Fachbeiträge & Kommentare zu Wohnungseigentum

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Stimmrechte in der Eigentüm... / 1.7.1 Vereinbarte Beschränkungen beachten

Vielfach wird der Kreis der möglichen Stimmrechtsvertreter durch Vereinbarung – insbesondere in der Teilungserklärung/Gemeinschaftsordnung – beschränkt. Insoweit finden sich häufig Regelungen, wonach zur Vertretung des Wohnungseigentümers in der Wohnungseigentümerversammlung und somit auch zur Ausübung seines Stimmrechts nur andere Wohnungseigentümer, der Verwalter oder der ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Stimmrechte in der Eigentüm... / Zusammenfassung

Überblick Das Stimmrecht des Wohnungseigentümers gehört zum Kernbereich seiner elementaren Mitgliedschaftsrechte. Das Stimmrecht ist von derart elementarer Bedeutung, dass es dem Wohnungseigentümer auch nicht durch Vereinbarung genommen werden kann. Stimmberechtigt ist also jeder Wohnungseigentümer, der sich auch in der Eigentümerversammlung vertreten lassen und insoweit ein...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Stimmrechte in der Eigentüm... / 4.3.2 Allgemeine Öffnungsklausel

Ob das Stimmrechtsprinzip auch auf Grundlage einer allgemeinen Öffnungsklausel abgeändert werden kann, ist höchst zweifelhaft. Praxis-Beispiel Allgemeine Öffnungsklausel "Die Wohnungseigentümer können die Bestimmungen dieser Gemeinschaftsordnung mit einer Mehrheit von 2/3 abändern." Stets ist im Rahmen der Beschlussfassung auf Grundlage einer einfachen Öffnungsklausel zu beacht...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Stimmrechte in der Eigentüm... / 6.1 Durch Vereinbarung

Das Stimmrecht ist von derart elementarer Bedeutung, dass es dem Wohnungseigentümer zunächst nicht durch Vereinbarung genommen werden kann. Insoweit wäre etwa eine Vereinbarung, die den Inhabern von Tiefgaragenstellplätzen kein Stimmrecht gewährt, per se nichtig.[1] Das Stimmrecht als wichtigstes Mitgliedschaftsrecht kann dem Wohnungseigentümer durch Vereinbarung selbst dann ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Stimmrechte in der Eigentüm... / 1.2 Zweiterwerber

Bis zur Eintragung des Zweiterwerbers als Eigentümer im Grundbuch, übt noch der veräußernde Wohnungseigentümer das Stimmrecht aus. Ist zugunsten des Erwerbers bereits eine Auflassungsvormerkung im Grundbuch eingetragen und auch der Besitz an der veräußerten Sondereigentumseinheit auf ihn übergegangen, wird vertreten, es bestehe eine Vermutung, der Erwerber sei vom veräußernd...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Stimmrechte in der Eigentüm... / 4.1 Vereinbarung

Das Stimmrechtsprinzip kann grundsätzlich durch Vereinbarung der Wohnungseigentümer geändert werden. Erweist sich etwa das gesetzliche Kopfstimmrecht angesichts bestimmter Umstände als wenig interessengerecht, haben die Wohnungseigentümer unproblematisch die Möglichkeit, dieses etwa in das Objekt- oder Wertprinzip umzuändern. Entsprechendes gilt auch dann, wenn ein vom geset...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Stimmrechte in der Eigentüm... / 1.4 Zwangsverwalter

§ 148 Abs. 2 ZVG entzieht dem Eigentümer die Verwaltungsbefugnis über seine Sondereigentumseinheit. Im Rahmen der Zwangsverwaltung übt daher der Zwangsverwalter das Stimmrecht des Wohnungseigentümers in der Eigentümerversammlung aus.[1] Daneben ist zwar auch der Wohnungseigentümer, über dessen Sondereigentum die Zwangsverwaltung angeordnet wurde, zur Versammlung zu laden. Es...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Stimmrechte in der Eigentüm... / 6.2.1.1 Grundsätze

