Mit Frischluft gegen das Coronavirus: Arbeitsschutz im Innenraum

Im Herbst und Winter halten wir uns viel in geschlossenen Räumen auf. Regelmäßiges Lüften wird dann als Infektionsschutz wichtig. Denn Frischluft kann die Übertragung des Coronavirus deutlich verringern.

In den meisten Büros und Klassenzimmern gibt es keine raumlufttechnischen Anlagen (RLT-Anlagen). Doch verbrauchte und möglicherweise mit Viren belastete Luft lässt sich auch durch permanentes oder Stoßlüften gegen Frischluft austauschen. Und das ist gerade jetzt wichtig. Die Bundesregierung hat deshalb aktuell die Empfehlung „Infektionsschutzgerechtes Lüften“ veröffentlicht. Darin heißt es: „Intensives, fachgerechtes Lüften von Gebäudeinnenräumen bewirkt eine wirksame Abfuhr bzw. Verringerung der Konzentration ausgeschiedener Viren und senkt damit das Infektionsrisiko in Räumen, die von mehreren Personen genutzt werden.“

Coronavirus wird durch Tröpfchen und Aerosole übertragen

Bei der Übertragung des Coronavirus spielt die Atemluft eine wichtige Rolle. Vor allem beim Sprechen, Singen, Niesen oder Husten werden Tröpfchen und Aerosole in die Luft geschleudert, die das Virus beinhalten können. Über die Nase können die Viren dann in den Körper gelangen und eine Infektion auslösen.

Begrenzte Personenzahl und Abstand sind weiter wichtig

Je weniger Viren sich in der Luft befinden, desto geringer ist das Ansteckungsrisiko. Deshalb sollten sich in geschlossenen Räumen nur so viele Personen aufhalten, wie unbedingt notwendig sind. Diese sollte Abstand voreinander halten können. In Büro- oder Unterrichtsräumen empfiehlt sich für die Sicherheit zudem ein Hygieneplan.

Frischluft minimiert Infektionsgefahr

Auch das Lüften lässt sich planen. Je kleiner die Frischluftmenge in einem Raum ist, desto höher ist Virenbelastung der Raumluft. Deshalb müssen Räume u. a. abhängig von der Raumgröße, der Personenzahl, der Aufenthaltsdauer und der Tätigkeit gelüftet werden. So lässt sich eine Infektionsgefahr minimieren.

Tipps fürs richtige Lüften

  • Ein Besprechungsraum sollte im Herbst grundsätzlich alle 20 Minuten für 5 Minuten und im Winter für 3 Minuten stoßgelüftet werden.
  • Wenn eine hohe Belegungsdichte etwa in Unterrichts- oder Tagungsräumen nicht vermieden werden kann, empfiehlt die Bundesregierung CO2-Messgeräte einzusetzen, damit rechtzeitig gelüftet wird.
  • Mithilfe der CO2-Timer-App der UK Hessen und des Instituts für Arbeitsschutz der DGUV lassen sich schnell und einfach Lüftungsintervalle für Klassenzimmer, Büro- oder Besprechungsräume berechnen.
  • Das UBA empfiehlt außerdem, dass der Raum nach einem Niesen oder Husten zusätzlich gelüftet wird.

Weitere Vorgaben zum fachgerechten Lüften von Arbeitsräumen, die sich z. B. auch für Geschäfte oder Restaurants anwenden lassen, stehen in der Technischen Regel für Arbeitsstätten „Lüftung“ (ASR A3.6).

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