Fachbeiträge & Kommentare zu Zahnersatz

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, AsylbLG § 4 Leistunge... / 2.3 Zahnersatz

Rz. 23 Die Versorgung mit Zahnersatz erfolgt gemäß Abs. 1 Satz 3 nur dann, wenn dies im Einzelfall unaufschiebbar ist. Unaufschiebbar kann eine Versorgung sein, wenn schwere Erkrankungen des Zahnsystems vorliegen, Zähne fehlen und die Verdauung hierdurch beeinträchtigt wird. Es müssen medizinische (nicht bloß zahnmedizinische) Gründe die unaufschiebbare Versorgung mit Zahner...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, AsylbLG § 4 Leistunge... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Abs. 1 Satz 1 regelt die ärztliche und zahnärztliche Behandlung akuter Erkrankungen und Schmerzzustände. Die Regelung muss im Zusammenhang mit § 6 Abs. 1 Satz 1 gesehen werden. Die Voraussetzungen nach Abs. 1 Satz 1 sind zuerst zu prüfen, da es sich dabei um einen gebundenen Anspruch handelt, während § 6 Abs. 1 Satz 1 eine im behördlichen Ermessen stehende Auffangregel...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V Einführung

Einführung zum Fünften Buch Sozialgesetzbuch (SGB V) – Gesetzliche Krankenversicherung – Das SGB V, das durch Art. 1 des Gesetzes zur Strukturreform im Gesundheitswesen (Gesundheitsreformgesetz – GRG) v. 20.12.1988 (BGBl. I 2477) die rechtlichen Grundlagen der gesetzlichen Krankenversicherung in das Sozialgesetzbuch einführte, ist am 1.1.1989 in Kraft getreten. Gleichzeitig tr...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, AsylbLG § 4 Leistunge... / 2.1 Leistungen bei akuten Erkrankungen und Schmerzzuständen

Rz. 4 Abs. 1 Satz 1 normiert den Anspruch zur Behandlung akuter Erkrankungen und Schmerzzuständen. Die Behandlung akuter Erkrankungen ist von der Behandlung chronischer Erkrankungen abzugrenzen (Grube/Wahrendorf/Flint/Leopold, 8. Aufl. 2024, AsylbLG, § 4 Rz. 23; Frerichs, in: Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGB XII, 3. Aufl., AsylbLG, § 4 Rz. 47 ff.; Herbst, in: Mergler/Zink, Asyl...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 81 Satzung / 2.4 Bindung der KVKZV und ihrer Mitglieder an Verträge und Richtlinien

Rz. 15 Pflichtinhalt der jeweiligen Satzung sind auch Bestimmungen über die Verbindlichkeit von Verträgen und Beschlüssen, die die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) geschlossen oder gefasst hat. Verbindlichkeit heißt, dass die Verträge oder Beschlüsse nicht mehr zur Disposition der Organe der einzelnen Kassen(zahn)ärztlichen Vereinigung stehen, auch dann nicht, wenn si...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 24 Abweiche... / 2.1 Sonderbedarfe nach Abs. 1

Rz. 3 § 24 setzt die neue Systematik der Grundsicherung bzw. Sozialhilfe (SGB XII) um. Grundsätzlich deckt die Leistung für den Regelbedarf den Bedarf auch für einmalige Leistungen; dementsprechend ist sie gegenüber dem früheren Eckregelsatz der Sozialhilfe etwas (sozusagen pauschal für die Aufwendungen zur Deckung einmaliger Bedarfe) erhöht worden. Von den Leistungsberechti...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Zahnersatz

Zusammenfassung Begriff Zahnersatz ist der Sammelbegriff für verschiedene prothetische Zahnbehandlungen. Als "Prothetik" bezeichnet man die Verfahren, mit denen Zähne oder größere Zahnteile (Zahnkronen), die verloren gegangen sind, ersetzt werden, wenn Füllungen nicht mehr ausreichen. Dazu arbeiten Zahnärzte und Zahntechniker eng zusammen. Es gibt festsitzenden und herausnehm...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Bonusregelung Zahnersatz

Zusammenfassung Begriff Die Krankenkassen zahlen für die Versorgung mit Zahnersatz Festzuschüsse (60 % der Regelversorgung). Zusätzlich zum Festzuschuss kann der Versicherte sich durch gute Zahnpflege und regelmäßige zahnärztliche Untersuchungen einen Bonus zum Zahnersatz sichern. Der Bonus beträgt 10 % oder 15 %, sodass dann 70 % oder 75 % der Regelversorgung übernommen werd...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Zahnersatz / 2.1 Versorgungsformen

