Fachbeiträge & Kommentare zu Zahnarzt

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 57 Beziehun... / 1 Allgemeines

Rz. 1c Die Vorschrift regelt unter dem Gesichtspunkt der Vergütung für zahnärztliche und zahntechnische Leistungen bei der Regelversorgung mit Zahnersatz die Beziehungen der Krankenkassen zu Zahnärzten und Zahntechnikern. Dabei wird abweichend von § 85 Abs. 2 der GKV-Spitzenverband beauftragt, gemeinsam und einheitlich die Vergütungshöhe für die zahnärztlichen Leistungen bei ...mehr

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Sommer, SGB V § 57 Beziehun... / 2 Rechtspraxis

2.1 Zahnärztliche Leistungen (Abs. 1) Rz. 2 Ab dem Jahr 2004 wurde die Vertragsabschluss-Kompetenz für die Vergütung zahnärztlicher, die Regelversorgungen beim Zahnersatz betreffender Leistungen auf die Bundesebene verlagert. Dabei haben der GKV-Spitzenverband und die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung als Partner des Bundesmantelvertrages die Höhe der Vergütungen für die ...mehr

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Sommer, SGB V § 57 Beziehun... / 2.3 Zahntechnische Leistungen (Abs. 2)

Rz. 5 Der GKV-Spitzenverband und der Verband Deutscher Zahntechniker-Innungen vereinbaren jeweils zum 30.9. eines Kalenderjahres die Veränderung der bundeseinheitlichen durchschnittlichen Preise (Satz 1). Diese Preise dürfen durch die Höchstpreise in den Vereinbarungen der Landesverbände der Krankenkassen und der Ersatzkassen mit den Innungsverbänden der Zahntechniker Innung...mehr

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Sommer, SGB V § 57 Beziehun... / 3 Literatur

Rz. 11 Boecken, Festzuschüsse bei Zahnersatz – insbesondere zu den Fragen ihrer Einbeziehung in die Gesamtvergütung und ihrer Budgetierung, VSSR 2005 S. 1. Plagemann, Zahnersatz – Umbau eines Versorgungsbereiches – Festzuschuss und Beitragssatzstabilität gem. § 71 SGB V, GesR 2006 S. 488. Tiemann, Privatversicherungsrechtliche Elemente in der gesetzlichen Krankenversicherung, ...mehr

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Sommer, SGB V § 57 Beziehun... / 2.6 Pflicht zur Vorlage

Rz. 10 Von den Vertragsparteien sind die Vereinbarungen über die Vergütung der Leistungen nach § 57 Abs. 1 und 2 den zuständigen Aufsichtsbehörden vorzulegen (vgl. § 71 Abs. 4 Satz 1), ebenso die entsprechenden Entscheidungen der Bundesschiedsämter (vgl. § 89 Abs. 5 Satz 4). Innerhalb von 2 Monaten nach Vorlage können die Aufsichtsbehörden bei einem Rechtsverstoß, insbesonder...mehr

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Sommer, SGB V § 57 Beziehun... / 2.5 Nichteinigung der Vertragspartner

Rz. 9 Im Falle der Nichteinigung der Vertragspartner entscheidet das Bundesschiedsamt (§ 89 Abs. 4) bei zahnärztlichen Leistungen über die Veränderung der Punktwerte (Abs. 1 Satz 8). Die Festsetzung des von der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung und dem GKV-Spitzenverband auf Bundesebene gebildeten Bundesschiedsamtes ersetzt also die Vereinbarung der Vertragspartner. Die ...mehr

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Sommer, SGB V § 57 Beziehun... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch das GKV-Modernisierungsgesetz (GMG) v. 14.11.2003 (BGBl. I S. 2190) mit Wirkung zum 1.1.2004 in das SGB V eingefügt. Abs. 2 Satz 7 wurde durch das Gesetz zur Anpassung der Finanzierung von Zahnersatz v. 15.12.2004 (BGBl. I S. 3345) mit Wirkung zum 21.12.2004 eingefügt. Durch das Gesetz zur Stärkung des Wettbewerbs in der gesetzlichen Krankenve...mehr

