Fachbeiträge & Kommentare zu Zinsschranke

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Leitfaden 2019 - Anlage Zin... / 7.2 Zeile 61

In Zeile 61 ist der EBITDA-Vortrag einzutragen, der für das sechste vorangegangene Wirtschaftsjahr festgestellt worden ist. Diese Aufteilung nach Wirtschaftsjahren ist erforderlich für die Feststellung, ob und in welcher Höhe der EBITDA-Vortrag aufgrund der zeitlichen Begrenzung entfällt. Der Betrag, der in die Zeile eingetragen wird, darf daher nur die im jeweiligen Wirtsch...mehr

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Leitfaden 2019 - Anlage Zin... / 4.5 Zeile 31

In dieser Zeile sind weitere Tatbestände zu berücksichtigen, die den fortführungsgebundenen Zinsvortrag aus Zeile 30 mindern. Dabei handelt es sich um Sachverhalte, die bereits bei der Ermittlung der Zinsvorträge berücksichtigt worden sind, aber auch den fortführungsgebundenen Zinsvortrag verringern. Grundsätzlich wird, sofern ein Antrag gem. § 8d KStG gestellt wird, der ges...mehr

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Leitfaden 2019 - Anlage Zin... / 3.19 Zeile 21

Zeile 21 ist nur auszufüllen, wenn die Zeilen 19 und 20 nicht in Betracht kommt. In Zeile 21 ist der beschränkte Zinsabzug zu ermitteln, der nur eingreift, wenn keiner der 3 Ausnahmetatbestände der Zeilen 19 und 20 anwendbar ist. In Zeile 21 ist der Teil der Zinsaufwendungen zu ermitteln, der in Höhe des berücksichtigungsfähigen EBITDA des laufenden Wirtschaftsjahrs abzugsfäh...mehr

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Feststellungserklärung 2019 / 5.8 Weitere Angaben (Zeilen 26–28)

In den Zeilen 26 und 27 können weitere festzustellende Besteuerungsgrundlagen eingetragen werden, z. B. Gewinnzuschläge nach § 6b Abs. 7, 8, 10 EStG, außerordentliche Einkünfte nach § 34b EStG, Steuerabzugsbeträge nach §§ 48, 48c EStG, nach § 50c EStG nicht berücksichtigte Gewinnminderungen sowie Berichtigungsbeträge nach § 1 AStG, außerdem nicht ausgleichsfähige oder nicht ...mehr

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Jahresabschluss nach HGB: Ü... / 1.2 Zwecke des handelsrechtlichen Jahresabschlusses

Rz. 23 Mit den unterschiedlichen Zwecken eines Jahresabschlusses und einer zweckgerechten Ausgestaltung der Bilanznormen befassen sich in Wissenschaft und Praxis die vielfältigen, historisch gewachsenen "Bilanztheorien" (Bilanzauffassungen). Rz. 24 Gesetzliche Hauptzwecke des HGB-Jahresabschlusses sind die Regelung von Informations- und Finanzinteressen. Der Informationszweck...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 5.2 douple dips

Die deutschen Grundsätze zur Berücksichtigung von Sonderbetriebsausgaben, insbesondere Refinanzierungskosten, führen zu einer Doppelberücksichtigung von Aufwand, sog. douple dips, wenn der ausländische Staat keine Aufwandszuordnung vergleichbar § 3c Abs. 1 EStG kennt. Dies ist u.a. auch Gegenstand des BEPS-Aktionsplans zu hybriden Strukturen. Der Bundesrat hatte hierzu im Rah...mehr

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Finance-Prozessmodell: Leit... / 3.7 Steuern

Ziele Ziel des Prozesses Steuern ist es, den steuerlichen Erfolg der Unternehmenstätigkeit zu ermitteln und abzugrenzen, den steuerlichen Compliance-Regelungen gerecht zu werden sowie festgelegte, steueroptimierende Strategien anzuwenden. Inhalte Der Hauptprozess beinhaltet den Ansatz und die Bewertung der einzelnen Wirtschaftsgüter aus der steuerrechtlichen Perspektive sowie ...mehr

