Fachbeiträge & Kommentare zu Zinsen

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Frotscher/Geurts, EStG § 21... / 5.3.3 Finanzierungskosten

Rz. 191 Nach § 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 1 EStG (§ 9 EStG Rz. 84ff.) sind Schuldzinsen als Werbungskosten abziehbar, wenn sie mit einer bestimmten Einkunftsart in wirtschaftlichem Zusammenhang stehen. Ein solcher wirtschaftlicher Zusammenhang ist dann gegeben, wenn ein objektiver Zusammenhang dieser Aufwendungen mit der Überlassung eines Vermietungsobjekts zur Nutzung besteht und su...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
GmbH: Gesellschafterdarlehen / 4 Steuerliche Folgen

Sind die an den Gesellschafter gezahlten Darlehenszinsen angemessen, stellen sie bei der GmbH Betriebsausgaben dar und mindern ihren steuerpflichtigen Gewinn. Zahlt die GmbH unangemessen hohe Zinsen, wird der überhöhte Teil von den Finanzbehörden als verdeckte Gewinnausschüttung behandelt. Handelt es sich bei dem Darlehensgeber um einen beherrschenden Gesellschafter und ist ...mehr

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ABC der Werbungskosten / Ehescheidung

Literatur: Tiedke, FR 1985, 631; Tiedke, BB 1988, 2079 Aufwendungen für eine Ehescheidung und die Scheidungsfolgen sind immer privat veranlasst. Die Scheidung betrifft den personenrechtlichen Status des Stpfl. und kann daher nicht mit der beruflichen Sphäre zusammenhängen. Das gilt auch, wenn der Stpfl. im Hinblick auf seine berufliche Stellung einer großzügigen Regelung der ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 21... / 5.2 ABC der Mieteinnahmen

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Frotscher/Geurts, EStG § 21... / 5.7 Nachträgliche Werbungskosten

Rz. 222 Aufwendungen können auch noch nach Beendigung der Vermietungstätigkeit entstehen. Es sind nachträgliche Werbungskosten, wenn sie in wirtschaftlichem Zusammenhang mit der Vermietung stehen (§ 9 EStG Rz. 32ff.). Rz. 223 Das ist der Fall bei den Aufwendungen für einen Räumungsprozess gegen einen Mieter und Abstandszahlungen an einen Mieter, die Rückzahlung von Miete nach...mehr

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ABC der Werbungskosten / Vermietung und Verpachtung

Literatur: Bippus, BB 1993, 407; Spindler, DStZ 1999, 706; Risthaus, DB 2000, 293; Söffing, Stbg 2005, 112; Paus, EStB 2018, 252; Paus, EStB 2018, 220; Günther, EStB 2018, 187; Schmitz-Herscheidt, NWB 2018, 1556 Bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung bilden 4 Gruppen von Werbungskosten den Schwerpunkt: Schuldzinsen gem. § 9 S. 2 Nr. 1 EStG (§ 21 EStG Rz. 191ff.), Ste...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 21... / 6.2.2.2.2 Werbungskosten

Rz. 248 Zu den Werbungskosten gehören nur die Aufwendungen, die nicht auf den Erwerb des Grundstücks mit betriebsbereitem Gebäude gerichtet sind und die ein Stpfl. auch außerhalb eines Gesamtobjekts abziehen könnte. Hierzu gehören insbesondere Aufwendungen zur Finanzierung der Beteiligung. Werden die Aufwendungen an den Anbieter gezahlt, ist Voraussetzung für den Abzug als W...mehr

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ABC der Werbungskosten / Anschaffungskosten

Werbungskosten sind von den Anschaffungskosten und Anschaffungsnebenkosten (sowie Herstellungskosten und Herstellungsnebenkosten) abzugrenzen. Anschaffungskosten und Anschaffungsnebenkosten stehen mit dem Vermögensgegenstand, nicht den Einkünften, in wirtschaftlichem Zusammenhang und können nur über die Abschreibungen steuerlich verrechnet werden (zum Begriff der Anschaffung...mehr

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ABC der Werbungskosten / Fremdwährungsdarlehen

Literatur: Watrin/Riegler, FR 2015, 1049 Mit Einführung der Abgeltungsteuer sind Währungsgewinne und -verluste in die Besteuerungsgrundlage mit einzubeziehen. Auch im Rahmen von Vermietungs- und Verpachtungseinkünften ist ihre Berücksichtigung nicht ausgeschlossen. Nimmt der Stpfl. ein Darlehen auf, um ein Fremdwährungsdarlehen abzulösen, welches er zur Anschaffung eines Verm...mehr