Der Wohnungseigentümer unterliegt bei der Beschlussfassung über die Vornahme eines Rechtsgeschäfts mit ihm selbst einem Stimmverbot, weil er typischerweise von einem persönlichen Sonderinteresse geleitet wird. Es genügt hierbei – wie bei der Frage, ob von einer zweckbestimmungswidrigen Nutzung etwa des Sondereigentums größere Beeinträchtigungen ausgehen – eine typisierende B...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Stimmrechte in der Eigentüm... / 6.2 Stimmverbot nach § 25 Abs. 4 WEG

Nach der Bestimmung des § 25 Abs. 4 WEG ist ein Wohnungseigentümer nicht stimmberechtigt, wenn die Beschlussfassung die Vornahme eines auf die Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums bezüglichen Rechtsgeschäfts mit ihm oder die Einleitung oder Erledigung eines Rechtsstreits der anderen Wohnungseigentümer gegen ihn betrifft oder wenn er nach § 17 WEG rechtskräftig verurteilt...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Stimmrechte in der Eigentüm... / 6.3 Majorisierung

Das Thema "Majorisierung" kann von vornherein nur dann überhaupt relevant werden, wenn sich das Stimmprinzip nicht nach § 25 Abs. 2 WEG richtet. Gilt hingegen das gesetzliche Kopfprinzip, hat auch der Mehrheitseigentümer lediglich eine Stimme. Im Übrigen ist auch beim Thema "Majorisierung" stets zu beachten, dass das Stimmrecht zum Kernbereich der Mitgliedschaftsrechte des W...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Stimmrechte in der Eigentüm... / 6.2.1.2 Verflechtungsproblematik

Stimmverbote werden aus der Bestimmung des § 25 Abs. 4 WEG auch für sog. Verflechtungsfälle hergeleitet. Das Stimmrechtsverbot des § 25 Abs. 4 WEG gilt auch dann, wenn die Beschlussfassung ein Rechtsgeschäft zum Gegenstand hat, das nicht mit einem Eigentümer persönlich abgeschlossen werden soll, jedoch mit einem Unternehmen, mit dem er wirtschaftlich oder persönlich verfloch...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Stimmrechte in der Eigentüm... / 6 Stimmrechtsausschluss

Wie eingangs bereits ausgeführt, gehört das Stimmrecht des Wohnungseigentümers zum Kernbereich seiner elementaren Mitgliedschaftsrechte. Bereits deshalb kommt ein Stimmrechtsausschluss nur in eng umgrenzten Ausnahmefällen in Betracht. 6.1 Durch Vereinbarung Das Stimmrecht ist von derart elementarer Bedeutung, dass es dem Wohnungseigentümer zunächst nicht durch Vereinbarung gen...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Stimmrechte in der Eigentüm... / 4.3.1 Spezifizierte Öffnungsklausel

Enthält die Gemeinschaftsordnung ausnahmsweise einmal eine spezifizierte Öffnungsklausel, die sich ausdrücklich auf eine Änderung des Stimmrechtsprinzips bezieht, ist auf ihrer Grundlage eine Änderung des Stimmrechtsprinzips unter den formellen Voraussetzungen der Öffnungsklausel möglich.[1] Praxis-Beispiel Spezifizierte Öffnungsklausel "Die Wohnungseigentümer können mit einer...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Stimmrechte in der Eigentüm... / 1.6 Berechtigte ohne Stimmrecht

Kein Stimmrecht haben Mieter oder Pächter, Wohnungsberechtigte nach § 1093 BGB oder Dauerwohnberechtigte nach § 31 WEG Nießbraucher[1] – allerdings kann der Wohnungseigentümer verpflichtet sein, bei der Stimmabgabe die Interessen des Nießbrauchers zu berücksichtigen und im Ernstfall nach dessen Weisungen zu handeln.[2] Inhaber eines Grundpfandrechts, wie beispielsweise Grundschu...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Stimmrechte in der Eigentüm... / 2.1 Gesetzlicher Ausgangspunkt

