Fachbeiträge & Kommentare zu Zahlungsunfähigkeit

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Begriff.

Rn 1 ›Erbvertrag‹ nennt das G teils die vertragsmäßige Verfügung (§§ 2281 ff, 2293 ff), teils das Vertragswerk als solches (§§ 2274 ff, 2298, MüKo/Musielak Vor 2274 Rz 5). Der Erbvertrag hat eine Doppelnatur (Staud/Raff Einl zu §§ 2274 ff Rz 6). Er ist eine Verfügung vTw. Wenigstens ein Vertragspartner muss durch ihn als Erblasser einen Erben einsetzen oder ein Vermächtnis o...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / bb) Kapitalmarkt.

Rn 22 Auch bei falschen Auskünften von Banken über die Bonität oder Kreditwürdigkeit von Kunden kann eine Haftung aus § 826 in Betracht kommen (zB RG JW 1911, 584, 585; BGH NJW 70, 1737 [BGH 06.07.1970 - II ZR 85/68]; 84, 921, 922 [BGH 06.12.1983 - VI ZR 60/82]), ebenso bei Festsetzung überhöhter Verkehrswerte durch die finanzierende Bank (Celle OLGR 07, 216, 217f). Weiterhi...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Lastschrift und Überlassung eines unterzeichneten Überweisungsträgers.

Rn 13 Bei Zahlung per Lastschrift wird dem Gläubiger die Befugnis eingeräumt, über die Buchposition des Kontoinhabers zu verfügen. Er muss versuchen, aus dieser Berechtigung heraus Befriedigung zu erlangen. Insofern weist die Einräumung einer Einzugsermächtigung oder Abbuchungsbefugnis Züge einer Leistung erfüllungshalber auf. Als ›rückläufige Überweisung‹ zielt sie aber unm...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / a) Grundfall der Gesellschafterbürgschaft.

Rn 18 Bürgschaften von Gesellschaftern kommt große praktische Bedeutung zu. Insb erwarten Geschäftspartner (zB Vermieter, Lieferanten, Banken) von Kapitalgesellschaften mit geringer Eigenkapitalausstattung häufig, dass ihre Gesellschafter-Geschäftsführer auch persönlich als Bürgen mit ihrem Vermögen für die Erfüllung der Hauptverbindlichkeit durch die Gesellschaft einstehen ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / bb) Einschränkungen.

Rn 32 In Rspr und Lit besteht Einigkeit darüber, dass die uneingeschränkte Anwendung der Saldotheorie in Einzelfällen zu nicht hinnehmbaren Ergebnissen führen kann. Hier spielt der Umstand eine wichtige Rolle, dass die für die Vertragsabwicklung maßgeblichen gesetzlichen Wertungsentscheidungen ganz überwiegend keinen Anklang in den Regeln des Bereicherungsausgleichs finden u...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Mindestanforderungen hinsichtlich der rechtlichen und tatsächlichen Stellung

Rn. 108 Stand: EL 171 – ET: 02/2024 Auch s Rn 23e zu (12). Angesprochen ist die Problematik, dass aus Gründen des familiären Machterhalts des früheren Einzelunternehmers (Vater oder Mutter) das Regelstatut des HGB hinsichtlich der Kommanditistenrechte wesentlich unterschritten wird und deshalb die Mitunternehmerstellung nicht anerkannt wird mit der Folge, dass entweder der Auf...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Einzelne Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten.

Rn 10 a) Abfindungen sind in die Ausgleichsbilanz einzustellen, soweit sie am Stichtag vorhanden und nicht dem Arbeitseinkommen zuzurechnen sind, auch wenn sie im Zusammenhang mit Vorruhestandsregelungen oder Sozialplänen stehen und Versorgungsfunktion haben (BGH 13.9.23 – XII ZB 400/22, juris Rz 17 = FamRZ 23, 1941; 82, 148; Saarbr FamRZ 22, 860). Werden sie dagegen ggf sti...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Söffing, BB-Forum: Nachhaltigkeit ohne Wiederholungsabsicht: Bedenkliche Entwicklungen in der Rspr zum gewerblichen Grundstückshandel, BB 2005, 2101; Kempermann, Gewerblicher Grundstückshandel: Nachhaltigkeit in "Ein-Objekt-Fällen" – Zugleich Besprechung des BFH vom 01.12.2005, DStR 2006, 265; Leisner-Egensperger, Grundstückshandel im Steuerrecht zwischen privater Vermögensver...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / eb) Geschäftsführung obliegt nur/auch Kommanditisten