Bei der Versorgung mit Zahnersatz unterscheidet man zwischen der Regelversorgung, der gleichartigen Versorgung und der andersartigen Versorgung. 2.1.1 Regelversorgung Eine Regelversorgung liegt vor, wenn der gewählte Zahnersatz der für die jeweilige Befundsituation als Regelversorgungsleistung bestimmten zahnprothetischen Versorgungsform entspricht. 2.1.2 Gleichartige Versorgun...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Zahnersatz / 2.1.1 Regelversorgung

Eine Regelversorgung liegt vor, wenn der gewählte Zahnersatz der für die jeweilige Befundsituation als Regelversorgungsleistung bestimmten zahnprothetischen Versorgungsform entspricht.mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Zahnersatz / 3 Wahl eines aufwendigeren Zahnersatzes

Wählen Versicherte einen aufwändigeren Zahnersatz als notwendig (gleichartigen Zahnersatz), haben sie die Mehrkosten selbst zu tragen. Hierüber ist vor Beginn der Behandlung eine schriftliche Vereinbarung zwischen dem Vertragszahnarzt und dem Versicherten zu treffen. Abrechnungsgrundlage für die Mehrkosten sind für die zahnärztlichen Leistungen die GOZ und für zahntechnische...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Zahnersatz / 2 Umfang der Versorgung

Der Zahnersatz als Leistung der Krankenkasse umfasst die Versorgung mit festsitzendem Zahnersatz, herausnehmbaren Zahnersatz, Kombinationszahnersatz und Suprakonstruktionen. Welche Versorgung im Einzelfall zur Anwendung kommt, hängt in erster Linie davon ab, wie viele Zähne fehlen und in welchem Zustand sich das Gebiss insgesamt befindet. Festsitzender Zahnersatz sind Kronen ...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Zahnersatz / 9 Gewährleistungspflicht durch den Behandler

Der Zahnarzt übernimmt für Füllungen und die Versorgung mit Zahnersatz eine 2-jährige Gewähr. Identische und Teilwiederholungen von Füllungen sowie die Erneuerung und Wiederherstellung von Zahnersatz einschließlich Zahnkronen sind in diesem Zeitraum vom Zahnarzt kostenfrei vorzunehmen.[1] Versicherte, die innerhalb der 2-jährigen Gewährleistungsfrist Unzufriedenheit hinsicht...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Zahnersatz / Zusammenfassung

Begriff Zahnersatz ist der Sammelbegriff für verschiedene prothetische Zahnbehandlungen. Als "Prothetik" bezeichnet man die Verfahren, mit denen Zähne oder größere Zahnteile (Zahnkronen), die verloren gegangen sind, ersetzt werden, wenn Füllungen nicht mehr ausreichen. Dazu arbeiten Zahnärzte und Zahntechniker eng zusammen. Es gibt festsitzenden und herausnehmbaren Zahnersat...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Bonusregelung Zahnersatz / Zusammenfassung

Begriff Die Krankenkassen zahlen für die Versorgung mit Zahnersatz Festzuschüsse (60 % der Regelversorgung). Zusätzlich zum Festzuschuss kann der Versicherte sich durch gute Zahnpflege und regelmäßige zahnärztliche Untersuchungen einen Bonus zum Zahnersatz sichern. Der Bonus beträgt 10 % oder 15 %, sodass dann 70 % oder 75 % der Regelversorgung übernommen werden. Gesetze, Vo...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Zahnersatz / 2.2 Suprakonstruktionen

Versicherte haben nicht nur Anspruch auf Festzuschüsse für Zahnersatz und Zahnkronen, sondern als "Wahlleistung" auch für Suprakonstruktionen. Suprakonstruktion ist der auf dem Implantat getragene Zahnersatz (implantatgestützter Zahnersatz). Das kann z. B. eine Krone, eine Totalprothese, aber auch eine Brücke sein. Wichtig Keine Suprakonstruktion Notwendig werdende Implantatauf...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Zahnersatz / 2.2.1 Ausnahmefälle für Implantate/Suprakonstruktionen