Das Gesetz sieht in § 25 Abs. 2 Satz 1 WEG das sog. "Kopfstimmrecht" vor. Unabhängig von der Anzahl der in seinem Eigentum stehenden Sondereigentumseinheiten und ihrer Größe hat jeder einzelne Wohnungseigentümer nur eine Stimme in der Wohnungseigentümerversammlung. Praxis-Beispiel Wohnung und Laden Ein Frisör ist Eigentümer einer Gewerbeeinheit in der Wohnanlage, in der er sei...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Tätige Mithilfe im Wohnungseigentum (WEMoG)

Zusammenfassung Begriff Tätige Mithilfe ist die in der Regel unentgeltliche Mitwirkung von Eigentümern an Gemeinschafts- und Verwaltungsaufgaben. Sie ist im WEG nicht geregelt. Wohnungseigentümer können nicht durch Beschluss zu tätiger Mithilfe verpflichtet werden. Dies ist nur durch Vereinbarung möglich. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Die "tätige Mithilfe" ist geset...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Tätige Mithilfe im Wohnungs... / Zusammenfassung

Begriff Tätige Mithilfe ist die in der Regel unentgeltliche Mitwirkung von Eigentümern an Gemeinschafts- und Verwaltungsaufgaben. Sie ist im WEG nicht geregelt. Wohnungseigentümer können nicht durch Beschluss zu tätiger Mithilfe verpflichtet werden. Dies ist nur durch Vereinbarung möglich. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Die "tätige Mithilfe" ist gesetzlich nicht ger...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Tätige Mithilfe im Wohnungs... / 2 Eigenleistung durch Mehrheitsbeschluss

Jeder Wohnungseigentümer kann gemäß § 18 Abs. 2 Nr. 1 WEG eine Verwaltung verlangen, die dem Interesse aller Wohnungseigentümer nach billigem Ermessen entspricht. Eine tätige Mithilfe der Wohnungseigentümer entspricht allerdings nicht ordnungsmäßiger Verwaltung, da das Wohnungseigentumsgesetz eine solche nicht vorsieht. Ein entsprechender Beschluss wäre mangels Beschlusskomp...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Tätige Mithilfe im Wohnungs... / 1 Wunsch nach Kosteneinsparung

Häufig stellen sich gerade kleinere Gemeinschaften im Rahmen einer Wohnungseigentümerversammlung die Frage, ob nicht die Eigentümer notwendige Arbeiten in Eigenleistung, ohne die Beauftragung von kostenintensiven Fremdfirmen erbringen können. Hierbei kommt es leicht zu Streitigkeiten darüber, ob es zulässig ist, einzelne Eigentümer gegen ihren Willen durch Mehrheitsbeschluss...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Jalousie (WEMoG)

Begriff Rollladengurte sind Sondereigentum. Die Gurtscheibe eines Rollladens ist der Zugvorrichtung zuzuordnen und steht, soweit anderes nicht vereinbart ist, ebenfalls im Sondereigentum des jeweiligen Wohnungseigentümers.[1] Das Anbringen von Außenjalousien ist grundsätzlich eine bauliche Veränderung gemäß § 20 Abs. 1 WEG und bedarf eines Gestattungsbeschlusses der Wohnungs...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Glasschäden (WEMoG)

Zusammenfassung Die Scheiben der Außenfenster gehören, wie diese selbst, zwingend zum Gemeinschaftseigentum. Ungeachtet dieser sachenrechtlichen Zuordnung kann durch eine Vereinbarung in der Teilungserklärung/Gemeinschaftsordnung bestimmt sein, dass "die Behebung" von Glasschäden gleich welcher Art "Sache des Wohnungseigentümers" ist. Insoweit hat der jeweilige Wohnungseigent...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Belüftung (WEMoG)

Zusammenfassung Feuchtebildungen in Wohnungen ist in vielen Fällen nicht von außen bedingt, vielmehr ist oftmals ein falsches Nutzerverhalten die eigentliche Ursache. Im Fall der Fälle sollte der Verwalter die Wohnungseigentümer auf richtiges Lüften und Heizen hinweisen. Nicht nur durch den Wasserverlust des schlafenden Menschen von durchschnittlich einem halben Liter Feuchtig...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Ersatzbepflanzung (WEMoG) / 3 Notwendige Ersatzbepflanzung infolge widerrechtlich entfernter Bäume oder Sträucher

