassung solche Angelegenheiten geordnet, über die nach dem Wohnungseigentumsgesetz oder nach einer Vereinbarung die Wohnungseigentümer durch Beschluss entscheiden können. Gem. § 23 Abs. 4 Satz 1 WEG ist ein Beschluss, der gegen eine Rechtsvorschrift verstößt, auf deren Einhaltung rechtswirksam nicht verzichtet werden...mehr

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AGS 08/2023, Streitwert ein... / II. Maßgebend ist der Jahreswert

Die Streitwertfestsetzung durch das AG im Teilabhilfebeschluss ist nicht zu beanstanden. Die Wertfestsetzung richtet sich nach § 48 Abs. 1 S. 1 GKG, § 3 ZPO. Bei Forderungen der Vorschüsse aus dem Wirtschaftsplan, die wie hier als monatliche Zahlung geschuldet sind, handelt es sich um wiederkehrende Leistungen gem. § 258 ZPO. Die Kammer teilt auch die Auffassung, dass im Fall...mehr

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AGS 08/2023, Streitwert ein... / I. Sachverhalt

Die Wohnungseigentümergemeinschaft hatte einen einzelnen Wohnungseigentümer auf Zahlung von Hausgeld verklagt und insoweit beantragt, diesen zu verurteilen, bis zum Beschluss über einen neuen Wirtschaftsplan ein monatlich im Voraus fälliges Hausgeld zu zahlen. Die monatliche Forderungshöhe i.H.v. 1.298,00 EUR ergab sich insoweit aus dem Beschluss über den aktuellen Wirtschaf...mehr

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AGS 08/2023, Streitwert ein... / IV. Bedeutung für die Praxis

Die Entscheidung ist zutreffend. Die klagende Wohnungseigentümergemeinschaft hatte ihren Antrag ausdrücklich dahingehend eingeschränkt, dass die Zahlungspflicht nur bis zur Fassung eines neuen Wirtschaftsplans gelten solle. Damit war auch für die klagende Wohnungseigentümergemeinschaft klar, dass der erstrebte Titel keinesfalls eine Gültigkeitsdauer von 3,5 Jahren haben werd...mehr

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AGS 08/2023, Streitwert ein... / Leitsatz

Der Streitwert der Klage einer Wohnungseigentümergemeinschaft gegen einen einzelnen Wohnungseigentümer auf künftige Zahlung des aktuellen Hausgelds bis zum Beschluss über einen neuen Wirtschaftsplan bemisst sich nicht nach dem 3,5-fachen Jahresbetrag des aktuell geschuldeten Hausgeldes; vielmehr ist maximal der Jahresbetrag anzusetzen. LG Frankfurt, Beschl. v. 10.5.2023 – 2-1...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Kündigung / 5.6.2 Prüfungsmaßstab für einen wichtigen Grund

Vom Sonderkündigungsschutz erfasst sind grundsätzlich auch außerordentliche betriebsbedingte Änderungskündigungen. Auch sie können erst ausgesprochen werden, wenn der Betriebs- oder Personalrat ihr vorab ausdrücklich zugestimmt hat. Praxis-Beispiel Ein Kaufhausunternehmen schaffte in allen Niederlassungen und Betrieben die sog. "Aufsichten" ab. Alle betroffenen Arbeitnehmer e...mehr

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Gebührenstreitwert: Klage a... / 4 Die Entscheidung

Das LG meint, für die Berechnung könne man nicht § 9 ZPO nutzen. Voraussetzung hierfür sei nämlich, dass das in Rede stehende Recht seiner Natur nach voraussichtlich noch für eine Dauer von wenigstens 3,5 Jahren bestehe oder erfahrungsgemäß noch so lange bestehen könne. Dies sei bei der Vorschusszahlung nach § 28 Abs. 1 Satz 1 WEG erfahrungsgemäß nicht der Fall. Zwar entspre...mehr

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Nachschuss-Beschluss: Mange... / 1 Leitsatz

Ist die Summe von geleisteten Ist-Zahlungen und den Soll-Zahlungen gemäß Wirtschaftsplan identisch, so hat das (eventuelle) Ansetzen der Ist-Zahlungen in der Jahresabrechnung keine Bedeutung für die Berechnung der Nachschüsse und Anpassung der Vorschüsse.mehr

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§ 14 Vor- und Nacherbfolge / d) Muster: Aufforderung zur Zustimmung zu einem Wirtschaftsplan