Rn. 176b Stand: EL 157 – ET: 04/2022 Nach der gesetzlichen Vorschrift des § 164 S 1 HGB sind die Kommanditisten von der Geschäftsführung ausgeschlossen. Da diese Vorschrift jedoch dispositiver Natur ist, kann dem Kommanditisten einer KG unter Ausschluss des Komplementärs (zulässig lt BGHZ 41, 349; BGHZ 17, 294) oder zusammen mit dem Komplementär im Gesellschaftsvertrag die Ge...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 3. Lückenfüllung.

Rn 27 Bei der Schließung einer vertraglichen Lücke ist darauf abzustellen, was von den Parteien bei einer angemessenen Abwägung ihrer Interessen nach Treu und Glauben als redliche Vertragspartner vereinbart worden wäre, wenn sie den von ihnen nicht geregelten Fall bedacht hätten. Dabei ist zunächst an den Vertrag selbst anzuknüpfen (BGH GRUR 20, 57 [BGH 17.10.2019 - I ZR 34/...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Entreicherung und Bereicherung.

Rn 6 Die Zuwendung führt zur Entreicherung des Schenkers und Bereicherung des Beschenkten. Rn 7 Entreicherung bedeutet Minderung, Bereicherung Vermehrung der Vermögenssubstanz (BGHZ 101, 229). Deshalb sind die Überlassung des Gebrauchs einer Sache (BGHZ 82, 354: Wohnung), selbst auf Lebenszeit (zuletzt BGH NJW 16, 2652 Rz 17f), sowie Arbeits- und Dienstleistungen (BGHZ 101, 2...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Einführung.

Rn 1 Die dem § 5j österreichisches Konsumentenschutzgesetz v 19.8.99 nachgebildete Vorschrift wurde im Zuge der Umsetzung der FernabsatzRL eingeführt, ist selbst aber nicht europarechtlich veranlasst. Sie wird rechtspolitisch kritisiert (ua Erman/Ehmann Rz 5; HP/Kotzian-Marggraf Rz 10; Hoffmann Verfahrensrechtliche Aspekte grenzüberschreitender Gewinnzusagen nach § 661a BGB,...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Umfang der Haftung.

Rn 2 Die Haftung beginnt mit der Eintragung der Hypothek (Köln ZIP 96, 828) und umfasst auch rückständige Beträge aus der Zeit vor der Eintragung und auch Forderungen aus Mietverträgen, die nach der Eintragung abgeschlossen wurden (Karlsr NJW-RR 98, 1569 [OLG Karlsruhe 03.09.1997 - 1 U 126/97]); diese Haftung besteht auch ohne Beschlagnahme (BGH Rpfleger 07, 219 [BGH 09.11.2...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Sachverhaltsfragen

Rn. 532 Stand: EL 100 – ET: 08/2013 Auf der Grundlage dieses subjektiven Fehlerbegriffs (zu Sachverhaltsfragen) ist ein Bilanzansatz richtig, wenn er den Erkenntnismöglichkeiten entspricht, die den Unternehmer, der seine Sorgfaltspflichten erfüllte, zu dem gewählten Bilanzansatz führen mussten, mag die bilanzielle Darstellung die Gegebenheiten am Bilanzstichtag auch objektiv ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Zivilrechtliche Aspekte

Rn. 310 Stand: EL 174 – ET: 08/2024 Vorab s Rn 300 vorletzter Absatz. Die beschränkte Haftung einer KapGes als Betriebsfirma bietet die Möglichkeit, zivilrechtlich das gesamte wertvolle AV der betrieblichen Haftung (Kredithaftung, insb Produzentenhaftung) zu entziehen. Dem ist aus Erfahrung der Praxis hinsichtlich der Kredithaftung entgegenzuhalten, dass diese Wirkung oft zT d...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Widerruf des Beschaffungsvertrages, I, IV.

