Fachbeiträge & Kommentare zu Zulage

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Mindestlohn / 3.3 Allgemeinverbindlicher Mindestlohn nach dem Arbeitnehmerentsendegesetz

Mindestlohnregelungen können sich auch auf Grundlage des Arbeitnehmerentsendegesetzes (AEntG) ergeben. Das Gesetz führt zur Anwendung der verschiedenen Mindestlohnregelungen – allen voran denen des MiLoG – auch auf Arbeitgeber mit Sitz im Ausland, sofern diese Arbeitnehmer in der Bundesrepublik Deutschland beschäftigen. Das Gesetz gilt gemäß § 2 Abs. 2 AEntG auch im Fall von...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Entgelttransparenz / 2.5 Umfang und Modalitäten der Auskunftserteilung

In Bezug auf den Umfang und die Modalitäten der Auskunftsgewährung trifft das Gesetz eine wichtige Unterscheidung zwischen tarifgebundenen bzw. -anwendenden Arbeitgebern und Arbeitgebern, die keine tariflichen Entgeltregelungen zugrunde legen. § 14 EntgTranspG erleichtert einem tarifgebundenen oder durch arbeitsvertragliche Verweisung tarifanwendenden Arbeitgeber die Auskunf...mehr

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Steuerfreie Einnahmen-ABC / Zulagen

Zulagen, die z. B. für Mehrarbeit oder wegen einer Gefährdung durch die Tätigkeit gezahlt werden, sind steuerpflichtiger Arbeitslohn. Begünstigt hat der Gesetzgeber dagegen Lohnzuschläge für Sonntags-, Feiertags- oder Nachtarbeit nach § 3b EStG. Derartige Zeitzuschläge sind nach dem Gesetz steuerfrei für die Nachtarbeit bis zu 25 %, für Sonntagsarbeit bis zu 50 %, für die Arbei...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Kompaktübersicht: Steuerges... / Forschungsförderung

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Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Kompaktübersicht: Steuerges... / Brexit

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Einmalzahlungen / 1.1 Abgrenzungsmerkmale

Welche Abgrenzungskriterien entscheidend sind, ergibt sich nicht aus dem Gesetz. Die Finanzverwaltung hat deshalb in den Lohnsteuerrichtlinien den beiden Begriffen einen eigenen Abschnitt zugedacht.[1] Allerdings beschränkt sich die Begriffsbestimmung im Wesentlichen auf eine Darstellung zahlreicher Anwendungsbeispiele sowohl für laufende als auch für sonstige Bezüge. Folgen...mehr

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Herstellungskosten im Absch... / 2.1.1.2 Fertigungseinzelkosten

Rz. 20 Auch Fertigungseinzelkosten sind sowohl handelsrechtlich als auch steuerrechtlich zwingend zu aktivieren. Unter den Fertigungseinzelkosten im Sinne von Lohnkosten sind hierbei insbesondere die Fertigungslöhne zu verstehen.[1] Diese umfassen die den Produkten direkt zurechenbaren Bruttolöhne und beinhalten somit auch die Lohnnebenkosten wie die gesetzlichen und tarifli...mehr

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Pfändung von Lohn und Gehalt / 2 Vermögenswirksame Leistungen

Nicht pfändbar sind die vermögenswirksamen Leistungen des Arbeitnehmers.[1] Nach der herrschenden Meinung stellt der Anspruch auf die Arbeitnehmersparzulage keinen Arbeitslohn dar und unterliegt damit auch nicht dem Pfändungsschutz.[2] Allerdings ist die Arbeitnehmersparzulage wegen des gesetzlichen Verbots der Übertragbarkeit nicht pfändbar.[3] Hinweis Pfändbarkeit der Arbei...mehr

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Pfändung von Lohn und Gehalt / 4 Unpfändbare Bezüge