Sofern Bäume, Sträucher oder andere Anpflanzungen widerrechtlich, das heißt ohne Beschluss oder aufgrund eines ungültigen Beschlusses entfernt werden, stellt diese Maßnahme einen widerrechtlichen Eingriff in das Gemeinschaftseigentum dar. Die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer hat nach § 1004 Abs. 1 BGB i. V. m. § 14 Abs. 1 Nr. 1 WEG einen Anspruch auf Wiederherstellung des ...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Ersatzbepflanzung (WEMoG) / Zusammenfassung

Begriff Die Ersatzbepflanzung stellt sich in aller Regel als Maßnahme der Erhaltung des Gemeinschaftseigentums nach § 19 Abs. 2 Nr. 2 WEG dar. Ob der Verwalter ohne entsprechenden Ermächtigungsbeschluss eigenständig Ersatzbepflanzungen in Auftrag geben darf, hängt maßgeblich davon ab, ob es sich bezogen auf die konkrete Eigentümergemeinschaft noch um eine Maßnahme von unterg...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Ersatzbepflanzung (WEMoG) / 2.2 Bestandsschutz

Ist bei Begründung der Wohnungseigentumsanlage die Grünanlage fertiggestellt, so besteht insoweit grundsätzlich ein Bestandsschutz. Jeder Eigentümer hat also Anspruch darauf, dass Anpflanzungen, welche das äußere Erscheinungsbild der Grünanlage prägen, erhalten bleiben. Ihre Beseitigung stellt eine bauliche Veränderung dar.[1] Diese bedarf gemäß § 20 Abs. 1 WEG der Beschluss...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Wartung/Wartungsvertrag (WE... / 1 Ermächtigung zum Abschluss von Wartungsverträgen

Nach der Bestimmung des § 27 Abs. 1 Nr. 1 WEG ist der Verwalter berechtigt und verpflichtet, alle Maßnahmen ordnungsmäßiger Verwaltung zu treffen, die von untergeordneter Bedeutung sind und nicht zu erheblichen Verpflichtungen der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer führen. Abhängig von der Größe der Gemeinschaft kann der Verwalter also selbst für den Abschluss von Wartungsv...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Ersatzbepflanzung (WEMoG) / 2 Zustimmungsbedürftige Ersatzbepflanzung

Wiederum abhängig von der Größe der Gemeinschaft und ihrem Wirtschaftsvolumen kann es für Ersatzbepflanzungen, die über den Rahmen der üblichen Gartenpflege hinausgehen, einer Genehmigungsbeschlussfassung der Wohnungseigentümer bedürfen. Im Regelfall wird es sich um eine Erhaltungsmaßnahme handeln, die einfach-mehrheitlich beschlossen werden kann. Eine Ersatzbepflanzung, die...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Wartung/Wartungsvertrag (WE... / Zusammenfassung

Die Wartung von Anlagen des gemeinschaftlichen Eigentums stellt eine Maßnahme der ordnungsmäßigen Verwaltung im Rahmen der Erhaltung des Gemeinschaftseigentums nach § 19 Abs. 2 Nr. 2 WEG dar. Ob der Verwalter von sich aus zum Abschluss entsprechender Wartungsverträge für die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer nach § 27 Abs. 1 Nr. 1 WEG berechtigt ist, weil es sich um Maßnah...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Ersatzbepflanzung (WEMoG) / 1 Erstbepflanzung im Rahmen der üblichen Gartenpflege

Regelmäßig anfallende Gartenpflegearbeiten, wie z. B. Rasenmähen, Baumschnitt oder Pflege von Blumenbeeten, gehören zu den laufenden Erhaltungsmaßnahmen einer Grünanlage. Über die Art und Weise der Durchführung entscheidet die Eigentümergemeinschaft durch entsprechende mehrheitliche Beschlussfassung dann, wenn es sich abhängig von ihrer Größe nicht mehr um eine unbedeutende ...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Vermietete Eigentumswohnung... / 8.3 Wohnungseigentümer ist ebenfalls Unterlassungsadressat!

