Die Kollegen unterstützen
Sicherheitsbeauftragte und Ersthelfer gibt es in den Betrieben bereits. Sie übernehmen Verantwortung für die Sicherheit ihrer Kollegen. Sie lassen sich schulen und geben ihr Wissen und ihre Erfahrung bei Bedarf weiter. Bedarf besteht aber auch im Büro. Immer mehr Menschen arbeiten am Computer. Deshalb gibt es eine Menge Verordnungen und Empfehlungen, wie diese Arbeit gesund zu gestalten ist. Doch die hohe Zahl an Krankmeldungen zeigt, dass es an der Umsetzung hapert. Hier könnte ein Ergonomieberater kollegiale Hilfe leisten.
Ergonomische Ausstattung und Schulung reichen nicht
Fehlbelastungen an Bildschirmarbeitsplätzen lassen sich durch Bewegung am Arbeitsplatz, dynamisches Sitzen, hochauflösende und flimmerfreie Bildschirme, einstellbare Stühle und Sitz-Steh-Arbeitsplätze wirksam vermeiden. Doch Schulungen und Beratungen helfen nur für den Augenblick und wenige Wochen. Danach verblasst das Wissen, geht der Bezug zur Praxis verloren oder kann auf veränderte Anforderungen nicht übertragen werden.
Kollegiale Beratung
Eine Lösung könnte sein, dass der Kollege schaut, ob am Arbeitsplatz alles in Ordnung ist oder ob etwas verbessert werden könnte. Für diese Lösung hat sich die Finanzverwaltung NRW entschieden. Heute hat sie in jeder ihrer 134 Dienststellen einen betrieblichen Ergonomieberater. Es ist also wirklich der Kollege, den man jeden Tag trifft und der vielleicht sogar im gleichen Büro wie man selbst arbeitet, der einen auf Augenhöhe berät.
Ein Beispiel für alle
Das Konzept des betrieblichen Ergonomieberaters am Beispiel der Finanzverwaltung NRW bezieht sich ausschließlich auf Bildschirmarbeit. Doch die Idee der kollegialen Hilfe in Fragen der Ergonomie ist auf unterschiedliche Arbeitsplätze und andere Branchen übertragbar.
Wie man die richtige Person für diese Aufgabe im Unternehmen findet, welche Aufgaben sie hat und wie sie sich dafür qualifizieren kann, nennt die Broschüre „Über die Schulter geschaut. Kollegiale Hilfe durch betriebliche Ergonomieberater“ der Bundesanstalt für Arbeitschutz und Arbeitsmedizin (BAuA).
-
Wiedereingliederung - was ist zu beachten?
4.1651
-
Bildschirmbrille: Fragen und Antworten
3.649
-
Arbeitsmedizinische Vorsorge: Pflicht oder freiwillig?
2.355
-
Was tun, wenn der Frosch nicht verschwinden will
992
-
Dürfen Mitarbeiter frei bestimmen, wie sie ihre Pause verbringen?
970
-
Arbeitsstättenverordnung: Wann ist ein Pausenraum Pflicht?
873
-
Wutausbrüchen am Arbeitsplatz souverän begegnen
685
-
ASR A3.5: Ab wann ist die Raumtemperatur am Arbeitsplatz zu kalt?
505
-
Gefahr durch Epoxidharz wird unterschätzt
392
-
Nachtschichtuntauglichkeit: Wenn ein Mitarbeiter nicht mehr nachts arbeiten darf
369
-
Wie sich Arbeitsplätze altersfreundlich gestalten lassen
17.12.2024
-
Burnout bei „Interaktionsarbeit“: Welche Berufe sind besonders betroffen?
12.12.2024
-
Mitarbeiterbindung als Erfolgsfaktor
06.12.2024
-
Fünf-Schicht-System: Grundlagen, Funktion und Arbeitsschutz
04.12.2024
-
Wiedereingliederung nach psychischen Erkrankungen
02.12.2024
-
Wie sich neue Arbeitsformen auf Leistung und Beanspruchung auswirken
29.11.2024
-
Vier-Schicht-System: Grundlagen, Funktion und Arbeitsschutz
28.11.2024
-
Barrierenmanagement im BGM
21.11.2024
-
Drei-Schicht-System: Grundlagen, Funktionsweise und Arbeitsschutz
20.11.2024
-
Wutausbrüchen am Arbeitsplatz souverän begegnen
11.11.2024