Völlig unpfändbar sind folgende in § 850a ZPO aufgeführten Bezüge: Die Hälfte des für Mehrarbeitsstunden gezahlten Teils des Arbeitseinkommens. Bei den Mehrarbeitsvergütungen ist nicht nur der Zuschlag, sondern der gesamte für die Überstunden gezahlte Lohn zur Hälfte unpfändbar. Die für die Dauer eines Urlaubs über das Arbeitseinkommen hinaus gewährten Bezüge (Urlaubsgelder, n...mehr

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Vermögenswirksame Leistungen / 3 Staatliche Vergünstigungen

Für vermögenswirksame Leistungen werden vom Finanzamt Arbeitnehmersparzulagen an den Arbeitnehmer ausgezahlt, soweit die vermögenswirksamen Leistungen maximal 470 EUR im Kalenderjahr nicht übersteigen. Ausgenommen sind Sparbeiträge aufgrund eines Sparvertrags mit einem Kreditinstitut oder Beiträge aufgrund eines Kapitalversicherungsvertrags.[1] Das Vermögensbildungsgesetz unt...mehr

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Zuschläge / 1.2 Steuerfrei sind nur echte Zeitzuschläge

Zuschläge wegen Mehrarbeit oder wegen anderer als durch die Arbeitszeit bedingter Anforderungen oder Zulagen, die lediglich nach bestimmten Zeiträumen bemessen werden, sind – auch soweit sie bei Sonn-, Feiertags- oder Nachtarbeit anfallen – lohnsteuerpflichtiger Arbeitslohn. Werden Überstundenvergütungen und Zuschläge für Überstunden an Feiertagen, Sonntagen oder in der Nach...mehr

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Zuschläge / 3 Mindestlohn

Das Mindestlohngesetz (MiLoG) gewährt keinen unmittelbaren Anspruch auf bestimmte (Nachtarbeits-) Zuschläge. Der Mindestlohnanspruch aus § 1 Abs. 1 MiLoG ist ein gesetzlicher Anspruch, der eigenständig neben den arbeits- oder tarifvertraglichen Entgeltanspruch tritt. Das MiLoG lässt arbeits- bzw. tarifvertragliche Vergütungsansprüche unberührt und legt grundsätzlich keine be...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Zuschläge / 2.1 Voraussetzungen für Steuerfreiheit

Eine Sonderstellung nehmen Zuschläge ein, die für tatsächlich geleistete Sonntags-, Feiertags- oder Nachtarbeit gezahlt werden (SFN-Zuschläge). Solche Zeitzuschläge für ungünstige Arbeitszeiten können bis zu bestimmten Höchstbeträgen steuerfrei bleiben.[1] Für die Steuerbefreiung ist eine zusätzliche Lohnzahlung erforderlich. Deshalb sind nur die Zuschläge steuerfrei, die ne...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Zuschläge / 2.2 Umfang der Steuerfreiheit

Die Steuerfreiheit der Sonn-, Feiertags- und Nachtarbeit für alle arbeitsrechtlich möglichen Zuschläge ist einheitlich wie folgt begrenzt: für Nachtarbeit auf 25 %, für Sonntagsarbeit auf 50 % – vorbehaltlich der Nrn. 3 u. 4, für Arbeit am 31.12. ab 14 Uhr und an gesetzlichen Feiertagen auf 125 % – vorbehaltlich der Nr. 4, für Arbeit am 24.12. ab 14 Uhr, am 25. und 26.12. sowie ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Zuschläge / 1.1 Steuerpflichtiger Arbeitslohn

Zuschläge, die vom Arbeitgeber wegen der Besonderheit der ausgeübten Tätigkeit zusätzlich zum üblichen Arbeitslohn gezahlt werden, gehören zum steuerpflichtigen Arbeitslohn (z. B. Erschwerniszulagen). Ebenso lohnsteuerpflichtig sind Lohnzuschläge für Überstunden und Zuschläge nach dem Familienstand, z. B. im öffentlichen Dienst. Unabhängig von der Bezeichnung bestimmt sich d...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Zuschläge / 1.1 Beitragspflicht in der Sozialversicherung