Rn 17 Nach I soll der Widerruf des Beschaffungsvertrages zB nach §§ 312g, 355, 356 auch den damit verbundenen Darlehensvertrag erfassen; das Darlehen ist gleichsam bestandsakzessorisch ggü dem Beschaffungsvertrag. Für die Rückabwicklung dieses widerrufenen Vertrages gelten § 355 III sowie, je nach Art des Vertrags, die §§ 357–357c direkt, für diejenige des Darlehens entspr, ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Vorausabtretungsklausel.

Rn 21 Die klassische Form der Verlängerung gewährt die Ermächtigung zur Weiterveräußerung auf Grundlage einer Vorausabtretung der dadurch erworbenen Forderung des Käufers gegen seinen Abnehmer (s BGHZ 27, 306, 308f). Die Vereinbarung kann unter Kaufleuten auch durch AGB erfolgen (BGHZ 98, 303, 307f). Rn 22 (1) Die Ermächtigung deckt allein Weiterveräußerungen iRd ordnungsmäßi...mehr

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§ 6 Der Pflichtteil bei leb... / IX. Zusammentreffen von Anrechnung auf den Pflichtteil und den Zugewinnausgleichsanspruch (§ 1380 BGB)

Rz. 109 Erfolgt eine lebzeitige Zuwendung an einen Ehegatten, so stellt sich die Problematik zwischen einer Anrechnung auf den Pflichtteil nach § 2315 BGB und einer Anrechnung auf den Zugewinnausgleichsanspruch nach § 1380 BGB, wenn der überlebende Ehegatte die Erbschaft ausschlägt und seinen konkreten Zugewinnausgleich und den "kleinen" Pflichtteil geltend macht (güterrecht...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB T

Tabak Produkthaftung 823 186 Tabakrauch 618 2 Tagesmutter 832 5 Tagespreisklauseln AGB 309 8 Tantieme 611 73 Tarifliche Unkündbarkeit 622 1 Tariflohn 612 5 Tarifvertrag 611 41, 45; 622 5; 613a 21, 50 Schutzgesetz 823 229 Tarifvorbehalt 611 41 Tarifwechselklausel 611 40 Tatbestandselemente 1576 2 Tatbestandskette 1569 7 Tatbestandsvoraussetzungen für eine wirksame Kündigung 542 28 Tätigkeit...mehr

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§ 7 Pflichtteilsergänzung w... / gg) Stiftungen

Rz. 91 Die Errichtung einer Stiftung durch Verfügung von Todes wegen und die damit erfolgende Vermögensdotierung unterliegt unstrittig dem ordentlichen Pflichtteil. Bei der Errichtung einer Stiftung unter Lebenden (§ 81 BGB) erfolgt die Vermögenszuwendung aufgrund des Ausstattungsversprechens, die jedoch nur eine einseitige Willenserklärung ist,[297] so dass es an sich an de...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB R

Rahmenvertrag vor 145 ff 28 Rang Bestimmung des ~s 879 12 der Vormerkung 883 20 Rangänderung Einigung 880 2 Eintragung 880 3 Rechtsfolge 880 6 Zustimmung des Eigentümers 880 4 Zwischenrecht 880 8 Rangordnung 1583 1; 1991 12 Rangvorbehalt 881 1 Ausnutzung 881 6 Einigung 881 2 Eintragung 881 3 Erlöschen des vorbehaltenen Rechts 881 9 Veräußerung 881 5 Wirkung 881 7 Zwischenbelastung 881 8 Rasse ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB P

Pacht anwendbares Recht Art. 4 ROM I 12 Pachtkreditgesetz vor 1204 ff 10 Pachtsache Beschreibung 585b 1 Beschreibung durch Sachverständigen 585b 5 Pachtverhältnis beim Nacherbfall 2135 1 Pactum de non petendo Erlassvertrag, Abgrenzung 397 7 Paketverträge 327a 2 Paragraphen ohne Gesetzesbezeichnung sind solche des BGB. 3D-Druck 2 ProdHaftG 2 Parkplatzbenutzung; Vertragsschluss vor 145 f...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB L