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Sommer, SGB V § 57 Beziehun... / 2.1 Zahnärztliche Leistungen (Abs. 1)

Rz. 2 Ab dem Jahr 2004 wurde die Vertragsabschluss-Kompetenz für die Vergütung zahnärztlicher, die Regelversorgungen beim Zahnersatz betreffender Leistungen auf die Bundesebene verlagert. Dabei haben der GKV-Spitzenverband und die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung als Partner des Bundesmantelvertrages die Höhe der Vergütungen für die zahnärztlichen Leistungen bei den Reg...mehr

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Sommer, SGB V § 57 Beziehun... / 2.4 Pflicht zur Information

Rz. 8 Den jeweiligen Vertragspartnern der Vereinbarungen nach Abs. 1 Satz 7 und Abs. 2 Satz 8 obliegt es, den Gemeinsamen Bundesausschuss über die Höhe der Vergütungen für die zahnärztlichen Leistungen bei der Regelversorgung (Abs. 1 Satz 7) bzw. über die Beträge für die zahntechnischen Leistungen bei der Regelversorgung (Abs. 2 Satz 8) zu informieren. Dieser Information bed...mehr

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Sommer, SGB V § 125 Verträge / 2.1 Vertragsebene Bund statt Land (Abs. 1)

Rz. 3 In der folgenden Kommentierung werden die mit Wirkung zum 11.5.2019 geltende Neufassung der Vorschrift sowie die danach erfolgten Gesetzesänderungen näher erläutert. Auf die bis 10.5.2019 geltende Fassung der Vorschrift wird nicht mehr eingegangen, da die Verträge zur Heilmittelversorgung mit Wirkung zum 1.10.2020 in Kraft treten werden und die bisherigen Rahmenempfehl...mehr

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Sommer, SGB V § 63 Grundsätze / 2.8 Begrenzung rechtlich zulässiger Modellvorhaben (Abs. 4)

Rz. 37 Gegenstand der Modellvorhaben nach Abs. 2 können nur solche Leistungen sein, über deren Eignung als Leistung der Krankenversicherung der Gemeinsame Bundesausschuss nach § 91 im Rahmen der Beschlüsse nach § 92 Abs. 1 Satz 2 Nr. 5 oder im Rahmen der Beschlüsse nach § 137 c Abs. 1 keine ablehnende Entscheidung getroffen hat (Satz 1). Ein Modellvorhaben ist möglich, solan...mehr

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Sommer, SGB V § 56 Festsetz... / 2.1 Richtlinien-Kompetenz (Abs. 1)

Rz. 3 Der G-BA bestimmt in Richtlinien (erstmalig bis zum 30.6.2004) die Befunde, für die Festzuschüsse nach § 55 gewährt werden und ordnet diesen prothetische Regelversorgungen zu. Der Gemeinsame Bundesausschuss hat in 4 Sitzungen am 23.6., 30.6., 4.7. und 3.11.2004 Festzuschuss-Richtlinien beschlossen (vgl. Bekanntmachung v. 3.11.2004, BAnz. 242/2004 S. 24463). Sie sind inz...mehr

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Entgeltumwandlung (VKA) / 2 Rechtsgrundlage für den öffentlichen Dienst

Rechtsgrundlage ist generell das Betriebsrentengesetz (BetrAVG). Dieses stellt in § 17 Abs. 5 die Umwandlung von tariflichem Entgelt jedoch unter Tarifvorbehalt. Die Tarifgemeinschaft deutscher Länder hatte bereits am 12.10.2006 den Tarifvertrag zur Entgeltumwandlung für die Beschäftigten der Länder (TV-EntgeltU-L) abgeschlossen, der am 1.11.2006 in Kraft getreten war. Der n...mehr

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Entgeltumwandlung (Bund/Län... / 4 Persönlicher Geltungsbereich nach dem TV-EntgeltU-B/L

Unter den persönlichen Geltungsbereich des TV-EntgeltU-B/L fallen sämtliche Beschäftigte - inkl. Auszubildende, die unter den Geltungsbereich eines der folgenden Tarifverträge fallen Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD), Tarifvertrag für Auszubildende des öffentlichen Dienstes (TVAöD) bzw. Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L), Tarifvertrag für Au...mehr

