Wahl der steuerlichen Abschreibungen bei Gebäuden

Zurzeit laufen in vielen Unternehmen die Jahresabschlussarbeiten unter Hochdruck. Ein Bereich ist die Kontrolle des Anlagevermögens. Welche Abschreibungsarten für Gebäude zur Verfügung stehen, zeigt die praktische Übersicht.

Abschreibungsarten bei Gebäuden im Überblick

Im Steuerrecht gibt es eine Reihe unterschiedlicher Abschreibungsmöglichkeiten. Die Höhe der Abschreibung und die Voraussetzungen sind unterschiedlich geregelt. Die nachfolgende Tabelle gibt eine Übersicht. Vermerkt ist auch, ob die jeweilige Variante handelsrechtlich übernommen werden kann.

Abschreibung von Gebäuden

Bezeichnung der Abschreibung

abzuschreibendes ObjektBemessungsgrundlagezulässig in Handelsbilanz

lineare Abschreibung in Höhe von 3 %

§ 7 Abs. 4 Nr. 1 EStG

Gebäude bzw. Gebäudeteile, die zum Betriebsvermögen gehören und nicht Wohnzwecken dienen (Bauantrag nach dem 31.3.1985)Anschaffungs- oder Herstellungskostenja
lineare Abschreibung in Höhe von 2 %
§ 7 Abs. 4 Nr. 2 EStG
Gebäude bzw. Gebäudeteile, die zum Betriebsvermögen gehören, aber Wohnzwecken dienen
vermietete Gebäude bzw. Gebäudeteile, die zum Privatvermögen gehören
Anschaffungs- oder Herstellungskosten oder Einlagewert
Anschaffungs- oder Herstellungskosten

ja (Mindest-AfA)

vermietete Gebäude bzw. Gebäudeteile, die vor dem 1.1.1925 fertig gestellt wurdenAnschaffungs- oder Herstellungskostenja
Bestimmte Baumaßnahmen an Gebäuden in Sanierungs- und EntwicklungsgebietenHerstellungskosten der begünstigten Baumaßnahmenein
§ 7 i EStGBaudenkmäler
(Bescheinigung der Denkmalschutzbehörde erforderlich)
Herstellungskosten der begünstigten Baumaßnahmenein

sofortiger Abzug bei geringfügigen Baumaßnahmen (Vereinfachungsregelung)

nach Fertigstellung eines Gebäudes bis 4.000 EUR ohne Umsatzsteuer je BaumaßnahmeHerstellungskosten der jeweiligen Baumaßnahmenein