Mängel bei der Ladungssicherung von Gefahrgut

Allein in Thüringen sind im vergangenen Jahr bei Kontrollen von Gefahrguttransporten Hunderte Verstöße festgestellt worden. In 236 Fällen wurden Bußgelder verhängt. In den meisten Fällen war die Ladung nicht richtig gesichert.

Meldungen über Transportfahrzeuge, die in der Kurve umgestürzt sind, oder verlorenes Ladegut hört man fast täglich im Verkehrsfunk im Radio. Hinzu kommen die Nachrichten über Verkehrsunfälle, bei denen die Straße stundenlang gesperrt werden muss, weil die Bergung von Gefahrgütern einen enormen Aufwand an Personal und Spezialgeräten erfordert.

Mängel bei der Ladungssicherung - Gefahr für Güter, Mensch und Umwelt

Falsch gesicherte Güter verursachen aber auch für die Unternehmen immer wieder hohe Zusatzkosten. Verrutschen sie beim Transport und werden beschädigt, muss der Schaden behoben und eventuell für Ersatz gesorgt werden. Beides kostet Zeit und Geld und bei Gefahrgütern noch eine Menge Nerven, bis geklärt ist, ob keine Folgeschäden für Menschen und Umwelt zu erwarten sind.

Richtige Ladungssicherung muss nicht aufwendig sein

Ladung richtig zu sichern ist zwingend notwendig. Doch Ladungssicherung muss gar nicht aufwendig sein. Die wichtigste Methode zur Sicherung von Transportgütern ist das Nieder-, Schräg- oder Diagonalzurren. Zusätzliche Hilfsmittel wie rutschhemmende Matten erhöhen die Sicherheit. Außerdem lässt sich damit die Anzahl der Gurte reduzieren.

Weitere Hilfsmittel zur Ladungssicherung

  • In Containern fehlen häufig geeignete Zurrpunkte, um die Ladung zu sichern. Mit Staupolstern lassen sich die Freiräume füllen. So entsteht ein Formschluss, der das Verrutschen der Ladung verhindert.
  • Kleine Teile oder Stückgüter lassen sich schlecht durch einzelne Gurte sichern. Mit einer Netzkonstruktion lässt sich in diesen Fällen form- und kraftschlüssig sichern.
  • Um Ladung und Gurte vor Beschädigungen zu sichern, sollte man zusätzlich einen Kantenschutz verwenden.

Wer ein Fahrzeug belädt, muss immer auch die Fahrzeugeigenschaften beachten. Hierzu zählen das zulässige Gesamtgewicht, die Achslasten sowie die Abmessungen des Fahrzeugs.

dpa

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