Bei Alkohol schnell und konsequent handeln

Trotz Alkoholverbot im Betrieb kann es vorkommen, dass ein Mitarbeiter betrunken ist. Oder er ist wegen Drogen oder Medikamenten nicht arbeitsfähig. Doch wie reagiert man als Führungskraft am besten in so einer Situation?

Wichtig ist, dass man reagiert. Wegsehen ist gefährlich, für den Betroffenen und für andere. Passiert ein Unfall, an dem ein alkoholisierter Mitarbeiter beteiligt ist und wusste die Führungskraft vom Zustand des Mitarbeiters, können beide regresspflichtig sein. Schon bei einem Verdacht, sollte deshalb gehandelt werden.

Alkohol? Keinen Tropfen! Im Arbeitsrecht gibt es keine Promillegrenze

Was zu tun ist, muss man von Fall zu Fall entscheiden. Bereits durch geringe Mengen an Alkohol oder anderen Suchtmitteln kann es zu körperlicher und geistiger Beeinträchtigung kommen. Anders als im Straßenverkehr gibt es im Arbeitsrecht keine Promillegrenzen.

So bedarf es auch keines Nachweises, z. B. mit einem Alkoholtest. Der subjektive Eindruck reicht als Handlungsgrundlage aus. Wenn ein Mitarbeiter lallt, schwankt, gerötete Augen hat oder verzögert reagiert, sollte man am besten Zeugen dazuholen, die diese Beobachtung bestätigen können.

Leicht alkoholisiert oder rebellisch

Ist ein Mitarbeiter ...

  • nur leicht alkoholisiert, ist es ausreichend in aus dem Verkehr zu ziehen, sprich ihn in ein separates Zimmer zu setzen und zu beobachten.
  • stark alkoholisiert, darf er auf keinen Fall weiterarbeiten. Er muss die Arbeitsstätte verlassen und sicher nach Hause gebracht werden.
  • trotz mehrfacher Aufforderung nicht gewillt zu gehen, begeht er Hausfriedensbruch. Dann sollte eventuell die Polizei eingeschaltet werden, um weitere Gefahren abzuwenden.

Alkoholisierter Mitarbeiter: Ruhig bleiben – im Akutfall und am Tag danach

Ein alkoholisierter Mitarbeiter ist in seinem Denken und Handeln beeinträchtigt. Das sollte man als Führungskraft immer berücksichtigen. Vorwürfe helfen nicht weiter. Und man sollte sich auch nicht auf Diskussionen über zulässige Promillewerte einlassen. Besser ist es ruhig und sachlich

  • die Beobachtungen zu äußern,
  • den persönlichen Eindruck auszusprechen und
  • die Entscheidung eindeutig zu formulieren.

Die Situation und das Gespräch am Tag danach sollte man außerdem dokumentieren.

Ausführlichere Informationen für Führungskräfte bietet die Broschüre Alkohol in der Arbeitswelt – rechtssicher handeln im Akutfall der Unfallkasse Hessen.


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