Fachbeiträge & Kommentare zu Zahlungsunfähigkeit

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 5. Vollrechtstreuhand (echte Treuhand).

Rn 9 Bei der Vollrechtstreuhand erhält der Treuhänder Vermögensrechte zu eigenem Recht übertragen, darf diese aber nicht oder wenigstens nicht ausschließlich in eigenem Interesse ausüben. Diese Rechtsstruktur ist dadurch gekennzeichnet, dass der Treugeber dem Treuhänder nach außen hin ein Mehr an Rechten überträgt, als dieser nach der gleichzeitig getroffenen schuldrechtlich...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Tatbestände.

Rn 9 Das Trennungsprinzip versagt bei Vermögensvermischung. Deshalb hat die Rspr den Durchgriff auf das Privatvermögen der Mitglieder gestattet, wenn die Abgrenzung zwischen Gesellschafts- und Privatvermögen durch eine undurchsichtige Buchführung oder auf andere Weise verschleiert worden ist (BGH NJW 06, 1344, 1346 [BGH 14.11.2005 - II ZR 178/03]), wobei das bloße Fehlen dop...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / b) Insolvenzverwalter.

Rn 86 Bei Insolvenz des Vermieters ist der Mietvertrag auch der Insolvenzmasse ggü wirksam (§ 108 I InsO). Der Insolvenzverwalter hat die vollständige Vermieterleistung zu erbringen, zB Erhaltungsmaßnahmen unabhängig davon, ob der mangelhafte Zustand vor oder nach Eröffnung des Verfahrens entstanden ist (BGH NJW 03, 472), sofern die Mietsache im Zeitpunkt der Eröffnung der I...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Vertraglicher Ausschluss.

Rn 21 Ein vertraglicher Aufrechnungsausschluss kann sich aus dem ausdrücklichen Wortlaut als Barzahlungsklausel oder dem stillschweigend Vereinbarten ergeben, zB durch Klauseln ›Kasse gegen Dokumente‹, ›Kasse gegen Verladedokumente‹, ›Kasse gegen Faktura‹, ›Netto Kasse gegen Rechnung und Verladepapiere‹, ›cash against documents‹, ›cash on delivery‹ oder das Dokumentenakkredi...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Sonstige Auflösungsgründe.

Rn 3 Der Verein wird aufgelöst durch Zeitablauf (§ 74 II) oder Eintritt einer auflösenden Bedingung, wenn die Satzung das vorsieht; Insolvenz (s iE § 42 I 1), Gründungsmängel (Soergel/Hadding Vor § 21 Rz 10), Sitzverlegung in das Ausland. Dagegen bewirkt das Erreichen oder das Unmöglichwerden des Vereinszwecks keine automatische Auflösung, sondern es bedarf eines feststellen...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. des Sicherungsnehmers.

a) Zwangsvollstreckung. Rn 76 Vollstrecken Gläubiger des Sicherungsnehmers in das Sicherungsgut bzw die sicherungshalber abgetretene Forderung (BGH NJW 59, 1223, 1224), so steht dem Sicherungsgeber die Drittwiderspruchsklage zu (§ 771 ZPO; BGHZ 12, 232, 234; 55, 20, 26; 72, 141, 146; 80, 296, 299; 100, 95, 104; 118, 201, 206 f; NJW 87, 1880). Das Widerspruchsrecht des Sicheru...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Vermieterinsolvenz.