Ladendieb 251 16; 781 7 Lampen 1361a 6 Landgut 2048 23; 2049 3 Landpachtvertrag Pachtsache 585b 1 Landwirtschaflicher Betrieb, Bewertung 1376 25 Landwirtschaft 585 2 Produkte 2 ProdHaftG 1; 3 ProdHaftG 7 Landwirtschaftliches Grundstück 998 1 Lasten 995 2 außerordentliche ~ 995 3; 2126 12 des Nachlasses 2100 10 dingliche ~ 107 11 Kauf 436 7; 446 14 öffentliche ~ 103 3; 107 10 schuldrechtli...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 614 BGB – Fälligkeit der Vergütung.

Gesetzestext 1Die Vergütung ist nach der Leistung der Dienste zu entrichten. 2Ist die Vergütung nach Zeitabschnitten bemessen, so ist sie nach dem Ablauf der einzelnen Zeitabschnitte zu entrichten. Rn 1 Gem § 614 gilt der Grundsatz ›ohne Arbeit kein Lohn‹ (BAG NZA 18, 1555 [BAG 19.09.2018 - 10 AZR 496/17]). Nach 1 ist der Dienstverpflichtete vorleistungspflichtig (BAG ZTR 10...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Einzelfälle.

Rn 8 Praktisch wichtige Anwendungsfälle der Einwilligung iSv I sind die Verkaufskommission (§§ 383 ff HGB) und der verlängerte Eigentumsvorbehalt (s § 449 Rn 20 ff). Auch ohne ausdrückliche Einwilligung ist der Vorbehaltskäufer idR stillschweigend zur Weiterveräußerung der Ware in eigenem Namen ermächtigt (BGHZ 68, 199, 202). Die Ermächtigung steht aber unter der Bedingung, ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Das Anwartschaftsrecht und die Rechtsstellung des Käufers.

Rn 21 Beim Verkauf unter EV handelt es sich wegen der aufschiebenden Bedingung der dinglichen Einigung und der Stundung des Kaufpreises um einen gestreckten Rechtserwerb. In diesem Falle vollzieht sich der dingliche Erwerb in mehreren Etappen, so dass sich die Frage ergibt, wie die Rechtsstellung des Käufers in der Schwebelage zu beurteilen ist (der Verkäufer bleibt bis zum ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Wirkung des Vergleichs.

Rn 16 Persönlich wirkt ein Vergleich grds nur inter partes (BGHZ 116, 319, 321). Ein Vergleich zu Lasten Dritter ist unzulässig (BGH NJW 99, 1782; MüKoBGB/Habersack § 779 Rz 30), aber als Vertrag zugunsten Dritter iSv § 328 (in Grenzen, s § 328 Rn 10) möglich. Zur Wirkung in der Insolvenz s BAG ZIP 08, 846 u Smid InVo 06, 45. Rn 17 Vereinbaren zwei Parteien einen Abfindungsve...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Wegnahmerecht.

Rn 3 Das Wegnahmerecht besteht unabhängig davon, ob der Berechtigte noch Eigentümer der Einrichtung ist. Ist der Berechtigte Eigentümer, bedeutet Wegnahme die Trennung der Einrichtung von der Hauptsache (Staud/Bittner/Kolbe § 258 Rz 1). Ist der Berechtigte nicht mehr Eigentümer (§§ 93, 946), steht dem Berechtigten neben dem Trennungsrecht auch ein dingliches Aneignungsrecht ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / a) Vertragspflichten.

