Leitlinien für die Berichterstattung über klimabezogene Informationen
Rolle der Unternehmen bei der Bekämpfung des Klimawandels
Die EU treibt ihre Bemühungen zur Bekämpfung des Klimawandels weiter voran. Den Unternehmen und Finanzinstituten wird beim Übergang zu einer CO2-armen, klimaresistenten Wirtschaft eine entscheidende Rolle beigemessen, denn es sind zum einen zur Verwirklichung der klima- und energiepolitischen Ziele der EU bis 2030 bereits heute jährliche Investitionen in Milliardenhöhe erforderlich, und weitere Mittel werden benötigt, um bis 2050 Klimaneutralität zu erreichen. Diese Investitionen können bedeutende Geschäftsmöglichkeiten darstellen. Zum anderen trägt ein Verständnis dafür, welche Risiken negativer Klimaauswirkungen mit den Geschäftstätigkeiten verbunden sind, dazu bei, diesen entgegenwirken zu können. Unternehmen müssen auch erkennen, welche Risiken der Klimawandel für ihre Geschäftstätigkeit in sich birgt.
EU konzentriert sich auf Angaben zum Klimaschutz
Somit setzt die EU mit der Pflicht zur nichtfinanziellen Berichterstattung (umgesetzt in §§ 289b ff. und 315b ff. HGB) stark auf die Schaffung von Transparenz (CSR-Richtline 2014/95/EU). Während demnach über Umwelt-, Arbeitnehmer- und Sozialbelange sowie die Achtung der Menschenrechte und die Bekämpfung der Korruption zu berichten ist (z.B. § 28c Abs. 2 HGB), verengt sich der Fokus der EU zunehmend auf die Umweltbelange und dort konkret auf relevante Angaben zum Klimaschutz. Daher nehmen die neuen Leitlinien für die Berichterstattung über klimabezogene Informationen die Empfehlungen der vom Finanzstabilitätsrat gegründeten Task Force on Climate-related Financial Disclosures (TCFD) auf und bedeuten Unternehmen, zunehmend auch die Wirkungen ihres Handelns bezüglich der Klimaauswirkungen darzustellen.
Neue Richtlinien: Unverbindlich und lediglich freiwillig zu berücksichtigen
Die neuen Richtlinien stehen im Einklang mit der im November 2014 veröffentlichten EU-Richtlinie zur nichtfinanziellen Berichterstattung, sie ergänzen die im Juli 2017 veröffentlichten allgemeinen Leitlinien für die nichtfinanzielle Berichterstattung, die weiterhin gelten. Die Ergänzungen basieren auf Vorschlägen der Fachexpertengruppe für nachhaltige Finanzierungen, die im Januar 2019 veröffentlicht wurden und nehmen die im Juni 2017 veröffentlichten Empfehlungen der TCFD auf. Sie bleiben weiterhin unverbindlich und sind daher lediglich freiwillig bei der Erstellung nichtfinanzieller Berichte zu berücksichtigen.
Vorteile klimabezogener Informationen werden herausgestellt
Die EU motiviert die berichterstattenden Unternehmen, indem die Vorteile klimabezogener Informationen herausgestellt werden, die etwa in folgenden Punkten gesehen werden:
- erhöhtes Bewusstsein und besseres Verständnis für klimabedingte Risiken und Chancen innerhalb des Unternehmens, besseres Risikomanagement sowie sachkundigere Entscheidungsfindung und strategische Planung,
- breiter gefächerte Investorenbasis und potenziell niedrigere Kapitalkosten, die sich bspw. durch die Aufnahme in aktiv verwaltete Investment-Portfolios und auf Nachhaltigkeit ausgerichtete Indizes oder aus besseren Bonitätseinstufungen für die Emission von Anleihen sowie besseren Kreditwürdigkeitsbewertungen für Bankdarlehen ergeben,
- konstruktiverer Dialog mit Interessenträgern, insbesondere Investoren und Anteilseignern sowie
- besserer Ruf des Unternehmens und Erhalt der gesellschaftlichen Akzeptanz für den Betrieb des Unternehmens (social licence to operate).
Vielfältige Informationsquellen online verfügbar
Die neuen Leitlinien für die Berichterstattung über nichtfinanzielle Informationen sind online abrufbar. Weitere Informationen stellt die Europäische Kommission zur Verfügung. Dort finden sich auch die Links zu den von der Kommission explizit begrüßten drei wichtigen von der Fachexpertengruppe für nachhaltige Finanzierungen veröffentlichten Berichten: Eine Taxonomie für umweltverträgliche Wirtschaftstätigkeiten, ein Bericht über einen EU-Green-Bond-Standard sowie ein Bericht über die EU-Klimabenchmarks und die ESG-Angaben von Benchmarks. In einem gesonderten Dokument können FAQs in diesem Kontext abgerufen werden.
-
Grenzen für geringwertige Wirtschaftsgüter
9.866
-
Nutzungsdauer von Computerhardware und Software auf ein Jahr reduziert
3.9621
-
Voraussetzungen des Investitionsabzugsbetrags und wann die Anwendung sinnvoll ist
3.052
-
Erhöhung der Schwellenwerte für die Unternehmensgrößenklassen in Kraft getreten
2.535
-
Voraussetzungen für die Einstufung als Kleinstkapitalgesellschaft
2.410
-
Urlaubsrückstellung berechnen
1.976
-
Rückstellungen für die Aufbewahrung von Geschäftsunterlagen
1.9442
-
Voraussetzungen: Wer kann für welche Wirtschaftsgüter einen IAB geltend machen?
1.872
-
Auflösung von Investitionsabzugsbeträgen
1.829
-
Vorteil 3 für die Kleinstkapitalgesellschaft: Hinterlegung statt Offenlegung
1.425
-
IASB veröffentlicht Entwurf mit gezielten Verbesserungen an IAS 37
21.11.2024
-
ESMA und BaFin veröffentlichen Prüfungsschwerpunkte für die Berichtssaison 2024
21.11.2024
-
Konsequenzen einer verspäteten Umsetzung der CSRD ins HGB
20.11.2024
-
Risikobetrachtungen und Nachhaltigkeitsberichterstattung sind ESMA Prüfungsschwerpunkte 2024
20.11.2024
-
IDW sieht auch viele öffentliche Unternehmen zur Nachhaltigkeitsberichterstattung verpflichtet
19.11.2024
-
Prüfung von Nachhaltigkeitsberichten – ISSA 5000 und CEAOB-Leitlinien verabschiedet
05.11.2024
-
BAFA-Bericht über die Prüfungen der Lieferkettensorgfaltspflichten
05.11.2024
-
Diskussionen um das CSRD-Umsetzungsgesetz
30.10.2024
-
EU verschiebt Erstanwendung der Entwaldungsverordnung
28.10.2024
-
IASB schließt die Überprüfung von IFRS 15 "Erlöse aus Verträgen mit Kunden" ab
17.10.2024