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / da) Zeitpunkt- o zeitraumbezogene "Ereignisse"

Rn. 492 Stand: EL 80 – ET: 08/2008 Insgesamt führt das Hantieren mit dem objektiv vorhandenen Wissen oder dem subjektiv bei ordentlicher Sorgfalt Gewussten oder objektiv Wissbaren, sei dies nun am Bilanzstichtag oder -erstellungstag, zu keinem logisch stringenten Ergebnis. Dazu nochmals ein Bsp. Beispiel: Bilanzstichtag 31.12.00. Der Kaufmann hat eine überfällige Forderung geg...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 3. Vorabzurechnung der Kapitalkonten aus der Gesellschaftsbilanz/Gesamthandsbilanz (Abs. 1a Nr. 1 Buchst. a)

a) Vorbemerkung Rz. 1516 [Autor/Stand] Dem jeweiligen Gesellschafter vorab zuzurechnen sind lediglich dessen Kapitalkonto oder -konten in der Gesellschaftsbilanz (Gesamthandsbilanz). Außen vor bleibt daher das (positive oder negative) Kapitalkonto des jeweiligen Gesellschafters aus der für ihn geführten Sonderbilanz. Hat etwa der betreffende Gesellschafter der Personengesells...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB E

eBay Vertragsschluss vor 145 ff 49 eBay, Widerruf 356 12 EBV IPR Art. 43 EGBGB 13 Echtes Factoring Eigentumsvorbehalt 449 23 EC-Karte 807 1; 675f 14 E-commerce Vertragsschluss im ~ 145 6 Effet utile Art. 1 ROM I 9; vor ROM I 14 EG-Recht Art. 11 ROM I 2, 4; Art. 12 EGBGB 2; Art. 6 EGBGB 3, 11; vor ROM I 11 Ehe Auslandsbezug Art. 17b EGBGB 1 gleichgeschlechtliche Art. 17b EGBGB 1, 23 sonstig...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Tatbestandsvoraussetzung: Fehlender Verw.

Rn 9 Die GdW hat keinen Verw, wenn keiner bestellt ist. Ferner dann, wenn seine Amtszeit abgelaufen ist, der Verw das Amt niedergelegt hat oder seine Bestellung für unwirksam oder für nichtig erklärt wurde. Dasselbe gilt bei Tod des Verw. Dass der Verw an einer Vertretung bloß tatsächlich gehindert ist, zB durch eine Erkrankung, reicht nicht. Auch eine Insolvenz ist unbeacht...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. des Sicherungsgebers.

a) Zwangsvollstreckung. Rn 78 Vollstrecken Gläubiger des Sicherungsgebers in das Sicherungsgut bzw die sicherungshalber abgetretene Forderung, so hat der Sicherungsnehmer bis zur Befriedigung der gesicherten Forderung (BGHZ 100, 95, 105) die Drittwiderspruchsklage (§ 771 ZPO; BGHZ 12, 232, 234; 72, 141, 146; 80, 296, 299; 118, 201, 206 f; NJW 87, 1880). Dieser kann der Gläubi...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 4. Vertragsdauer.

Rn 25 Der Maklervertrag kann nur für die Zukunft durch Kündigung oder Aufhebungsvertrag beendet werden. Auf einen bereits entstandenen Vergütungsanspruch hat die Beendigung daher keine Wirkung. Der Maklervertrag wird regelmäßig auf unbestimmte Dauer geschlossen, soweit nichts anderes vereinbart ist. Ein befristeter Maklervertrag endet durch Zeitablauf. Auf den Bestand des Ma...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Mieterinsolvenz.

a) Überblick. Rn 71 Fällt der Mieter einer unbeweglichen Sache – zB einer Mietwohnung (LG Karlsruhe ZIP 03, 677; AG Köln Info M 10, 494) – in Insolvenz, besteht das Mietverhältnis zunächst fort (§ 108 I 1 InsO); § 108 I InsO verdrängt insoweit § 103 I InsO (BGH NJW 15, 162 Rz 8; NJW 14, 2585 [BGH 22.05.2014 - IX ZR 136/13] Rz 8). Die Mietvertragsparteien können das Mietverhäl...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 3. Parteien kraft Amtes.