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X Grundzüge der Besteuerung... / 1.7.4 Gesellschafterfremdfinanzierung/Zinsschranke

Rz. 1855 Durch das UntStRfG 2008[1] ist die steuerliche Behandlung der Fremdfinanzierung der Körperschaften grundlegend neu geregelt worden. An die Stelle der bisherigen Gesellschafterfremdfinanzierung (§ 8a KStG a. F.) tritt nunmehr die Zinsschranke gem. § 4h EStG i. V. m. § 8a KStG. Nach der Gesetzesbegründung soll die Zinsschranke die Eigenkapitalquote deutscher Unternehm...mehr

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X Grundzüge der Besteuerung... / 1.7.4.1 Zinsschranke (ab 2008)

Rz. 1857 Rechtsgrundlage für die Zinsschranke ist § 4h EStG, der aufgrund von § 8 Abs. 1 KStG auch für Körperschaften gilt, erweitert um die Regelungen in § 8a KStG.[1] Rz. 1858 Nach § 4h Abs. 1 Satz 1 EStG sind Zinsaufwendungen eines Betriebs bis zur Höhe des Zinsertrags des Betriebs in voller Höhe, darüber hinaus (Nettozinsaufwendungen) nur bis zur Höhe von 30 % des sog. st...mehr

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X Grundzüge der Besteuerung... / 2.3.1 Grundlagen und sich anschließende Verfahrensfragen

Rz. 1945 Maßgebend für die Bemessung der Gewerbesteuer ist – seit Abschaffung der Gewerbekapitalsteuer 1998 – ausschließlich der Gewerbeertrag der GmbH (§ 6 GewStG). Dieser ermittelt sich nach § 7 Satz 1 GewStG auf der Grundlage des für Körperschaftsteuerzwecke ermittelten Gewinns, der um gewerbesteuerspezifische – meist den Objektsteuercharakter der Gewerbesteuer widerspieg...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Einkommensteuerrecht, EStG § 4h Betriebsausgabenabzug für Zinsaufwendungen (Zinsschranke)

Schrifttum: Welling, Die Zinsschranke, FR 2007, 735; Watrin/Wittkowski/Strohm, Auswirkungen der Unternehmensteuerreform 2008 auf die Besteuerung von KapGes, GmbHR 2007, 785; Wagner/Fischer, Anwendung der Zinsschranke bei PersGes, BB 2007, 1811; Töben/Fischer, Die Zinsschranke für KapGes, GmbHR 2007, 532; Töben/Fischer, Die Zinsschranke, BB 2007, 974; Töben, Die Zinsschranke – Befu...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / II. Grundregel der Zinsschranke (§ 4h Abs 1 EStG)

A. Betriebsbegriff iSd § 4h EStG Schrifttum: Dörr/Geibel/Fehling, Die neue Zinsschranke, NWB F 4, 5199 v 06.08.2007; Middendorf/Stegemann, Die Zinsschranke nach der Unternehmensteuerreform 2008, INF 2007, 305; Schaden/Käshammer, Der Zinsvortrag iRd Regelungen zur Zinsschranke, BB 2007, 2317; Köster-Böckenförde, Der Begriff des "Betriebs" iRd Zinsschranke, DB 2008, 2213. Rn. 63 Sta...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Welling, Die Zinsschranke, FR 2007, 735; Watrin/Wittkowski/Strohm, Auswirkungen der Unternehmensteuerreform 2008 auf die Besteuerung von KapGes, GmbHR 2007, 785; Wagner/Fischer, Anwendung der Zinsschranke bei PersGes, BB 2007, 1811; Töben/Fischer, Die Zinsschranke für KapGes, GmbHR 2007, 532; Töben/Fischer, Die Zinsschranke, BB 2007, 974; Töben, Die Zinsschranke – Befund u Kritik...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. ABC der Zinsaufwendungen u Zinserträge