In den Zahnersatz-Richtlinien sind Fälle beschrieben, in denen auch Suprakonstruktionen Gegenstand der Regelversorgung sind (zahnbegrenzte Einzelzahnlücke, atrophierter Kiefer). In diesen Fällen hat der Versicherte ebenfalls Anspruch auf den sich aufgrund der Befundsituation vor Setzen des Implantates ergebenden Festzuschusses. In diesen Ausnahmefällen erfolgt die Abrechnung...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Zahnersatz / 2.1.2 Gleichartige Versorgung

Eine gleichartige Versorgung liegt vor, wenn zu einem Zahnersatz, der der Regelversorgung entspricht, weitere Elemente hinzukommen (z. B. zusätzliche Keramikverblendungen oder Verbindungselemente). Vom Versicherten zu tragende Mehrkosten entstehen nur insoweit, als zahnärztliche und zahntechnische Leistungen anfallen, die nicht als Regelversorgungsleistung dem Festzuschuss z...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Zahnersatz / 1 Befundbezogene Festzuschüsse

Die befundbezogenen Festzuschüsse stellen nicht auf die medizinisch notwendige Versorgung im Einzelfall, sondern auf prothetische Regelversorgungen bei bestimmten Befunden ab. Sie wurden vom Gemeinsamen Bundesausschuss festgelegt. Ein solcher Befund ist z. B. eine zahnbegrenzte Lücke mit einem fehlenden Zahn. Die befundbezogenen Festzuschüsse betragen jeweils 60 % der Beträge...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Zahnersatz / 6.1 Zusätzlich 40 % der Regelversorgung

Im Rahmen der Härtefallregelung erhalten Versicherte zum Zahnersatz einen zusätzlichen Betrag in Höhe von 40 % der Regelversorgung. Insgesamt werden dann also 100 % der Regelversorgung übernommen. Die tatsächlich entstandenen Kosten dürfen dabei natürlich nicht überschritten werden. Versicherte, die unzumutbar belastet wurden und ausschließlich die Regelversorgung in Anspruch...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Bonusregelung Zahnersatz / 2 Unzumutbare Belastung

Die Krankenkasse übernimmt beim Zahnersatz zusätzlich zu den 60 % der Regelversorgung einen weiteren Betrag i. H. v. 40 % der Regelversorgung, falls der Versicherte durch seinen Eigenanteil an den Zahnersatzkosten unzumutbar belastet würde.[1] Diese dann 100 % der Regelversorgung erhalten Versicherte, deren monatliche Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt 40 % der monatlichen B...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Bonusregelung Zahnersatz / 1 Bonushöhe

1.1 Bonus 10 % Für die eigenen Bemühungen des Versicherten zur Gesunderhaltung seiner Zähne erhöht sich der jeweilige Festzuschuss zum Zahnersatz um 10 % der Kosten der Regelversorgung. Dieser Bonus wird nur dann gewährt, wenn der Versicherte für eine regelmäßige Zahnpflege gesorgt hat und sich in den letzten 5 Jahren vor Behandlungsbeginn wenigstens 1x jährlich zahnärztlich ha...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Zahnersatz / 6 Härtefälle

6.1 Zusätzlich 40 % der Regelversorgung Im Rahmen der Härtefallregelung erhalten Versicherte zum Zahnersatz einen zusätzlichen Betrag in Höhe von 40 % der Regelversorgung. Insgesamt werden dann also 100 % der Regelversorgung übernommen. Die tatsächlich entstandenen Kosten dürfen dabei natürlich nicht überschritten werden. Versicherte, die unzumutbar belastet wurden und ausschl...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Zahnersatz / 6.4 Gleitende Härtefallregelung

Die Krankenkassen zahlen zusätzlich zu den Festzuschüssen einen weiteren einkommensabhängigen Betrag. Versicherte erhalten für die Kostenübernahme der Regelversorgung von der Krankenkasse den Betrag, um den die Festzuschüsse (einfacher Festzuschuss ohne Bonus) das 3-fache der Differenz zwischen den monatlichen Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt und der zur Erbringung von 10...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Zahnersatz / 2.2.2 Implantate/Suprakonstruktionen als Sachleistung