Vom Mieter ausgehende Störungen können auch direkt gegenüber dem vermietenden Wohnungseigentümer geltend gemacht werden.[1] Denn jeder Miteigentümer ist nach den Bestimmungen des Wohnungseigentumsgesetzes gehalten, sein Eigentum nur in einer solchen Weise zu nutzen, dass den übrigen Wohnungseigentümern kein über das Maß eines ordnungsgemäßen Zusammenlebens hinausgehender Nac...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Altbeschluss: Eintragung bi... / 5 Schritt 5: Entscheidung der Wohnungseigentümer

Haben die Wohnungseigentümer die notwendigen Informationen dann erhalten, haben sie durch Beschluss verbindlich für die Verwaltungen zu bestimmen, ob die Verwaltung die Altbeschlüsse auf dem Weg des § 7 Abs. 2 WEG zu einer Eintragung bringen soll, der Beschluss in Wegfall geraten oder auf gesetzlicher Grundlage nachbeschlossen werden soll. Praxis-Beispiel Fallbeispiele Eine Gemei...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Altbeschluss: Eintragung bi... / 4 Schritt 4: Information der Wohnungseigentümer

Nach der Bestimmung, um welche Beschlüsse es geht, und der Prüfung, ob sie wirksam sind, könnte eine Verwaltung eigenständig und ohne Befassung der Wohnungseigentümer nach § 7 Abs. 2 Satz 1 WEG vorgehen. Hinweis Eintragung von Beschlüssen Nach § 7 Abs. 2 WEG bedarf es zur Eintragung eines Beschlusses im Sinne des § 5 Abs. 4 Satz 1 WEG nicht der Bewilligungen der Wohnungseigent...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Vermietete Eigentumswohnung... / 8.4 Kündigungspflicht des Wohnungseigentümers?

Zwar ist der Vermieter verpflichtet, ein Verhalten seines Mieters zu unterbinden, das zu Belästigungen der Hausbewohner und übrigen Wohnungseigentümer führt bzw. gegen die Hausordnung verstößt. Wie er seinen Mieter aber dazu bringt, sich gemeinschaftskonform zu verhalten, muss letztlich ihm überlassen bleiben. Dem vermietenden Wohnungseigentümer kann grundsätzlich nicht vorg...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Vermietete Eigentumswohnung... / 4.3.2 Interessen des vermietenden Wohnungseigentümers

Konservierungsinteresse Aufseiten des Vermieters ist zunächst sein Konservierungsinteresse zu berücksichtigen. Dieses besteht darin, dass durch eine bauliche Veränderung nicht in die Substanz der Mietsache eingegriffen wird. Dieses Interesse ist typischerweise umso gewichtiger, je umfangreicher der beabsichtigte Eingriff ist. Selbstverständlich ist auch zu berücksichtigen, ob...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Vermietete Eigentumswohnung... / Zusammenfassung

Begriff Die Vermietungsbefugnis der Wohnungseigentümer ergibt sich direkt aus dem Wohnungseigentumsgesetz. Jeder Wohnungseigentümer hat gem. § 13 Abs. 1 WEG das Recht, die im Sondereigentum stehenden Gebäudeteile zu vermieten. Im Rahmen des Mitgebrauchs hat der Mieter zwar grundsätzlich dieselben Rechte wie der Wohnungseigentümer, ihn treffen jedoch auch dieselben Pflichten....mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Vermietete Eigentumswohnung... / 2.1 Allgemeine Grundsätze

Recht zur Vermietung einer Eigentumswohnung ZMR 2021, 259 Das Recht, eine Eigentumswohnung zu vermieten, ist zwar eine aus dem Eigentum fließende Grundbefugnis, sie kann jedoch durch Vereinbarung der Wohnungseigentümer, also etwa in der Gemeinschaftsordnung, auch gänzlich ausgeschlossen werden.[1] Daneben können selbstverständlich auch die Vermietungsrechte eingeschränkt werde...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Vermietete Eigentumswohnung... / 5 Duldungspflichten