Lohnzuschläge, die der Arbeitgeber zusätzlich zum Arbeitslohn zahlt, sind grundsätzlich beitragspflichtig.[1] Dabei spielt es keine Rolle, ob diese als Zuschläge oder Zulagen bezeichnet werden. Es ist auch nicht entscheidend, ob die Lohnzuschläge gezahlt werden aufgrund eines gesetzlichen Anspruchs, eines Tarifvertrags, einer Betriebsvereinbarung, einer einzelvertraglichen Regel...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Zuschläge / Zusammenfassung

Begriff Mit einem Zuschlag zum Grundlohn will der Arbeitgeber die Leistungserbringung eines Arbeitnehmers honorieren, der zu Zeiten arbeitet, an denen die Mehrheit der Beschäftigten arbeitsfrei hat, oder über die betriebliche Arbeitszeit hinaus arbeitet. Zuschläge werden im Regelfall gezahlt für Sonn- und Feiertagsarbeit, Nachtarbeit und Überstunden. Nur die Zuschläge für Son...mehr

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Baugewerbe / 1 Erschwerniszulagen

Erschwerniszulagen im Baugewerbe werden aufgrund von Mehraufwendungen des Arbeitnehmers für Erschwernisse seiner beruflichen Tätigkeit gezahlt, wenn sie weder durch eine Reisekostenvergütung noch durch sein übliches Gehalt abgegolten sind. In Betracht kommen hier typischerweise Zulagen wegen besonderer Schmutz- oder Staubbelastung (Schmutzzulagen), Schneezulagen, z. B. für das...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Mitbestimmung des Betriebsrats / 1.3 Mitbestimmungsrecht nur bei kollektivem Bezug

Das erzwingbare Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats in sozialen Angelegenheiten greift grundsätzlich nur bei Regelungen mit einem kollektiven Bezug – nicht aber bei persönlichen Einzelfallregelungen ein. Das ist der Fall, wenn eine Angelegenheit für die gesamte Belegschaft, für einen Teil der Belegschaft oder für eine bestimmte Gruppe der Belegschaft (Schichtarbeiter, Fraue...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Mitbestimmung des Betriebsrats / 2.1 Mitbestimmung in sozialen Angelegenheiten

Die Mitbestimmung in sozialen Angelegenheiten ist gewissermaßen das "Herzstück" des BetrVG und schränkt einerseits in wichtigen Bereichen die Entscheidungsfreiheit des Arbeitgebers ein und bietet auf der anderen Seite dem Betriebsrat in wichtigen Fragen Einflussmöglichkeiten auf den Betrieb. Durch Tarifvertrag kann der Kreis der mitbestimmungspflichtigen sozialen Angelegenhei...mehr

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Betriebsrat: Vergütung der ... / 1.1.2 Entgeltausfallprinzip

Betriebsratsmitglieder sind entsprechend dem Entgeltausfallprinzip nach § 37 Abs. 2 BetrVG von ihrer beruflichen Tätigkeit ohne Minderung des Arbeitsentgelts zu befreien, unabhängig davon, ob diese nur zeitweise oder vollständig nach § 38 BetrVG freigestellt sind. Während der Freistellung eines Betriebsratsmitglieds für Betriebsratsarbeit ist also das Entgelt zu zahlen, auf ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Betriebsrat: Allgemeines, A... / 3.2 Freistellung

In Betrieben mit in der Regel mehr als 199 Arbeitnehmern sind ein und mehr Betriebsratsmitglied/er von ihrer beruflichen Tätigkeit zur Erfüllung der Aufgaben des Betriebsrats nach Maßgabe des § 38 BetrVG freizustellen. Der Gesetzgeber ist davon ausgegangen, dass bei den in § 38 BetrVG aufgeführten Betriebsgrößen jedenfalls Betriebsratstätigkeit anfällt, die die gesamte Arbei...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 12.2 Lohnbegriff

Rz. 183 Allgemein wird der in § 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG gebrauchte Lohnbegriff in weitem Sinn interpretiert. Gemeint sind alle Leistungen des Arbeitgebers, die er als Gegenleistung für die von den Arbeitnehmern erbrachten Arbeitsleistungen gewährt; auf die Bezeichnung kommt es nicht an.[1] Nicht zum Lohn gehören Auslagen, die dem Arbeitnehmer als Aufwendungsersatz erstattet ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 13.4 Vergleichbare leistungsbezogene Entgelte