Rn 5 Wird ein Wohnungseigentum verwaltet (zB Insolvenz-, Nachlass- oder Zwangsverwalter oder Testamentsvollstrecker), ist der jew Verw iSd Gesetzes WEigtümer und kann zB klagen (ggf neben dem WEigtümer), ist zu verklagen (ggf neben dem WEigtümer), schuldet Hausgeld oder kann Beschl – soweit seine Verwaltungsbefugnis berührt ist (str) – mitfassen.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 6. Gläubigergefährdung und -benachteiligung.

Rn 36 Zur Gläubigergefährdung und -benachteiligung gehören nicht nur die regelmäßig unter diesen Stichworten diskutierten Fallgruppen der Aushöhlung der Haftungsmasse, Insolvenzverschleppung und andere Handlungen im Vorfeld der Insolvenz, sondern auch bestimmte Verhaltensweisen im Bankverkehr sowie ggf die Nichtanpassung einer Betriebsrente bei konzerninterner Umstrukturieru...mehr

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§ 10 Kautelarpraxis und Rec... / d) Vorbehalt von Rückerwerbsrechten

Rz. 205 Ob die Vereinbarung von freien oder sogar nur von enumerativen Rückerwerbsrechten (Widerrufsvorbehalten) dem Beginn der Ausschlussfrist nach § 2325 Abs. 3 BGB entgegensteht, ist höchstrichterlich noch nicht geklärt.[384] In einer Entscheidung vom 11.4.2008[385] verneinte das OLG Düsseldorf den Beginn der Ausschlussfrist allein wegen der Vereinbarung von Rückübertragu...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / b) Ausfüllung der Generalklausel in § 281 II Alt 2.

Rn 19 Wie beim Rücktritt ist die Liste der Entbehrlichkeitsfälle beim Schadensersatz statt der Leistung nicht abschließend. Dies verdeutlicht die Generalklausel in § 281 II Alt 2 . Sie erklärt die Fristsetzung in solchen Fällen für entbehrlich, die dem Gewicht der Störung nach den geschriebenen Fällen gleichkommen. Anders als bei § 323 II Nr 3 gilt die Generalklausel auch für...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Inhalt des Befreiungsanspruchs.

Rn 3 Der Berechtigte kann Befreiung der eingegangenen, aber noch nicht erfüllten Verbindlichkeit fordern, nicht aber den zur Tilgung der Verbindlichkeit notwendigen Geldbetrag (LG Frankfurt GRUR-Prax 21, 115; HP/Lorenz § 257 Rz 4). Anderes gilt nur, wenn die Inanspruchnahme durch den Dritten mit Sicherheit zu erwarten ist (RGZ 78, 34; München GWR 10, 524 [OLG München 05.10.2...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Inhalt.

Rn 2 Gegenstand einer beschränkten persönlichen Dienstbarkeit kann jede Befugnis sein, die den Inhalt einer Grunddienstbarkeit nach § 1018 bilden kann (BGH NJW-RR 03, 733). Ein Grundstück kann durch eine Nutzungsbefugnis, § 1090 I Alt 1, durch Handlungsverbote oder durch Ausschluss der Rechtsausübung, § 1090 I Alt 2 iVm § 1018 Alt 2, 3, belastet werden (BGHZ 35, 378, 381; Mü...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Rechtswirkungen der internen Teilung.

Rn 8 Die gerichtliche Entscheidung hat rechtsgestaltende Wirkung (BGH FamRZ 11, 547 Rz 23 f; 18, 894 Rz 39). Mit Rechtskraft der Entscheidung erwirbt der Ausgleichsberechtigte bei dem Versorgungsträger des Ausgleichspflichtigen ein Anrecht in Höhe des vom Gericht bezeichneten Ausgleichswerts. Es wird daher kraft gerichtlicher Entscheidung ein Versorgungsverhältnis zwischen d...mehr

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§ 18 Länderübersicht / 1. Rechtsnatur