Rn 10 Der Hauptleistungspflicht zur Ausführung der anwaltlichen Tätigkeit stehen Sorgfalts- und Obhutspflichten zur Seite. Das Mandat ist so auszuführen, dass Rechte, Rechtsgüter und Interessen (§ 241 II) des Mandanten nicht verletzt werden (Offenbarungspflicht bei Beziehungen zum Parteigegner: BGH NJW 08, 1307 [BGH 08.11.2007 - IX ZR 5/06]). Ist Gegenstand des mit einem Anw...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB B

Bagatellklausel Anwendungsbereich 18 VersAusglG 2 Anwendungsfälle 18 VersAusglG 3 ff. Ausschluss des Wertausgleichs durch die ~ 9 VersAusglG 8 beim Versorgungsausgleich 24 VersAusglG 4; 25 VersAusglG 10 Ermessen des Gerichts 18 VersAusglG 12 gerichtliche Entscheidung 18 VersAusglG 18 geringe Ausgleichsdifferenz gleichartiger Anrechte 18 VersAusglG 6 geringer Ausgleichswert einzelner...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Janssen, Mitunternehmerschaft und Betriebsaufspaltung, BB 1995, 25; Neu, Änderung der Rspr zur mitunternehmerischen Betriebsaufspaltungs-Urteilsanalyse und Beratungskonsequenzen zum BFH-Urt vom 23.04.1996, DStR 1996, 1757; Berz/Müller, Sonder-BV und mitunternehmerische Betriebsaufspaltung, DStR 1996, 1919; Verschiedene, Mitunternehmerische Betriebsaufspaltung, JfFfSt 1997/98, 2...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 153. Jahressteuergesetz 2007 v 13.12.2006, BStBl I 2007, 28

Rn. 173 Stand: EL 74 – ET: 05/2007 Mit dem JStG 2007 hatte die Bundesregierung einen Gesetzentwurf vorgelegt, der vor allem redaktionelle Änderungen und Reaktionen des Gesetzgebers auf unliebsame Rspr des BFH enthalten sollte (BT-Drucks 16/2712 v 26.09.2006). Durch die Beratungen im Finanzausschuss sind vor allem aufgrund von Vorschlägen des Bundesrates noch Veränderungen erf...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Sozialstaaatliche Leistungen. Sozialleistungen

Rn 19 (vgl auch Ziff 2 der Leitlinien) zählen zum unterhaltsrechtlich relevanten Einkommen, soweit sie nicht nur subsidiär gewährt werden (BGH NJW 97, 1919 [BGH 16.04.1997 - XII ZR 233/95]). Für die Beurteilung der unterhaltsrechtlichen Bedürftigkeit und Leistungsfähigkeit nach gelten teilw andere Maßstäbe als im Sozialhilferecht (BGH FamRZ 95, 537). ALG I ist eine Entgelters...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ba) Prüfungsschritte zu (1): Ist nachhaltig über die Totalperiode von Eröffnung bis Aufgabe, Veräußerung, Liquidation ein "Gewinn" erzielbar bzw liegen noch unschädliche Anlaufverluste vor?

Rn. 123b Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Im Einzelnen: Wie definiert sich die Totalperiode, über die der Gewinn anzustreben ist? Wie ermittelt sich der relevante "Gewinn"? Was ist einzubeziehen (zB steuerfreie Zuwächse; inflationsbedingte stille Reserven)? Wann liegen noch unschädliche Anlaufverluste vor? Änderung der Verhältnisse: Wirkt sich wie auf die Beurteilung aus bei zunächst ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Beendigung der Unternehmensverflechtung

Rn. 420 Stand: EL 174 – ET: 08/2024 Wegen der möglichen Gründe, die zur Beendigung einer Betriebsaufspaltung führen können, s Rn 400 zu (3), speziell zur Insolvenz s Rn 417. Es kommt oft zu einer ungewollten Zwangsbetriebsaufgabe des Besitzunternehmens, die zu existenzbedrohenden Steuerbelastungen führen kann (s Rn 305 zu (1) und (3)), sofern nicht die Voraussetzungen der Auff...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Allgemeine Grundsätze