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ABC der Werbungskosten / Erbschaftsteuer

Aufwendungen für die Bezahlung der ErbSt (z. B. Zinsen zur Finanzierung der ErbSt) betreffen den erbrechtlichen Status, da das Vermögen, nicht die Einkünfte der ErbSt unterliegen; sie sind daher keine Werbungskosten.[1]mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 21... / 5.3.6 ABC der Werbungskosten

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ABC der Werbungskosten / Beteiligung, ertraglose

Zum Abzug von Zinsen für den Erwerb einer ertraglosen Beteiligung vgl. Rz. 100.mehr

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ABC der Werbungskosten / Kombi-Rente

Literatur: Meyer-Scharenberg, DB 2005, 1646 Die "Kombi-Rente" stellt eine modellhafte Verzahnung von aufeinander bezogenen Kredit-, Renten- und Investmentverträgen dar. Dabei wird eine Sofortrente gegen kreditfinanzierten Einmal-Beitrag vereinbart, wobei die Rentenbeträge aus der Sofortrente als Beiträge in eine zweite Rentenversicherung und als Sparbeiträge in einen Investme...mehr

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ABC der Werbungskosten / Wiederkehrende Bezüge

Literatur: Meyer-Scharenberg, DStR 1993, 1808; Heidrich, DStR 2005, 861; Hegemann/Querbach, Stbg 2005, 245; Balke, FR 2005, 1143; Intemann/Löster, DStR 2005, 1921; Söhn, FR 2006, 905; Paus, NWB 2014, 992 Wiederkehrende Bezüge sind Einkünfte nach § 22 Nr. 1 EStG. Aufwendungen im Zusammenhang mit wiederkehrenden Bezügen sind danach abzugrenzen, ob es sich um Anschaffungs- oder ...mehr

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ABC der Werbungskosten / Vorfälligkeitsentschädigung

Literatur: Röhrig, DB 1990, 1738; Schell, FR 2004, 506; Schoor, StBp 2007, 114, 119; Schießl, DStZ 2007, 466; Joachimsthaler, NWB 2018, 402 Eine Vorfälligkeitsentschädigung ist wirtschaftlich betrachtet das Ergebnis einer auf vorzeitige Ablösung gerichteten Änderung des Darlehensvertrags. Hierbei wird ein Zusammenhang mit der bisherigen Vermietungstätigkeit im Zuge der Veräuß...mehr

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ABC der Werbungskosten / Renten

Renten (und dauernde Lasten) können ebenso wie Zinsen als Werbungskosten abgezogen werden (§ 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 1 EStG), wenn sie mit einer Einkunftsart in wirtschaftlichem Zusammenhang stehen und auf besonderen Verpflichtungsgründen beruhen (Rz. 103). Bei Leibrenten kann allerdings nur der dem Ertragsanteil entsprechende Betrag der Zahlung als Werbungskosten abgesetzt werden...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 21... / 9 Subsidiaritätsprinzip (§ 21 Abs. 3 EStG)

Rz. 277 Nach § 21 Abs. 3 EStG sind Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung einer anderen Einkunftsart zuzurechnen, soweit sie zu diesen gehören. § 21 EStG ist also subsidiär, tritt gegenüber anderen Einkunftsarten zurück. Das ist der Fall, wenn die Einkünfte ihrer Art nach mehreren Einkunftsarten unterfallen. Das ist nicht der Fall, wenn der Arbeitnehmer seinem Arbeitgeber ...mehr

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ABC der Werbungskosten / Vermächtnis

Die Belastung einer Erbschaft oder eines Erbteils mit einem Vermächtnis (ebenso wie mit einem Pflichtteilsanspruch) ist ausschließlich der Privatsphäre zuzuordnen. Nimmt der Erbe daher eine Schuld auf, um das Vermächtnis zu erfüllen bzw. abzulösen, handelt es sich um eine private Schuld. Schuldzinsen sind daher nicht als Werbungskosten abziehbar.[1] Die Erfüllung eines Vermä...mehr

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ABC der Werbungskosten / Bereitstellungszinsen

Bereitstellungszinsen für eine Darlehensaufnahme im Zusammenhang mit stpfl. Einkünften sind Werbungskosten[1], z. B. aus Vermietung und Verpachtung. Es kommt für die Abziehbarkeit von Schuldzinsen ganz maßgebend auf die vertraglichen Vereinbarungen an. Die Beteiligten des Grundstückskaufvertrags können den steuerrechtlich bedeutsamen Sachverhalt gestalten. Die Zahlung muss s...mehr