Rz. 270 Im bis 2002 geltenden Erbrecht nach dem "alten" Burgerlijk Wetboek war der Pflichtteil echtes Noterbrecht. Besonderheit war, dass keine Herabsetzungsklage erhoben werden musste, sondern bereits die formlose Geltendmachung die Herabsetzung der pflichtteilsverletzenden Verfügungen herbeiführte. Der Pflichtteil nach neuem Erbrecht[326] hingegen ist – wie im deutschen Re...mehr

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§ 18 Länderübersicht / 4. Pflichtteilsentziehung

Rz. 312 Die Pflichtteilsentziehung (Enterbung) erfolgt durch Testament. Sie muss nicht ausdrücklich, sondern kann auch konkludent durch Nichterwähnung erfolgen, § 772 ABGB. Insbesondere braucht der Erblasser den Grund für die Enterbung nicht zu nennen. Er kann sogar die Enterbung vorsorglich (bedingt) für den Fall erklären, dass später einer der Enterbungsgründe gegeben ist....mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / J. ABC des Bilanzansatzes

Rn. 1499 Stand: EL 134 – ET: 02/2019 Abbaurecht s Rn 1405ff Abbruchkosten s § 6 Rn 591ff (Dräger/Dorn/Hoffmann) Abbruchverpflichtung s Rn 885 Abfallentsorgung s Rn 884ff Abfindung Beispiele aus der BFH-Rspr zur Behandlung beim Leistenden:mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Herausgabeanspruch (Abs 2).

Rn 13 II regelt ausdrücklich, dass der Verkäufer wegen des Besitzrechts des Käufers (Rn 15) den Vindikationsanspruch (§ 985) ausschl nach Rücktritt vom Kaufvertrag (§§ 323, 324) geltend machen kann (Schulze/Kienle NJW 02, 2842 f [BGH 20.11.2001 - IV ZR 77/00]; zum Rücktritt in der Insolvenz M. Huber NZI 04, 57 ff). Zum weitgehenden Ausschluss der Abdingbarkeit s Rn 5. §§ 216...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Funktion, Inhalt.

Rn 75 Die Bürgschaft auf erstes Anfordern hat im Banken- und internationalen Handelsverkehr das früher übliche ›Bardepot‹ abgelöst (BGH NJW 84, 923; LG Kleve ZIP 98, 1632, 1633). Sie soll dem Gläubiger schnell Liquidität verschaffen (BGHZ 151, 236, 241f). Zu diesem Zweck verpflichtet sich der Bürge selbstschuldnerisch bei Auflockerung des Akzessorietätsprinzips (BGHZ 147, 99...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Ausschlagung der Erbschaft durch den Nacherben.

Rn 1 Die Vorschrift regelt diese dahin, dass sie schon zwischen Erbfall und Nacherbfall möglich ist. Dies gilt auch dann, wenn der Nacherbe nur unter einer weiteren Bedingung oder Befristung eingesetzt ist. Der Nacherbe ist aber nicht gezwungen, die Ausschlagung schon in diesem Stadium zu erklären. Es kann vielmehr bis zur Kenntnis vom Eintritt des Nacherbfalls warten, mit d...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Grundlagen.

Rn 15 Der einfache Eigentumsvorbehalt (EV) ist ein Rechtsverhältnis zwischen Verkäufer und Käufer einer beweglichen Sache. Zu Grunde liegt ein unbedingt abgeschlossener Kaufvertrag. Die dinglichen Erfüllungsgeschäfte (Übereignung der Kaufsache und Zahlung des Kaufpreises) werden in der Weise abgewickelt, dass die Sache sogleich übergeben wird und die Parteien eine dingliche ...mehr

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§ 13 Die prozessuale Durchs... / 1. Insolvenzeröffnung über das Vermögen des Erblassers

Rz. 100 Besonderheiten bei der Durchsetzung eines Pflichtteilsanspruchs ergeben sich, wenn nach Eintritt des Erbfalls ein Nachlassinsolvenzverfahren mangels Zahlungsfähigkeit eröffnet wird. In diesem Fall wird ein bereits anhängiger Prozess gegen die Erben unterbrochen, wenn das Insolvenzverfahren eröffnet wurde (§ 240 S. 1 ZPO) oder die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis a...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Geltendmachung der verpfändeten Forderung (S 2).