Rz. 77 Muster 14.10: Aufforderung zur Zustimmung zu einem Wirtschaftsplan Muster 14.10: Aufforderung zur Zustimmung zu einem Wirtschaftsplan An Herrn _________________________ _________________________ Hiermit zeige ich die anwaltliche Vertretung von Herrn _________________________ an. Eine entsprechende Vollmacht ist beigefügt. Wie Sie wissen, ist mein Mandant Vorerbe Ihres am _...mehr

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§ 14 Vor- und Nacherbfolge / e) Muster: Klage des Nacherben auf Zustimmung zu einem Wirtschaftsplan

Rz. 150 Muster 14.23: Klage des Nacherben auf Zustimmung zu einem Wirtschaftsplan Muster 14.23: Klage des Nacherben auf Zustimmung zu einem Wirtschaftsplan An das Landgericht – Zivilkammer – _________________________ Klage des Herrn _________________________ – Klägers – Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt _________________________ gegen Herrn _________________________ – Beklagten – w...mehr

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§ 14 Vor- und Nacherbfolge / e) Muster: Klage des Vorerben auf Zustimmung zu einem Wirtschaftsplan

Rz. 78 Muster 14.11: Klage des Vorerben auf Zustimmung zu einem Wirtschaftsplan Muster 14.11: Klage des Vorerben auf Zustimmung zu einem Wirtschaftsplan An das Landgericht – Zivilkammer – _________________________ Klage des Herrn _________________________ – Kläger – Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt _________________________ gegen Herrn _________________________ – Beklagten – wegen...mehr

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§ 14 Vor- und Nacherbfolge / 4. Wirtschaftsplan für Bergwerke und Wälder

a) Rechtliche Grundlagen Rz. 74 Gehört ein Wald, ein Bergwerk oder eine vergleichbare Anlage zur Erbschaft, kann der Vorerbe von dem Nacherben zur Vermeidung von Streitigkeiten darüber, ob der Vorerbe die Regeln einer ordnungsgemäßen Wirtschaft einhält, nach § 2123 BGB die Zustimmung zu einem bestimmten Wirtschaftsplan verlangen. Eine Verpflichtung des Vorerben zur Aufstellung...mehr

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§ 14 Vor- und Nacherbfolge / 3. Wirtschaftsplan für Bergwerke und Wälder

a) Rechtliche Grundlagen Rz. 145 Gehört ein Wald, ein Bergwerk oder eine vergleichbare Anlage zu der Erbschaft, kann sowohl der Vorerbe als auch der Nacherbe zur Vermeidung von Streitigkeiten, ob der Vorerbe die Regeln einer ordnungsgemäßen Wirtschaft einhält, nach § 2123 BGB die Aufstellung eines Wirtschaftsplans verlangen. Der Wirtschaftsplan ist für die Parteien bindend. Nu...mehr

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§ 14 Vor- und Nacherbfolge / d) Muster: Aufforderung zur Erstellung eines Wirtschaftsplans

Rz. 149 Muster 14.22: Aufforderung zur Erstellung eines Wirtschaftsplans Muster 14.22: Aufforderung zur Erstellung eines Wirtschaftsplans An Herrn _________________________ _________________________ Hiermit zeige ich die anwaltliche Vertretung von Herrn _________________________ an. Eine entsprechende Vollmacht ist beigefügt. Wie Sie wissen, ist mein Mandant Nacherbe Ihres am ___...mehr

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§ 14 Vor- und Nacherbfolge / b) Verfahren

Rz. 75 Der Vorerbe kann den Anspruch auf Zustimmung zu einem Wirtschaftsplan im Klagewege durchsetzen. Der Klageantrag ist auf Zustimmung zu einem bestimmten Plan zu richten.[108] Da der Wirtschaftsplan im Prozess gegebenenfalls der Überprüfung durch einen Sachverständigen standhalten muss, sind für dessen Aufstellung hinreichende Fachkenntnisse erforderlich. Soweit diese bei...mehr

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§ 14 Vor- und Nacherbfolge / a) Rechtliche Grundlagen

Rz. 74 Gehört ein Wald, ein Bergwerk oder eine vergleichbare Anlage zur Erbschaft, kann der Vorerbe von dem Nacherben zur Vermeidung von Streitigkeiten darüber, ob der Vorerbe die Regeln einer ordnungsgemäßen Wirtschaft einhält, nach § 2123 BGB die Zustimmung zu einem bestimmten Wirtschaftsplan verlangen. Eine Verpflichtung des Vorerben zur Aufstellung des Wirtschaftsplans be...mehr

