Plötzlich Hersteller: Hilfestellung für die CE-Kennzeichnung

In vielen Firmen werden kleine Maschinen selbst gebaut oder Änderungen an vorhandenen Maschinen vorgenommen. Ab und zu werden auch Einzelmaschinen zu komplexen Anlagen verkettet. Nicht-klassische Maschinenbauunternehmen sind sich oftmals gar nicht bewusst, dass sie dadurch "plötzlich" zum Hersteller werden können und somit auch alle Pflichten eines Maschinenherstellers erfüllen müssen.

Selbst wenn das Bewusstsein für die neue Situation und Verantwortung vorhanden ist, scheuen sich viele, den Prozess der CE-Kennzeichnung durchzuführen.

CE-Kennzeichnung nach Maschinenrichtlinie

Der Prozess der CE-Kennzeichnung ist u.a. erforderlich für:

  • neue Maschinen, Sicherheitsbauteile, Lastaufnahmemittel, Ketten, Seile und Gurte, abnehmbare Gelenkwellen,
  • Maschinen für den Eigengebrauch,
  • Einzelmaschinen (neu und/oder gebraucht), die in eigener Verantwortung zu einer Maschinenanlage zusammengefügt werden,
  • Maschinen (neu oder gebraucht), die außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums gekauft und eigenständig in den Europäischen Wirtschaftsraum eingeführt werden,
  • Maschinen, die wesentlich verändert werden.

CE-Kennzeichnung - Ergebnis des Konformitätsbewertungsverfahren

Die Maschinenrichtlinie fordert vom Maschinenhersteller, dass er ein sog. Konformitätsbewertungsverfahren durchführt. Wie man dabei vorgeht zeigt Schritt für Schritt der Haufe Fachbeitrag Plötzlich Hersteller von Maschinen! Hilfestellung für den Einstieg in die CE-Kennzeichnung. Er hilft auch dabei, das "Buch mit sieben Siegeln", wie viele die CE-Kennzeichnung empfinden, zu verstehen und anzuwenden.


Schlagworte zum Thema:  Maschinenrichtlinie