Seit Inkrafttreten des WEMoG am 1.12.2020 regelt § 15 WEG eine Duldungspflicht von Drittnutzern von Wohnungseigentum im Fall der Erhaltung und baulichen Veränderung des Gemeinschaftseigentums. § 15 WEG verpflichtet also insbesondere den Mieter eines Wohnungseigentümers unmittelbar, Erhaltungsmaßnahmen und bauliche Maßnahmen zu dulden. Die Duldungspflicht besteht sowohl gegen...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Vermietete Eigentumswohnung... / 8.2 Direkter Anspruch gegen den Mieter

Jeder Wohnungseigentümer hat einen aus § 1004 Abs. 1 BGB resultierenden Anspruch gegen einen Mieter oder Pächter, der ein Sonder- oder Teileigentum zweckbestimmungswidrig nutzt und die konkrete Nutzung bei typisierender Betrachtungsweise zu größeren Nachteilen der übrigen Wohnungseigentümer führt, als eine zweckbestimmungsgemäße Nutzung.[1] Voraussetzung ist allerdings, dass...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Vermietete Eigentumswohnung... / 4.5 Erforderlicher Gestattungsbeschluss

Auch wenn der Mieter auf Grundlage des § 554 Abs. 1 BGB einen Anspruch gegen den Vermieter auf Genehmigung einer der privilegierten Baumaßnahmen hat und sein Veränderungsinteresse überwiegt, ist eine entsprechende bauliche Veränderung nach § 20 Abs. 1 WEG erst nach entsprechender Beschlussfassung der Wohnungseigentümer zulässig. Keinesfalls könnte der vermietende Wohnungseig...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Vermietete Eigentumswohnung... / 7.2 Gemeinschaftspflichten

Grundsätzlich sollten vermietende Eigentümer darauf achten, dass im Rahmen des Mietvertrags keine der Gemeinschaftsordnung oder der Hausordnung der Wohnungseigentümergemeinschaft widersprechende Bestimmungen aufgenommen werden. Ebenso grundsätzlich muss danach unterschieden werden, ob im Innenverhältnis der Wohnungseigentümer zueinander geltende Gebrauchs- oder Nutzungsregel...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Vermietete Eigentumswohnung... / 3 Mitgebrauch des gemeinschaftlichen Eigentums

Im Rahmen des Rechts eines Wohnungs- oder Teileigentümers, sein Sondereigentum zu vermieten, liegt auch die Befugnis, das ihm zustehende Recht auf Mitgebrauch des gemeinschaftlichen Eigentums auf den Mieter zu übertragen.[1] Grundsätzlich gilt dies auch im Hinblick auf diejenigen gemeinschaftlichen Einrichtungen, die für die Nutzung des Sondereigentums nicht notwendig sind.[...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Vermietete Eigentumswohnung... / 8.1 Was kann der Verwalter unternehmen?

Um es vorweg zu nehmen, der Verwalter hat gegen den störenden Mieter keine direkte Handhabe. Die Bestimmungen des Wohnungseigentumsgesetzes und dessen Sanktionen sind auf das Verhältnis der Wohnungseigentümer untereinander zugeschnitten. Vertragliche Beziehungen bestehen ausschließlich zwischen dem vermietenden Wohnungseigentümer und dem Mieter, nicht hingegen zwischen der G...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Vermietete Eigentumswohnung... / 6 Schlüsselverlust

Gibt der Mieter bei seinem Auszug die überlassenen Wohnungsschlüssel nicht oder nicht vollzählig zurück, steht dem vermietenden Wohnungseigentümer ein Anspruch auf Schadensersatz aus §§ 280 Abs. 1, 535 Abs. 1, 546 Abs. 1, 241 Abs. 2 BGB zu, weil der Mieter seine mietvertragliche Nebenpflicht zur Obhut über den nicht mehr auffindbaren Schlüssel verletzt hat. Als Schadensersat...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Altbeschluss: Eintragung bi... / 3 Schritt 3: Überprüfung auf Mängel

