Größere Wohnung am Beschäftigungsort möglich
Viele Arbeitnehmer müssen wegen des Jobs pendeln, zum Teil weite Strecken fahren. Da kann es sich lohnen, unter der Woche eine Wohnung am Beschäftigungsort anzumieten – und die Kosten dafür steuerlich als doppelte Haushaltsführung geltend zu machen.
Diese Steuerersparnis ist jedoch an einige Voraussetzungen gebunden – zum Beispiel daran, dass der Lebensmittelpunkt am Wohnort erhalten bleibt und dort ein eigener Hausstand geführt wird. Die Größe der Wohnung kann jedoch nur ein Hinweis sein, urteilte jetzt das Finanzgericht München (Az. 15 K 1981/12).
Hintergrund war ein Fall, in dem eine angestellte Anwältin in der Nähe der Kanzlei eine Wohnung angemietet hatte. 78 Quadratmeter auf drei Zimmer verteilt plus Balkon und Tiefgaragenstellplatz – Kostenpunkt 450 Euro. An ihrem Wohnort hatte die Anwältin im Haus ihrer Eltern eine Einlieger-Wohnung unterm Dach mit großer Wohnküche und Schlafzimmer, insgesamt jedoch lediglich 64 Quadratmeter Fläche. Daraus schloss das Finanzamt, dass die Anwältin ihren Lebensmittelpunkt an den Beschäftigungsort verlagert habe; auch das Führen eines eigenen Hausstands im Elternhaus sei nicht nachgewiesen. Darüber hinaus verfüge die Anwältin hier weder über ein Radio noch über einen Fernseher.
Das Finanzgericht München widersprach dieser Auffassung und stützte sich dabei unter anderem auf zahlreiche Fotos und Unterlagen der Klägerin. Die Wohnung im Elternhaus sei höherwertig ausgestattet, zudem werde die Küche offensichtlich in größerem Umfang genutzt. Außerdem habe die Anwältin auch in ihrer Wohnung am Beschäftigungsort weder ein Radio noch einen Fernseher. Dass die Wohnung dort größer sei, sei auch der Tatsache geschuldet, dass die Frau nebenberuflich selbstständig als Anwältin tätig werden wollte.
Letztlich könne ein Größenvergleich der beiden Wohnungen nur ein Indiz sein, das hier durch andere Punkt widerlegt werde. Entscheidend ist nach Einschätzung des Gerichts viel mehr, dass die Zahl der Heimfahrten gleichgeblieben sei.
Praxistipp
Nur wenn sich die Zahl der Heimfahrten über mehrere Jahre hinweg verringert, kann also darauf geschlossen werden, dass sich der Lebensmittelpunkt an den Beschäftigungsort verlagert. Fahren Sie jedoch über die Jahre regelmäßig und gleichbleibend an Ihren Wohnort, ist dies nach diesem Urteil eines der entscheidenden Merkmale für die Anerkennung einer doppelten Haushaltsführung.
-
Welche Geschenke an Geschäftsfreunde abzugsfähig sind
8.680
-
Geschenke über 50 EUR (bis 31.12.2023: 35 EUR): Betriebsausgaben- und Vorsteuerabzug dennoch möglich
4.301
-
Steuerfreie Pauschalen für Verpflegungsmehraufwand
4.2968
-
Verjährung von Forderungen 2024: 3-Jahresfrist im Blick behalten
4.006
-
Bauleistungen nach § 13b UStG: Beispiele
3.916
-
Pauschalversteuerung von Geschenken
3.861
-
Was sind keine Bauleistungen nach § 13b UStG?
3.023
-
Diese Leistungen bewirken den Wechsel der Steuerschuldnerschaft
3.011
-
Zuzahlungen des Arbeitnehmers bei privater Nutzung des Firmenwagens
2.6836
-
Aufwendungen für eine neue Einbauküche müssen abgeschrieben werden
2.678
-
Mieterstrom: Wann Vorsteuerabzug bei Einbau von PV-Anlage möglich ist
20.11.2024
-
Gültigkeit der Freistellungsbescheinigung für Bauleistungen prüfen
18.11.2024
-
Bildschirmbrille: Abzugsmöglichkeiten und Behandlung in der Buchhaltung
13.11.2024
-
Steuerermäßigung für energetische Maßnahmen nur bei kompletter Zahlung
11.11.2024
-
Das Berufsrecht der selbstständigen (Bilanz-)Buchhalter
31.10.2024
-
Einspruch gegen Steuerbescheid: Fristen beachten
30.10.2024
-
Einführung der elektronischen Rechnung im Unternehmen
28.10.2024
-
Rechnungsstellung: Was die E-Rechnungen ausmacht
28.10.2024
-
Elektronische Rechnung: Betroffene Unternehmen und Übergangsfristen
28.10.2024
-
Verjährung von Forderungen 2024: 3-Jahresfrist im Blick behalten
24.10.2024