Steuerhinterziehung schwer gemacht
Staatlich teuer eingekaufte Steuer-CDs waren gestern. Seit Jahresbeginn wird der automatische Informationsaustausch von Steuerdaten umgesetzt. Für die Europäische Union gilt: Die Mitgliedsstaaten sind seit Anfang Januar verpflichtet, automatisch Informationen über alle neuen grenzüberschreitenden Steuervorbescheide für Unternehmen auszutauschen.
Ein solcher Steuervorbescheid ist eine schriftliche Erklärung der Steuerbehörde. Darin wird im Vorhinein festgelegt, wie die Unternehmenssteuer zu berechnen ist und welche Steuervorschriften angewendet werden. Diese Regelungen sind legal, die EU-Kommission hat jedoch das Recht Steuervorbescheide zu überprüfen - zum Beispiel, wenn staatliche Beihilfen im Spiel sind.
Zentrales Depot: Für alle EU-Länder zugänglich
Die Steuervorbescheide werden über ein zentrales Depot ausgetauscht, das für alle EU-Länder zugänglich ist. Alle sechs Monate müssen die nationalen Finanzämter einen Bericht an dieses Depot übermitteln. Dort werden alle grenzüberschreitenden Steuerbescheide aufgeführt. Andere Mitgliedsstaaten sind dann in der Lage, diese Listen zu überprüfen und können gegebenenfalls den Ausstellungsstaat um genauere Informationen bitten. Der erste Austausch soll spätestens Anfang September stattfinden.
Nach Einschätzung der EU-Kommission haben die Mitgliedsstaaten und ihre nationalen Steuerbehörden damit die Informationen, die sie benötigen, um missbräuchliche steuerliche Praktiken festzustellen und die erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen. Bis Anfang kommenden Jahres müssen die Mitgliedsstaaten auch für alle grenzüberschreitenden Urkunden, die seit Anfang 2012 ergangen sind, die gleichen Informationen bereitstellen.
Finanzinstitute haben Informationspflicht über ausländische Konten
Darüber hinaus sind Finanzinstitute verpflichtet, Informationen über ausländische Konten den Herkunftsstaaten der Geldanleger mitzuteilen. An diesem Informationsaustausch, den die OECD als Denkfabrik der Industrieländer angestoßen hat, nehmen inzwischen mehr als 90 Staaten und Überseegebiete teil. Seit Jahresbeginn müssen Banken nicht nur persönliche Informationen der Steuer-Ausländer wie Name, Anschrift und Kontonummern weiterreichen. Auch die Jahres-Endsalden der Finanzkonten sowie Kapitalerträge und Veräußerungserlöse müssen Banken und Investmentfonds automatisch an den Wohnsitzstaat des Kontoinhabers melden.
Informationen über Konten in Steueroasen
Deutschland erhält so Informationen über Steuerzahler, die Geld im Ausland angelegt haben. Zum Beispiel in Steueroasen wie den Cayman-Inseln, Liechtenstein und – ab 2018 – auch der Schweiz. Erfasst werden sämtliche Geldanlagen – von Anleihen über Aktien bis hin zu Lebensversicherungen und Derivaten. Seit 2016 haben die Finanzinstitute in allen teilnehmenden Ländern bereits den Altbestand ihrer Konten erfasst. Wenn ein neuer Kunde ein Konto eröffnet, ist die Bank im gleichen Atemzug verpflichtet festzustellen, in welchem Land der Anleger Steuern zahlen muss.
Praxistipp: Bundeszentralamt für Steuern
In Deutschland sammelt das Bundeszentralamt für Steuern die Informationen über Guthaben, Zinsen und Dividenden deutscher Steuerzahler im Ausland. Zugleich meldet die Behörde die Daten aus Deutschland an die ausländischen Finanzbehörden. Auf den Internetseiten des Bundeszentralamts für Steuern ist das Verfahren detailliert erläutert.
-
Welche Geschenke an Geschäftsfreunde abzugsfähig sind
2.058
-
Pauschalversteuerung von Geschenken
1.868
-
Steuerfreie Pauschalen für Verpflegungsmehraufwand
1.6318
-
Verjährung von Forderungen 2025: 3-Jahresfrist im Blick behalten
1.501
-
Pauschbeträge für Sachentnahmen (Eigenverbrauch) 2024
1.474
-
Zuzahlungen des Arbeitnehmers bei privater Nutzung des Firmenwagens
1.3927
-
Aufwendungen für eine neue Einbauküche müssen abgeschrieben werden
1.252
-
Pauschbeträge für Sachentnahmen (Eigenverbrauch) 2026
1.162
-
Vorsicht Steuerfalle! Häusliches Arbeitszimmer im Eigenheim
1.1123
-
Wie das Jobticket steuerfrei bleibt oder pauschal versteuert wird
1.1042
-
Steuerliche Aspekte der Unternehmensnachfolge
01.04.2026
-
Zwischen IT-Monstern und pragmatischen Lösungen
24.03.2026
-
Maßnahmen zur Verbesserung der Liquidität
23.03.2026
-
Empfang für Arbeitnehmer anlässlich seines Eintritts in den Ruhestand
19.03.2026
-
Welche Besonderheiten gelten beim Jahresabschluss
18.03.2026
-
Was kostet eine externe Buchführung
18.03.2026
-
Wie hoch darf die Gebühr sein
18.03.2026
-
Wie darf der Steuerberater abrechnen
18.03.2026
-
Fördermittel-Radar für Unternehmen
16.03.2026
-
So profitieren Arbeitnehmer und Unternehmer bei der Steuer
05.03.2026