Rn 6 Gläubiger u Pfandgläubiger können die verpfändete Forderung jeweils allein (BGHZ 5, 251, 253) geltend machen, aber Leistung nur an beide gemeinsam (Hs 1; BGHZ 176, 67 Rz 19) oder Hinterlegung für beide (§§ 373 ff) bzw bei nicht hinterlegungsfähigen Sachen Ablieferung an einen vom Gericht bestellten Verwahrer fordern. Der Insolvenzverwalter hat kein Einziehungsrecht nach...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Zustimmungsbedürftigkeit.

Rn 6 Zustimmungsbedürftig sind alle ein- und mehrseitigen Verpflichtungs- und Verfügungsgeschäfte, die Haushaltsgegenstände zum Gegenstand haben. Das gilt auch dann, wenn mit ihnen ein Sicherungszweck verfolgt wird. Eine Ausnahme gilt für Sicherungsübereignungen, die Teil eines Rechtsgeschäfts sind, das den Erwerb von Haushaltsgegenständen zum Ziel hat (Sicherungsübereignung...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Ausfallbürgschaft.

Rn 72 Der Ausfallbürge haftet stets nur ›für den Ausfall‹ (die Einrede der Vorausklage aus § 771 wird quasi schon im Bürgschaftsvertrag erhoben). Sie ist das Gegenteil der selbstschuldnerischen Bürgschaft (BGH NJW 98, 2138, 2141). Der Ausfallbürge haftet nur, soweit der Gläubiger trotz Anwendung gehöriger Sorgfalt – insb durch Geltendmachung seines Anspruchs gegen den Haupts...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / a) Zwangsvollstreckung.

Rn 78 Vollstrecken Gläubiger des Sicherungsgebers in das Sicherungsgut bzw die sicherungshalber abgetretene Forderung, so hat der Sicherungsnehmer bis zur Befriedigung der gesicherten Forderung (BGHZ 100, 95, 105) die Drittwiderspruchsklage (§ 771 ZPO; BGHZ 12, 232, 234; 72, 141, 146; 80, 296, 299; 118, 201, 206 f; NJW 87, 1880). Dieser kann der Gläubiger bei einer Übersiche...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Kontokorrentvorbehalt.

Rn 29 Bei einem Kontokorrentvorbehalt wird das Erlöschen an die Erfüllung aller, auch künftiger Forderungen aus der gesamten Geschäftsverbindung zwischen Verkäufer und Käufer geknüpft. Die Zulässigkeit ist im kaufmännischen Verkehr von der Rspr anerkannt, auch bei Vereinbarung durch AGB (BGHZ 42, 53, 58 f; 125, 83, 87; BGH NJW 78, 632; HP/Faust Rz 35; zur Kritik s MüKo/Weste...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Überblick.

Rn 12 Jeder WEigtümer (oder sein Vertreter) darf an jeder Versammlung – auch einer Teilversammlung, es sei denn, anderes ist vereinbart – teilnehmen (§ 24 Rn 2), dort Anträge stellen, reden und ggf – anders bei verdrängender Vertretung zB durch Insolvenzverwalter – abstimmen. Für WEigtümer besteht grds keine Pflicht, selbst oder durch Vertreter an Versammlungen teilzunehmen ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Forthaftung des Veräußerers.

Rn 6 Gem § 566a 2 besteht eine subsidiäre Haftung des Veräußerers (BGH NJW-RR 13, 457 [BGH 23.01.2013 - VIII ZR 143/12]); diese hat insb im Fall der Insolvenz des Erwerbers Bedeutung. Nach Ddorf (WuM 02, 556) haftet der Veräußerer nicht, wenn der Mieter es gebilligt oder gar verlangt hat, dass der Erwerber die Sicherheit vom Veräußerer übernimmt. Hierbei stützt sich das Geri...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / c) Gewerberaummiete.

