Geschenke: Steuern sparen durch Einlage privater Geschenke

Nutzt ein Selbstständiger einen privaten Gegenstand ausschließlich für sein Unternehmen, kann er diesen Gegenstand in sein Betriebsvermögen einlegen und abschreiben. Diese Taktik zur gezielten Gewinnminderung funktioniert sogar mit privaten Geschenken.

Liegt für einen Unternehmer ein neuer Laptop unter dem Weihnachtsbaum, den der Beschenkte ausschließlich für seinen Betrieb nutzt, darf er diesen Laptop noch im Jahr 2013 in sein Betriebsvermögen einlegen und abschreiben. Die Einlage direkt nach Erhalt des Laptops erfolgt mit dem Teilwert. Das ist der Wert, den ein gedachter Erwerber bei Kauf des Betriebs für den Laptop bezahlen würde.

Beispiel 1: Ein Powerseller bei einem Onlinehändler bekommt an Weihnachten von seinen Eltern einen Laptop geschenkt. Dieser hat einen Wert von a) 399 Euro oder b) 750 Euro. Der Beschenkte legt den Laptop noch 2013 in sein Betriebsvermögen ein.

 

Variante a

Variante b

Einlagewert des PC

399 Euro

750 Euro

Abschreibung 2013

399 Euro (Sofortabzug als geringwertiges Wirtschaftsgut)

250 Euro oder 20,88 Euro (Sammelposten – Abschreibung auf drei Jahre oder lineare Abschreibung auf drei Jahre, aber nur für einen Monat in 2013)

 Praxis-Tipp

Da für ein Geschenk meist keine Rechnung vorliegt, empfiehlt sich für den Nachweis des Einlagewerts und dem damit verbundenen Abschreibungsvolumen folgende Vorgehensweise:

  • Der Unternehmer sollte den Tag vermerken, an dem er sein Präsent erhalten hat, das er ausschließlich für sein Unternehmen nutzen wird.
  • Für den Zeitraum, in dem der Laptop ins Betriebsvermögen eingelegt wird, ist eine Internetrecherche nach dem Preis durchzuführen.
  • Das Ergebnis ist bei den Geschäftsunterlagen aufzubewahren. Selbstverständlich ist das Angebot mit dem höchsten Kaufpreis als Einlagewert zu verwenden, um ein möglichst hohes Abschreibungsvolumen steuerlich nutzen zu können.

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