Durch Vermieten des Arbeitszimmers an den Arbeitgeber Sozialabgaben sparen
Diese Zahlungen stellen Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung dar und sind zwar auch steuerpflichtig, aber es fallen keine Sozialabgaben an. Zusätzlich können die anteilig entfallenen Ausgaben wie Miete, Schuldzinsen, Energiekosten und Ähnliches steuerlich geltend gemacht werden.
Voraussetzung für die steuerliche Anerkennung ist allerdings, dass die Arbeiten aus betrieblichem Interesse des Arbeitgebers von zu Hause erfolgen. Ob die Zahlung für das „home office“ im betrieblichen Interesse liegt, wird nur durch Anhaltspunkte bestimmt. Folgende Anhaltspunkte sprechen für ein betriebliches Interesse:
Im Betrieb kann kein geeignetes Arbeitszimmer zur Verfügung gestellt werden. Zudem kann ihr Arbeitgeber keine entsprechenden Räume von fremden Dritten anmieten.
Für andere Arbeitnehmer werden von fremden Dritten Räume angemietet. Deren Wohnraum bietet jedoch keinen Raum für einen Arbeitsplatz.
Es sind vertrauliche Arbeiten zu erledigen, von denen andere Mitarbeiter nichts mit-bekommen sollen (z. B. Erstellung von Lohnabrechnungen, Aufbewahrung der Personalakten).
Es wird ein Mietvertrag geschlossen, der die Nutzung des überlassenen Raums bestimmt.
-
GWG-Grenzen 2024 und Abschreibungsmöglichkeiten
9.210
-
Diese Unterlagen können 2025 vernichtet werden
7.6223
-
1-%-Regelung - Berechnung bei umsatzsteuerpflichtigem Unternehmer
5.631
-
Überblick über die Abschreibungsmöglichkeiten von PCs
4.095
-
Wie die Bewirtung eigener Arbeitnehmer richtig eingeordnet wird
3.403
-
Kostendeckelung mit der 1-%-Regelung und sachgerechte Schätzung
3.288
-
Säumniszuschläge, wann sie fällig werden und wie sie richtig gebucht werden
3.2332
-
Befristete Wiedereinführung der degressiven Abschreibung
2.883
-
Privatnutzung von Elektrofahrzeugen: Die 1-%-Regelung
2.820
-
Bürokratieentlastungsgesetz: Reduktion bestimmter Aufbewahrungspflichten
2.813
-
Fahrzeugleasing buchen
14.11.2024
-
Wann aus dem Reihengeschäft ein innergemeinschaftliches Dreiecksgeschäft wird
12.11.2024
-
Wie Reihengeschäfte steuerlich zu beurteilen sind
12.11.2024
-
Welche Lieferung ist die Versendungslieferung und welche die sogenannte ruhende Lieferung?
12.11.2024
-
Betriebsveranstaltung buchen: Höchstgrenze und Kostenermittlung für Weihnachtsfeier
07.11.2024
-
Diese Unterlagen können 2025 vernichtet werden
06.11.20243
-
Termine für Umsatzsteuer-Voranmeldung und Lohnsteuer-Anmeldung Oktober 2024
04.11.2024
-
Wichtige Fragen und Antworten zum Berufsrecht für Lohn- und Buchhaltungsbüros
31.10.2024
-
Wann Leistungen als wiederkehrend bewertet werden
29.10.2024
-
Bürokratieentlastungsgesetz: Reduktion bestimmter Aufbewahrungspflichten
23.10.2024