Rn 75 Der Insolvenzverwalter kann in der Gewerberaummiete das Mietverhältnis neben den allg Gründen auch nach § 109 I 1 Hs 1 InsO kündigen (s.a. BGH NJW 12, 1361 [BGH 09.02.2012 - IX ZR 75/11] Rz 10) – auch mit Wirkung für die Mitmieter (BGH NZM 13, 366 [BGH 13.03.2013 - XII ZR 34/12] Rz 17). Die Frist beträgt 3 Monate zum Monatsende, wenn nicht eine kürzere Frist maßgeblich...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Beschränkung auf das negative Interesse (Abs 2).

Rn 17 Kannte der Vertreter den Mangel der Vertretungsmacht nicht, haftet er dennoch auf das negative Interesse. Auf ein Verschulden des Vertreters kommt es nicht an (BGHZ 105, 283, 285). Unerheblich ist auch, ob der Mangel der Vertretungsmacht für ihn erkennbar war (s Rn 12). Der Vertragspartner ist so zu stellen, wie er stünde, wenn er mit dem Vertreter nie in Kontakt getre...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Fehlende Geschäftsfähigkeit und fehlender gesetzlicher Vertreter.

Rn 2 Geschäftsunfähigkeit und beschränkte Geschäftsfähigkeit richten sich nach §§ 104 und 106. Nach § 106 ist der Minderjährige geschäftsfähig, soweit er gem §§ 107–113 in der Geschäftsfähigkeit nicht beschränkt ist; iÜ (das kann auch in Fällen der §§ 112f sein) bleibt es bei § 210 (II; BGH VersR 69, 906, 907; NJW 00, 289 f [BGH 04.11.1999 - III ZR 306/98]: zur ›partiellen G...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Hauptpflicht.

Rn 179 Es ist Hauptpflicht des Mieters, während des Laufs des Mietvertrags gem § 535 II die vereinbarte Miete zu entrichten. Solange der Vermieter infolge der Überlassung des Gebrauchs an einen Dritten außerstande ist, dem Mieter den Gebrauch zu gewähren, ist der Mieter nach § 537 II von der Entrichtung der Miete befreit. Behält der Mieter die Mietsache nach Beendigung des M...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 3. Einzuberufende.

Rn 3 Zu laden sind die Teilnahme- und Stimmberechtigten: die WEigtümer (Vor §§ 1–49 Rn 1), auch iSv § 8 III werdende (BGH ZMR 12, 711 = NJW 12, 2650 Rz 18; BGHZ 177, 53 = ZMR 08, 805), jeder Miteigentümer eines Wohnungseigentums (LG Frankfurt aM ZWE 14, 137), hingegen ohne jederzeit mögliche (BGH ZMR 15, 878 = NJW 15, 2877 Rz 20) Ermächtigung kein Zweiterwerber (s.a. § 25 Rn...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Unzumutbarkeit der Nacherfüllung.

Rn 9 Mit der letzten Alternative des § 636 hat der Gesetzgeber einen Auffangtatbestand für die verbleibenden Fälle geschaffen, in denen die Unzumutbarkeit der Nacherfüllung nicht bereits von den anderweitig normierten Entbehrlichkeitstatbeständen umfasst ist. Unzumutbar idS ist die Nacherfüllung für den Besteller, wenn sein Vertrauen in die Verlässlichkeit und Kompetenz des ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Verfahren.