Rn. 142 Stand: EL 139 – ET: 10/2019 Auf- u Abzinsung von unverzinslichen o niedrig verzinslichen Verbindlichkeiten o Forderungen führt zu Zinsaufwendungen bzw -erträgen, die für Zwecke der Zinsschranke zu berücksichtigen sind. Nach Ansicht der FinVerw sind jedoch solche Erträge für Zwecke der Zinsschranke unbeachtlich, sofern diese aus der erstmaligen Abzinsung von Verbindlic...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Dörr/Geibel/Fehling, Die neue Zinsschranke, NWB F 4, 5199 v 06.08.2007; Middendorf/Stegemann, Die Zinsschranke nach der Unternehmensteuerreform 2008, INF 2007, 305; Schaden/Käshammer, Der Zinsvortrag iRd Regelungen zur Zinsschranke, BB 2007, 2317; Köster-Böckenförde, Der Begriff des "Betriebs" iRd Zinsschranke, DB 2008, 2213. Rn. 63 Stand: EL 139 – ET: 10/2019 § 4h Abs 1 S 1 EStG...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Heuermann/Führich, Ist die geplante Zinsschranke europarechtskonform?, IStR 2007, 341; Musil/Volmering, Systematische verfassungsrechtliche u europarechtliche Probleme der Zinsschranke, DB 2008, 12; Steuerinnovation im Wandel: Einige Thesen zur Zinsschranke u ihrer Verfassungsmäßigkeit, DStR 2013, 1; Hick, Verfassungswidrigkeit der Zinsschranke in einem "Zinsschranken-Grundfall...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Verhältnis zu anderen Vorschriften

Rn. 32 Stand: EL 139 – ET: 10/2019 Eine spezielle Ergänzung für die Anwendung der Zinsschranke bei Körperschaften stellt § 8a KStG dar. Abweichungen gehen den allg Zinsschrankenvorschriften in § 4h EStG vor. Die für Körperschaften geltenden Sondervorschriften zur Gesellschafterfremdfinanzierung nach § 8a KStG können nach § 4h Abs 2 EStG allerdings auch für PersGes zur Anwendu...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

KPMG, Insights into IFRS 2006/2007; Ernst & Young, International GAAP 2007; Heuser/Theile, IFRS-Handbuch, 3. Aufl 2007; Beck'sches IFRS-Handbuch, 2. Aufl 2007; Hennrichs, Zinsschranke, EK-Vergleich u IFRS, DB 2007, 2007; Lüdenbach/Hoffmann, Der IFRS-Konzernabschluss als Bestandteil der Steuerbemessungsgrundlage für die Zinsschranke nach § 4h EStG-E, DStR 2007, 636; Heintges/Kampha...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Verfassungsrecht

Rn. 43 Stand: EL 139 – ET: 10/2019 Seit der Einführung des § 4h EStG sieht sich die Zinsschranke einer starken verfassungsrechtlichen Kritik ausgesetzt. Die Frage nach ihrer Verfassungsmäßigkeit ist derzeit allerdings als ungeklärt zu beurteilen. Der I. Senat des BFH hat mit Beschluss v 14.10.2015, I R 20/15, BStBl II 2017, 1240 (Az BVerfG 2 BvL 1/16) dem BVerfG die Frage vor...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Dörr/Geibel/Fehling, Die neue Zinsschranke, NWB F 4, 5199 v 06.08.2007; Reiche/Kroschewski, Akquisitionsfinanzierung nach Einführung der Zinsschranke, DStR 2007, 1330; Scheunemann/Socher, Zinsschranke beim Leveraged Buy-out, BB 2007, 1144; Eggert, Finanzierungsstrukturen im Lichte der Zinsschranke – Problemfelder u Lösungsansätze im Überblick, M&A Review 4/2019, 120. Rn. 323 St...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Rödder, Entsteht ein EBITDA-Vortrag in Jahren mit einem Zinsertragsüberhang?, DStR 2010, 529; Kessler/Lindemer, Die Zinsschranke nach dem Wachstumsbeschleunigungsgesetz, DB 2010, 472; Herzig/Liekenbrock, Zum EBITDA-Vortrag der Zinsschranke, DB 2010, 690; Bohn/Loose, Ausgewählte Zweifelsfragen bei der Anwendung des EBITDA-Vortrags, DStR 2011, 241; Fischer, Zinsschranke in der Anw...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Primäres Unionsrecht

