Seit November neue Pflichten für schwere Nutzfahrzeuge
Bei der BG Verkehr sind Verkehrsunfälle noch immer die größte Gruppe der tödlichen Unfälle. Deshalb sind Experten für Verkehrssicherheit ständig bemüht, technische Hilfsmittel zu entwickeln, die für mehr Sicherheit sorgen. So genannte Fahrerassistenzsysteme können erheblich zur Vermeidung von Verkehrsunfällen beitragen.
Fahrassistenzsysteme: Spurverlassenswarner kann die Unfallwahrscheinlichkeit senken
Bereits 2008 zeigte ein Feldversuch, dass die Unfallwahrscheinlichkeit bei Fahrzeugen mit Fahrerassistenzsystemen (FAS) um ein Drittel niedrigerer ist als bei Fahrzeugen ohne FAS. Diese Erkenntnis ist nun in die Konsequenz umgesetzt worden. Nutzkraftfahrzeuge über 3,5 t müssen nun mit einen Spurverlassenswarner (LDWS, Lane Departure Warning Systems) ausgestattet sein.
Fahrassistenzsysteme: Auffahrunfälle mit Hilfe des Notbremsassistenten vermeiden
Außerdem muss ein Notbremsassistent (AEBS, Advanced Emergency Braking Systems) an Bord sein. Dieser soll eine drohende Kollision mit einem bewegten oder stehenden Voraus-Fahrzeug zuverlässig und automatisch erkennen.
Durch eine Warnung kann dann der Fahrer mit Brems- oder Lenkmanövern eine Kollision verhindern. Reagiert der Fahrer nicht, wird das Bremssystem des Fahrzeugs automatisch aktiviert. Laut Forschungsergebnissen der Unfallforschung der Versicherer (UDV) lassen sich so über 50 % der LKW-Auffahrunfälle vermeiden.
Fahrassistenzsysteme: Was schon länger Pflicht ist und was noch kommen soll
Bereits seit 1. November 2014 sind Elektronische Fahrstabilitätsregelsysteme (ESP) in Nutzfahrzeugen vorgeschrieben. In Zukunft ist damit zu rechnen, dass ein Abbiegeassistent die Verkehrssicherheit weiter erhöhen wird. Denn immer wieder ereignen sich schwere, oft sogar tödliche Unfälle, wenn LKWs abbiegen und sich im toten Winkel Fußgänger oder Radfahrer befinden.
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