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ABC der Werbungskosten / Einnahmen, entgangene

Entgangene Einnahmen sind keine Werbungskosten.[1] Die steuerliche Berücksichtigung erfolgt schon dadurch, dass die entgangenen Einnahmen nicht im Rahmen einer Einkunftsart als stpfl. Einnahmen angesetzt werden. Die Abzinsung einer Forderung bei vorzeitiger Zahlung ist Verzicht des Gläubigers auf die in dem Forderungsbetrag enthaltenen Zinsen, daher Verzicht auf Einnahmen. De...mehr

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ABC der Werbungskosten / Erbauseinandersetzung

Erwirbt ein Stpfl. zur Einkunftserzielung bestimmte Gegenstände (z. B. Grundstück, Wertpapiere) im Weg der Erbauseinandersetzung[1], so erwirbt er diese Gegenstände unentgeltlich, soweit es sich um eine reine Erbteilung handelt bzw. soweit die Miterben andere Nachlassgegenstände als Abfindung erhalten. Nimmt der Miterbe dagegen einen Kredit auf, oder setzt er Vermögensgegens...mehr

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ABC der Werbungskosten / Bankspesen

Bei den Bankspesen ist zu differenzieren, bezogen auf welche Einkunftsart die Aufwendungen gemacht worden sind und ob sie zu stpfl. Einkünften geführt haben. Die beim Kauf einer Kauf- oder Verkaufsoption gezahlten Bankspesen sind Anschaffungskosten des Käufers für das Wirtschaftsgut Optionsrecht. Gleiches gilt für Provisionen und andere Transaktionskosten (Anschaffungsnebenk...mehr

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ABC der Werbungskosten / Veräußerungsgeschäfte, private

Literatur: Warnke, DStR 1998, 1073; Sagmeister, DStR 2011, 1589; Welzer, NWB 2018, 3451; Schießl, NWB 2017, 1644; Schießl, jM 2015, 298 Einkünfte aus privaten Veräußerungsgeschäften werden nach § 22 Nr. 2 EStG, § 23 EStG steuerlich erfasst. Werbungskosten zu diesen Einkünften sind alle durch das Veräußerungsgeschäft veranlassten Aufwendungen. Es sind dies alle Ausgaben, die o...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 21... / 5.6 Vergebliche Werbungskosten

Rz. 221 Werden Aufwendungen getätigt, die mit zukünftigen Einnahmen in wirtschaftlichem Zusammenhang stehen (vorab entstandene Werbungskosten), kann der Fall eintreten, dass es tatsächlich nicht zur Erzielung von Einnahmen kommt. Die vorab entstandenen Werbungskosten werden dann zu erfolglosen oder vergeblichen Aufwendungen. Auch diese Aufwendungen können grundsätzlich Werbu...mehr

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ABC der Werbungskosten / Bauabsicht, konkrete

Literatur: Günther, DStZ 1986, 540; Klumpp, DStR 1991, 1306 Bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung sind vorab entstandene Zinsen und ähnliche Aufwendungen (z. B. GrSt) Werbungskosten, wenn die konkrete Absicht des Erzielens von Einnahmen innerhalb einer Einkunftsart besteht, Einkünfteerzielungsabsicht; vgl. Rz. 27ff. (z. B. konkrete Bauabsicht bei Erwerb eines Baug...mehr

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ABC der Werbungskosten / Anzusetzende Kosten

Als Werbungskosten absetzbar sind die Vollkosten für das Kfz abzüglich: der Kosten für private Nutzung; der Aufwendungen für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte, soweit sie nach § 9 Abs. 1 Nr. 4 bzw. Abs. 2 EStG beschränkt absetzbar sind. Diese nichtabzugsfähigen Werbungskosten sind so zu berechnen, dass aus den tatsächlichen Aufwendungen die Kosten pro km erm...mehr

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ABC der Werbungskosten / Erbschaft

Literatur: Dusowski, DStZ 2000, 584 Der Anfall von Vermögensgegenständen im Erbweg ist unentgeltlicher Erwerb, sodass Anschaffungskosten nicht entstehen. Werden im Weg der Erbfolge auch Verbindlichkeiten übernommen, bleibt die Zuordnung dieser Verbindlichkeiten zum Privatvermögen, zum Betriebsvermögen oder zu Gegenständen der Einkunftserzielung unverändert. Handelte es sich b...mehr