Die Festzuschuss-Richtlinien gelten nicht für die Ausnahmeindikationen nach § 28 Abs. 2 Satz 9 SGB V. Ungeachtet der Festzuschuss-Richtlinien bleibt das bisherige Antrags-, Begutachtungs-, Genehmigungs- und Abrechnungsverfahren für implantologische Ausnahmefälle nach § 28 Abs. 2 Satz 9 SGB V unverändert. Danach werden im Rahmen einer medizinischen Gesamtbehandlung unter Beac...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Zahnersatz / 7 Personen mit nur vorübergehendem Aufenthalt in Deutschland

Anspruch auf Versorgung mit Zahnersatz haben Versicherte, die sich nur vorübergehend im Inland aufhalten, Ausländer, denen eine Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Abs. 4 bis 5 AufenthG erteilt wurde, asylsuchende Ausländer, deren Asylverfahren noch nicht unanfechtbar abgeschlossen ist, Vertriebene i. S. d. § 1 Abs. 2 Nr. 2 und 3 BVFG sowie Spätaussiedler i. S. d. § 4 BVFG, ihre Ehega...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Zahnersatz / 2.1.3 Andersartige Versorgung

Eine andersartige Versorgung liegt vor, wenn eine andere Versorgungsform (Brücken, herausnehmbarer Zahnersatz, Kombinationsversorgung, Suprakonstruktionen) als die, die in den Festzuschuss-Richtlinien als Regelversorgung für den jeweiligen Befund festgelegt ist, gewählt wird. Dies ist z. B. der Fall, wenn als Regelversorgung eine Modellgussprothese festgelegt wurde, der Vers...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Bonusregelung Zahnersatz / 1.1 Bonus 10 %

Für die eigenen Bemühungen des Versicherten zur Gesunderhaltung seiner Zähne erhöht sich der jeweilige Festzuschuss zum Zahnersatz um 10 % der Kosten der Regelversorgung. Dieser Bonus wird nur dann gewährt, wenn der Versicherte für eine regelmäßige Zahnpflege gesorgt hat und sich in den letzten 5 Jahren vor Behandlungsbeginn wenigstens 1x jährlich zahnärztlich hat untersuchen ...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Zahnersatz / 10 Leistungsabgrenzung bei Krankenkassenwechsel

Für Zahnersatzleistungen inklusive Erweiterungen oder Reparaturen an prothetischen Versorgungen kommt die Krankenkasse auf, bei der der Versicherte am Tag der Eingliederung versichert ist. Detaillierte Hinweise zur Abrechnung entsprechender Kosten enthält eine Gemeinsame Verlautbarung der damaligen Spitzenverbände der Krankenkassen.[1]mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Zahnersatz / 6.3 "Unzumutbare Belastung" bestimmter Personenkreise

Bei Empfängern von Sozialhilfe, Beziehern von Bürgergeld und Beziehern von Leistungen nach dem BAföG wird unterstellt, dass sie unzumutbar belastet sind; eine Einkommensprüfung erfolgt demnach nicht. Das gilt auch für in einem Heim untergebrachte Versicherte, wenn die Unterbringungskosten ganz oder teilweise von einem Träger der Sozialhilfe oder einem Träger der Kriegsopferf...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Zahnersatz / 8 Gutachterverfahren/Begutachtungen bei aufwendigen Versorgungsformen

Aufwendige Versorgungen sollen vor der Genehmigung begutachtet werden. Diese Verpflichtung der Krankenkasse konkretisiert das Wirtschaftlichkeitsgebot, insbesondere bei Härtefällen, in denen die Krankenkasse auch die Versichertenanteile zu übernehmen haben. Von der Krankenkasse ist im jeweiligen Einzelfall über die Notwendigkeit einer Begutachtung zu entscheiden.mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Bonusregelung Zahnersatz / 3 Bonusheft

Als Nachweis bestätigt der Zahnarzt die jeweilige Untersuchung im Bonusheft, das der Versicherte in jeder Zahnarztpraxis oder bei der Krankenkasse erhält. Im Bonusheft kreuzt der Zahnarzt entweder die "zahnärztliche Untersuchung" eines Erwachsenen oder die "Individualprophylaxe" bei einem Kind oder Jugendlichen an. Der Tag der Untersuchung bzw. der Individualprophylaxe wird ...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Bonusregelung Zahnersatz / 1.4 Totalprothesenträger

Auch Träger von Totalprothesen müssen regelmäßig den Zahnarzt aufsuchen. So kann eine Erkrankung der Mundschleimhaut frühzeitig erkannt und die Funktion der Prothese überprüft werden.mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Zahnersatz / 5 Bewilligung/Abrechnung