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Entgeltumwandlung (VKA) / 4 Persönlicher Geltungsbereich nach dem TV-EUmw/VKA

Unter den persönlichen Geltungsbereich des TV-EUmw/VKA fallen sämtliche Beschäftigte – inkl. Auszubildende und geringfügig Beschäftigte –, die bei einem Arbeitgeber beschäftigt sind, der Mitglied eines KAV/VKA ist, und die unter den Geltungsbereich eines der in § 1 TV-EUmw/VKA genannten Tarifverträge fallen; diese sind BAT, BAT-O, BAT-Ostdeutsche Sparkassen, BMT-G II, BMT-O, TV-...mehr

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Entgeltumwandlung (Bund/Län... / 18 Haftung des Arbeitgebers

Den Arbeitgeber trifft bei der Entgeltumwandlung stets eine subsidiäre Ausfallhaftung gem. § 1 Abs. 1 Satz 3 BetrAVG, was aber keine Bürgschaftsübernahme darstellt. Bei den Durchführungswegen Direktzusage und Unterstützungskasse ist der Arbeitgeber sogar einziger direkter Anspruchsgegner des Beschäftigten. Praxis-Tipp Der Arbeitgeber sollte eine Rückdeckungsversicherung abschl...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Beteiligung minderjähriger Kinder an einer Zahnarztpraxis in Form einer Innengesellschaft

Leitsatz 1. Ein zwischen dem Angehörigen eines freien Berufs und seinem minderjährigen Kind zivilrechtlich wirksam geschlossenes, als stille Gesellschaft bezeichnetes Gesellschaftsverhältnis führt – da es an einem Handelsgewerbe i.S. des § 230 HGB fehlt – zur Entstehung einer Innengesellschaft bürgerlichen Rechts, die einer stillen Gesellschaft einkommensteuerlich gleichsteh...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / C. Amtsärzte

Rz. 5 Stand: EL 128 – ET: 11/2021 Beamtete Ärzte (Amtsärzte, Bezirksärzte, Veterinäre usw) haben in ihrer Haupttätigkeit Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit (§ 19 EStG); ergänzend > Tierärzte. Rz. 6 Stand: EL 128 – ET: 11/2021 Zur steuerlichen Behandlung der Nebeneinnahmen gilt: Wenn die bezahlte Nebentätigkeit mit der hauptberuflichen amtlichen Tätigkeit des Amtsarztes in ...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / F. Sonstiges

Rz. 21 Stand: EL 128 – ET: 11/2021 Über Aufwendungen von Ärzten und Zahnärzten für die eigene Zukunftssicherung und die ihrer ArbN (Arzthelfer) > Sonderausgaben Rz 25 ff; > Lebensversicherungsprämien, > Zukunftssicherung von Arbeitnehmern Rz 51 ff. Zur Frage, welche berufsständischen Versorgungseinrichtungen die den gesetzlichen Rentenversicherungen vergleichbare Leistungen e...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / dc) Nachweise

Rn. 371 Stand: EL 154 – ET: 11/2021 Die kürzere tatsächliche Nutzungsdauer muss der StPfl glaubhaft machen. Er trägt dafür die objektive Beweislast (Feststellungslast) (FG Nds EFG 2017, 1418 rkr; Schnitter in Frotscher/Geurts, § 7 EStG Rz 441). "Strenge Anforderungen" dürfen an diese Glaubhaftmachung nicht gestellt werden (BFH BStBl II 1972, 176; FG Köln 8 K 6294/95, EFG 2001,...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Nebentätigkeit / 4 § 3 Abs. 3 Satz 3 TVöD Ablieferungspflicht

Mit Änderungstarifvertrag Nr. 2 vom 31.3.2008 haben die Tarifvertragsparteien mit Wirkung zum 1.7.2008 eine Kehrtwende vollzogen und wieder die Möglichkeit einer Ablieferungspflicht eingeführt. In Abs. 3 wird folgender Satz 3 angefügt: "3Für Nebentätigkeiten bei demselben Arbeitgeber oder im übrigen öffentlichen Dienst (§ 34 Abs. 3 Satz 3 und 4) kann eine Ablieferungspflicht z...mehr

