Diese Checkliste kann bei Bedarf um weitere betriebsspezifische Punkte ergänzt werden.
Checkliste zum Fremdfirmeneinsatz
Die folgenden Punkte sollten kontrolliert werden:
- Erhalten Fremdfirmen konkrete Angaben über die Gefährdungen, denen ihre Beschäftigten im Betrieb des Auftraggebers ausgesetzt sind?
- Kontrolliert der Auftraggeber, ob die Beschäftigten der Fremdfirma über diese Gefährdungen unterrichtet wurden?
- Findet eine Kontrolle der Fremdfirma statt?
- Gibt es bei Auftraggeber und Fremdfirma jeweils einen Koordinator zur Abstimmung von Arbeiten mit gegenseitiger Gefährdung?
- Werden Gefahrenbereiche durch Fremdfirmen abgegrenzt?
- Stehen bei Arbeiten mit besonderen Gefährdungen Aufsichtsführende zur Verfügung?
- Wird von der Fremdfirma ein Verantwortlicher benannt?
- Werden mit der Fremdfirma besonders zu beachtende Arbeitsschutzbestimmungen vertraglich vereinbart (z. B. Tragepflicht von PSA, Alarmregelungen, Zutrittsverbote)?
- Wird nur der Fremdfirmenverantwortliche über die betriebsspezifischen Gefährdungen unterrichtet?
- Erhalten Fremdmitarbeiter besondere Ausweise, die ggf. offen zu tragen sind?
- Wird darauf geachtet, dass Fremdfirmenmitarbeiter über die erforderliche persönliche Schutzausrüstung verfügen?
- Wird kontrolliert, ob die Fremdfirmenmitarbeiter über die erforderlichen Unterweisungen verfügen?
- Wird kontrolliert, ob die Fremdfirmenmitarbeiter über die erforderliche arbeitsmedizinische Vorsorge mit entsprechender Tauglichkeit verfügen?
- Wird vertraglich vereinbart, ob Fremdfirmen den Auftrag an Subunternehmen aufteilen dürfen?
- Werden von der Fremdfirma alle am Auftrag tätigen Personen benannt, auch die des Subunternehmers?
- Wird vereinbart und kontrolliert, wie viele Fremdfirmenmitarbeiter die deutsche Sprache in Wort und Schrift beherrschen?
- Wird mit der Fremdfirma vereinbart, dass diese die Unfallverhütungsvorschriften, staatliche Arbeitsschutzvorschriften und geltendes Recht einzuhalten hat?
- Wird die Arbeitsstelle nach Abschluss der Arbeiten vom Auftraggeber abgenommen?
- Muss die Fremdfirma über besondere Qualifikationen verfügen, z. B. zertifiziert nach SCC?