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§ 14 Vor- und Nacherbfolge / b) Verfahren

Rz. 147 Vor- und Nacherbe können den Anspruch auf Erstellung eines Wirtschaftsplans im Klagewege durchsetzen. Der Klageantrag ist auf Zustimmung zu einem bestimmten Plan zu richten.[190] Da der Wirtschaftsplan im Prozess gegebenenfalls der Überprüfung durch einen Sachverständigen standhalten muss, sind für dessen Aufstellung hinreichende Fachkenntnisse erforderlich. Soweit di...mehr

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§ 14 Vor- und Nacherbfolge / a) Rechtliche Grundlagen

Rz. 145 Gehört ein Wald, ein Bergwerk oder eine vergleichbare Anlage zu der Erbschaft, kann sowohl der Vorerbe als auch der Nacherbe zur Vermeidung von Streitigkeiten, ob der Vorerbe die Regeln einer ordnungsgemäßen Wirtschaft einhält, nach § 2123 BGB die Aufstellung eines Wirtschaftsplans verlangen. Der Wirtschaftsplan ist für die Parteien bindend. Nur bei erheblichen Veränd...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 14 Vor- und Nacherbfolge / c) Kosten

Rz. 148 Die Kosten für die Aufstellung des Wirtschaftsplans sind Nachlassverbindlichkeit, § 2123 Abs. 1 S. 3 BGB.mehr

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§ 14 Vor- und Nacherbfolge / c) Kosten

Rz. 76 Die Kosten für die Aufstellung des Wirtschaftsplans sind Nachlassverbindlichkeit, § 2123 Abs. 1 S. 3 BGB.mehr

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Nachschuss-Beschluss: Wie i... / 4 Die Entscheidung

Ohne Erfolg! So wie es § 28 Abs. 2 Satz 1 WEG vorschreibe, hätten die Wohnungseigentümer über die Einforderung von Nachschüssen oder die Anpassung der beschlossenen Vorschüsse beschlossen – und zwar auf der Grundlage einer zu diesem Zweck vom Verwalter erstellten und unter dem 25.9.2020 datierten Abrechnung über den Wirtschaftsplan. Aus dieser Abrechnung ergebe sich für die ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Förderprogramme des Landes ... / 3.5 Antragstellung

Unterlagen Die Antragstellung erfolgt über die BAB (Vordruck auf der Webseite der BAB). Dem Antrag sind folgende Unterlagen beizufügen: Der Beschluss der WEG über die geplante Baumaßnahme und Darlehensaufnahme Nachweis der Ermächtigung des Verwalters zum Abschluss des Darlehensvertrags Bestätigung des Verwalters, dass keine Anfechtungsklage gegen die beschlossenen Baumaßnahmen o...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Förderprogramme des Landes ... / 6.4 Weitere Voraussetzungen und Eigenkapital

Um in den Genuss der einzelnen Förderungen zu kommen, müssen zudem folgende Voraussetzungen erfüllt sein: Soll die Förderung über ein KfW-Programm erfolgen, müssen von der WEG die aktuellen KfW-Programmbedingungen (mit Ausnahme der Darlehenslaufzeit und Sicherungen) erfüllt werden: Die WEG muss über eine ausreichende Bonität verfügen Über die zu stellenden Sicherheiten muss die...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Förderprogramme des Landes ... / 3.4 Weitere Voraussetzungen und Eigenkapital

Mit der Ausführung der Maßnahme darf noch nicht begonnen worden sein. An die WEG knüpfen sich folgende Voraussetzungen: Die WEG muss einen bestandskräftigen WEG-Beschluss über die Maßnahmen und die Finanzierung treffen. Für die Maßnahme müssen 10 % Eigenmittel erbracht werden. Der Verwalter muss im Zeitpunkt der Darlehensgewährung noch mindestens 2 Jahre für die WEG tätig sein. D...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Förderprogramme des Landes ... / 9.8 Antragstellung

Die Anträge sind auf dem dazugehörigen Antragsformular bei der BayernLabo einzureichen (Antragsformular siehe Webseite). Die Darlehensvergabe erfolgt ausschließlich von der BayernLabo. Anschrift: BayernLabo -9121- Brienner Str. 22 80333 München Telefon 089/2171 23322 E-Mail: 9121@bayernlabo.de 4 Wochen Für die Annahme eines Darlehensangebotes besteht 4 Wochen Zeit. Folgende Antragsunt...mehr

