Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung
Die Technischen Regeln für Arbeitsstätten konkretisieren die Anforderungen der Arbeitsstättenverordnung hinsichtlich Ermittlung und Bewertung von Gefährdungen sowie der Ableitung von geeigneten Schutzmaßnahmen. Werden diese Regelungen angewendet, kann ein Unternehmen davon ausgehen, dass es die Vorschriften der Arbeitsstättenverordnung einhält.
Für Anwendungsbereiche, die nicht durch die Arbeitsstättenverordnung abgedeckt werden, wie z. B. Transportmittel im öffentlichen Verkehr, muss auf die Unfallverhütungsvorschrift BGV A8 „Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung am Arbeitsplatz“ zurückgegriffen werden.
ASR A 1.3 – Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung - Begriffsbestimmungen
Im Kapitel Begriffsbestimmungen werden beispielsweise folgende Definitionen geliefert:
- Erkennungsweite ist der größtmögliche Abstand zu einem Sicherheitszeichen, bei dem dieses noch lesbar und hinsichtlich Form und Farbe erkennbar ist.
- Lang nachleuchtendes Sicherheitszeichen ist ein Sicherheitszeichen, das nach Ausfall der Allgemeinbeleuchtung eine bestimmte Zeit nachleuchtet. Obwohl die Sicherheitsfarben Rot und Grün im nachleuchtenden Zustand nicht dargestellt werden können, bleiben graphisches Symbol und geometrische Form erhalten und es besteht ein Sicherheitsgewinn gegenüber den nicht langnachleuchtenden Sicherheitszeichen.
ASR A 1.3 – Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung - Übersichtliche Tabellen erleichtern die Arbeit in der Praxis
Im Kapitel Kennzeichnung sind folgende Angaben zur Gestaltung von Sicherheitszeichen in einer Tabelle zusammengefasst:
- Geometrische Form (in Farbe),
- Bedeutung des Zeichens,
- Sicherheitsfarbe,
- Kontrastfarbe,
- Farbe des graphischen Symbols,
- Anwendungsbeispiele.
-
Verstoß gegen das Arbeitsschutzgesetz melden: Pflichten & Rechte
2.081
-
Fürsorgepflichten des Arbeitgebers - eine Übersicht
1.201
-
Gilt die ärztliche Schweigepflicht auch für Betriebsärzte?
659
-
Arbeitsunfall im Homeoffice - was ist zu beachten?
651
-
Neue ASR A6 „Bildschirmarbeit“ konkretisiert Arbeitsstättenverordnung
600
-
Ist die Teilnahme an der arbeitmedizinischen Vorsorge eigentlich Arbeitszeit?
503
-
Chronisch krank und berufstätig
486
-
Reform der Gefahrstoffverordnung verabschiedet
386
-
Beschäftigungsverbot für Kinder und Jugendliche
335
-
Warum ist eine Pflichtenübertragung im Arbeitsschutz sinnvoll?
330
-
Reform der Gefahrstoffverordnung verabschiedet
19.11.2024
-
PFAS-Verbot: Hintergründe und Bedeutung für die Praxis
13.11.2024
-
Mutter- und Jugendschutz im Homeoffice
12.11.2024
-
Hat der Arbeitgeber beim Homeoffice ein Zutrittsrecht zu den privaten Wohnräumen?
06.11.2024
-
Das TOP-Prinzip erklärt: Maßnahmen im Arbeitsschutz
05.11.2024
-
Welche Arbeitsschutzvorschriften gelten im Homeoffice?
28.10.2024
-
Mindestbesichtigungsquote: Bundesländer mit unterschiedlichen Fortschritten
18.10.2024
-
Warum ist eine Pflichtenübertragung im Arbeitsschutz sinnvoll?
30.09.2024
-
Rechtsanspruch auf Bildschirmbrille auch im Homeoffice?
10.09.2024
-
Gilt die ärztliche Schweigepflicht auch für Betriebsärzte?
02.09.2024