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Sommer, SGB V § 55 Leistung... / 2.1.9 Bewilligung und Abrechnung

Rz. 15 Bei bestehender Versorgungsnotwendigkeit bewilligt die Krankenkasse die Festzuschüsse nach Abs. 1 und 2 entsprechend dem im Heil- und Kostenplan ausgewiesenen Befund. Nach Abschluss der Behandlung rechnet der Vertragszahnarzt die von der Krankenkasse bewilligten Festzuschüsse – ausgenommen die Fälle des Abs. 5 (andersartige Versorgung) – mit der KZV ab. Die Abrechnung...mehr

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Sommer, SGB V § 55 Leistung... / 2.1.2 Festzuschuss-Richtlinie

Rz. 4 Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat durch die Zahnersatz-Richtlinie v. 8.12.2004 (BAnz. 2005 S. 4094, zuletzt geändert am 18.2.2016, BAnz. AT 3.5.2016) die Regelversorgung mit Zahnersatz, Zahnkronen und Suprakonstruktionen durch die an der vertragszahnärztlichen Versorgung teilnehmenden Zahnärzte (Vertragszahnärzte) mit dem Ziel einer bedarfsgerechten und wirtsch...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.1.3.2 Einzelfälle zur Abgrenzung von Teilleistungen

Rz. 63 Ärzte: Die Leistungen eines Arztes sind regelmäßig Teilleistungen entsprechend der Zahl der Konsultationen. Wird nach Quartalen abgerechnet, so liegen quartalsweise erbrachte Teilleistungen vor.[1] Entsprechendes muss auch für die Leistungen von Zahnärzten und Tierärzten gelten. Nach Meinung des Hessischen FG[2] sind aber die einzelnen Leistungen eines Zahnarztes anlä...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Partnerschaftsgesellschaft / 6.2 GmbH

Für manche freien Berufe steht auch der Weg in eine Kapitalgesellschaft, insbesondere eine GmbH, offen. Möglich ist dies für Wirtschaftsprüfer und Steuerberater sowie – nach entsprechend angepassten berufsrechtlichen Regelungen – auch für Rechtsanwälte. Selbst eine Zahnarzt-GmbH ist nach der Rechtsprechung zulässig.[1] Der Hauptvorteil einer Kapitalgesellschaft ist die Haftun...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Partnerschaftsgesellschaft / 1.2 Partner

Von besonderer Bedeutung bei der PartG ist die Frage, wer Partner in dieser Gesellschaftsform sein kann. Dieser elementare Punkt ist gesetzlich geregelt.[1] Danach ist der Zugang in eine PartG nur für Angehörige der freien Berufe möglich. Folgende selbstständig ausgeübte Berufe werden vom Gesetz konkret als freie Berufe aufgeführt – zur besseren Übersicht untergliedert in die...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB VIII § 8a Schutza... / 2.1.3 Informationsgewinnung und Datenschutz

Rz. 11 Abs. 1 Satz 1 und 2 legt die Verfahrensweise von dem Zeitpunkt an fest, in dem gewichtige Anhaltspunkte für eine Gefährdung des Kindeswohls bekannt werden. Damit wird klargestellt, dass dem Jugendamt nicht auferlegt werden soll, ohne jegliche Anhaltspunkte quasi flächendeckend Eltern und Personensorgeberechtigte zu kontrollieren. "Gewichtige Anhaltspunkte" müssen dem ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / a) Begriff der "Tat"

Rz. 601 [Autor/Stand] Franzen [2] stellt allein auf den Inhalt der bekannt gegebenen Einleitungsverfügung ab. Dabei sei in erster Linie eine ausreichende Konkretisierung der Tathandlung zu verlangen, zusätzlich könne eine Abgrenzung nach Steuerarten und Steuerabschnitten erfolgen. Diese enge Auslegung belässt dem Selbstanzeigenden damit zunächst einen weiten Spielraum, noch r...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 22a Verhütu... / 1 Allgemeines

