Führungskräfte sollten schnell und konsequent handeln
Wichtig ist, dass man reagiert. Wegsehen ist gefährlich, für den Betroffenen und für andere. Passiert ein Unfall, an dem ein alkoholisierter Mitarbeiter beteiligt ist und wusste die Führungskraft vom Zustand des Mitarbeiters, können beide regresspflichtig sein. Schon bei einem Verdacht, sollte deshalb gehandelt werden.
Alkohol? Keinen Tropfen! Im Arbeitsrecht gibt es keine Promillegrenze
Was zu tun ist, muss man von Fall zu Fall entscheiden. Bereits durch geringe Mengen an Alkohol oder anderen Suchtmitteln kann es zu körperlicher und geistiger Beeinträchtigung kommen. Anders als im Straßenverkehr gibt es im Arbeitsrecht keine Promillegrenzen.
So bedarf es auch keines Nachweises, z. B. mit einem Alkoholtest. Der subjektive Eindruck reicht als Handlungsgrundlage aus. Wenn ein Mitarbeiter lallt, schwankt, gerötete Augen hat oder verzögert reagiert, sollte man am besten Zeugen dazuholen, die diese Beobachtung bestätigen können.
Leicht alkoholisiert oder rebellisch
Ist ein Mitarbeiter ...
- nur leicht alkoholisiert, ist es ausreichend in aus dem Verkehr zu ziehen, sprich ihn in ein separates Zimmer zu setzen und zu beobachten.
- stark alkoholisiert, darf er auf keinen Fall weiterarbeiten. Er muss die Arbeitsstätte verlassen und sicher nach Hause gebracht werden.
- trotz mehrfacher Aufforderung nicht gewillt zu gehen, begeht er Hausfriedensbruch. Dann sollte eventuell die Polizei eingeschaltet werden, um weitere Gefahren abzuwenden.
Alkoholisierter Mitarbeiter: Ruhig bleiben – im Akutfall und am Tag danach
Ein alkoholisierter Mitarbeiter ist in seinem Denken und Handeln beeinträchtigt. Das sollte man als Führungskraft immer berücksichtigen. Vorwürfe helfen nicht weiter. Und man sollte sich auch nicht auf Diskussionen über zulässige Promillewerte einlassen. Besser ist es ruhig und sachlich
- die Beobachtungen zu äußern,
- den persönlichen Eindruck auszusprechen und
- die Entscheidung eindeutig zu formulieren.
Die Situation und das Gespräch am Tag danach sollte man außerdem dokumentieren.
Ausführlichere Informationen für Führungskräfte bietet die Broschüre Alkohol in der Arbeitswelt – rechtssicher handeln im Akutfall der Unfallkasse Hessen.
-
Arbeitsstättenverordnung Büro: Mindestgröße und Raumhöhe
4.525
-
Fürsorgepflicht bei Alkohol am Arbeitsplatz: Was müssen und was können Arbeitgeber tun?
1.632
-
Unterweisung im Arbeitsschutz: Die wichtigsten Grundlagen und Fakten auf einen Blick
1.201
-
Arbeiten mit Absturzgefahr: Alles Wissenswerte zur G 41-Untersuchung
1.133
-
Lärmbelästigung am Arbeitsplatz: Grenzwerte und Maßnahmen
1.004
-
Fahr-, Steuer- und Überwachungstätigkeiten: Alles Wissenswerte zur G 25-Untersuchung
794
-
Wann ist ein Arbeitsunfall meldepflichtig?
7232
-
Gefährdungsbeurteilung erklärt: Pflichten, Fristen, Zuständigkeiten und mehr
688
-
Sanitärräume und Toiletten – was ist zu beachten?
6662
-
Gefahrstofflager: Diese Punkte sind zu beachten
563
-
Wer haftet, wenn Beschäftigte die Sicherheit missachten?
18.11.2024
-
Wie geht eine Gefährdungsbeurteilung beim Notfalleinsatz?
15.11.2024
-
Innovative Prävention gegen Gewalt im öffentlichen Dienst
08.11.2024
-
Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung richtig durchführen
04.11.2024
-
Gefährdung auf Baustellen durch Diebstähle: ein wachsendes Problem
31.10.2024
-
Effektiver Arbeitsschutz durch Behavior Based Safety
30.10.2024
-
Gründe für falsche und schlechte Kommunikation
24.10.2024
-
Schlechte Kommunikation weit verbreitet
24.10.2024
-
Folgen für den Arbeitsschutz
24.10.2024
-
Lösungsansätze
24.10.2024