Pausenräume auch für Schwangere und auf Baustellen
Nachdem die neue ASR A4.2 "Pausen- und Bereitschaftsräume" im August 2012 bekannt gemacht wurden, gelten die alten Arbeitsstätten-Richtlinien zu „Pausenräumen, „Liegeräumen" sowie „Tagesunterkünfte auf Baustellen"
nicht mehr. Die Regeln sind jetzt kompakter und in einigen Bereichen genauer. Dazu einige Beispiele:
Zusätzliche Anforderungen an Pausenbereiche
Wo keine Pausenräume vorhanden sind und auch nicht sein müssen, sind Pausenbereiche einzurichten, die
- an ungefährdeten Stellen platziert sein müssen,
- nicht in der Nähe heißer Oberflächen eingerichtet werden dürfen und
- optisch etwa durch Trennwände, Möbel oder Pflanzen abzutrennen sind.
Einrichtungen für schwangere Frauen und stillende Mütter
Sind im Betrieb schwangere Frauen oder stillende Mütter beschäftigt, müssen diese die Möglichkeit haben sich hinlegen, ausruhen und stillen zu können.
- Dies muss am Arbeitsplatz oder in unmittelbarer Nähe möglich sein.
- Die Einrichtung, etwa ein Liegestuhl, muss einen gepolsterten Belag haben, der waschbar ist oder weggeworfen werden kann.
- Der Stuhl bzw. die Liege muss jederzeit genutzt werden können und die Privatsphäre gewährleisten.
Anforderungen für Baustellen
Arbeiten mehr als vier Beschäftigte eines Arbeitgebers länger als eine Woche oder mehr als 20 Personentage auf einer Baustelle, muss ein Pausenraum oder -bereich eingerichtet werden.
Unabhängig davon zählen zu den Voraussetzungen für eine sichere und gesunde Pause auf der Baustelle unter anderem folgende Aspekte:
- Schutz vor Witterungseinflüssen,
- eine Waschgelegenheit,
- ein Raum, der ausreichend warm ist,
- Umkleidemöglichkeiten,
- ein geringer Lärmpegel von durchschnittlich 55 dB(A),
- die Möglichkeit, eine Mahlzeit einnehmen und eventuell zubereiten zu können.
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