Brandschutzordnung: Achtung! Überprüfung wird fällig

Vor 2 Jahren, im Mai 2014, wurde die DIN 14096 neu aufgelegt. Sie ist die Grundlage für Brandschutzordnungen. Für viele Unternehmen war das Anlass, ihre Brandschutzordnungen zu überarbeiten. Jetzt wird die Überprüfung fällig! Das fordert die Norm.

Die DIN 14096 fordert auch, dass die Überprüfung und Aktualisierung durch eine fachkundige Person erfolgt.

Rechtliche Grundlagen für Brandschutzordnungen

Die Regeln für das Erstellen von Brandschutzordnungen sind in der DIN 14096 festgelegt.

Weitere Rechtsgrundlagen sind zu finden in der Muster-Industriebaurichtlinie, der DGUV-R 100-001 (bisher BGR A1) und der DGUV-I 205-001 "Arbeitssicherheit durch vorbeugenden Brandschutz" (bisher BGI 560).

Außerdem wird in einigen Landesbauvorschriften für Gebäude besonderer Art und Nutzung eine Brandschutzordnung gefordert, z. B. in den Verkaufsstätten- oder Versammlungsstättenverordnungen.

Aufbau und Inhalt einer Brandschutzordnung

Die 3 Teile der Brandschutzordnung sprechen unterschiedliche Personenkreise an. Teil A beinhaltet allgemeine Informationen an alle Personen, die sich im Gebäude aufhalten – also auch Betriebsfremde. Dieser Teil ist an zentralen Stellen des Gebäudes gut sichtbar auszuhängen.

Teil B richtet sich an alle Mitarbeiter des jeweiligen Unternehmens und enthält genaue, betriebsinterne Vorgaben und Verhaltensregeln zum Brandschutz. Teil C richtet sich an Personen, die besondere Aufgaben im Brandschutz wahrnehmen, z. B. eine betriebsinterne Löschgruppe oder Führungskräfte.

Mustervorlage für eine Brandschutzordnung

Eine Mustervorlage für eine Brandschutzordnung von Haufe finden Sie hier. Sie entspricht den Vorgaben der DIN 14096 und kann um weitere interne Angaben ergänzt werden.


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