Fünf Grundregeln bringen Sicherheit
Da Instandhaltungsarbeiten in jeder Branche und so gut wie an jedem Arbeitsplatz regelmäßig durchzuführen sind, sollte sich jeder Verantwortliche ausführlich mit diesem Thema beschäftigen. Dazu hat die Europäische Agentur für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz (EU-OSHA) auf ihrer Internetseite umfangreiche Informationen veröffentlicht, unter anderem fünf Grundregeln.
Sichere Instandhaltung: Fünf Grundregeln
So unterschiedlich die Tätigkeiten sein mögen, so klein eine Maschine oder so gigantisch groß ein Anlage ist, auf der sicheren Seite bei der Instandhaltung ist der, der fünf Grundregeln beachtet.
- Planen. Nachdem eine Gefährdungsbeurteilung durchgeführt wurde, lässt sich festlegen, wer wann und mit welchen Hilfsmitteln die Instandhaltung durchführen soll. Die durchführende Person muss auf alle Fälle über die notwendige Qualifikation verfügen.
- Arbeitsbereich sichern. Der Bereich muss sauber und sicher sein. Schilder oder Absperrungen müssen gegebenenfalls verhindern, dass Unbefugte den Arbeitsbereich betreten können. Zu den größten Gefahren zählen immer wieder der unsachgemäße Umgang mit Schutzvorrichtungen an Maschinen oder dass der Strom nicht unterbrochen wird, bevor ein Gerät geöffnet wird.
- Geeignete Ausrüstung verwenden. Neben den entsprechenden Werkzeugen ist eventuell auch an notwendige persönliche Schutzausrüstung zu denken.
- Arbeitspläne einhalten. Instandhaltungen sind wiederkehrende Tätigkeiten. Dafür gibt es festgelegte sichere Arbeitsverfahren, auf die man achten sollte. Gefahr herrscht vor allem dann, wenn Zeitdruck herrscht oder wenn ein unvorhergesehenes Problem auftritt, das die eigene Kompetenz überschreitet.
- Endkontrolle. Am Schluss sollte auf alle Fälle noch einmal geprüft werden, ob alles funktioniert. Abfälle sind zu entsorgen und als Letztes ist ein Bericht zu verfassen.
Ausführlichere Angaben zu den Grundregeln sowie viele weitere Informationen zum Umgang mit Gesundheits- und Sicherheitsrisiken bei der Instandhaltung stehen auf der EU-OSHA-Internetseite.
-
Arbeitsstättenverordnung Büro: Mindestgröße und Raumhöhe
4.484
-
Fürsorgepflicht bei Alkohol am Arbeitsplatz: Was müssen und was können Arbeitgeber tun?
1.627
-
Arbeiten mit Absturzgefahr: Alles Wissenswerte zur G 41-Untersuchung
1.189
-
Unterweisung im Arbeitsschutz: Die wichtigsten Grundlagen und Fakten auf einen Blick
1.080
-
Lärmbelästigung am Arbeitsplatz: Grenzwerte und Maßnahmen
866
-
Fahr-, Steuer- und Überwachungstätigkeiten: Alles Wissenswerte zur G 25-Untersuchung
765
-
Wann ist ein Arbeitsunfall meldepflichtig?
7262
-
Sanitärräume und Toiletten – was ist zu beachten?
6172
-
Gefährdungsbeurteilung erklärt: Pflichten, Fristen, Zuständigkeiten und mehr
601
-
Bildschirmarbeitsplätze: Alles Wissenswerte zur arbeitsmedizinischen Vorsorge
537
-
Gewalt am Arbeitsplatz nimmt zu
19.12.2024
-
Was bei der Sicherheitskennzeichnung am Arbeitsplatz zu beachten ist
18.12.2024
-
Diese KI erleichtert den Arbeitsschutz im Homeoffice
13.12.2024
-
Interne Experten im Arbeitsschutz: Ein ungenutztes Potenzial
11.12.2024
-
Fürsorgepflicht bei Alkohol am Arbeitsplatz: Was müssen und was können Arbeitgeber tun?
09.12.2024
-
Fluchtwege und Notausgänge nach ASR A2.3
03.12.2024
-
Schutzeinrichtungen an Maschinen: Wie Manipulationen an ihnen vermieden werden können
25.11.2024
-
Wann gilt die Helmpflicht auf dem Bau?
22.11.2024
-
Wer haftet, wenn Beschäftigte die Sicherheit missachten?
18.11.2024
-
Wie geht eine Gefährdungsbeurteilung beim Notfalleinsatz?
15.11.2024