Rz. 200 Die vergleichbaren leistungsbezogenen Entgelte, für die § 87 Abs. 1 Nr. 11 BetrVG das Mitbestimmungsrecht eröffnet, müssen gerade mit Akkord- und Prämienlohn vergleichbar sein. Es muss sich also um Vergütungen handeln, bei der die Leistung des Arbeitnehmers gemessen und mit einer Bezugsleistung verglichen wird; das Entgelt muss sich nach dem Verhältnis des Arbeitnehm...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 12.3 Lohngestaltung

Rz. 184 Die Mitbestimmung nach § 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG erfasst nicht alle Fragen des Lohns, sondern nur die betriebliche Lohngestaltung. Lohngestaltung liegt zum einen vor, wenn (kollektive!) Entlohnungsgrundsätze aufgestellt werden. Dies sind übergeordnete allgemeine Vorschriften für die gesamte Entlohnung im Betrieb oder zumindest für Arbeitnehmergruppen. Hinsichtlich des...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 6 Zeit, Ort und Art der Auszahlung der Arbeitsentgelte

Rz. 89 § 87 Abs. 1 Nr. 4 BetrVG betrifft die Umstände der Auszahlung der Arbeitsentgelte. Erfasst werden weder Fragen der innerbetrieblichen Lohngestaltung (dazu § 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG) noch die Höhe der jeweiligen Vergütung. Rz. 90 Arbeitsentgelt ist jede Gegenleistung des Arbeitgebers für die Arbeitsleistung des Arbeitnehmers unabhängig von ihrer Bezeichnung. Dazu zählen...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Urlaub / 11.2.1.2 Anspruch auf Zusatzurlaub, wenn Schichten nicht tatsächlich geleistet werden

Für die Begründung eines Anspruchs auf Zusatzurlaub für ständige Wechselschichtarbeit bzw. ständige Schichtarbeit genügt weder der rechtliche Bestand des Arbeitsverhältnisses noch die Einteilung der Beschäftigten in einem Schichtplan. Erforderlich ist vielmehr, dass die Beschäftigten grundsätzlich ständig Wechselschicht- oder Schichtarbeit leisten (§ 27 Abs. 1 TVöD) bzw. übe...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Verwaltungsanweisung:

BMF v 18.09.2001, DB 2001, 2118 (zeitliche Anwendung der Änderungen der §§ 4d u 6a EStG). Rn. 143 Stand: EL 50 – ET: 02/2002 Durch das AVmG werden folgende Vorschriften in das EStG neu eingeführt: Nach der Begründung zum Regierungsentwurf (BR-Drucks 764/0; BT-Drucks 14/5068) würde ohne eine Reform der Alte...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Urlaub / 11.2.1.1 Anspruchsvoraussetzungen

Voraussetzung für den Zusatzurlaub ist nicht allein, dass der Beschäftigte die Zulage für ständige Wechselschichtarbeit bzw. ständige Schichtarbeit "erhält". Vielmehr verlangt § 27 Abs. 1 TVöD zusätzlich, dass der Beschäftigte ständig Wechselschichtarbeit bzw. Schichtarbeit leistet [1] (zum Anspruch auf Zusatzurlaub im Falle der Nichtleistung von Schichten wegen Urlaub oder K...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Urlaub / 11.2.2 Zusatzurlaub bei nicht ständiger Wechselschicht- oder Schichtarbeit

Zusatzurlaubsregelung im TVöD-VKA Im Falle nicht ständiger Wechselschichtarbeit und nicht ständiger Schichtarbeit im Bereich der VKA soll bei annähernd gleicher Belastung die Gewährung zusätzlicher Urlaubstage durch Betriebs-/Dienstvereinbarung geregelt werden (§ 27 Abs. 3 TVöD). Zusatzurlaubsregelung im TVöD-Bund § 27 Abs. 2 TVöD-Bund regelt den Zusatzurlaub bei nicht ständige...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Das AltersvermögensG

