Erfolg im Arbeitsschutz : Keine Maurerkrätze mehr

Seit nunmehr zehn Jahren ist der Einsatz von chromhaltigem Zement in Deutschland verboten. Seitdem tritt auch die schmerzhafte Allergie, die sog. „Maurerkrätze“, nicht mehr auf. Ein großer Erfolg für den Arbeitsschutz aus gesundheitlicher und finanzieller Sicht.

Auf Grundlage einer EU-Richtlinie von 2005 darf ein Kilogramm Zement höchstens zwei Milligramm Chromat pro Kilogramm enthalten, wenn es in Verkehr gebracht oder verwendet wird. Dieser geringe Anteil löst keine Chromatallergie aus. Hautrötungen und Geschwüre mit Juckreiz sowie schmerzhafte Hautrisse durch Zement gehören am Bau deshalb der Vergangenheit an.

Keine Ausfallzeiten und Krankmeldungen durch Maurerkrätze mehr

Auch die wirtschaftliche Belastung für Bauunternehmer durch erhebliche Ausfallzeiten und Krankmeldung wegen einer Chromatallergie ist weggefallen. Dies bedeutet zudem eine finanzielle Entlastung für die Berufsgenossenschaften der Bauwirtschaft. Sie mussten zwischen 1996 und 2005 mehr als 136 Mio. EUR für medizinische und berufliche Rehabilitation sowie Renten aufzubringen, die durch die „Maurerkrätze“ verursacht wurden.

Chemischer Prozess bei der Herstellung von Zement wurde verändert

Die meisten Bestandteile des Zements stellen keine gesundheitliche Gefährdung dar. Durch die Zugabe einer geringen Menge an Eisensalz der Schwefelsäure wird erreicht, dass sich bei der Herstellung von Zement nur noch geringe Mengen an Chromat bilden.

Nitrilgetränkte Baumwollhandschuhe schützen vor anderen zementbedingten Hauterkrankungen

Trotz aller Freude über den Erfolg: Mit Zement muss vorsichtig umgegangen werden. Denn Zement enthält auch Alkali, das die Haut angreifen kann. Zum Schutz der Gesundheit sind deshalb nitrilgetränkte Baumwollhandschuhe zu tragen, so die Experten der BG BAU. Lederhandschuhe bieten diesen Schutz nicht und können vom Gerben zudem Chromat-Verbindungen enthalten.

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