Notwendige Maßnahme im betrieblichen Gesundheitsmanagement
Das Stuhl-Sitz-Kompetenztraining ist als gesundheitsförderliche Maßnahme in einem ganzheitlichen BGM gedacht, um Gefährdungen durch falsch eingestellte Stühle zu vermeiden und die Mitarbeiter zu einem gesunden Umgang mit dem Sitzen zu qualifizieren.
Das Stuhl-Sitz-Kompetenztraining setzt sich aus 2 Komponenten zusammen
Stuhlkompetenz: Fähigkeit, das vorhandene Arbeitsmittel (Verhältnis) richtig auf sich einzustellen.
Sitzkompetenz: Fähigkeit, den individuell richtig eingestellten Stuhl bewusst täglich richtig und dynamisch zu nutzen, d. h., auch bewusst mal nicht zu nutzen (Sitz-Steh-Dynamik).
Stuhl-Sitz-Kompetenztraining: Notwendige Maßnahme im betrieblichen Gesundheitsmanagement
Michael Schurr, Vorstand der ISG e. V. Integrative Systemergonomie und Gesundheitsmanagement, erklärt in seinem Beitrag "Stuhl-Sitz-Kompetenztraining: Notwendige Maßnahme im betrieblichen Gesundheitsmanagement", wie ein gezieltes Stuhl-Sitz-Kompetenztraining ein wichtiges Element im Rahmen des betrieblichen Gesundheitsmanagements darstellen kann.
Mehr von Michael Schurr auf dem 2. Gesundheitstag der Corporate Health Convention - es sind noch Plätze frei!
„Wir kümmern uns um uns“ lautet das Motto der von Michael Schurr organisierten Workshop-Reihe auf dem 2. Gesundheitstag der Corporate Health Convention am Dienstag, 19. Mai 2015, in Stuttgart.
Das innovative Workshop-Format findet in einem geschlossenen Bereich direkt in der Messehalle statt und nutzt die kurzen Wege zur Sonderfläche „Arbeitswelt 2020 – Schon heute das Morgen gesund gestalten“, die den Teilnehmern als Praxisbereich und zur Anwendungsschulung dient.
Die Workshops sind nach dem Haufe Workflow-Prinzip konzipiert, so dass die Teilnehmer nicht nur zuhören, sondern sogleich unter praktischer Anleitung Schritt für Schritt mit der Umsetzung im eigenen Unternehmen beginnen können.
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vielen Dank für Ihren Beitrag. Da haben Sie sicherlich Recht, dass, im Sinne der Prävention, zunächst die Ursachen analysiert und angegangen werden sollten.
Mit freundlichen Grüßen, die Haufe Arbeitsschutz-Redaktion