Kein Bestandsschutz für Türen und Tore

Im Januar wurde die DGUV-Information 208-022 "Türen und Tore" (bisher BGI 861-1) veröffentlicht. Die Anforderungen müssen eingehalten werden. Es gibt keinen Bestandsschutz.

Nicht nur bei der Auswahl neuer Türen und Tore muss die DGUV-Information 208-022 berücksichtigt werden. Auch bei bestehenden Türen und Tore ist sie relevant.

Türen und Tore müssen ausgetauscht werden, wenn Mängel nicht zu beheben sind

Können Mängel an Toren nicht behoben werden, müssen sie ausgetauscht werden. Besteht durch Mängel an einem Tor Gefahr für Leib und Leben muss es direkt ausgetauscht oder vorübergehend und sofort stillgelegt werden.

Die wichtigsten Anforderungen für Türen und Tore zusammengefasst

Die wichtigsten Anforderungen praxisnah zusammengefasst entält das Haufe-Stichwort "Türen und Tore". Hier finden Sie Informationen zur Instandhaltung und zur Prüfung von Türen und Toren.


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