Rn. 54 Stand: EL 139 – ET: 10/2019 Auch im Europarecht findet sich möglicherweise ein Ansatzpunkt für einen Verstoß der Zinsschranke gegen höherrangiges Recht, da ein Verstoß der Zinsschranke gegen die Niederlassungsfreiheit (Art 49 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union) sowie gegen die Kapitalverkehrsfreiheit (Art 63 des Vertrags über die Arbeitsweise der...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Middendorf/Stegemann, Die Zinsschranke nach der geplanten Unternehmensteuerreform 2008, INF 2007, 305; Hoffmann, Die Zinsschranke bei mitunternehmerischen PersGes, GmbHR 2008, 113.mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Wagner/Fischer, Anwendung der Zinsschranke bei PersGes, BB 2007, 1811; Hoffmann, Die einer Körperschaft nachgeordnete Mitunternehmerschaft bei der Zinsschranke, GmbHR 2008, 183.mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Persönlicher Anwendungsbereich

Rn. 23 Stand: EL 139 – ET: 10/2019 Die Zinsschranke gilt unabhängig von der Rechtsform für alle StPfl, die einen "Betrieb" iSd Zinsschranke unterhalten u mit diesem Gewinneinkünfte erzielen. Die Zinsschranke ist somit nicht betriebs- o personenbezogen. Im Rahmen dessen ist unbeachtlich, ob die Zinsen an einen Gesellschafter o an fremde Dritte (zum Beispiel an ein Kreditinstit...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Dörr/Geibel/Fehling, Die neue Zinsschranke, NWB F 4, 5199 v 06.08.2007; Scheunemann/Socher, Zinsschranke beim Leveraged Buy-out, BB 2007, 1144; Middendorf/Stegemann, Die Zinsschranke nach der geplanten Unternehmensteuerreform 2008, INF 2007, 305; Köster, Zinsschranke: Eigenkapitaltest u Bilanzpolitik, BB 2007, 2278. Rn. 330 Stand: EL 139 – ET: 10/2019 Insgesamt sind steueroptimie...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Schaden/Käshammer, Der Zinsvortrag iRd Regelungen zur Zinsschranke, BB 2007, 2317; Köhler/Hahne, BMF-Schreiben zur Anwendung der steuerlich Zinsschranke u Gesellschafter-Fremdfinanzierung bei KapGes, DStR 2008, 1505; Beusser, Der Zinsvortrag bei der Zinsschranke, FR 2009, 49. Rn. 91 Stand: EL 139 – ET: 10/2019 Nicht abziehbare Zinsaufwendungen können nach § 4h Abs 1 S 5 EStG ohn...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Keine o nur anteilsmäßige Konzernzugehörigkeit ("Konzern-Klausel")

Rn. 104 Stand: EL 139 – ET: 10/2019 Die Konzernklausel in § 4h Abs 2 S 1 Buchst b EStG ist die zweite Ausnahmeregelung iRd Zinsschranke. Diese greift, wenn der betreffende Betrieb nicht o nur anteilig zu einem Konzern gehört. Ziel der Konzernklausel ist es, konzernfreien Betrieben den vollumfänglichen BA-Abzug für Zinsaufwendungen zu ermöglichen ("Stand-Alone-Klausel"). Insb E...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Allgemeines