Rn. 130 Stand: EL 172 – ET: 04/2024 Schon aus § 22 Nr 2 EStG iVm § 23 Abs 1 Nr 1 EStG bzw § 20 Abs 2 S 1 Nr 1 EStG folgt im Umkehrschluss, dass nicht jede Veräußerung durch Private zu einer gewerblichen Tätigkeit führt. Die Zuordnung von Veräußerungsgewinnen zur Überschusseinkunftsart private Vermögensverwaltung (gesetzlich nicht definiert, als Typusbegriff nur mit Regelbeispi...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 5. ABC der gewerblichen Tätigkeit, Abgrenzung insb zu den Katalog- u diesen ähnlichen Berufen des § 18 EStG

Rn. 127a Stand: EL 171 – ET: 02/2024 Bei den nachfolgend alphabetisch geordneten Einzelfällen aus der Rspr geht es bei der Prüfung der Frage, ob ein Gewerbebetrieb mit GewStPfl (bei Gewerbeertrag über EUR 24 500) und Kammerzugehörigkeit in einer IHK vorliegt, insbesondere um die Abgrenzung gegenübermehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitszeugnis / 1.2 Anspruch auf ein Zwischenzeugnis

Während des Arbeitsverhältnisses hat der Arbeitnehmer einen Anspruch auf ein Zwischenzeugnis, wenn er hieran ein berechtigtes Interesse hat. Ein berechtigtes Interesse liegt vor bei Änderungen im Arbeitsverhältnis, bei betrieblichen Veränderungen, z. B. Versetzung in einen anderen Bereich, Übernahme einer anderen Tätigkeit, Wechsel des Vorgesetzten, drohende Insolvenz des Arbe...mehr

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Beschlussmuster für die Eig... / 13.5 Sonderumlage

Für den Fall, dass bereits im Zeitpunkt der Wohnungseigentümerversammlung Liquiditätsengpässe – etwa und insbesondere durch Hausgeldausfälle einzelner Miteigentümer – bestehen, sollte eine entsprechende Sonderumlage zur Beschlussfassung gestellt werden. Wichtig ist in diesem Zusammenhang, dass neben dem Betrag der Sonderumlage auch der Verteilungsschlüssel und der Fälligkeit...mehr

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Beschlussmuster für die Eig... / 9.5.1 Vorfälligkeits-/Verfallsregelungen

Auf Grundlage des § 21 Abs. 7 WEG a. F. konnten die Wohnungseigentümer auch Vorfälligkeits- bzw. Verfallsregelungen dergestalt beschließen, dass im Fall des Verzugs mit einer konkreten Anzahl von Hausgeldzahlungen sofort das restliche auf die jeweilige Wirtschaftsperiode entfallende Hausgeld zur Zahlung fällig wurde.[1] Hinweis Begriffe Verfallsregelung Wesen einer Verfallsrege...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 3. Aufstellungsfrist nach den Zwecken der §§ 283, 283b StGB im Zusammenhang mit dem Bankrott eines Unternehmens

Rn. 94 Stand: EL 43 – ET: 08/2024 Ein völlig anderes Gewicht erhalten die Interessen der Gläubiger nach Ansicht von BGH und BVerfG, wenn ein UN sich in einer wirtschaftlichen Krise befindet. In ständiger Rspr. hat der BGH betont, dass ein JA in einer tatsächlichen oder einer möglichen Krise des UN, also bei Überschuldung (vgl. § 19 InsO) oder drohender (vgl. § 18 InsO) bzw. b...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 34... / 2.2 Steuerentrichtungspflicht (Abs. 1 S. 2)

Rz. 36 Die Zahlungspflicht ist in § 34 Abs. 1 S. 2 AO besonders hervorgehoben worden. Die verpflichtete Person hat dafür zu sorgen, dass die Steuern aus den Mitteln entrichtet werden, die sie verwaltet. Die Hervorhebung bringt allerdings zugleich eine deutliche Beschränkung der Zahlungspflicht zum Ausdruck. Nur aus den Mitteln, die seiner Verwaltung unterliegen, hat der Verp...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / V. "GmbH und Still"

Rn. 68 Stand: EL 43 – ET: 08/2024 Kap.-Geber können sich an einer GmbH als stille Gesellschafter beteiligen. Als Kap.-Geber kommen die Gesellschafter der GmbH sowie außenstehende natürliche oder juristische Personen in Betracht. Der stille Partner beteiligt sich an dem Handelsgewerbe der GmbH, indem er eine Vermögenseinlage leistet und am Gewinn (oder auch Verlust) der GmbH b...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 34... / 4.3.2 Insolvenzverwalter

