Verprobungen: Geldverkehrsrechnung, Kassensturz und Kassenfehlbetragsrechnung


Geldverkehrsrechnung, Kassensturz und Kassenfehlbetragsrechnung

Hier erfahren Sie, wie eine Geldverkehrsrechnung erstellt wird. Außerdem stellen wir Ihnen die Verprobungsmethode des Kassensturzes vor und erläutern die Kassenfehlbetragsrechnung.

Geldverkehrsrechnung: Wo kommt das Geld her und wofür wird es ausgegeben?

Bei der Geldverkehrsrechnung der Finanzverwaltung wird davon ausgegangen, dass ein Steuerbürger in einem Veranlagungszeitraum nicht mehr Geld ausgeben kann, als ihm aus versteuerten Einkünften oder aus sonstigen Fällen zugeflossen ist. Sie wird in der Regel bei fehlender Vermögensbildung und bei überschaubaren Verhältnissen angewandt. Grundlage hierfür können auch Kontenabfragen bei den Banken oder Selbstanzeigen sein.

Der Finanzbeamte oder Betriebsprüfer bedient sich häufig einer Geldverkehrsrechnung bei folgenden Fällen:

  • hoher Bruttolohn, keine Einkünfte aus Kapitalvermögen (trotz Abgeltungssteuer),
  • hohe Einkünfte, geringe Schuldtilgung,
  • Auslesungen aus dem IDEA-Programm der Verwaltung als Revisionsprogramm,
  • Selbstanzeigen ohne Herkunftsnachweis,
  • geringe Einkünfte, hohe Schulddienste.

Die Geldverkehrsrechnung beschränkt sich auf den Einnahmen- und Ausgabenbereich. Hierbei werden nicht nur Bargeldbewegungen erfasst, sondern alle entsprechenden Vorgänge bei den Bank- und Postkonten. Wechsel- und Scheckbewegungen werden nicht erfasst, sofern sie keinen Zu- oder Abfluss bewirkt haben. Die Finanzverwaltung unterscheidet zwischen Gesamtgeldverkehrsrechnung und Teilgeldverkehrsrechnung. Die Gesamtgeldverkehrsrechnung umfasst sowohl den betrieblichen als auch den außerbetrieblichen Bereich, die Teilgeldverkehrsrechnung hingegen nur die Vorgänge im außerbetrieblichen Bereich bzw. ausschließlich betriebliche Vorgänge.

Häufig wird die Teilgeldverkehrsrechnung im außerbetrieblichen Bereich mit der privaten Geldverkehrsrechnung gleichgestellt.

Eine Vertiefung der Fiskalfeststellungen kann durch einen Zeitreihenvergleich unter Einbindung der Einzeldaten aus Kassen und diesen vor- oder nachgelagerten Systemen erfolgen.

Beim Kassensturz wird gezählt

Diese Verprobungsmethode wird überwiegend von Betriebsprüfern angewandt. Sie findet Anwendung, wenn die Kasse nicht von fremden Personen, sondern vom Unternehmer selbst oder von nahen Angehörigen geführt wird. Mittels des Kassensturzes kann festgestellt werden, ob der in der Kasse befindliche Geldbetrag im Prüfungszeitraum des Betriebsprüfers mit dem buchmäßig festgestellten Bestand übereinstimmt. Diese Methode wird mit der elektronischen Kassenprüfung durch Datenauslesung kombiniert. Selbst der Geldspeicher eines Geldeinwurfautomaten stellt im Sinne der Verwaltung eine Kasse dar und bedarf einer zeitnahen Aufzeichnung.

Praxis-Tipp: Kassenverantwortliche sollte Kassensturz machen

Es ist darauf zu achten, dass der Kassensturz nicht vom Betriebsprüfer, sondern in Anwesenheit des Prüfers von dem für die Führung der Kasse Verantwortlichen selbst vorgenommen wird.

Achtung: Bei Differenzen drohen Steuernachzahlungen

Können Differenzen zwischen Soll- und Istbestand nicht aufgeklärt werden, geht der Prüfer davon aus, dass die Kassenführung nicht ordnungsgemäß ist. Im Regelfall erfolgen Zuschätzungen zu den Einnahmen, da davon ausgegangen wird, dass Schwarzeinnahmen getätigt wurden.

Kassenfehlbetragsrechnung: Kassenbestand nie im Minus

Diese Berechnungsmethode beruht auf der Überlegung, dass niemand mehr Geld ausgeben kann, als er besitzt. Die Kassenausgaben können in einem bestimmten Zeitraum nicht größer sein als die Kasseneinnahmen unter Berücksichtigung des Anfangsbestands. Deshalb prüft der Prüfer oder die Prüferin folgende Vorgänge:

  • fortlaufende Aufzeichnung der Kasseneinnahmen,
  • verblassende Aufzeichnung der Kassenausgaben,
  • zutreffende Erfassung der Einnahmen und Ausgaben,
  • Überprüfung auf sog. Minuskassenbestände.

Achtung: Bei Fehlbeträgen wird es steuerteuer

Werden solche negativen Kassenbestände festgestellt, ist dies ein eindeutiges Indiz dafür, dass Einlagen oder Entnahmen nicht oder unrichtig verbucht bzw. aufgezeichnet wurden bzw., dass eine Kasse nachträglich erstellt wurde. Aus den Fehlbeträgen werden steuerliche Konsequenzen in Form von Zuschätzungen zu den Betriebseinnahmen gezogen.

Ursachen für Kassenfehlbeträge

Als mögliche Ursachen wären zu nennen:

  • unrichtige Buchung des Kassenanfangsbestands,
  • nicht gebuchte Betriebseinnahmen,
  • private Bargeldeinlagen,
  • nicht zeitnahe Buchung von Kasseneingängen,
  • nicht zeitnahe Buchung von Kassenausgängen,
  • Stornierungen von Kassenvorgängen,
  • Nacherfasste Ausgabenbelege,
  • doppelte Buchung von Betriebsausgaben,
  • doppelte Buchung von Privatentnahmen.

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