Neue Liste beinhaltet Änderungen und Neuaufnahmen
MAK- und BAT-Werte stellen für die Gesetzgebung zum Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz eine wichtige Grundlage dar. Die maximal zulässige Konzentration eines Stoffes als Gas, Dampf oder Schwebstoff in der (Atem-)Luft am Arbeitsplatz wird als Maximale Arbeitsplatz-Konzentration, kurz MAK-Wert, angegeben. Der Biologische Arbeitsplatz-Toleranz-Wert, kurz BAT-Wert, beschreibt die maximal zulässige Konzentration eines Arbeitsstoffes im Blut, Blutplasma, Harn oder der Atemluft des Menschen, bei dem nach aktuellem Wissen die Gesundheit des Menschen sein Arbeitsleben lang nicht geschädigt wird.
Lösungsmittel, Weichmacher und künstliches Butteraroma
Die 50. MAK- und BAT-Werte-Liste ist in gedruckter und digitaler Form auf Deutsch und Englisch erhältlich. Zu den wichtigen Änderungen und Neuerungen zählen:
MAK-Werte
- Für das Lösungsmittel Dichlormethan hat die Kommission einen MAK-Wert von 50 ml/m³ festgelegt, um effektiv vor Neurotoxizität und einem erhöhtem Krebsrisiko zu schützen. Für Dichlormethan gibt es zudem den Hinweis, dass Schwangere dem Stoff gar nicht ausgesetzt sein sollten.
- Das Kältemittel Tetrafluorpropen, das in Klimaanlagen von Autos eingesetzt wird, hat zum ersten Mal einen MAK-Wert erhalten.
- Für Diacetyl, einem Stoff, der bei der künstlichen Herstellung von Butteraroma eingesetzt wird, wurde ein MAK-Wert festgelegt, da der Stoff die Lunge angreift.
- Der MAK-Wert für den Weichmacher Diethylhexylphthalat (DEHP) wurde auf 2 mg/m³ gesenkt.
- Die Liste enthält außerdem 11 Überprüfungen und Neuerungen bei den krebserzeugenden Arbeitsstoffen und nennt
- 3 Verdachtsfälle auf keimzellverändernde Wirkung.
- 9 Stoffe wurden neu aufgenommen, da sie „auch über die Haut aufgenommen schädlich“ sind.
BAT-Werte
Im Teil „BAT-Werte, BLW, EKA und BAR“ gibt es 5 Änderungen und Neuaufnahmen. 2 Stoffe erhielten einen neuen BAT-Wert.
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