Financial Stability Institute nennt IFRS 17 eine gute Entwicklung
Das Institut für Finanzstabilität (Financial Stability Institute, FSI) wurde 1998 gemeinsam von der Bank für Internationalen Zahlungsausgleich (Bank for International Settlements, BSI) und dem Basler Ausschuss für Bankenaufsicht gegründet. Als Teil seiner Reihe „FSI Insights“ veröffentlichte das FSI im Juli 2020 die 26. Ausgabe mit dem Titel „Accounting standards and insurer solvency assessment“.
Untersuchung der Rechnungslegung von Versicherungsunternehmen in 20 Ländern
In dem Papier werden regulatorische Ansätze zur Verwendung von Rechnungslegungsstandards als Grundlage für die Bewertung der Solvabilität von Versicherern (Versicherungsunternehmen, insurers) dargestellt und die wesentlichen Implikationen der jüngsten Entwicklungen im Bereich der Rechnungslegung hervorgehoben. Hierfür wurden Untersuchungen in 20 Ländern durchgeführt.
Als Ergebnis ihrer Untersuchungen bezeichnen die Autoren des FSI-Insights den neuen IFRS 17 für Versicherungsverträge, der im Mai 2017 veröffentlicht wurde und dessen Inkrafttreten für den 1.1.2023 erwartet wird, als eine wünschenswerte Entwicklung („welcome development“). Dies wird darauf zurückgeführt, dass IFRS 17 darauf abziele, die weltweite Vergleichbarkeit hinsichtlich der Bewertung von Verbindlichkeiten und Transparenz in Bilanzen von Versicherungsunternehmen zu erhöhen.
Es werden Vorteile für Versicherungsnehmer, Investoren und letztlich auch die finanzielle Stabilität erwartet. Des Weiteren wird herausgestellt, dass die IFRS ein gebrauchsfertiges prinzipienbasiertes Rahmenwerk („ready-made principles-based framework“) bieten, sodass für Aufsichtsbehörden bei der Entwicklung eigener Bewertungsansätze die Beantwortung einer Vielzahl von Rechnungslegungsfragen obsolet werde.
IFRS 17 auch zur Bewertung der Solvabilität?
Der Ausarbeitung zufolge, planen einige wenige Länder, IFRS 17 auch für regulatorische Zwecke hinsichtlich der Bewertung der Solvabilität von Versicherern zu nutzen. Dies könne von den Aufsichtsbehörden durch die Spezifizierung einiger Aspekte der Implementierung für regulatorische Bewertungszwecke ermöglicht werden. Laut den Autoren sind die Aufsichtsbehörden in solchen Ländern, in denen die Verwendung von IFRS 17 für regulatorische Zwecke nicht geplant ist, der Meinung, dass die Implementierungskosten die Vorteile, die das Ausrichten der Bewertungsansätze an IFRS 17 bringen würde, überwiegen würden („Nevertheless, jurisdictions that have not yet adopted a valuation basis for their regulatory reporting may consider the use of IFRS generally and IFRS 17 in particular for insurance liabilities. Jurisdictions that plan to adopt the standard for solvency purposes mainly seek to benefit from auditing controls, avoid potentially conflicting financial signals from different financial statements and minimise cost for insurers“).
FSI erwartet wesentliche Herausforderungen bei Implementierung von IFRS 17
Trotz der erwarteten Vorteile, die IFRS 17 bringen werde, gäbe es wesentliche Herausforderungen bei der Implementierung des neuen Standards. Dies umfasse auch die möglichen Auswirkungen auf Regulierung und Aufsicht der Versicherer, die laut den Autoren bisher nicht ausreichend identifiziert wurden. Nichtsdestotrotz könnten die Aufsichtsbehörden bei der Bewältigung der Implementierungsherausforderungen Hilfestellung leisten. Im Rahmen dessen sollten die Aufsichtsbehörden die Versicherer ermutigen, sich frühzeitig auf IFRS 17 vorzubereiten, einen engen Austausch mit der Industrie zu pflegen, um ein Verständnis für aufkommende Fragen und Probleme zu entwickeln, und im Sinne einer höheren Konsistenz im Markt gegebenenfalls Empfehlungen für Entscheidungen, die im Rahmen der IFRS getroffen werden müssen, auszusprechen.
Analyse der Auswirkungen von IFRS 17 trotz Covid-19 nicht unnötig herauszögern
Unter Berücksichtigung der Covid-19 Pandemie wird jedoch anerkannt, dass der neue IFRS 17 sowohl für die Industrie als auch für die Aufsichtsbehörden zurzeit nicht die höchste Priorität haben dürfte und dass für die Implementierung von IFRS 17 zur Verfügung stehende Ressourcen kurzfristig zur Bewältigung der Auswirkungen der Pandemie umverteilt werden mussten. Es wird aber empfohlen, die Analyse der Auswirkungen des IFRS 17 spätestens Anfang 2021 zu beginnen.
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