Fünf Grundregeln bringen Sicherheit
Da Instandhaltungsarbeiten in jeder Branche und so gut wie an jedem Arbeitsplatz regelmäßig durchzuführen sind, sollte sich jeder Verantwortliche ausführlich mit diesem Thema beschäftigen. Dazu hat die Europäische Agentur für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz (EU-OSHA) auf ihrer Internetseite umfangreiche Informationen veröffentlicht, unter anderem fünf Grundregeln.
Sichere Instandhaltung: Fünf Grundregeln
So unterschiedlich die Tätigkeiten sein mögen, so klein eine Maschine oder so gigantisch groß ein Anlage ist, auf der sicheren Seite bei der Instandhaltung ist der, der fünf Grundregeln beachtet.
- Planen. Nachdem eine Gefährdungsbeurteilung durchgeführt wurde, lässt sich festlegen, wer wann und mit welchen Hilfsmitteln die Instandhaltung durchführen soll. Die durchführende Person muss auf alle Fälle über die notwendige Qualifikation verfügen.
- Arbeitsbereich sichern. Der Bereich muss sauber und sicher sein. Schilder oder Absperrungen müssen gegebenenfalls verhindern, dass Unbefugte den Arbeitsbereich betreten können. Zu den größten Gefahren zählen immer wieder der unsachgemäße Umgang mit Schutzvorrichtungen an Maschinen oder dass der Strom nicht unterbrochen wird, bevor ein Gerät geöffnet wird.
- Geeignete Ausrüstung verwenden. Neben den entsprechenden Werkzeugen ist eventuell auch an notwendige persönliche Schutzausrüstung zu denken.
- Arbeitspläne einhalten. Instandhaltungen sind wiederkehrende Tätigkeiten. Dafür gibt es festgelegte sichere Arbeitsverfahren, auf die man achten sollte. Gefahr herrscht vor allem dann, wenn Zeitdruck herrscht oder wenn ein unvorhergesehenes Problem auftritt, das die eigene Kompetenz überschreitet.
- Endkontrolle. Am Schluss sollte auf alle Fälle noch einmal geprüft werden, ob alles funktioniert. Abfälle sind zu entsorgen und als Letztes ist ein Bericht zu verfassen.
Ausführlichere Angaben zu den Grundregeln sowie viele weitere Informationen zum Umgang mit Gesundheits- und Sicherheitsrisiken bei der Instandhaltung stehen auf der EU-OSHA-Internetseite.
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