Rn. 165 Stand: EL 139 – ET: 10/2019 Die Konzernabgrenzung nach § 4h Abs 3 S 5 u 6 EStG hat einerseits Bedeutung für die Anwendbarkeit der Konzernklausel, da diese Ausnahmeregelung nur Anwendung findet, sofern ein Betrieb nicht o nur anteilig zu einem Konzern gehört. Andererseits ist die Konzernabgrenzung auch für die Escape-Klausel bedeutend, da die zutreffende Konzernabgrenz...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Gesetzliche Zielsetzung u rechtspolitischer Hintergrund

Rn. 1 Stand: EL 139 – ET: 10/2019 IRd Unternehmensteuerreform 2008 (UntStRefG 2008 v 14.08.2007, BStBl I 2007, 630) wurde neben der Absenkung der GewSt-Messzahl u der Einführung der Thesaurierungsbegünstigung für Personenunternehmer ua auch der KSt-Tarif herabgesetzt. Um den damit einhergehenden Steuerausfällen entgegenzuwirken, wurde in diesem Zuge ua das Instrument der Zins...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Zuteilung von Zinsabzug u Zinsvortrag

Rn. 233 Stand: EL 139 – ET: 10/2019 Die Abzugsbeschränkung bezieht sich auf Zinsaufwendungen (s Rn 136), "die den maßgeblichen Gewinn gemindert haben" (§ 4h Abs 3 S 2 EStG). Diese tatbestandliche Voraussetzung der Gewinnminderung ist bei PersGes unter Berücksichtigung des Ergebnisses aus Ergänzungs- u Sonderbilanzen (s § 15 Rn 92 (Bitz)) zu prüfen. Die PersGes ermittelt den G...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Stangl/Hageböke in Schaumburg/Rödder, Unternehmensteuerreform 2008, 489; Köhler/Hahne, BMF-Schreiben zur Anwendung der steuerlichen Zinsschranke u Gesellschafter-Fremdfinanzierung bei KapGes, DStR 2008, 1505. Rn. 216 Stand: EL 139 – ET: 10/2019 Die Zinsschrankenregelung nach § 4h EStG findet grds (wie durch die ATAD-Richtlinie der EU gefordert) auch auf Körperschaften (regelmäß...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Die 3-Mio-EUR-Freigrenze

Rn. 95 Stand: EL 139 – ET: 10/2019 Nach § 4h Abs 2 S 1 Buchst a EStG ist die Zinsschranke nicht anzuwenden, wenn der Saldo der Zinsaufwendungen über die Zinserträge (Nettozinsaufwand) weniger als 3 Mio EUR pro Wj beträgt. Hervorzuheben ist, dass es sich hierbei um eine Freigrenze u nicht um einen Freibetrag handelt. Das bedeutet, dass die Abzugsbeschränkung der Zinsschranke z...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Begriffsdefinition

Rn. 136 Stand: EL 139 – ET: 10/2019 Die Zinsschranke enthält eine eigenständige Definition der Zinsen für Zwecke der Zinsschranke. Zinsaufwendungen sind nach § 4h Abs 3 S 2 EStG "Vergütungen für FK, die den maßgeblichen Gewinn gemindert haben". Spiegelbildlich dazu sind Zinserträge nach § 4h Abs 3 S 3 EStG "Erträge aus Kapitalforderungen jeder Art, die den maßgeblichen Gewinn...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Mehrstöckige Beteiligungsstrukturen

Rn. 257 Stand: EL 139 – ET: 10/2019 Einen weiteren Problemfall stellen doppel- o mehrstöckige Beteiligungsstrukturen dar. Diese liegen zB bei folgenden Konstellationen vor: Die mitunternehmerische Beteiligung in einem BV, zB einer KapGes o einer anderen Mitunternehmerschaft; atypisch stille Beteiligungen am BV eines Einzelunternehmens, einer Mitunternehmerschaft o einer KapGes;...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / d) Gemeinschaftsunternehmen u assoziierte Unternehmen, Zweckgesellschaften