Rz. 3 Vorsorge generell und Verhütung im Besonderen verfolgen das Ziel, bereits vor Eintritt einer Krankheit als dem konkreten Versicherungsfall einem gesundheitlichen Defizit entgegenzuwirken, das der Gesetzgeber gerade bei pflegebedürftigen und behinderten Menschen erkannt hat. Grundsätzlich umfasst bereits der Anspruch eines Versicherten auf zahnärztliche Behandlung nach ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 88 Bundesle... / 2.5 Vertragspartner auf der Landesebene

Rz. 6 Nach Abs. 2 Satz 1 vereinbaren die Landesverbände der Krankenkassen und die Innungsverbände der Zahntechniker die Vergütungen für die nach dem bundeseinheitlichen Verzeichnis abrechnungsfähigen Leistungen, ohne die zahntechnischen Leistungen beim Zahnersatz einschließlich Zahnkronen und Suprakonstruktionen. Die Befugnisse, die gemäß Abs. 2 den Innungsverbänden der Zahnt...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 88 Bundesle... / 2.4 Höchstpreise für zahntechnische Leistungen

Rz. 5 Die Preise für die abrechnungsfähigen zahntechnischen Leistungen nach Abs. 2 der Vorschrift werden auf Landesebene vereinbart, und nicht etwa auf KZV-Ebene, sodass auch für Nordrhein-Westfalen, wo es die KZV Nordrhein und die KZV Westfalen-Lippe gibt, nur jeweils eine Höchstpreisliste für zahntechnische Leistungen aus gewerblichen bzw. aus praxiseigenen Laboratorien gi...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Schell, SGB IX § 73 Reiseko... / 2.20 Fahr-/Reisekosten im Zusammenhang mit Interkurrenten Erkrankungen

Rz. 85 Interkurrente Erkrankungen sind akute Zwischenerkrankungen, die während einer stationären medizinischen Rehabilitationsleistung auftreten und sofort behandelt werden müssen. Kann die interkurrente Erkrankung nicht in der Rehabilitationsklinik mit behandelt werden, werden Fahrten zu externen Behandlern (z. B. Arzt, Zahnarzt, Krankenhaus) notwendig. Gemäß der zwischen de...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 88 Bundesle... / 1 Allgemeines

Rz. 1a Die Vorschrift ist in den 2. Abschnitt des 4. Kapitels des SGB V eingeordnet, der mit Beziehungen zu Ärzten, Zahnärzten und Psychotherapeuten überschrieben ist. Nach dieser Systematik gehören die Beziehungen zu den Zahntechnikern von der rechtlichen Fallgestaltung her zu den Beziehungen zu den Zahnärzten; sie zählen jedoch nach § 12 SGG nicht zu den Angelegenheiten de...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 88 Bundesle... / 2.1 Rechtswirkung der Vereinbarungen

Rz. 1c Die Vereinbarungen nach § 88 sind von ihrer Rechtsnatur her öffentlich-rechtliche Verträge, die durch übereinstimmende Willenserklärungen der Beteiligten zustande kommen. Die Gleichsetzung der Begriffe der Vereinbarung und des Vertrages ergibt sich zudem aus § 55 Abs. 1 SGB X. Die Beurteilung der Zulässigkeit des öffentlich-rechtlichen Vertrages richtet sich nach § 53...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 88 Bundesle... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist mit Art. 1 GRG v. 20.12.1988 (BGBl. I S. 2477) eingeführt worden und mit dem SGB V am 1.1.1989 in Kraft getreten. Aufgrund des Gesetzes zur Sicherung und Strukturverbesserung in der gesetzlichen Krankenversicherung (Gesundheitsstrukturgesetz – GSG) v. 21.12.1992 (BGBl. I S. 2266) sind Abs. 2a eingefügt und in Abs. 3 Satz 2 angefügt worden. Mit dem Zw...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 105 Förderu... / 1 Allgemeines

Rz. 1a Die Vorschrift ist Teil des Achten Titels SGB V, der inhaltlich mit Bedarfsplan, Unterversorgung und Überversorgung bezeichnet ist; sie hat schon nach der Überschrift praktische Bedeutung vorrangig für die vertragsärztliche Versorgung, weniger für die vertragszahnärztliche Versorgung, in der es bisher keine ähnlichen Sicherstellungsprobleme wie in der vertragsärztlich...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 68c Förderu... / 2.1 Förderung digitaler Innovationen (Abs. 1)