Nach der Bestimmung, um welche Beschlüsse es geht, sind diese auf ihre Wirksamkeit hin zu untersuchen. Dabei sind formale und materielle Beschlussmängel vorstellbar. Besondere Probleme bereiten hier Öffnungsklauseln, die nicht eindeutig regeln, welches Quorum erreicht werden muss und ferner nicht bestimmen, was gilt, wenn das Quorum verpasst ist. Außerdem kann ein Beschluss u...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Vermietete Eigentumswohnung... / 9 Durchsetzung der Hausordnung

Der Verwalter ist zwar nach § 27 Abs. 1 WEG verpflichtet, für die Durchführung der Hausordnung zu sorgen. Diese Verpflichtung besteht jedoch nur in Bezug auf die Eigentümergemeinschaft bzw. die einzelnen Wohnungseigentümer – gegen Mieter hat der Verwalter insoweit keine Handhabe. Wohl aber ist der Verwalter berechtigt und verpflichtet, den vermietenden Wohnungseigentümer dah...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Vermietete Eigentumswohnung... / 2.2 Zustimmung zur Vermietung der Eigentumswohnung

Als Inhalt des Wohnungseigentums kann im Rahmen der Gemeinschaftsordnung wirksam bestimmt werden, dass ein Wohnungseigentümer zur Überlassung der Wohnung an einen Dritten im Rahmen einer Vermietung der Zustimmung des Verwalters oder aber der Eigentümergemeinschaft bedarf.[1] Die hiernach erforderliche Zustimmung darf nur aus wichtigem Grund verweigert werden,[2] wobei die Ni...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Altbeschluss: Eintragung bi... / 2 Schritt 2: Bestimmung der Beschlüsse, die auf der Öffnungsklausel beruhen

Enthält eine Gemeinschaftsordnung Öffnungsklauseln, sind in einem 2. Schritt die Beschlüsse, die auf einer solchen Öffnungsklausel beruhen und vor dem 1.12.2020 gefasst worden sind ("Altbeschlüsse"), von den Verwaltungen aus der Masse aller von den Wohnungseigentümern gefassten Beschlüsse zu bestimmen. Mit diesem Ziel ist die Beschluss-Sammlung, aber auch die Sammlung sämtlic...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Vermietete Eigentumswohnung... / 7.4 Mieterschutzrechte

Häufig wird ein Mietshaus in Wohnungseigentum umgewandelt. Hierbei ist zunächst zu beachten, dass der Mietvertrag fortbesteht, auch wenn die Eigentumswohnung nach der Umwandlung an einen dritten Erwerber veräußert wird. Auch hier ist der Grundsatz "Kauf bricht nicht Miete" aus § 566 BGB zu beachten. Weiter ist das gesetzliche Vorkaufsrecht[1] der Mieter nach § 577 Abs. 1 BGB...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Altbeschluss: Eintragung bi... / 1 Schritt 1: Klärung, ob es eine Öffnungsklausel gibt

Die Verwaltungen müssen für die grundsätzlich anzustrebende Verdinglichung zunächst klären, ob es in der von ihnen verwalteten Wohnungseigentumsanlage eine Gemeinschaftsordnung gibt (so wird es fast immer sein) und ob diese eine oder mehrere Öffnungsklauseln enthält (das kann, muss aber nicht so sein). Hinweis Öffnungsklauseln Die Wohnungseigentümer haben eine Kompetenz, einen...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Vermietete Eigentumswohnung... / 7.3 Betriebskosten

Seit Inkrafttreten des Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetzes (WEMoG) ist für die Betriebskostenabrechnung auch der zwischen den Wohnungseigentümern geltende Kostenverteilungsschlüssel maßgeblich. Allerdings ist dies nur dann der Fall, wenn die Mietvertragsparteien nichts anderes vereinbart haben. Sehen also Altverträge verbreitet noch eine Umlage nach Wohnfläche vor, gilt...mehr