Rn. 10 Stand: EL 174 – ET: 08/2024 Art 6 Nr 10 des AltersvermögensG (AVmG) v 26.06.2001, BStBl I 2001, 420 hat in § 10a EStG nF einen neuen zusätzlichen SA-Abzugsbetrag eingeführt. Dieser wurde durch eine Zulage nach dem – neuen – XI. Abschn ergänzt. Dazu bestimmte der neu eingefügte § 31 S 5 EStG, dass bei der Günstigerprüfung iSd § 31 S 4 EStG die nach § 10a EStG zu berücks...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Begriffliches

Rn. 1385 Stand: EL 76 – ET: 11/2007 Verwendet man Zuwendungen als Oberbegriff, so lässt sich zwischen Zuschüssen und Zulagen unterscheiden. Zulagen werden von der öff Hand bei der Durchführung bestimmter Investitionen gewährt, zB nach Maßgabe des InvZulG. Eine solche Zulage gehört nicht zu den Einkünften iSd EStG und mindert auch nicht die AK o HK der geförderten Investition ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 140. Gesetz zur Neuordnung der einkommensteuerrechtlichen Behandlung von Altersvorsorgeaufwendungen u Altersbezügen (Alterseinkünftegesetz – AltEinkG) v 05.07.2004, BGBl I 2004, 1427

Rn. 160 Stand: EL 65 – ET: 02/2005 Mit Urt v 06.03.2002 hatte das BVerfG BStBl II 2002, 618 entschieden, dass die unterschiedliche Besteuerung der Beamtenpensionen nach § 19 EStG u der Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung nach § 22 Nr 1 S 3 Buchst a EStG mit Art 3 Abs 1 GG unvereinbar sei u den Gesetzgeber verpflichtet, spätestens ab 01.01.2005 eine verfassungskonfo...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 98. Gesetz zur Neuregelung der steuerrechtlichen Wohnungseigentumsförderung vom 15.12.1995 BStBl I 1995, 775

Rn. 118 Stand: EL 48 – ET: 08/2001 Das neue Gesetz, das 15 Artikel umfaßt, ist durch den Bundestag am 27.10.1995 und durch den Bundesrat am 24.11.1995 verabschiedet worden. Das Eigenheimzulagengesetz (EigZulG) ist in Art. 1 geregelt und umfaßt 19 Paragraphen. Art. 2 ändert die Verordnung über die gesonderte Feststellung von Besteuerungsgrundlagen nach § 180 Abs. 2 AO, Art. 3 ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 148. Gesetz zur Abschaffung der Eigenheimzulage v 22.12.2005, BGBl I 2005, 3680

Rn. 168 Stand: EL 72 – ET: 11/2006 Die EigZul entfällt ab dem 01.01.2006; nur Bauherren, die vor dem 01.01.2006 mit der Herstellung begonnen haben u Erwerber, die vor dem 01.01.2006 den notariellen Vertrag abgeschlossen haben o einer Genossenschaft beigetreten sind, haben noch Anspruch auf die Zulage für den gesamten Förderzeitraum von acht Jahren. Als Beginn der Herstellung ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / f) Das AlterseinkünfteG

Rn. 13 Stand: EL 174 – ET: 08/2024 Durch das AlterseinkünfteG v 05.07.2004, BStBl I 2004, 1427 ist § 31 S 5 EStG mit Wirkung ab dem VZ 2005 ersatzlos aufgehoben worden. § 31 S 5 EStG bestimmte, dass bei der sog Günstigerprüfung nach § 31 S 4 EStG (Vergleichsrechnung) zwischen dem Anspruch auf Kindergeld und den steuerlichen Auswirkungen, die sich beim Abzug der Freibeträge fü...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 171. Gesetz zur Strukturreform des Versorgungsausgleichs (VAStrRefG) v 03.04.2009, BGBl I 2009, 700