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ABC der Werbungskosten / Prozesskosten

Prozesskosten, die im Zusammenhang mit der beruflichen Sphäre aufgewandt werden, also ursächlich mit Einkünften zusammenhängen, sind Werbungskosten. Sie teilen grundsätzlich die einkommensteuerrechtliche Qualifikation des Streitgegenstands des Prozesses; sie sind insoweit Folgekosten.[1] In Betracht kommen insbesondere Kosten eines Arbeitsgerichtsprozesses[2], eines Räumungs...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 21... / 3.1 Allgemeines

Rz. 47 Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung erzielt derjenige, der den Tatbestand der Einkunftserzielung verwirklicht.[1] Das ist derjenige, der eine Vermietertätigkeit selbst oder durch einen gesetzlichen Vertreter oder Verwalter wirtschaftlich ausübt und ein in § 21 EStG genanntes Wirtschaftsgut oder Recht entgeltlich auf Zeit zum Gebrauch oder zur Nutzung überlässt od...mehr

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ABC der Werbungskosten / Optionsgeschäft

Literatur: Philipowski, DStR 2007, 1615 Optionsgeschäfte bilden eine selbstständige Einkunftsquelle, deren Besteuerung sich ab Vz 2009 nach § 20 Abs. 1 Nr. 11 EStG ergibt. Gegenstand eines Optionsgeschäfts i. S. d. § 20 Abs. 1 Nr. 11 Halbs. 1 EStG ist die Einräumung eines Rechts, nicht aber die Begründung einer Pflicht, eine bestimmte Menge an Basiswerten (z. B. Wertpapiere, E...mehr

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ABC der Werbungskosten / Damnum

Literatur: Beck, DStR 2016, 2628 Das Damnum ist ein Entgelt für die Kapitalnutzung und hat Zinscharakter. Das Damnum ist regelmäßig als laufzeitabhängiger Ausgleich für einen niedrigeren Nominalzins und damit als Vorauszahlung eines Teils der Zinsen anzusehen.[1] Es ist nur dann nicht sofort als Werbungskosten abziehbar, wenn es sich nicht im Rahmen des am aktuellen Kreditmar...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 21... / 2.1 Allgemeines

Rz. 15 Wie bei allen Einkunftsarten ist auch bei den Einkünften aus § 21 EStG das Vorliegen der Einkunftserzielungsabsicht (Überschusserzielungsabsicht) als Voraussetzung steuerbarer Einkünfte erforderlich (§ 2 EStG Rz. 76ff.).[1] Überschusserzielungsabsicht ist das Streben nach einem Totalüberschuss während der Periode der Nutzung des Wirtschaftsguts. Erforderlich ist, dass...mehr

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ABC der Werbungskosten / Ausbildungskosten, Rückzahlung

Literatur: Dendl, DStR 2000, 1253, Intemann, NZA 2020, 1168. Muss der Stpfl. Ausbildungskosten (Studiengebühren usw.) an den Arbeitgeber zurückzahlen, weil er vorzeitig aus dem Dienstverhältnis ausscheidet, ist die Rückzahlung ebenso zu behandeln wie Ausbildungskosten zu behandeln wären. Bis Vz 2003 handelt es sich um Werbungskosten (Veranlassung durch das bisherige oder ein ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 21... / 2.7 Ermittlung des Totalüberschusses – Überschussprognose

Rz. 46 In allen Fällen, in denen Beweisanzeichen gegen das Vorliegen der Einkunftserzielungsabsicht sprechen, ist zu prüfen, ob ein Totalüberschuss zu erzielen ist. Hierbei ist nach folgenden Grundsätzen zu verfahren: Einnahmen und Werbungskosten sind zu schätzen. Dies kann anhand der letzten 5 Jahre geschehen. Behauptet der Stpfl., dass er auf die in der Vergangenheit entstan...mehr

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ABC der Werbungskosten / Gerichts- und Prozesskosten

Literatur: Kuhlmann, DB 1985, 1613; Müller, DStZ 1999, 50; Degel/Haase, DStR 2005, 1260; Gehm, EStB 2015, 30 Für die Prozess- und Rechtsanwaltskosten besteht kein ausdrückliches gesetzliches Abzugsverbot. Eine unterschiedliche Behandlung gegenüber den Geldstrafen und Geldbußen ist gerechtfertigt, weil Prozess- und Rechtsanwaltskosten kein Unwerturteil enthalten und keinen St...mehr

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ABC der Werbungskosten / Währungskursverlust

