Die Erstuntersuchung erfolgt vor Aufnahme der Tätigkeit. Nachuntersuchungen werden durchgeführt:
- bis zur Vollendung des 40. Lebensjahres nach 36 bis 60 Monaten,
- ab Vollendung des 40. bis zur Vollendung des 60. Lebensjahres nach 24 bis 36 Monaten,
- ab dem vollendeten 60. Lebensjahr nach 12 bis 24 Monaten.
Vorzeitige Nachuntersuchungen
Vorzeitige Nachuntersuchungen können beispielsweise stattfinden:
- nach längerer Arbeitsunfähigkeit oder körperlichen Beeinträchtigungen, die eine weitere Ausübung der Tätigkeit gefährden oder ausschließen könnten.
- bei Aufnahme einer neuen/anderen Tätigkeit.
- nach ärztlichem Ermessen.
- auf Wunsch des Beschäftigten, der eine Gefährdung aus gesundheitlichen Gründen bei weiterer Ausübung seiner Tätigkeit vermutet.
- wenn Hinweise auftreten, die aus anderen Gründen Anlass zu Bedenken gegen die weitere Ausübung der Tätigkeit geben.
- wenn Kollegen oder Vorgesetzte begründete Zweifel an der gesundheitlichen Eignung haben.