Rz. 3 Zur Verbesserung der Qualität und Wirtschaftlichkeit der vertragsärztlichen und der vertragszahnärztlichen Versorgung können die KV oder KZV und die KBV oder KZBV (Ärzte und Zahnärzte) die Entwicklung digitaler Innovationen i. S. d. § 68a Abs. 1 und 2 fördern (Satz 1). Den Vereinigungen wird wie den Krankenkassen ermöglicht, eigenständig digitale Innovationen zu entwic...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 105 Förderu... / 2.8 Sicherstellungszuschläge der KV oder KZV (Abs. 4)

Rz. 7 Mit der Neufassung des Abs. 4 durch das TSVG sind die KVen und KZVen gesetzlich verpflichtet worden, Sicherstellungszuschläge dann an ihre Mitglieder zu zahlen, wenn der Landesausschuss der Ärzte und Krankenkassen bzw. der Zahnärzte und Krankenkassen eine Feststellung nach § 100 Abs. 1 oder Abs. 3 getroffen hat. Die Verpflichtung ergibt sich aus der Formulierung "sind ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB IV § 87 Umfang ... / 2.4 Geltungsbereich der Vorschriften über die Aufsicht

Rz. 7 Die Vorschriften über die Aufsicht gelten nicht nur für die Sozialversicherungsträger; sie sind auch auf die Kassenärztlichen Vereinigungen (§ 78 SGB V), die Zulassungs- und Berufungsausschüsse aus dem Bereich des Vertragsarztrechts (§ 97 Abs. 5 SGB V), die Landes- und Bundesschiedsämter (§ 89 Abs. 5 und 8 SGB V), die Landes- und Bundesausschüsse der Ärzte (Zahnärzte) ...mehr

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Betriebsprüfung: Aufbewahru... / 6 Datenzugriff bei Einnahmenüberschussrechnung

Rz. 96 Ob auch Steuerpflichtige zur Unterstützung für Zwecke des Datenzugriffs verpflichtet sind, die ihren Gewinn gem. § 4 Abs. 3 EStG durch Einnahmenüberschussrechnung ermitteln, ist streitig. Teilweise wird dies in der Literatur mit der Begründung verneint, dass diesen Personenkreis keine allgemeine Aufzeichnungspflicht, sondern nur spezielle Dokumentationspflichten beisp...mehr

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§ 5 Arzthaftungsrecht / 4. Muster: Antrag auf Durchführung des selbstständigen Beweisverfahrens

Rz. 85 Muster 5.4: Antrag auf Durchführung des selbstständigen Beweisverfahrens Muster 5.4: Antrag auf Durchführung des selbstständigen Beweisverfahrens Antrag auf Durchführung des selbstständigen Beweissicherungsverfahrens des Patienten _____ (Vorname, Nachname, Adresse) – Antragsteller – Prozessbevollmächtigter: _____ (Vorname, Nachname, Adresse) gegen den Arzt _____ (Vorname, N...mehr

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§ 26 Kartellrecht / 5. Gesundheitswesen

Rz. 6 Das Gesundheitswesen ist dem Anwendungsbereich des GWB teilweise entzogen. Nach § 69 SGB V sind die Rechtsbeziehungen der Krankenkassen zu den Leistungserbringern (Ärzte, Zahnärzte, Psychotherapeuten, Apotheken und deren Verbände) und zu Krankenhäusern sozialversicherungsrechtlicher Natur und nach dem SGB zu beurteilen, weshalb zivilrechtliche Vorschriften nur ergänzen...mehr

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§ 26 Kartellrecht / I. Rechtliche Grundlagen

Rz. 116 Bei Verletzung kartellrechtlicher Vorschriften können sich zivilrechtliche Ansprüche auf Beseitigung, Unterlassung und Schadensersatz ergeben. Diese stehen neben den kartellbehördlichen Maßnahmen, die vom Anspruchsteller initiiert werden können. Rz. 117 Besondere Regelungen bestehen bei zivilen Kartellklagen für die gerichtliche Zuständigkeit, die Beweislast und die H...mehr