Rn. 191 Stand: EL 89 – ET: 11/2010 Art 10: Änderungen des EStG Wegen des komplexen Sachverhalts statt Zusammenfassung Wiedergabe des Gesetzestextes: § 3 Nr 55a u 55b EStG neu eingefügt wie folgt: § 3 Nr 55a EStG: steuerfrei ist die Übertragung von Anrechten für die ausgleichsberechtigte Person zu Lasten von Anrechten der ausgleichspflichtigen Person gehören bei der ausgleichsber...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Erhaltene Zuschüsse

Rn. 1386 Stand: EL 76 – ET: 11/2007 Der rein subventionelle Charakter öff Förderungsmaßnahmen stellt in gewisser Weise einen Fremdkörper in der privatwirtschaftlich ausgerichteten Bilanzierung eines Kaufmannes dar. Der HFA hat in der Stellungnahme 1/1984 WPg 1984, 612 sich von den steuerlichen Vorgaben gelöst und verlangt den Ausweis der erhaltenen Zulage – unabhängig, ob stp...mehr

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Urlaub / 11.3.2 Zusatzurlaub für nächtliche Bereitschaftsdienste (nur TVöD-B, TVöD-K)

Nur für die Beschäftigten in Pflege- und Betreuungseinrichtungen sowie in Krankenhäusern sieht der TVöD einen Anspruch auf Zusatzurlaub für Bereitschaftsdienste in den Nachtstunden vor. Für die Sparten Verwaltung, Entsorgungsbetriebe, Flughäfen und Sparkassen besteht keine entsprechende Tarifregelung. Mit der Tarifänderung vom 1.2.2011 haben die Tarifvertragsparteien mit Wirk...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 209. Gesetz zur Stärkung der betrieblichen Altersversorgung u zur Änderung anderer Gesetze (BetriebsrentenstärkungsG) v 17.08.2017, BGBl I 2017, 3214

Rn. 229 Stand: EL 126 – ET: 02/2018 Das Gesetz gliedert sich in 17 Art, davon betreffen zB der Art 1 die Änderung des BetriebsrentenG, die Art 2 u 4 die Änderung des SGB V u XII, der Art 3 die Änderung des BundesversorgungsG und schließlich der Art 9 die Änderungen des EStG. Die steuerlichen Neuregelungen gelten ab dem 01.01.2018. Wichtig ist neben der Erhöhung des steuerfreien...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 160. Gesetz zur verbesserten Einbeziehung der selbstgenutzten Wohnimmobilie in die geförderte Altersvorsorge (Eigenheimrentengesetz – EigRentG) v 29.07.2008, BGBl I 2008, 1509

Rn. 180 Stand: EL 82 – ET: 02/2009 Das Bundeskabinett hat am 08.04.2008 das EigRentG (auch Wohn-Riester genannt) beschlossen. Der Bundestag hat das Gesetz am 20.06.2008 verabschiedet. Die abschließende Beratung im Bundesrat erfolgte am 04.07.2008, so dass die gesetzlichen Änderungen – größtenteils – schon zum 01.01.2008 in Kraft treten. Mit dem EigRentG wurde die Koalitionsver...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Urlaub / 11.2.1.5 Überleitungsvorschrift in § 23 TVÜ-VKA (maßgebend bis 31.12.2016)

Besonderheiten sind zu beachten hinsichtlich der vor dem 1.10.2005 eingestellten und auf den TVöD übergeleiteten Beschäftigten, die bis zum 30.9.2005 dem Geltungsbereich des Tarifvertrags betreffend Wechselschicht- und Schichtzulagen für Angestellte vom 1.7.1981 bzw. dem TV Schichtzulagen Ang-O vom 8.5.1991 bzw. als Arbeiter dem TV zu § 24 BMT-G (Schichtlohnzuschlag) vom 1.7...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Urlaub / 11.1 Einführung

