Ziele und Hintergründe


Ziele und Hintergründe

Vom 1. Februar 2014 an soll es europaweit nur noch ein elektronisches Zahlungsverfahren geben: SEPA. Mit der Verordnung Nr. 260/2012, die am 31. März 2012 in Kraft getreten ist, möchte die EU europaweit den elektronischen Zahlungsverkehr vereinheitlichen, um Redundanzen abzubauen und den Zahlungsverkehr zu beschleunigen.

SEPA – ein einheitliches EU-Verfahren zur Zahlungsabwicklung

Ob die Miete für die Lagerhalle in Spanien, die Darlehenszahlung an die ausländische Tochtergesellschaft oder das Gehalt eines nach Italien entsendeten Leiters Rechnungswesen – sie alle werden künftig von SEPA, dem neuen und vereinheitlichen EU-Verfahren „Single Euro Payments Area“ profitieren. Die EU möchte mit ihrer Verordnung Nr. 260/2012, die am 31. März 2012 in Kraft getreten ist, europaweit innergemeinschaftliche Zahlungen, wie Überweisungen und Lastschriftverfahren, nach denselben „Spielregeln“ abwickeln. Damit soll es abgesehen von Bar-Zahlungen und speziellen anderen Zahlungsverfahren, z. B. über Telekommunikations- oder IT-Geräte, Großbetragszahlsysteme, mit Zahlungskarten, auch innerhalb Deutschlands nur noch ein elektronisches Bezahlsystem geben: SEPA. Um dies zu erreichen, sollen bis zum 1. Februar 2014 alle bargeldlosen Zahlungen innerhalb des Euroraums nur noch über SEPA stattfinden (vorbehaltlich von Übergangsbestimmungen).

Neu: ELV-Verlängerung für Deutschland um zwei Jahre

Da die Bundesregierung von den Übergangsbestimmungen der SEPA-Verordnung Gebrauch macht, darf das in Deutschland sehr verbreitete elektronische Lastschriftverfahren (ELV) sogar übergangsweise noch bis zum 1. Februar 2016 genutzt werden (siehe Entwurf zum SEPA-Begleitgesetz, Drucksache 2050/12). Bis zu diesem Zeitpunkt dürfen Zahlungsdienstleister somit Verbrauchern auch bei Inlandszahlungen kostenlos Konvertierungsdienstleistungen anbieten. Überweisungen auf Zahlungskonten, die beim einem Zahlungsdienstleister in einem anderen Mitgliedstaat geführt werden, dürfen dagegen nicht mehr verweigert werden.

Unterschiedliche Zahlungssysteme lähmen den Zahlungsverkehr

Die EU möchte mit dem neuen, offenen SEPA-Verfahren nicht nur den Zahlungsverkehr vereinheitlichen, sondern ihn auch beschleunigen und vereinfachen. SEPA soll zu einem sicheren, nutzerfreundlichen und zuverlässigen Euro-Zahlungsdienst zu konkurrenzfähigen Preisen werden. Zurzeit existieren in allen 27 Mitgliedstaaten unterschiedliche Zahlungssysteme, die sich teilweise ähneln, jedoch den Zahlungsverkehr lähmen – und dies, obwohl bereits seit zehn Jahren in der EU eine einheitliche Währung existiert. Ziel der EU ist es deshalb, den gemeinsamen Markt weiter zusammenwachsen zu lassen, insbesondere auch deshalb, weil das SEPA-Verfahren bei grenzüberschreitenden Überweisungen und Lastschriften bereits seit langem eingesetzt wird.

SEPA bereits bei grenzüberschreitenden Zahlungen im Einsatz

Wer viele Auslandsüberweisungen tätigt, kennt bereits das SEPA-Verfahren. An diesem kommt niemand vorbei, wenn eine Zahlung die EU-Grenze überschreiten soll. Grenzüberschreitende Zahlungen sind also heute schon nur mit SEPA-Überweisung oder SEPA-Lastschrift möglich. Dies bedeutet, dass Banken verschiedene Systeme betreiben müssen und Kontoinhaber, die Auslandsüberweisungen tätigen, über zwei Datensätze verfügen: über die nationalen Kontodaten „Bankleitzahl“ und „Kontonummer“ und über die europaweit gültigen SEPA-Daten „IBAN“ und „BIC“. IBAN steht für International Bank Account Number, Internationale Bankkontonummer, und BIC für Business Identifier Code, Bank-Identifizierungsziffer. Sie enthalten Länderkennungen, um eine Verwechslung auszuschließen. Zudem setzt sich die IBAN aus der jetzigen Kontonummer und Bankleitzahl zusammen und wird ergänzt um eine zweistellige Prüfziffer und die Länderkennung, wie z. B. „DE“ für Deutschland.

Beispiel: Unternehmer A aus Deutschland hat die Kontonummer 445 454 500 (fiktive Zahlen) und die Bankleitzahl 65070050. Seine IBAN wird deshalb beispielsweise künftig lauten: DE55 6507 0050 0445 4545 00. „DE“ steht hier für „Deutschland“, die „55“ hinter dem „DE“ ist die zweistellige Prüfzimmer und danach folgt erst die achtstellige Bankleitzahl und dann die maximal zehnstellige Kontonummer.

Unterschiedliche nationale Pläne behindern einheitliche SEPA-Umstellung

Zwar existieren in fast allen Mitgliedstaaten nationale Pläne für die SEPA-Umstellung, doch nur wenige zielen auf einen systematischen und vollständigen Ersatz der Altzahlungsinstrumente bis zu einem bestimmten Datum ab. Zudem unterscheiden sich die jeweiligen Stichdaten der finalen Umstellung von Mitgliedstaat zu Mitgliedstaat. Die EU befürchtet aufgrund des uneinheitlichen Vorgehens der Mitgliedstaaten, dass die SEPA-Umstellung erschwert oder gar behindert wird. Aus diesem Grund hat die EU-Kommission beschlossen, „einzugreifen“ und mit ihrer Verordnung dieser „schwachen“ und uneinheitlichen Entwicklung entgegenwirken.

Schlagworte zum Thema:  SEPA, Europäische Union, Zahlungsverkehr