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§ 5 Arzthaftungsrecht / a) Allgemeines

Rz. 13 Die Haftung des Arztes setzt das Vorliegen eines Behandlungsfehlers voraus. Der Behandlungsfehler ist in § 630a Abs. 2 i.V.m. § 280 Abs. 1 BGB geregelt. Der Arzt schuldet dem Patienten auf der Grundlage des Behandlungsvertrags sowohl vertraglich als auch deliktisch in der Regel die im Verkehr erforderliche Sorgfalt nach dem Erkenntnisstand der medizinischen Wissenscha...mehr

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§ 25 Kapitalanlagerecht / III. Rechtliche Grundlagen

Rz. 38 Nach h.M. ist eine kreditgebende Bank grundsätzlich nicht verpflichtet, einen Darlehensnehmer, Mithaftenden oder Bürgen über die Risiken einer beabsichtigten Darlehensverwendung aufzuklären.[141] Entsprechend hatte die Rechtsprechung bei Entscheidungen, denen die Bauherrenmodelle der 70er und 80er-Jahre zugrunde lagen, Ansprüche der Anleger regelmäßig mit der Begründu...mehr

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§ 29 Freiberufliche Praxis / III. Ärzte und Zahnärzte

Rz. 6 Die berufsrechtlichen Vorschriften der Ärzte sind in den Berufsordnungen der Landesärztekammern geregelt. Die jeweiligen Berufsordnungen enthalten neben den Aufgaben sowie ärztlichen Berufs- und Dokumentationspflichten auch Ausführungen über die Möglichkeiten der Berufsausübung. Ärzte dürfen ihren Beruf einzeln oder gemeinsam in allen für den Arztberuf zulässigen Gesell...mehr

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§ 14 Verzichtsverträge / 2. Sittenwidriges Kausalgeschäft

Rz. 18 Die Rechtsfolgen eines unwirksamen Kausalgeschäftes sollen in diesem Zusammenhang nicht weiter erörtert werden. Sie werden an anderer Stelle vertieft.[21] Hinzuweisen ist allerdings darauf, dass in Ausnahmefällen das Kausalgeschäft sittenwidrig sein kann, so dass der gesamte Erbverzicht unwirksam ist. Einen typischen Sachverhalt dazu hatte das OLG Hamm zu entscheiden....mehr

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§ 7 Umwelthaftpflichtrecht / III. Die Haftung des Besitzers für sonstige Schäden infolge radioaktiver Einwirkung

Rz. 97 § 26 AtomG bildet als Auffangtatbestand eine Anspruchsgrundlage für sonstige Fälle, das heißt für alle anderen Gefahrenlagen, die nicht vom PÜ in Verbindung mit § 25 Abs. 1–4 AtomG erfasst sind (§ 26 Abs. 1 S. 1 und Abs. 1a AtomG). Der Ersatzanspruch nach dieser Norm setzt voraus, dass durch die Wirkung eines Kernspaltungs- oder Kernvereinigungsvorganges oder der Stra...mehr

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§ 7 Umwelthaftpflichtrecht / C. Atomgesetz

Rz. 81 Gesetz über die friedliche Verwendung der Kernenergie und den Schutz gegen ihre Gefahren (Atomgesetz) v. 23.12.1959 in der Fassung der Bekanntmachung v. 15.7.1985,[222] zuletzt geändert durch Gesetz v. 10.7.2018.[223] Die Änderungen durch Art. 1 des Gesetzes v. 29.8.2008[224] sind bisher nicht in Kraft getreten und deshalb im Text nicht berücksichtigt. Rz. 82 § 25 Ato...mehr

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§ 13 Erwerbsschaden / VI. Einzelfragen

Rz. 161 Der Verletzte ist bei der Darlegung seines entgangenen Gewinns nicht an die Angaben gebunden, die er den Finanzbehörden gegenüber gemacht hat; die steuerlichen Folgen einer evtl. Diskrepanz bleiben unberührt, wobei der Richter in geeigneten Fällen dem zuständigen Finanzamt von dem Sachverhalt Mitteilung machen wird. Andererseits hält das Gericht sich bei der Ermittlu...mehr