Anwendung des IAS 37 überprüft: Britischer FRC veröffentlicht Bericht
Der britische Rat für Rechnungslegung (Financial Reporting Council, FRC) hat am 14. Oktober 2021 einen Bericht zur Überprüfung der Anwendung der Vorgaben des IAS 37 in der Praxis veröffentlicht. Der Bericht „ Thematic Review: IAS 37 Provisions, Contingent Liabilities and Contingent Assets“ fasst die aus Sicht des FRC wichtigsten Ergebnisse einer Überprüfung der Angaben nach IAS 37 und Informationen für eine Stichprobe von 20 Unternehmen zusammen. Betroffen waren deren Finanzberichte für das Geschäftsjahr 2020/21.
IAS 37 Findings seit Jahren in den Top Ten der Probleme
Die Bedeutung von Rückstellungen und Eventualverbindlichkeiten im erläuternden Teil des Finanzberichts kann nach Ansicht des FRC unterschätzt werden, da sich die Ausführungen oft auf einen kurzen Kommentar beschränken. Doch selbst wenn eine Rückstellung oder eine Eventualverbindlichkeit betragsmäßig nicht signifikant ist, kann der Sachverhalt, auf den sie sich bezieht, für Investoren von großer Bedeutung sein, da er mit Schätzungsunsicherheiten und anderen Ermessensentscheidungen behaftet ist. Aufgrund des oft langfristigen Charakters von Rückstellungen und Eventualverbindlichkeiten, stehen diese an erster Stelle bei den Auswirkungen von Themen wie Klimawandel und regulatorischen Maßnahmen.
Der FRC betont, dass Probleme im Zusammenhang mit der Einhaltung der Vorgaben von IAS 37 seit mehreren Jahren (several years) zu den "Top Ten" der Reviews des FRC gehören. Dazu gehören u.a. die fehlende Angabe von Unsicherheiten über die Höhe oder den Zeitpunkt von Mittelabflüssen oder die finanziellen Auswirkungen von Eventualverbindlichkeiten. Verwiesen wird auf die „Annual Reviews of Corporate Reporting“ 2019/2020 sowie 2018/2019, die auch im Bericht des FRC verlinkt sind.
Die Ergebnisse des Berichts
Der FRC fand in mehreren Bereichen Verbesserungspotenzial, u.a.:
1. Quantitative Informationen:
- In einigen Fällen legten die Unternehmen umfangreiche historische Informationen vor, die für das Verständnis der Art der Rückstellung oder der Eventualverbindlichkeit nicht notwendig erschienen. Dies erschwerte es, sich ein klares Bild von den potenziellen finanziellen Auswirkungen und Unwägbarkeiten zu machen.
- Die Unternehmen könnten die Klarheit ihrer Beschreibung des zugrundeliegenden Ereignisses verbessern, insbesondere bei Rückstellungen für Umstrukturierungen, Immobilien und Selbstversicherungen (self-insurance provisions).
2. Zahlenmäßige Angaben:
- Der FRC ist der Auffassung, dass Unternehmen bei der Einteilung in Klassen sowohl die Art als auch die Höhe der Rückstellungen berücksichtigen sollten. Die Klassen sollten mit spezifischen, informativen Bezeichnungen versehen werden.
- Weiterhin sollten Unternehmen mehr Informationen über den voraussichtlichen Zeitpunkt der Abflüsse zur Verfügung stellen, insbesondere bei längerfristigen Rückstellungen.
- Nach Ansicht des FRC liegen weniger quantitative Informationen über Eventualverbindlichkeiten vor als erwartet wurde.
3. Unsicherheiten, Schätzungen und wesentliche Ermessensentscheidungen:
- Unternehmen gaben nur selten die Methode an, die Grundlage für das best estimate war. Erwartungshaltung des FRC ist, dass Unternehmen den Ansatz – die Methode des Erwartungswertes oder des wahrscheinlichsten Ergebnisses – erläutern, wenn die am besten geeignete Wahl nicht offensichtlich ist.
- Erwartungshaltung des FRC, dass der Diskontierungszinssatz angegeben wird, sofern der Effekt der Abzinsung wesentlich ist.
Auch zum Ausweis in der Bilanz hatte der FRC Findings. Zwei Unternehmen fassten wesentliche Verpflichtungen, die nicht im Anwendungsbereich von IAS 37 waren, mit IAS 37-Rückstellungen als einen einzigen Posten in der Bilanz zusammen. Angesichts des Umfangs der gegenständlichen Verbindlichkeiten war der FRC der Ansicht diese Posten in der Bilanz separat nach IAS 1 darzustellen.
Praxistipp: Erkenntnisse des FRC berücksichtigen
Die Bilanzierung von Rückstellungen ist branchenübergreifend immer wieder Gegenstand von bilanziellen Diskussionen. Die Erkenntnisse des FRC zu den Angaben über IAS 37-Verpflichtungen geben sowohl Unternehmen als auch Abschlussprüfer neues Futter für die kommende Abschlussprüfung.
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Grenzen für geringwertige Wirtschaftsgüter
8.284
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Erhöhung der Schwellenwerte für die Unternehmensgrößenklassen in Kraft getreten
4.155
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Voraussetzungen für die Einstufung als Kleinstkapitalgesellschaft
4.143
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Nutzungsdauer von Computerhardware und Software auf ein Jahr reduziert
3.8611
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Voraussetzungen des Investitionsabzugsbetrags und wann die Anwendung sinnvoll ist
3.670
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Vorteil 3 für die Kleinstkapitalgesellschaft: Hinterlegung statt Offenlegung
2.682
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Rückstellungen für die Aufbewahrung von Geschäftsunterlagen
2.2692
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Urlaubsrückstellung berechnen
2.194
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Voraussetzungen: Wer kann für welche Wirtschaftsgüter einen IAB geltend machen?
2.185
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Auflösung von Investitionsabzugsbeträgen
2.149
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EFRAG veröffentlicht Diskussionspapier zur Kapitalflussrechnung
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RNE und DRSC veröffentlichen Handreichung zum Thema Biodiversität
18.12.2024
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