Rn. 183 Stand: EL 139 – ET: 10/2019 Zweckgesellschaften (Special Purpose Entities, "SPE") können bei Vorliegen eines Control-Verhältnisses in den Anwendungsbereich der Zinsschranke fallen. Die FinVerw vertritt die Auffassung, dass Verbriefungszweckgesellschaften iRv Asset-Backed-Securities-Gestaltungen, deren Unternehmensgegenstand der rechtliche Erwerb von Forderungen aller ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Sachlicher Anwendungsbereich

Rn. 26 Stand: EL 139 – ET: 10/2019 Die Vorschrift enthält in § 4h Abs 3 S 2–4 EStG eine eigene Zinsdefinition. Danach werden für Zwecke der Zinsschranke sowohl Zinsaufwendungen als auch Zinserträge eines Betriebs berücksichtigt, die aus der Überlassung von FK beziehungsweise aus Kapitalforderungen jeder Art (weiter Zinsbegriff) resultieren u den maßgeblichen Gewinn gemindert ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Betriebsstätten

Rn. 181 Stand: EL 139 – ET: 10/2019 Betriebsstätten qualifizieren nicht als Betriebe iSd Zinsschranke u können deshalb nur mittelbar über das Stammhaus Teil eines Zinsschranken-Konzerns sein.mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Betriebsaufspaltung

Rn. 180 Stand: EL 139 – ET: 10/2019 Ergibt sich im Falle einer klassischen Betriebsaufspaltung die Gewerblichkeit des Besitzunternehmens nur aus einer personellen u sachlichen Verflechtung mit dem Betriebsunternehmen, begründen diese beiden gewerblichen Betriebe für sich genommen noch keinen Konzern iSd Zinsschranke. Besitz- u Betriebsgesellschaft sind steuerlich nicht als ei...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Zeitlicher Anwendungsbereich

Rn. 29 Stand: EL 139 – ET: 10/2019 Die Zinsschranke gilt erstmals für Wj, die nach dem 25.05.2007 (Tag des Beschlusses des Deutschen Bundestages über das UnternehmensteuerreformG 2008) beginnen u nicht vor dem 01.01.2008 enden (§ 52 Abs 12d EStG aF, § 34 Abs 6a S 3 KStG). Bei Unternehmen, bei denen das Wj dem Kj entspricht, gilt die Zinsschrankenregelung gem § 4h EStG erstmal...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / g) Organschaft

Rn. 187 Stand: EL 139 – ET: 10/2019 Ein Organkreis wird für Zwecke der Zinsschranke grds nach § 15 S 1 Nr 3 KStG als ein einziger Betrieb u im Umkehrschluss nicht als Konzern qualifiziert. Allerdings kann der Organkreis grds Teil eine Konzerns iSd Zinsschranke sein, wenn bspw außerhalb des Organkreises weitere konzernzugehörige Betriebe vorhanden sind. Rn. 188–190 Stand: EL 13...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Grundregel u Rechtsfolge

Rn. 10 Stand: EL 139 – ET: 10/2019 Die Zinsschranke ist Teil der steuerlichen Gewinnermittlung u regelt den Zinsabzug auf Ebene des Schuldners, wobei die Besteuerung auf Ebene des Empfängers vollständig unberücksichtigt bleibt. Bei Anwendung der Zinsschranke wird nach der systematischen Grundregelung in § 4h Abs 1 S 1 EStG der steuerliche BA-Abzug für Zinsaufwendungen eines B...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Sekundäres Unionsrecht

Rn. 60 Stand: EL 139 – ET: 10/2019 In der Literatur wird auch ein möglicher Verstoß der Zinsschranke gegen die Zins- u Lizenzgebührenrichtlinie (Richtlinie 2003/49/EG des Rates v 03.06.2003, Richtlinie über eine gemeinsame Steuerregelung für Zahlungen von Zinsen u Lizenzgebühren zwischen verbundenen Unternehmen verschiedener Mitgliedstaaten, Abl L 157, 49) angenommen (ua Dörr...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. EBITDA-Vortrag

