ESMA: Statement zu "Tax Cuts and Job Act" veröffentlicht

ESMA möchte einer inkonsistenten Anwendung der IFRS in Bezug auf die Konsequenzen des neuen Steuergesetzes für Unternehmen mit US-Aktivitäten vorbeugen.

Kurz vor dem Jahreswechsel wurde am 22. Dezember 2017 der sog. „United States Tax Cuts and Jobs Act“ (Act) ratifiziert und in geltendes Recht umgesetzt (enacted). Die daraus resultierenden steuerlichen Konsequenzen nach IFRS, insbesondere IAS 12, sind für Unternehmen mit US-Aktivitäten bereits für den Abschluss per 31.12.2017 abzubilden (sofern Geschäftsjahr dem Kalenderjahr entspricht).

Umsetzung der Verlautbarung wird durch das nationale Enforcement überwacht

Aufgrund diverser Rückfragen zu möglichen praktischen Komplikationen hat die europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) eine öffentliche Verlautbarung (Public Statement) am 26. Januar 2018 veröffentlicht. ESMA hat bereits darauf hingewiesen, dass sie eine Umsetzung der Verlautbarung erwartet und dies auch für Abschlüsse 2017 und Folgejahre durch das nationale Enforcement überwachen lässt („ESMA together with National Competent Authorities will monitor the level of transparency“).

ESMA weist v. a. auf folgende wichtige Punkte hin:

  • Unabhängig von der Komplexität der Änderungen sieht IAS 12 keine Erleichterungsvorschriften hinsichtlich Änderungen des Steuerrechts nahe am Stichtag vor. Die Änderungen aus dem Act sind somit vollumfänglich für Abschlüsse zum 31.12.2017 abzubilden.
  • Dies gelte auch für die Vorschriften nach IAS 12.61A zum sog. Backwards tracing, d. h. der Zuordnung tatsächlicher und latenter (Ertrag-)Steuern außerhalb des Gewinns oder Verlusts, sofern sich die Steuern auf Posten beziehen, die in der gleichen oder einer anderen Periode außerhalb des Gewinns oder Verlusts erfasst werden.
  • ESMA geht trotz der zeitlichen Restriktionen davon aus, dass Unternehmen eine zuverlässige Schätzung der wesentlichen Auswirkungen werden vornehmen können. ESMA erwartet daher transparente Angaben über die ursprünglichen Schätzungen und Neueinschätzungen, da höhere Schätzunsicherheiten erwartet werden. Dies betrifft insbesondere die Anforderungen in IAS 12.80(d) und 12.81(d), die eine Offenlegung der latenten Steueraufwendungen und -erträge aus Steuerrechtsänderungen sowie eine Erläuterung von Änderungen in den anwendbaren Steuersätzen verlangen.
  • Ähnlich werden die Angaben zu unternehmensspezifischen Angaben bei der Ermessensausübung in Bezug auf diese Schätzungen sowie Art und Quellen von Schätzunsicherheiten gemäß IAS 1.122 sowie 1.125‒129 in den Fokus rücken.
  • Mögliche Schätzungsänderungen durch neue Erkenntnisse sind prospektiv nach IAS 8 abzubilden. Gleichwohl bedarf es einer individuellen Analyse, ob nicht ein Fehler i. S. v. IAS 8.5 vorliegt, der retrospektiv zu erfassen wäre.

Für weiterführende Hinweise zum Thema wird auf Freiberg, PiR 2/2018, S. 60 ff. verwiesen.

Praxis-Tipp: Public Statement der ESMA als abzuarbeitende Guideline heranziehen 

ESMA nimmt die Bedenken von Emittenten und Abschlussprüfern hinsichtlich der kurzfristigen Verabschiedung des neuen Steuergesetzes kurz vor dem Abschlussstichtag 31.12. zwar zur Kenntnis. Erleichterungen werden aber nicht gewährt. Unternehmen sollten daher das Public Statement der ESMA als abzuarbeitende Guideline heranziehen, um bei einer möglichen Prüfung durch das nationale Enforcement vorbereitet zu sein.

Quelle: Public Statement on Accounting for Income Tax consequences of the US Tax Reform under IFRS 2


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