Arbeitskreis Gesundheit
Hier erarbeiten die Unternehmensakteure die programmatischen Leitlinien und Umsetzungen für das gesunde Unternehmen. Ein solcher Arbeitskreis berät, initiiert und fördert alle Maßnahmen, die der Gesundheit der Beschäftigten dienen. Dementsprechend legt der Arbeitskreis nach entsprechender vorheriger Abstimmung mit der Unternehmensleitung auch die Grundlagen für die Durchführung einer ganzheitlichen Gefährdungsbeurteilung nach §5 ArbSchG fest.
Der Arbeitskreis Gesundheit wird in größeren Unternehmen i. d. R. aus dem Bereich Gesundheit und Soziales heraus gesteuert, der im Personalbereich angesiedelt ist. In kleineren Unternehmen übernimmt die Personalleitung oft diese Aufgabe – oder auch der betriebsärztliche Dienst (Werksarzt).
Führungskräfte
Die Führungskräfte als Multiplikatoren haben sowohl über ihre Vertreter im AK Gesundheit als auch später bei der Umsetzung von Maßnahmen die letztendliche Verantwortung. Deshalb brauchen sie Informationen über mögliche Gesundheitsgefährdungen, werden Experten ihres eigenen Gesundheitsverhaltens und beteiligen sich an allen Maßnahmen der Umsetzung, soweit das erforderlich ist.
Mitarbeiter
Die Mitarbeiter müssen sich im AK Gesundheit und später bei der Umsetzung von Maßnahmen der aktiven Gesundheitsförderung in ihren Arbeitsbereichen beteiligen. Förderlich ist dabei die Aufklärung und Information der Beschäftigten im Rahmen von Gesundheitsprojekten über mögliche Gesundheitsressourcen und -belastungen.
Externe Sachverständige
Der notwendige Sachverstand zum Thema Gesundheit und psychische Ressourcen und Belastungen ist in vielen Betrieben nicht vorhanden. Hier gilt es, externe Sachverständige als Partner hinzuzuziehen und sie in den Prozess von Anfang an mit zu integrieren.
Wichtig: Strukturen schaffen
Von Anfang an ist es förderlich, Strukturen zu schaffen, in denen die Unternehmensbeteiligten eingebunden sind. Eine besondere Rolle nehmen wie immer die Führungskräfte ein. Sie haben die letztliche Verantwortung für die Umsetzung von Gesundheitsmaßnahmen und werden in diesem Thema in ihrer Vorbildfunktion deutlich wahrgenommen. Unternehmen jeder Größenordnung sind gut beraten, sich externen Sachverstand einzuholen. Krankenkassen und Berufsgenossenschaften leisten dies im Rahmen ihrer Präventionsverpflichtungen kostenlos.