Brandschutzunterweisungen: Feuer und Flamme für die Brandprävention


Brandschutzunterweisungen: Feuer und Flamme für Brandprävention

In Unternehmen existieren zahllose Brandquellen, die eine Gefahr für die Beschäftigten und für den Geschäftsbetrieb darstellen. Das gilt insbesondere für Industriebetriebe, die Gefahrstoffe einsetzen. Brandschutzunterweisungen für die Beschäftigten sind daher ein wesentlicher Bestandteil des betrieblichen Brandschutzes.

Gut strukturierte, verständliche und praxisorientierte Brandschutzunterweisungen sensibilisieren die Beschäftigten für die Brandprävention und geben ihnen das theoretische und praktische Rüstzeug für den Ernstfall.

Warum sind betriebliche Brandschutzunterweisungen so wichtig?

Der materielle und personelle Schaden für das Unternehmen wird durch Unterweisungen reduziert, weil Brände früher gemeldet, öfter ganz verhindert oder bei ihrer Entstehung sofort bekämpft werden. Eine erfolgreiche Brandschutzunterweisung besteht zumindest aus folgenden vier Inhalten:

  • Sensibilisierung zu sicherheitsbewusstem Verhalten und Handeln.
  • Kenntnisse über technische und organisatorische Sicherheitsmaßnahmen.
  • Prävention von Bränden.
  • Benutzung von Feuerlöschgeräten.

Wie oft sollten Brandschutzunterweisungen stattfinden?

Neben der erstmaligen Brandschutzunterweisung (Erstunterweisung) sind solche Belehrungen regelmäßig, aber zumindest einmal im Jahr durchzuführen (vgl. Abschn. 7.2 ASR A2.2 „Maßnahmen gegen Brände“). Brandschutzunterweisungen können aber auch zu besonderen Anlässen stattfinden, z. B. nach einem Arbeitsunfall oder einem Brandereignis.

Die „Muster-Industriebaurichtlinie“ fordert in Abschn. 5.14.5 für Gebäude oder Gebäudeteile im Bereich der Industrie und des Gewerbes, die der Produktion oder Lagerung von Produkten oder Gütern dienen, eine Belehrung über die Lage und die Bedienung der Feuerlöschgeräte, der Brandmelde- und Feuerlöscheinrichtungen sowie über die Brandschutzordnung.

Spezielle Brandschutzschulungen/-übungen leiten sich darüber hinaus aus Abschn. 9 Abs. 6 ASR A2.3 "Fluchtwege, Notausgänge, Flucht- und Rettungsplan" (Begehung der Fluchtwege) und § 22 DGUV-V 1 (Löschübungen) ab.

Wer darf unterweisen?

Unterweisen dürfen alle Verantwortlichen, die auch andere Arbeitsschutz-Unterweisungen durchführen – sofern sie vom Unternehmer/Arbeitgeber schriftlich dazu beauftragt wurden. In sehr großen Unternehmen übernimmt die Aufgabe in der Regel ein Mitglied der Betriebsfeuerwehr. In Betrieben, in denen eine die Gefährdungsbeurteilung ergeben hat, dass eine Brandgefährdung vorliegt, die über die normale Brandgefährdung hinausgeht, ist es meist der bestellte Brandschutzbeauftragte, der die Beschäftigten unterweist.

Der praktische Teil der Unterweisung wird manchmal auch von einem geeigneten Brandschutzhelfer übernommen. Zunehmend werden auch externe Dienstleister für die Durchführung von Brandschutzunterweisungen beauftragt, da der Aufwand für ein funktionierendes und vorschriftgemäßes Unterweisungskonzept gerade zu diesem Thema (zum Beispiel wegen der aufwendigen praktischen Übungen) recht hoch ist.

Was sind die Inhalte der Brandschutzunterweisung?

Sensibilisierung der Beschäftigten: Den Beschäftigten sollte aufgezeigt werden, dass es im Unternehmen viele Brandquellen gibt – Brände also viele Ursachen haben können. Ganz besonders sensibilisiert werden müssen die Beschäftigten in den Unternehmen, in denen leicht entzündliche Gefahrstoffe eingesetzt werden. 

Aufklären über Gefahren und Prävention: Die größte Gefahr im Brandfall sind nicht die Flammen, sondern Rauch und Atemgifte. Weisen Sie Ihre Mitarbeiter darauf hin, dass Brandrauch entsteht, noch bevor es zu einem offenen Feuer kommt. Es gilt, die Beschäftigten aufzuklären, wie man Brände verhindert.

Informieren über die Brandschutzorganisation: Grundlage der Brandschutzorganisation eines jeden Unternehmens ist die Brandschutzordnung. Diese muss den Teilnehmern der Unterweisung zumindest grundsätzlich bekannt sein.

Richtiges Verhalten im Brandfall: Sollte es trotz aller Vorsichtsmaßnahmen doch zu einem Brandfall kommen, müssen die Mitarbeiter genau wissen, wie sie sich zu verhalten haben. Von der Meldung des Brandes, über die Art und Weise möglicher Löschversuche bis zum Verlassen des Gefahrenbereichs und des Gebäudes müssen alle Maßnahmen und Verhaltensweisen genau vorgestellt werden.

Flucht- und Rettungswege: Der vielleicht wichtigste Teil der betrieblichen Brandschutzorganisation ist der Flucht- und Rettungsplan. Die Beschäftigten müssen wissen, wo die Fluchtwege sind und wie man sich bei der Flucht aus dem Gebäude sicher und vernünftig verhält.

Durchführung einer Brandschutzübung: Gerade beim Thema Brandschutz darf die Praxis nicht zu kurz kommen. Den Beschäftigten werden dabei die Standorte gezeigt, an denen die Löschmittel angebracht und deponiert sind. Jeder der Unterweisungsteilnehmer sollte dabei zumindest einmal einen Feuerlöscher oder Wandhydranten bedient haben, um für den potenziellen Ernstfall besser vorbereitet zu sein.

Dokumentation der Brandschutzunterweisung

Die betriebliche Brandschutzunterweisung muss wie alle Unterweisungen dokumentiert werden und die Beschäftigten müssen durch ihre Unterschrift bestätigen, dass sie teilgenommen haben. Am Ende der Erstunterweisung erhalten alle Beschäftigten Teil B der Brandschutzordnung ausgehändigt, Brandschutz- und Evakuierungshelfer zusätzlich auch noch Teil C.

Ausbildung zum Brandschutzhelfer

Im Rahmen des Brandschutzes muss auch die Ausbildung zum Brandschutz- und Evakuierungshelfer erwähnt werden, obwohl sie nicht zu den eigentlichen Unterweisungen gehört. Das Arbeitsschutzgesetz verpflichtet jeden Arbeitgeber, Brandschutz- und Evakuierungshelfer für den Betrieb auszubilden. In der Regel sind es fünf Prozent der Mitarbeiter, die hierzu eine Ausbildung erhalten, bei erhöhter Brandgefährdung im Unternehmen auch mehr.

Brandschutzunterweisung: Tipp

Im Haufe Arbeitsschutz Office Professional finden Sie mehrere fertig vorbereitete Sätze an Unterweisungsfolien zum Thema Brandschutz:

Die drei Foliensätze beinhalten bauliche, organisatorische und technische Maßnahmen zur Verhinderung von Bränden und zur Reduzierung der Brandausbreitung.


Schlagworte zum Thema:  Unterweisung, Brandschutz, Arbeitsschutz