Der TVöD sieht in § 27 TVöD als Ausgleich für die besonderen Belastungen der Wechselschicht- oder Schichtarbeit, als auch Nachtarbeit Zusatzurlaub vor. Für die Gewährung des Zusatzurlaubs sind die Art und der Umfang der Arbeitsleistung des Beschäftigten, als auch der (monatliche) Zeitraum entscheidend. Je größer die tatsächliche individuelle Belastung ist, desto mehr besteht...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Mack/Schwedhelm/Streck, Ist die Nichtabzugsfähigkeit von Hinterziehungszinsen verfassungswidrig?, Stbg 1990, 305; Gast-de Haan, Verfassungswidrigkeit des Abzugsverbots für Hinterziehungszinsen gemäß § 4 Abs 5 S 1 Nr 8a EStG nF?, StVj 1990, 76; Bilsdorfer, Die Verzinsung hinterzogener Steuern, INF 1992, 321; Klos, Entstehen von Hinterziehungszinsen und ihre steuerliche Nichtabzu...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Betriebseinnahmen / 1.5.4 Forschungszulage nach dem Forschungszulagengesetz

Mit dem Forschungszulagengesetz [1] wurde ab 1.1.2020 eine steuerliche Förderung von Forschung und Entwicklung in Form einer Zulage eingeführt. Nach § 10 Abs. 1 FZulG ist diese Zulage auf die jeweils festgesetzte Einkommen- oder Körperschaftsteuer anzurechnen. Bei Einzelunternehmen und Mitunternehmerschaften führt sie weder zu einer Betriebsvermögensmehrung, noch zu Betriebse...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Ausschlussfrist / 5.1.7 Ansprüche aus rückwirkenden Rechtsgrundlagen

Ansprüche, die auf einer rückwirkenden Rechtsgrundlage beruhen, werden mit dem Wirksamwerden der Rechtsgrundlage fällig. Auf den Rückwirkungszeitraum kommt es nicht an. Bei einem rückwirkend in Kraft getretenen Gesetz werden Ansprüche für den Rückwirkungszeitraum mit dem Tag der Verkündung des Gesetzes fällig.[1] Beruht der Anspruch auf einem rückwirkend vereinbarten Tarifve...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Ausschlussfrist / 5.1.2 Unregelmäßige und nicht bezifferbare Ansprüche

Ansprüche, die von einem bestimmten Ereignis abhängen, sind auch erst mit dessen Eintreten fällig. Erfährt der Gläubiger ohne sein Verschulden nichts von den Umständen des Anspruchs, so tritt die Fälligkeit erst bei positiver Kenntnis ein.[1] Ansprüche werden fällig: auf Personalaktenbereinigung mit Aufnahme des beanstandeten Schriftstücks in die Personalakte und Kenntnis des ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aufwendungen für Forschung ... / [Ohne Titel]

RD Andreas Brunckhorst[*] Forschung und Entwicklung haben für eine Wissens- und Dienstleistungsgesellschaft eine große Bedeutung. Sie tragen zum Wirtschaftswachstum und Erhalt zahlreicher Arbeitsplätze in der Bundesrepublik Deutschland bei, weshalb sie im Fokus politischer Prozesse und Entscheidungen stehen. Das Ziel ist, die Bedingungen für kreative Ideen und innovative Prod...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Ausschlussfrist / 7.1 Verzichtserklärung

Die Anwendung einer arbeitsvertraglichen oder tariflichen Ausschlussfrist kann im Einzelfall ausgeschlossen sein, wenn ihre Einhaltung zugunsten des Beschäftigten einvernehmlich abbedungen ist. Nach dem Günstigkeitsprinzip (§ 4 Abs. 3 Alt. 2 TVG) ist dies jederzeit möglich.[1] Dies gilt insbesondere in den Fällen, in denen der Schuldner durch seine Erklärungen oder durch sei...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Ausschlussfrist / 6.3 Inhalt der Erklärung

An den Inhalt des Schreibens dürfen keine allzu strengen Anforderungen gestellt werden. Es genügt, wenn ein verständiger Schuldner erkennen kann, welcher Anspruch geltend gemacht wird und auf welche Tatsachen sich die Forderung stützt.[1] Die Angabe der richtigen Anspruchsgrundlage ist daher nicht erforderlich.[2] Ebenso wenig gilt dies für die Darlegung der rechtlichen Vora...mehr