Schrifttum: Rödder, Entsteht ein EBITDA-Vortrag in Jahren mit einem Zinsertragsüberhang?, DStR 2010, 529; Kessler/Lindemer, Die Zinsschranke nach dem Wachstumsbeschleunigungsgesetz, DB 2010, 472; Herzig/Liekenbrock, Zum EBITDA-Vortrag der Zinsschranke, DB 2010, 690; Bohn/Loose, Ausgewählte Zweifelsfragen bei der Anwendung des EBITDA-Vortrags, DStR 2011, 241; Fischer, Zinsschranke...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Betriebsbegriff iSd § 4h EStG

Schrifttum: Dörr/Geibel/Fehling, Die neue Zinsschranke, NWB F 4, 5199 v 06.08.2007; Middendorf/Stegemann, Die Zinsschranke nach der Unternehmensteuerreform 2008, INF 2007, 305; Schaden/Käshammer, Der Zinsvortrag iRd Regelungen zur Zinsschranke, BB 2007, 2317; Köster-Böckenförde, Der Begriff des "Betriebs" iRd Zinsschranke, DB 2008, 2213. Rn. 63 Stand: EL 139 – ET: 10/2019 § 4h Abs...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Zeitpunkt

Rn. 174 Stand: EL 139 – ET: 10/2019 Dem Gesetz ist keine Aussage zu entnehmen, wann der an sich v der Zinsschranke betroffene Betrieb nicht zu einem Konzern gehören darf, wenn er von der Ausnahme des § 4h Abs 2 S 1 Buchst b EStG Gebrauch machen möchte. Auch ist nicht erkennbar, ob es sich um eine stichtagsbezogene o um eine auf einen Zeitraum bezogene Tatbestandsvoraussetzung...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / D. Organschaft

Schrifttum: Stangl/Hageböke in Schaumburg/Rödder, Unternehmensteuerreform 2008, 510. Rn. 307 Stand: EL 139 – ET: 10/2019 Die Vorschriften zur Zinsabzugsbeschränkung enthalten auch Sonderregelungen für die Organschaft iSd §§ 14ff KStG. Nach § 15 S 1 Nr 3 S 1 KStG gilt der Organkreis als ein Betrieb iSd § 4h EStG (s Rn 63ff). Dies gilt dabei auch im Rahmen eines mehrstufigen Orga...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / D. Zinsvortrag

Schrifttum: Schaden/Käshammer, Der Zinsvortrag iRd Regelungen zur Zinsschranke, BB 2007, 2317; Köhler/Hahne, BMF-Schreiben zur Anwendung der steuerlich Zinsschranke u Gesellschafter-Fremdfinanzierung bei KapGes, DStR 2008, 1505; Beusser, Der Zinsvortrag bei der Zinsschranke, FR 2009, 49. Rn. 91 Stand: EL 139 – ET: 10/2019 Nicht abziehbare Zinsaufwendungen können nach § 4h Abs 1 S...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Verrechenbares EBITDA

Rn. 75 Stand: EL 139 – ET: 10/2019 Zinsaufwendungen eines Betriebs sind in Höhe seines Zinsertrags unbeschränkt abziehbar, darüber hinaus jedoch nur in Höhe des verrechenbaren EBITDA. Das verrechenbare EBITDA ergibt sich aus § 4h Abs 1 S 2 EStG u bildet die Bezugsgröße zur Ermittlung der maximal abziehbaren Zinsaufwendungen. Rn. 76 Stand: EL 139 – ET: 10/2019 Ausgangspunkt zur ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Kessler/Köhler/Knörzer, Die Zinsschranke im Rechtsvergleich, IStR 2007, 419. Rn. 313 Stand: EL 139 – ET: 10/2019 Vor dem Hintergrund der Berechnungsparameter für die Zinsabzugsbeschränkung sind im Bereich von Holdinggesellschaften regelmäßig folgende Aspekte relevant: hoher FK-Anteil. kein Anfall von AfA-Aufwand. Für den Ausnahmetatbestand des EK-Vergleichs (s Rn 108ff) sind die ...mehr