Rn 3 Um die Vermutung des I auszulösen, muss der Gläubiger die Voraussetzungen der Norm darlegen und beweisen, während es dem jeweils anderen Ehegatten obliegt, den vollen Nachweis seines Eigentums zu führen. Dieser Nachweis ist nicht durch Vorlage des Kfz-Briefes geführt (BGH NJW 70, 1002). Rn 4 Besondere Bedeutung erlangt die Norm im Fall der Zwangsvollstreckung, in der sie...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 3. Inanspruchnahme und Einwendung des Rechtsmissbrauchs.

Rn 80 Der Inhalt der Bürgschaftserklärung bestimmt das Vorgehen beim ›Anfordern‹: Dort vorgesehene Voraussetzungen sind zu erfüllen (BGH ZIP 01, 1089, 1090: Beibringung von Urkunden; BGHZ 145, 286, 293 f: Beachtung der im Text vorgesehenen, sonst unmissverständlichen Ausdrucksweise); iÜ muss der Gläubiger zum Bestand der Hauptschuld nur pauschal vortragen. Einwendungen müsse...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Geltungsbereich.

Rn 1 Die Vorschrift betrifft Verfügungen im Wege der Zwangsvollstreckung, des Arrestvollzugs und des Vollzugs der seltenen einstweiligen Verfügungen auf Geldleistung, ferner Verfügungen durch den Insolvenz- oder den Nachlassverwalter. Rn 2 Die Vorschrift betrifft nicht die Zwangsvollstreckung zur Abgabe einer Willenserklärung (§§ 894 ff ZPO; MüKo/Lieder § 2115 Rz 6); diese st...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 2163 BGB – Ausnahmen von der dreißigjährigen Frist.

Gesetzestext (1) Das Vermächtnis bleibt in den Fällen des § 2162 auch nach dem Ablauf von 30 Jahren wirksam:mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Verwertung.

Rn 5 Die Verwertung erfolgt durch Pfandverkauf nach §§ 1228, 1235 I, gem § 1233 II, durch Einziehung der Forderung nach § 1294 oder nach § 1277 sowie bei entspr Vereinbarung (§§ 1245, 1259) durch freihändigen Verkauf (BGHZ 217, 178 Rz 50; Vogelmann/Körner DNotZ 18, 485, 489) oder Verfall. Das Pfandrecht setzt sich am Erlös bzw am Einlösungsbetrag fort (§ 1287; BGH NJW 97, 21...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Einzelfälle.

Rn 4 Bloße Schikane liegt vor beim Herausgabeverlangen bzgl wegen Insolvenz wertloser Aktien bestimmter Nummerierung statt angebotener gleichwertiger (RGZ 96, 184, 186); Betretungsverbot für das Grundstück, auf dem das Grab der Mutter liegt (RGZ 72, 251, 254; zutr anders AG Grevenbroich NJW 98, 2063 f [AG Grevenbroich 15.12.1997 - 11 C 335/97] zum Verbot, Blumen auf dem Grab...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Schutz des Nacherben.

Rn 6 Der Nacherbe ist in der Einzelzwangsvollstreckung vor dem Nacherbfall durch § 773 ZPO geschützt. Zudem kommt die Einstellung des Zwangsvollstreckungsverfahrens in Betracht, bis Klarheit über die Zulässigkeit des Gläubigerzugriffs herrscht, insb also darüber, ob der Nacherbfall überhaupt eintritt (Staud/Avenarius § 2115 Rz 16, 18). Rn 7 In der Insolvenz des Vorerben, in d...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / VI. Aufhebung der Zubehöreigenschaft (Abs 2 S 2).

Rn 9 Die Zubehöreigenschaft wird aufgehoben, wenn eine ihrer Voraussetzungen auf Dauer fortfällt (BGH NJW 84, 2277). Dies folgt im Umkehrschluss aus II 2, der eine vorübergehende Trennung für unerheblich erklärt. Dieser Rechtsgedanke gilt entspr auch für andere vorübergehende Umstände, zB die vorläufige Betriebseinstellung wegen Insolvenz (RGZ 77, 39, 40; BGHZ 60, 267). Been...mehr