Literatur: Malke, FR 1994, 457; Watrin/Riegler, FR 2015, 1049 Währungskursverluste sind Vermögensverluste und daher keine Werbungskosten.[1] Währungsverluste entstehen nicht als Entgelt für die Überlassung des Kapitals, sind also keine Schuldzinsen. Der Währungsverlust wird nicht durch eine Einkunftsart veranlasst, fällt daher in den Privatbereich.[2] Von dem Fall einer verlo...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 21... / 3.3.1.1 Nießbrauch

Rz. 63 Ein Zuwendungsnießbrauch ist gegeben, wenn der Eigentümer einem Dritten den Nießbrauch an seinem Grundstück zuwendet. Dies kann entgeltlich, teilentgeltlich und unentgeltlich geschehen. Der Nießbrauch ist entgeltlich zugewendet, wenn die Parteien den Wert des Nießbrauchs und der Gegenleistung nach wirtschaftlichen Gesichtspunkten gegeneinander abgewogen haben und subje...mehr

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Neues zur Wegzugsteuer nach... / 4. Auswirkungen auf die Praxis

Zwar behandelt das Urteil lediglich Wegzüge in die Schweiz nach der bis zum 30.6.2021 geltenden Fassung, die getroffenen Grundlagen müssen jedoch erst recht für Wegzüge in EU-/EWR-Staaten sowie Wegzüge nach dem 31.12.2021 gelten. Da weder der BFH noch der EuGH darauf abstellt, dass ein Umzug in die Schweiz nicht schlechter behandelt werden darf als ein Wegzug ins EU-/EWR-Ausl...mehr

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Ermittlung der Gewerbesteuer / 2.1 Hinzurechnung von Zinsen und den Zinsen vergleichbaren Beträgen

Die Regelung des § 8 Nr. 1 GewStG umfasst den gesamten Bereich der Finanzierungskosten. Keine Rolle spielt gegenüber früheren gesetzlichen Regelungen die Frage, inwieweit die Aufwendungen zu Erträgen führen, die selbst wieder der Gewerbesteuer unterliegen. Zu den grundsätzlichen Fragen hat die Finanzverwaltung durch gleichlautende Ländererlasse[1] Stellung genommen. 2.1.1 Ent...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 20... / 2.6.2 Zinsen aus Hypotheken und Grundschulden (S. 1 Alt. 1)

Rz. 153 Unter Zinsen werden von der Laufzeit abhängige und von Gewinn und Umsatz unabhängige Vergütungen für den Gebrauch auf Zeit überlassenen Kapitals verstanden, die Bezeichnung als "Zinsen" ist nicht relevant. Zinsen setzen das Bestehen einer auf die Hauptleistung gerichteten Kapitalschuld voraus, zu der sie als Nebenleistung hinzutreten und von der sie in ihrer Entstehu...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 20... / 3.1.2.2.1 Veräußerung durch den Inhaber oder ehemaligen Inhaber der Schuldverschreibung (Buchst. b S. 1)

Rz. 225 Gem. § 20 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 S. 1 Buchst. b) S. 1 EStG gehören zu den Einkünften aus Kapitalvermögen Gewinne aus der Veräußerung von Zinsscheinen und Zinsforderungen durch den Inhaber oder ehemaligen Inhaber der Schuldverschreibung, wenn die dazugehörigen Schuldverschreibungen nicht mitveräußert werden. § 20 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 S. 1 Buchst. b) S. 1 EStG führt zu einer V...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 20... / 1.2 Rechtsentwicklung

Rz. 6 Der heutige § 20 EStG geht im Wesentlichen auf § 12 des Preußischen EStG v. 24.6.1891[1] zurück. § 6 Nr. 1 PrEStG 1891 unterwarf, ähnlich wie § 2 Abs. 1 S. 1 Nr. 5 des heutigen EStG, alle Einkünfte, die der Stpfl. aus Kapitalvermögen erzielte, der ESt. § 12 PrEStG 1891 ergänzte diese Vorschrift, enthielt aber, vergleichbar dem heutigen § 20 Abs. 1 EStG, keine Definitio...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 20... / 3.1.7 Veräußerung von sonstigen Kapitalforderungen jeder Art (S. 1 Nr. 7)