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Hausverwalter - Bestellung,... / 2 Vollmacht

Der WEG-Hausverwalter ist auch zur Kündigung des Mietvertrags im Namen des Vermieters berechtigt und aufgrund einer erteilten Hausverwaltervollmacht prozessführungsbefugt.[1] Der Verwalter eines Mietshauses dagegen (Verwalter von Sondereigentum) kann wegen Verstoßes gegen das Rechtsdienstleistungsgesetz auch dann keine Räumungsklage vor Gericht vertreten, wenn er zu dieser Re...mehr

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Energiekrise: Problemfelder... / 3.2.1 Überblick

Die Höhe der von den Wohnungseigentümern geschuldeten Vorschüsse ist anhand des Wirtschaftsplans zu berechnen.mehr

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Bundesförderung für effizie... / 2.7.3 Aufwendungen zur Bereitstellung des Darlehens

Wird die Auszahlung des Darlehens zu einem späteren Zeitpunkt des Kredits gewünscht, ist zu beachten, dass der am Tag der gewünschten Auszahlung geltende Programmzinssatz zur Anwendung kommt. Bis zu 2 Raten Ein Darlehen kann wahlweise in einer Summe oder in 2 Teilbeträgen ausgezahlt werden. Der erste Abruf kann frühestens einen Bankarbeitstag nach Erhalt der KfW-Bestätigung üb...mehr

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Energetische Stadtsanierung / 2.8 Abruf des Darlehens und Bereitstellungsprovisionen

Das Darlehen kann in einer Summe oder in 2 Teilbeträgen abgerufen werden. Beim ersten Abruf müssen folgende rechtswirksam unterzeichnete und gesiegelte Unterlagen vorliegen: Benötigte Unterlagen Original der Aufnahmeerklärung (Formular 600 000 0207) Original der Vollmacht und des Unterschriftprobenblatts (Formular 600 00 0307 auf der Webseite KfW-Bank) Kopie der Veröffentlichung...mehr

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Energiekrise: Gesetzgeberis... / 3.1 Entstehung

Am 19.11.2022 ist das Gesetz über die Feststellung des Wirtschaftsplans des ERP-Sondervermögens für das Jahr 2023 und über eine Soforthilfe für Letztverbraucher von leitungsgebundenem Erdgas und Kunden von Wärme[1] in Kraft getreten.[2] Es besteht aus 3 Artikeln. Gegenstand des 3. Artikels ist das Gesetz über eine Soforthilfe für Letztverbraucher von leitungsgebundenem Erdgas...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Förderprogramme des Landes ... / 5.5 Antragstellung

Vorleistungen Die Antragstellung erfolgt bei der IB.SH. Dabei muss die WEG folgende Vorleistungen erbringen: aktuelle Liste der Eigentümer mit Vor- und Nachname, Geburtsdatum, Nummer der Eigentumswohnung, Miteigentumsanteil und ggf. Anschrift, falls diese von dem Ort der Eigentumswohnung (beispielsweise bei Vermietung) abweicht. Die Liste darf nicht älter als 4 Wochen sein. Abs...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Energetische Stadtsanierung / 4.3 Abruf des Darlehens und Bereitstellungsprovision

Die gewährten Darlehen kommen zu 100 % zur Auszahlung. Der erste Abruf kann frühestens einen Bankarbeitstag nach Erhalt der KfW-Bestätigung über das Vorliegen der Abrufvoraussetzungen bei Vorhabensbeginn erfolgen. Damit die Abrufvoraussetzungen erfüllt sind, müssen folgende Unterlagen vorgelegt werden: Original der Annahmeerklärung (600 000 0207) Original der Vollmacht und des...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Förderprogramme des Landes ... / 8.4 Antragstellung

WE-Verwalter stellt den Antrag Die Darlehenswünsche, die sich aus den obigen KfW-Bank-Programmen ergeben, müssen durch den Verwalter der WEG bei der L-Bank beantragt werden. Dem Antrag sind folgende Unterlagen beizufügen: Name und Sitz des Verwalters der WEG Mitteilung über eine Verbandszugehörigkeit des Verwalters Nachweis über eine Haftpflichtversicherung des Verwalters im Hin...mehr