Bei bestehender Versorgungsnotwendigkeit bewilligt die Krankenkasse die Festzuschüsse entsprechend dem im Heil- und Kostenplan ausgewiesenen Befund. Nach Abschluss der Behandlung rechnet der Vertragszahnarzt die von der Krankenkasse bewilligten Festzuschüsse – mit Ausnahme der Fälle der andersartigen Versorgung – mit der Kassenzahnärztlichen Vereinigung ab. Die Abrechnung ka...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Zahnersatz / 4 Heil-/Kostenplan

Der Vertragszahnarzt hat vor Beginn der Behandlung einen kostenfreien Heil- und Kostenplan zu erstellen, in dem der Befund, die Regelversorgung und die tatsächlich geplante Versorgung auch in den Fällen in denen eine gleich- oder andersartigen Versorgung nach Art, Umfang und Kosten darzulegen sind. Im Heil- und Kostenplan sind außerdem Angaben zum Herstellungsort des Zahners...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Bonusregelung Zahnersatz / 1.2 Bonus 15 %

Der Bonus erhöht sich auf 15 % der Kosten der Regelversorgung, wenn die in vorab genannten Untersuchungen in den letzten 10 Kalenderjahren ohne Unterbrechung in Anspruch genommen wurden und außerdem eine regelmäßige Pflege der Zähne bescheinigt wird. Wichtig Eine fehlende Untersuchung Fehlt eine einzige dieser hier genannten weiteren Untersuchungen (also in den Jahren 6 bis 10...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Zahnersatz / 6.2 Individuelle Einkommensprüfung

Versicherte, deren monatliche Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt 40 % der monatlichen Bezugsgröße (2024: 1.414 EUR) nicht überschreiten, haben Anspruch auf volle Kostenübernahme im Rahmen der Regelversorgung.[1] Die Einkommensgrenze erhöht sich für den ersten im gemeinsamen Haushalt lebenden Angehörigen um 15 % (2024: 530,25 EUR) und für jeden weiteren um 10 % (2024: 353,50...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Bonusregelung Zahnersatz / 1.3 Coronabedingte Nicht-Inanspruchnahme der Vorsorgeuntersuchung im Jahr 2020

Eine Sonderregelung wurde vor dem Hintergrund der hohen Ausbreitungsdynamik des Virus SARS-CoV-2 (Coronavirus) im Jahr 2020 getroffen. Viele Patienten haben in diesem Jahr ihren Zahnarzt für die Vorsorgeuntersuchungen nicht aufgesucht. Grund hierfür waren die Isolations- und Quarantänemaßnahmen zur Verlangsamung der Virusverbreitung sowie öffentliche Empfehlungen, nicht zwinge...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Vollversicherungsschutz in ... / 5.2 Zahnbehandlung

Die Kosten für konservierende Zahnbehandlungen werden in der Regel vollständig übernommen. Für Zahnersatz kann der Patient bei Vertragsabschluss unter verschiedenen Möglichkeiten wählen – so können z. B. 50 oder 80 % der Kosten übernommen werden. Aufwendigere Füllmaterialien wie Keramik oder Gold sind hier eingeschlossen. Auch im Bereich der Zahnmedizin ist der PKV-Patient d...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Vor- und Nachteile der gese... / 5 Private Zusatzversicherungen

Jeder gesetzlich Krankenversicherte (egal ob pflicht- oder freiwillig versichert) hat die Möglichkeit, den Krankenversicherungsschutz durch private Zusatzversicherungen zu ergänzen.[1] Hier ergibt sich die Möglichkeit, z. B. Wahlleistungen im Krankenhaus (Ein- oder Zweibettzimmer/Wahlbehandlung) einzukaufen oder einige Leistungsbegrenzungen im Bereich der gesetzlichen Kranke...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Private Krankenversicherung... / 1 Zuschuss des Rentenversicherungsträgers zum PKV-Beitrag

Gehen Arbeitnehmer in den Ruhestand, haben sie gegenüber dem Rentenversicherungsträger Anspruch auf einen Beitragszuschuss zu ihrer privaten Krankenversicherung. Wird der Beitragszuschuss beantragt, ist die Beitragsbescheinigung der privaten Krankenversicherung vorzulegen. Praxis-Tipp Beitragszuschuss rechtzeitig beantragen Es ist empfehlenswert, den Zuschuss zeitgleich mit de...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Belastungsgrenze / Zusammenfassung