Rz. 61 Durch die Eröffnung des Insolvenzverfahrens geht das Recht des Schuldners, das zur Insolvenzmasse gehörende Vermögen zu verwalten und über es zu verfügen, auf den Insolvenzverwalter über.[1] Wird ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt und dem Insolvenzschuldner ein allgemeines Verfügungsverbot auferlegt, geht die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis über das Vermö...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Pfitzer/Weber, Handb... / IV. Einforderung von Einlagen (Nr. 2)

Rn. 16 Stand: EL 43 – ET: 08/2024 Die Gesellschafterversammlung ist nach § 46 Nr. 2 GmbHG für die Einforderung von Einlagen der Gesellschafter zuständig. Sind diese noch nicht (vollständig) erbracht, so wird sie diese durch Beschluss einfordern. Da Sacheinlagen bereits bei Eintragung vollständig zu erbringen sind (vgl. §§ 7 Abs. 3, 57 Abs. 2 GmbHG), kann es sich nur um eine B...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3.8 Die Beendigung von Betriebsvereinbarungen

Rz. 31 Betriebsvereinbarungen können enden durch: Fristablauf Aufhebungsvertrag Zweckerreichung Kündigung Abschluss einer ablösenden Betriebsvereinbarung, die auch für die Arbeitnehmer schlechtere Regelungen vorsehen kann[1] Betriebsschließung[2] Keine Beendigungsumstände sind das Ende der Amtszeit des Betriebsrats, der vorübergehende oder endgültige Wegfall des Betriebsrats; bei ein...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / b) Behandlung im Jahresabschluss

Rn. 225 Stand: EL 43 – ET: 08/2024 Ein Erlassvertrag begründet regelmäßig eine Pflicht zur Auflösung der betreffenden Verbindlichkeit, da diese durch den Erlass beseitigt wird (vgl. zustimmend Döllerer, in: FS Forster (1992), S. 199 (203); Häuselmann, BB 1993, S. 1552 (1553), m. w. N.; Thiel, GmbHR 1992, S. 20 (26); zudem BFH, Urteil vom 30.05.1990, I R 41/87, BStBl. II 1991,...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / F. Literaturverzeichnis

Rn. 108 Stand: EL 43 – ET: 08/2024 Adam (1975), Die Generalklausel über den Inhalt des Jahresabschlusses nach dem Aktiengesetz 1965, Frankfurt am Main. Baetge (1970), Möglichkeiten der Objektivierung des Jahreserfolges, Düsseldorf. Baetge/Baetge/Kruse (2001), Bilanz-Rating und Kreditwürdigkeitsprüfung, in: Schierenbeck/Rolfes/Schüller (Hrsg.), Handbuch Bankcontrolling, 2. Aufl....mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / b) Behandlung im Jahresabschluss

Rn. 233 Stand: EL 43 – ET: 08/2024 Der bilanziellen Abbildung von Genussrechtskap. im handelsrechtlichen JA hat sich der HFA des IDW in seiner Stellungnahme "Zur Behandlung von Genußrechten im Jahresabschluß von Kapitalgesellschaften" angenommen (vgl. HFA 1/1994, WPg 1994, S. 419ff.; fernerhin Dürr (2007), S. 227ff.). Diese sieht in Abhängigkeit von der jeweiligen Ausgestaltu...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Grundlagen

Rn. 28 Stand: EL 43 – ET: 08/2024 Sowohl bei der AG/SE als auch bei der GmbH ist eine Differenz zwischen dem gezeichneten Kap. und dem eingezahlten Kap. möglich, weil bei der AG/SE (vgl. § 36a Abs. 1 AktG) und der GmbH (vgl. § 7 Abs. 2 Satz 1 GmbHG) – sofern es sich um Bareinlagen handelt – lediglich ein Viertel des gezeichneten Kap. sofort zu erbringen ist. Sacheinlagen müss...mehr