Rz. 255 Gem. § 20 Abs. 2 S. 1 Nr. 7 EStG gehören zu den Einkünften aus Kapitalvermögen Gewinne aus der Veräußerung von sonstigen Kapitalforderungen jeder Art i. S. d. § 20 Abs. 1 Nr. 7 S. 1 EStG. § 20 Abs. 2 S. 1 Nr. 7 EStG stellt einen Auffangtatbestand für alle Gewinne aus der Veräußerung von Kapitalvermögen dar, die nicht bereits der Besteuerung nach einem anderen Tatbest...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 20... / 3.1.2.2.2 Einlösung durch den ehemaligen Inhaber der Schuldverschreibung (Buchst. b) S. 2)

Rz. 231 Gem. § 20 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 S. 1 Buchst. b) S. 2 EStG gehören zu den Einkünften aus Kapitalvermögen Gewinne aus der Einlösung von Zinsscheinen und Zinsforderungen durch den ehemaligen Inhaber der Schuldverschreibung. Die Regelung betrifft Konstellationen, in denen der Inhaber einer Schuldverschreibung zwischen zwei Zinszahlungsterminen nur die Schuldverschreibung ver...mehr

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Ermittlung der Gewerbesteuer / 2.1.6 Freibetrag

Bei der Hinzurechnung von Zinsen und den Zinsen vergleichbaren Beträgen ist ein Freibetrag von 200.000 EUR zu berücksichtigen[1]. Nur der über diesen Freibetrag hinausgehende Betrag ist mit 25 % bei der Ermittlung des Gewerbeertrags als Hinzurechnung anzusetzen. Praxis-Beispiel Ermittlung der Hinzurechnung bei Finanzierungskosten Der Unternehmer U weist in der Gewinn- und Verl...mehr

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Ermittlung der Gewerbesteuer / 2.1.1 Entgelte für Schulden

Die Hinzurechnung der Entgelte für Schulden erfolgt unabhängig davon, ob begrifflich Dauerschuldzinsen vorliegen oder ob es sich um kurzfristige Zinsen handelt. Erfasst werden nicht nur die klassischen Zinsaufwendungen. Unter die Zurechnung fallen auch Abschläge aus der Veräußerung von Wechsel- und anderen Geldforderungen, insbesondere die Abschläge aus der Forfaitierung von...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 20... / 2.8.2.1 Erträge aus sonstigen Kapitalforderungen (Halbs. 1)

Rz. 188 Der Begriff der sonstigen Kapitalforderungen jeder Art i. S. d. § 20 Abs. 1 Nr. 7 S. 1 EStG umfasst alle auf eine Geldleistung gerichteten Forderungen, deren Steuerbarkeit sich nicht bereits aus einem anderen Tatbestand i. S. d. § 20 Abs. 1 Nr. 1 bis 6 oder 8 bis 11 EStG ergibt. Forderungen, die auf eine Sach-, Werk- oder Mietleistung[1] gerichtet sind, gehören nicht...mehr

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Ermittlung der Gewerbesteuer / 2.1.3 Gewinnanteile eines stillen Gesellschafters

Die Hinzurechnung bei den Gewinnanteilen eines stillen Gesellschafters erfolgt uneingeschränkt.[1] Es ist unerheblich, ob beim Empfänger der Gewinnanteil erneut der Gewerbesteuer unterliegt. Der Gesetzeswortlaut spricht nur vom Gewinnanteil. Die Hinzurechnung gilt auch für Verlustanteile. Das bedeutet praktisch eine Kürzung der Finanzierungskosten nach § 8 Nr. 1 GewStG. Unter ...mehr

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Ermittlung der Gewerbesteuer / 2.1.2 Entgelte für Renten und dauernde Lasten

Die Zurechnung von Renten und dauernden Lasten umfasst grundsätzlich alle Renten und dauernden Lasten.[1] Hinweis Tatsächlicher Aufwand Bei Rentenzahlungen und dauernden Lasten ist darauf zu achten, dass nicht die komplette Zahlung der Hinzurechnung unterliegt, sondern nur der jeweilige Aufwand im entsprechenden Erhebungszeitraum (i. d. R. der Differenzbetrag zwischen Zahlung ...mehr

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Ermittlung der Gewerbesteuer / 2.1.4 Miet- und Pachtzinsen

Die Hinzurechnung von Mieten und Pachten kommt bei allen materiellen Wirtschaftsgütern zum Zuge. Der Hinzurechnung soll in diesem Bereich der Finanzierungsanteil unterliegen, der in der Miet- und Pachtzahlung enthalten ist. Der Anteil wird dabei abhängig vom Umfang des zu berücksichtigenden Wertverzehrs für das belastete Wirtschaftsgut in pauschaler Form ermittelt. Es liegt ...mehr