Begriff Versicherte haben zu bestimmten Leistungen eine gesetzliche Zuzahlung zu erbringen. Damit die Ausgaben nicht zu hoch werden, hat der Gesetzgeber für jeden Versicherten eine individuelle Belastungsgrenze von höchstens 2 % der jährlichen Bruttoeinnahmen vorgesehen. Bei schwerwiegend chronisch Kranken beträgt diese Grenze 1 %. Versicherte, die die Belastungsgrenze errei...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Private Krankenversicherung / 1.2 Umfang

Standardmäßig umfasst die private Kranken-Vollversicherung ambulante und stationäre Leistungen sowie üblicherweise die Kostenerstattung von Zahnbehandlungen und -ersatz. Berufstätige können zudem Krankentagegeld bis zum vollen Nettoeinkommen mitversichern. In welchem Umfang die Kosten konkret erstattet werden sollen, kann bei bestimmten Positionen – wie etwa bei Zahnersatz –...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Unfallversicherung: Freiwil... / 8.3.2 Heilbehandlungs- und Rehabilitationsleistungen

Die Heilbehandlungs- und Rehabilitationsleistungen für freiwillig Versicherte unterscheiden sich von denen Pflichtversicherter nicht. Sie werden unabhängig von der gewählten Versicherungssumme erbracht. Zu diesen Leistungen zählen: Anspruch auf Heilbehandlung einschließlich Leistungen der medizinischen Rehabilitation. Hierzu gehören die Erstversorgung, die ärztliche und zahnär...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Vertragsärztliche Versorgung / 1.3 Versorgung mit Zahnersatz

Beim Zahnersatz besteht Anspruch auf befundbezogene Festzuschüsse bei einer medizinisch notwendigen Versorgung. Diese Festzuschüsse werden für die zahnärztlichen und zahntechnischen Leistungen gewährt, wenn eine zahnprothetische Versorgung notwendig und die geplante Versorgung eine anerkannte Methode ist.mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Zahnerkrankungen (Verhütung) / 2.3 Teilnahmevermerk im Bonusheft

Die regelmäßige Teilnahme an Maßnahmen der Individualprophylaxe nach § 22 Abs. 1 SGB V wird im Bonusheft für Zahnersatz vermerkt. Dadurch erhöht sich im Fall einer Versorgung mit Zahnersatz der Festzuschuss der Krankenkasse[1].mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Bonusheft / Zusammenfassung

Begriff In dem Bonusheft wird die Inanspruchnahme der zahnärztlichen Vorsorgeuntersuchungen vom Zahnarzt bestätigt. Es verhilft den gesetzlich Krankenversicherten zu einem erhöhten Festzuschuss bei der Versorgung mit Zahnersatz. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Sozialversicherung: Welche Eintragungen durch den Zahnarzt im Bonusheft erfolgen sollen, regelt Abschn. B Nr...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Zahnärztliche Behandlung / 7 Implantate

Es war von jeher Ziel jeder prothetischen Zahnbehandlung, bei Zahnerkrankung oder Zahnverlust die natürlichen Verhältnisse wieder so naturgetreu wie möglich herzustellen. Je weniger Zähne vorhanden sind, desto schwieriger ist dieses Ziel zu erreichen. Häufig kann bei großen Prothesen keine einwandfreie Funktion über längere Dauer erreicht werden, da Veränderungen des Kieferk...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Sachleistungen / 2 Nicht zu Sachleistungen zählende Leistungen

Nicht zu den Sachleistungen gehören Leistungen, die sich der Versicherte selbst beschaffen muss und zu denen die Krankenkasse einen Zuschuss zahlt (z. B. Zahnersatz). Hinweis Sachleistung trotz Zuzahlung Eine Leistung bleibt auch dann eine Sachleistung, wenn der Versicherte eine Zuzahlung zu leisten hat. Neben den Sachleistungen gibt es in der Sozialversicherung zahlreiche Geld...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Bonusheft / 1 Zahnarzt

Der Zahnarzt gibt im Rahmen der vertragszahnärztlichen Behandlung das Bonusheft an seine Patienten aus. In das Bonusheft hat er die Behandlungen einzutragen, die für die Inanspruchnahme des erhöhten Festzuschusses bei Zahnersatz erforderlich sind.mehr